Änderungen
HH:Satzung/Anträge/Änderung § 10 Abs. 1 (Quelltext anzeigen)
Version vom 10. August 2012, 17:22 Uhr
, 17:22, 10. Aug. 2012hat „HH:Satzung/Änderungsanträge/Änderung § 10 Abs. 1“ nach „HH:Satzung/Anträge/Änderung § 10 Abs. 1“ verschoben
{{HamburgAntrag
|LptNum=4
|Eingereicht=21.05.2008
|Angenommen=01.06.2008
|Antragsteller=[[Benutzer:Fridtjof|Fridtjof Bösche]]
|Antragstext=Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, dass § 10 Abs. 1 der Satzung der Pitarenpartei Deutschland Landesverband Hamburg ersetzt wird durch:
Die Landesmitgliederversammlung und der Landesvorstand lassen grundsätzlich Gäste zu.}}
====Begründung====
Die Piratenpartei verpflichtet sich selbst zu Transparenz. Gäste sind demnach per default zuzulassen. Diese Regelung soll grundsätzlich gelten. Im allgemeinen werden Grundsätze als Richtlinien verstanden, bei denen Ausnahmen möglich sind. Genau so ist es gemeint. Darum ist das Ausschließen von Gästen im Bedarfsfall problemlos möglich. [[Benutzer:Fridtjof|Fridtjof]] 12:48, 21. Mai 2008 (CEST)
|LptNum=4
|Eingereicht=21.05.2008
|Angenommen=01.06.2008
|Antragsteller=[[Benutzer:Fridtjof|Fridtjof Bösche]]
|Antragstext=Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, dass § 10 Abs. 1 der Satzung der Pitarenpartei Deutschland Landesverband Hamburg ersetzt wird durch:
Die Landesmitgliederversammlung und der Landesvorstand lassen grundsätzlich Gäste zu.}}
====Begründung====
Die Piratenpartei verpflichtet sich selbst zu Transparenz. Gäste sind demnach per default zuzulassen. Diese Regelung soll grundsätzlich gelten. Im allgemeinen werden Grundsätze als Richtlinien verstanden, bei denen Ausnahmen möglich sind. Genau so ist es gemeint. Darum ist das Ausschließen von Gästen im Bedarfsfall problemlos möglich. [[Benutzer:Fridtjof|Fridtjof]] 12:48, 21. Mai 2008 (CEST)