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NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Steinfurt (Quelltext anzeigen)
Version vom 24. Juni 2013, 18:50 Uhr
, 18:50, 24. Jun. 2013keine Bearbeitungszusammenfassung
Laut telefonischer Auskunft Plakate auf den öffentlichen Stellwänden unter "Sonstige" ohne Genehmigung möglich.
Bezieht sich nur auf die Stadt Steinfurt!
[[Kategorie:Steinfurt|Plakatierung]]
Bezieht sich nur auf die Stadt Steinfurt!
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