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NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Paderborn: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 24. Juni 2013, 21:27 Uhr
Genehmigung für die Stadt Paderborn
In der Stadt Paderborn gelten im Wesentlichen die Regelungen aus dem Runderlass des Ministeririums und zusätzlich noch folgende Regeln.
- Das Aufstellen von Werbeplakaten innerhalb des sog. inneren Ringes im Gebiet südlich der Straßen Kisau/Mühlenstraße/Heiersstraße ist aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht gestattet.
- Die Plakate müssen nach der Wahl kurzfristig wieder abgebaut werden.
- Sollten die Plakate gegen die Auflagen verstoßen werden sie vom Amt entfernt.
Mehr Infos gibt es hier - Genehmigung Paderborn