Änderungen

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== Änderungsantrag BPT-2008.1-BT10: Bundesvorstand ==

Dem Bundesvorstand gehören fünf Piraten an: Ein Vorsitzender, ein
stellvertretender Vorsitzender, der politische Geschäftsführer, der
Bundesschatzmeister und der Generalsekretär.

<b>§9a Ans 1 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Dem Bundesvorstand gehören mindestens fünf Piraten an.
Jedes Geschlecht soll im Bundesvorstand vertreten sein.
Die Positionen des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden und des
Bundesschatzmeisters werden gesondert gewählt.
</b>

Begründung: Der aktuelle Bundesvorstand ist nun nicht der erste Vorstand, der
zum Zeitpunkt des Bundesparteitages nicht mehr vollständig ist. Um zukünfig die
Gefahr eines handlungsunfähigen Vorstandes zu veringern einerseits und die
Größe das Vorstandes an die zu bewältigenden Aufgaben leichter anpassen zu
können andererseits, soll der Vorstand nun als aus mindestens fünf Piraten
bestehend definiert werden. Darüber hinaus wurden alle besonderen Posten außer
den drei durch das PartG vorgeschriebenen gestrichen. Der Vorstand soll die
durch ihn zu erledigenden Aufgaben selber auf seine Mitglieder verteilen (dies
soll er aber auch tun!). Dadurch wird es dem Vorstand ermöglicht, Aufgaben
nachträglich noch umzuschichten, was nicht geht, wenn der Bundesparteitag die
Aufgaben auf die einzelnen Personen festlegt. Schlußendlich macht es auch das
Wahlsystem einfacher, da nur noch drei besondere Posten einzeln zu wählen sind.
Der Vorstand soll also als Einheit betrachtet werden, die gemeinsam agiert.
Anonymer Benutzer