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Landesverband Baden-Württemberg/HowTo/Spenden: Unterschied zwischen den Versionen

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(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 6. Oktober 2009, 01:49 Uhr

Sachspenden

Es gibt die Möglichkeit, die Auslagen die man selbst für die Partei hat auch als Sachspende (oder auch als Geldspende) anzusetzen. Dies kann man mit Hilfe des Originalbeleges und der Mitgliedsnummer und Name+Anschrift des Mitglieds machen. Man kann diese Spenden bei seiner Steuererklärung geltend machen:

Dabei beträgt die Steuerermäßigung 50 Prozent der Ausgaben, aber höchstens 825 € (Ledige)/ 1.650 € (Verheiratete). Dieser Betrag wird von der Steuerschuld abgezogen.