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NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Paderborn: Unterschied zwischen den Versionen

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(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 24. Juni 2013, 21:27 Uhr

Genehmigung für die Stadt Paderborn

In der Stadt Paderborn gelten im Wesentlichen die Regelungen aus dem Runderlass des Ministeririums und zusätzlich noch folgende Regeln.

  • Das Aufstellen von Werbeplakaten innerhalb des sog. inneren Ringes im Gebiet südlich der Straßen Kisau/Mühlenstraße/Heiersstraße ist aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht gestattet.
  • Die Plakate müssen nach der Wahl kurzfristig wieder abgebaut werden.
  • Sollten die Plakate gegen die Auflagen verstoßen werden sie vom Amt entfernt.

Mehr Infos gibt es hier - Genehmigung Paderborn