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NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Nieheim (Quelltext anzeigen)
Version vom 24. Juni 2013, 21:27 Uhr
, 21:27, 24. Jun. 2013keine Bearbeitungszusammenfassung
Mir ([[Benutzer:Godofgta|Guido]]) wurde telefonisch von Herrn Neumann (Ordnungsamt der Stadt Nieheim) mitgeteilt dass wir Plakate aufhängen dürfen, einzige Bedingungen:
* Nicht übertreiben und alles zuplakatieren
* Nicht in der Innenstadt
* Nicht an Verkehrszeichen
* Nach den Wahlen wieder entfernen
Sein Vorschlag: "Orientieren sie sich einfach an den anderen".
[[Kategorie:Nieheim|Plakatierung]]
* Nicht übertreiben und alles zuplakatieren
* Nicht in der Innenstadt
* Nicht an Verkehrszeichen
* Nach den Wahlen wieder entfernen
Sein Vorschlag: "Orientieren sie sich einfach an den anderen".
[[Kategorie:Nieheim|Plakatierung]]