Verwertungsgesellschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 29. Juli 2010, 21:14 Uhr
Abkürzung: VG Unter einer Verwertungsgesellschaft versteht man eine private Einrichtung, der die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben (in vielen Ländern in Form einer gesetzliche Monopolstellung) übertragen wird. Zu den Aufgaben gehört die Wahrnehmung der Rechte der Solidargemeinschaft der Urheber gegenüber den wirtschaftlich stärkeren Rechteverwertern und Kontrolle der Einhaltung der Meldepflichten von Vervielfältigungen oder öffentlichen Aufführungen aber auch Sendungen z.B. über das Radio.
Verwertungsgesellschaften
- GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte)
- VG Wort (Verwertungsgesellschaft Wort)
- VG Bild-Kunst (Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst)
- VG Musikedition (Verwertungsgesellschaft Musikedition)
- VG Media (VG Media zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von Medienunternehmen mbH)
- GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten)