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NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Paderborn (Quelltext anzeigen)
Version vom 24. Juni 2013, 21:27 Uhr
, 21:27, 24. Jun. 2013keine Bearbeitungszusammenfassung
== Genehmigung für die Stadt Paderborn ==
In der Stadt Paderborn gelten im Wesentlichen die Regelungen aus dem Runderlass des Ministeririums und zusätzlich noch folgende Regeln.
* Das Aufstellen von Werbeplakaten innerhalb des sog. inneren Ringes im Gebiet südlich der Straßen Kisau/Mühlenstraße/Heiersstraße ist aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht gestattet.
* Die Plakate müssen nach der Wahl kurzfristig wieder abgebaut werden.
* Sollten die Plakate gegen die Auflagen verstoßen werden sie vom Amt entfernt.
Mehr Infos gibt es hier [http://koffeinsucht.de/32wahlplakatebundestagswahlpiraten.pdf - Genehmigung Paderborn]
[[Kategorie:Paderborn|Plakatierung]]
In der Stadt Paderborn gelten im Wesentlichen die Regelungen aus dem Runderlass des Ministeririums und zusätzlich noch folgende Regeln.
* Das Aufstellen von Werbeplakaten innerhalb des sog. inneren Ringes im Gebiet südlich der Straßen Kisau/Mühlenstraße/Heiersstraße ist aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht gestattet.
* Die Plakate müssen nach der Wahl kurzfristig wieder abgebaut werden.
* Sollten die Plakate gegen die Auflagen verstoßen werden sie vom Amt entfernt.
Mehr Infos gibt es hier [http://koffeinsucht.de/32wahlplakatebundestagswahlpiraten.pdf - Genehmigung Paderborn]
[[Kategorie:Paderborn|Plakatierung]]