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HE:Wahlplakate/Waldeck-Frankenberg/Waldeck (Quelltext anzeigen)
Version vom 14. August 2009, 16:33 Uhr
, 16:33, 14. Aug. 2009Die Seite wurde neu angelegt: „== Wahlplakattafeln == keine Angabe == Eigene Plakate == # Ihnen wird gestattet im Stadtgebiet Waldeck innerhalb der Ortsdurchfahrtgrenzen Plakatständer [..] au…“
== Wahlplakattafeln ==
keine Angabe
== Eigene Plakate ==
# Ihnen wird gestattet im Stadtgebiet Waldeck innerhalb der Ortsdurchfahrtgrenzen Plakatständer [..] aufzustellen.
# Die Erlaubnis gilt für die Zeit vom 17.08.2009 bis 28.09.2009. Die Erlaubnis wird unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs erteilt.
# Die Plakatständer sind unverzüglich nach der Veranstaltung zu entfernen.
# Folgende Einschränkungen sind zu beachten: In den Stadtteilen dürfen höchstens folgende Plakatständer aufgestellt werden:
#* Alraft: 2
#* Dehringhausen: 2
#* Freienhagen: 4
#* Höringhausen: 4
#* Netze: 4
#* Nieder-Werbe: 4
#* Ober-Werbe: 2
#* Sachsenhausen: 4
#* Selbach: 2
#* Waldeck: 5
# Die Anordnung weiterer Auflagen bleibt vorbehalten.
# Für die Sondernutzungserlaubnis wird keine Verwaltungsgebühr festgesetzt.
Ergänzende Hinweise:
* Der Verkehr darf über den erlaubten Zweck hinaus nicht beeinträchtigt werden
* Die Erlaubnis gilt nur für Sie und nur für das [..] Vorhaben, die festgelegten Maße sowie die berechnete Fläche. Die Ausübung der Sondernutzung durch Dritte bedarf der Zustimmung [..] (und) ist uns mitzuteilen.
* Kommen Sie einer Verpflichtung, die sich aus dieser Erlaubnis ergibt, trotz vorheriger Aufforderung [..] nicht nach, so sind wir/bin ich berechtigt, das nach unserem Ermessen Erforderliche auf Ihre Kosten zu veranlassen, oder die Erlaubnis zu widerrufen.
* Alle im Zusammenhang mit [..] der Sondernutzung sich ergebenden Mehraufwendungen und Schäden sind der Stadt Waldeck zu ersetzen.
* Von Haftansprüchen - auch Dritter - ist die Stadt Waldeck freizustellen. Der Antragsteller haftet für alle Schäden [..].
* Sie sind verpflichtet, Anlagen, die mit der Sondernutzung zusammenhängen, nach den anerkannten Regeln der Technik zu errichten und zu unterhalten, und für die Durchführung der notwendigen Schutzmaßnahmen verantwortlich.
* Sie haben für den sauberen und einwandfreien Zustand der benutzten Fläche nach Beendigung [..] zu sorgen, anderenfalls sind wir berechtigt, auf Ihre Kosten die erforderlichen Maßnahmen durchzuführen.
* Die Sondernutzungserlaubnis ersetzt keine nach anderen Vorschriften erforderliche Erlaubnis [..]. Diese ist ggf. von Ihnen gesondert zu beantragen.
* Im Falle eines Widerrufs oder bei Sperrung, Änderung oder Einziehung der Straße besteht kein Ersatzanspruch gegen die Stadt Waldeck.
keine Angabe
== Eigene Plakate ==
# Ihnen wird gestattet im Stadtgebiet Waldeck innerhalb der Ortsdurchfahrtgrenzen Plakatständer [..] aufzustellen.
# Die Erlaubnis gilt für die Zeit vom 17.08.2009 bis 28.09.2009. Die Erlaubnis wird unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs erteilt.
# Die Plakatständer sind unverzüglich nach der Veranstaltung zu entfernen.
# Folgende Einschränkungen sind zu beachten: In den Stadtteilen dürfen höchstens folgende Plakatständer aufgestellt werden:
#* Alraft: 2
#* Dehringhausen: 2
#* Freienhagen: 4
#* Höringhausen: 4
#* Netze: 4
#* Nieder-Werbe: 4
#* Ober-Werbe: 2
#* Sachsenhausen: 4
#* Selbach: 2
#* Waldeck: 5
# Die Anordnung weiterer Auflagen bleibt vorbehalten.
# Für die Sondernutzungserlaubnis wird keine Verwaltungsgebühr festgesetzt.
Ergänzende Hinweise:
* Der Verkehr darf über den erlaubten Zweck hinaus nicht beeinträchtigt werden
* Die Erlaubnis gilt nur für Sie und nur für das [..] Vorhaben, die festgelegten Maße sowie die berechnete Fläche. Die Ausübung der Sondernutzung durch Dritte bedarf der Zustimmung [..] (und) ist uns mitzuteilen.
* Kommen Sie einer Verpflichtung, die sich aus dieser Erlaubnis ergibt, trotz vorheriger Aufforderung [..] nicht nach, so sind wir/bin ich berechtigt, das nach unserem Ermessen Erforderliche auf Ihre Kosten zu veranlassen, oder die Erlaubnis zu widerrufen.
* Alle im Zusammenhang mit [..] der Sondernutzung sich ergebenden Mehraufwendungen und Schäden sind der Stadt Waldeck zu ersetzen.
* Von Haftansprüchen - auch Dritter - ist die Stadt Waldeck freizustellen. Der Antragsteller haftet für alle Schäden [..].
* Sie sind verpflichtet, Anlagen, die mit der Sondernutzung zusammenhängen, nach den anerkannten Regeln der Technik zu errichten und zu unterhalten, und für die Durchführung der notwendigen Schutzmaßnahmen verantwortlich.
* Sie haben für den sauberen und einwandfreien Zustand der benutzten Fläche nach Beendigung [..] zu sorgen, anderenfalls sind wir berechtigt, auf Ihre Kosten die erforderlichen Maßnahmen durchzuführen.
* Die Sondernutzungserlaubnis ersetzt keine nach anderen Vorschriften erforderliche Erlaubnis [..]. Diese ist ggf. von Ihnen gesondert zu beantragen.
* Im Falle eines Widerrufs oder bei Sperrung, Änderung oder Einziehung der Straße besteht kein Ersatzanspruch gegen die Stadt Waldeck.