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Regel 1: Ist diese nicht überflüssig? Das Recht an der Mitarbeit ist bereits in der Landessatzung §5(1) festgeschrieben.

Regel 4 Satz 3: Die wäre eine Regel für den Vorstand und nicht für die Gruppen. Dieses Regelwerk halte ich da für den falschen Platz.

Regel 6: Sollte einem Piraten die Einspruchmöglichkeit beim LSG gewährt werden? Könnte das LSG überhaupt auf Grundlage dieses Regelwerks entscheiden? Eigentlich kann es lt. Bundesschiedsgerichtordnung nur "auf Grundlage der Satzungen und gesetzlicher Vorgaben" Entscheidungen fällen. So ein Regelwerk würde da nicht drunter fallen.
[[Benutzer:Nico.Ecke|Nico.Ecke]] 22:36, 4. Okt. 2009 (CEST)
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