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= Zuwendungsbescheinigungen / Spendenbescheinigung =

Zuwendungsbescheinigungen werden vom [[Benutzer:orca|Landesschatzmeister]] automatisch am Anfang des auf die Zuwendung folgenden Jahres verschickt, wenn die Summe im Kalenderjahr davor 100 Euro übersteigt oder eine gleichwertige Sachspende gab.

Diese Bescheinigung wird per Briefpost verschickt; das heißt die Adresse des Spendenden muss bekannt sein, Bei Mitgliedern ist das kein größeres Problem, bei Nicht-Mitgliedern brauchen wir respektive der Landesschatzmeister die Adresse.

[[Kategorie:Landesverband Baden-Württemberg]]
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