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keine Bearbeitungszusammenfassung
== Das Wort "Mitgliederversammlung" ==

"Das Plenum fungiert als erweiterte zusätzliche Mitgliederversammlung der Hessischen Piraten."
es ist auch im Wortlaut (!) des Antrags (!) eine Mitgliederversammlung!!!
Und sie unterliegt damit § 9 PartG und Abschnitt A §9 b der Bundessatzung n. F.
mit allen Vorschriften zu Fristen, Versammlungsämtern, Protokollen etc., die
dann auch in der Satzung abweichend geregelt sein müßten, aber tatsächlich in
den Entwürfen nicht ausreichend beschrieben sind.

== Mögliche Verstösse gegen PartG und unsere Satzung ==

Fangen wir mal mit dem Einfachen an:
(1)
§6 (9)
Das PartG schreibt vor, dass die Fristen etc. in der Satzung genannt
sind. Hier sehen beide Anträge lediglich einen Verweis auf eine GO vor
und das auch nur für das offene Plenum, dafür fehlt hier eine
Erläuterung der Zusammensetzung. Gleiches gilt umgekehrt für das
virtuelle Plenum.
Sehe ich nicht als Problem, da eindeutig benannt - [[Benutzer:MadDog|MadDog]]

(2)
Unklar ist auch die Bewertung des Stimmrechts. Da beide Anträge sehen
übereinstimmend ein Stimmrecht für alle hessischen Piraten vor - "(3)
Im virtuellen Plenum können alle hessischen Piraten abstimmen". Unsere
Satzung (§4 (4)) schränkt das Wahlrecht ein (aktives Wahlrecht).
Sehe ich nicht als Problem, da eindeutig benannt - [[Benutzer:MadDog|MadDog]]

(3)
Da es sich beim Plenum um ein Organ handelt, wäre der Vorstand gemäß
Satzung (§9a(2)) an seine Beschlüsse gebunden. Was wiederum von beiden
Anträgen negiert wird.
Das ist wahr, das muss geändert werden - [[Benutzer:MadDog|MadDog]]

(4)
Als problematisch erachte ich es, wenn ein Kontrollorgan eine GO von
eben dem Organ erhält, dass es kontrollieren soll. Das betrifft zunächst
nur deinen Antrag und ist kein Ausschlusskriterium, sondern
lediglich ... irritierend. *g*
Irritierend ist nicht Problem :-) - [[Benutzer:MadDog|MadDog]]

Kommen wir zum schwierigen Teil:
(5)
Die Bewertung, ob eine erweiterte Mitgliederversammlung dem §9
entspricht bzw entsprechen muss. Kommt man zu dem Schluss, dass das der
Fall ist, ergeben sich daraus zahllose Ungereimtheiten, Schwierigkeiten
und Inkonsistenzen in Bezug auf die Kompetenzen des Plenums.

Abgesehen davon, dass ich die Aufteilung des Plenums in offenes und
virtuelles eh nicht verstehe, was aber mein persönliches Problem sein
kann, haben sich dadurch Fehler eingeschlichen, die ein KO-Kriterium
sind. Punkt 2 ist evt. kritisch. Die Punkte 3 und 4 sind wahrscheinlich
für sich genommen nicht ausschlaggebend. Die Bewertung von Punkt 5 ist
schwierig und lässt Raum für Interpretationen. Wollen wir uns das für
das Wahljahr 2009 antun? Ich zumindest möchte nicht an einem
außerordentlichen LaPT teilnehmen, der das ggf. korrigieren muss.

Natürlich steht es jedem Antragsteller frei, seinen Antrag wieder zurück
zu ziehen. Nichts desto trotz muss er zunächst einmal in der
Tagesordnung Berücksichtigung finden. da du dich selbst bereits mit der
Erstellung/Veränderung der TO beschäftigt hast, weißt du ja in etwa, was
das bedeutet.
Anonymer Benutzer