Änderungen

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Aus einer Mail vom 12.8.2009:
Sehr geehrter Herr Bramer,

die Voraussetzungen zur Wahlwerbung in der Gemeinde Langerwehe richtet sich nach
dem Straßen- und Wegegesetz NRW sowie nach der Sondernutzungssatzung der Gemeinde.

Auf Ihre Anfrage vom 10.08.2009 kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

- Besondere öffentliche Vorschriften gibt es hier nicht. Die Plakatierung ist
formlos schriftlich unter Benennung der ungefähren Anzahl der Werbeplakate und
deren Größe zu beantragen. Die Erlaubnis wird in aller Regel innerhalb von
einer Woche erteilt und ist selbstverständlich gebührenfrei.

- Feste Stellwände, Plakatstände o.ä. (sog. Wesselmann-Plakate) stehen seitens
der Gemeinde nicht zur Verfügung. Die anderen bereits hier werbenden Parteien
haben diese Stellwände auf eigene Kosten beschafft. Die Standplätze der
Wesselmann-Werbeträger durchlaufen im Einzelfall ein Genehmigungsverfahren.


Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

Gemeindewappen

Volker Rösler
Gemeindeverwaltung Langerwehe
Gewerbe- und Ordnungsamt
Schönthaler Str. 4
52379 Langerwehe

Tel.: 02423 / 409 135
Fax: 02423 / 409 166
Anonymer Benutzer