Attributwerte einer Seite
Diese Seite stellt eine einfache Suchoberfläche zum Ermitteln aller Attribute auf einer bestimmten Seite bereit. Andere verfügbare Suchoberflächen sind die Attributsuche sowie der Abfragengenerator.
Liste der Ergebnisse
- '''§1 Akkreditierung''' (1) Akkreditierun … '''§1 Akkreditierung'''</br></br>(1) Akkreditierungspiraten sind jene Piraten, die vom zuständigen Vorstand als solche beauftragt wurden oder der zuständige Vorstand selbst.</br></br>(2) Die Akkreditierungspiraten betreuen die Anwesenheitsliste, kontrollieren die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten aus. Sie überprüfen hierbei insbesondere, ob<br/></br>a) zum Zeitpunkt der Akkreditierung eine Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland besteht,<br/></br>b) das Mitglied volljährig ist,<br/></br>c) das Mitglied in Rheinland-Pfalz seine Hauptwohnung (sog. Erstwohnsitz) innehat. Mitglieder ohne Hauptwohnung (Wohnungslose, Deutsche mit Hauptwohnung im Ausland, o. ä.) versichern vor Aushändigung der Stimmkarte schriftlich gegenüber den Akkreditierungspiraten, dass sie in Rheinland-Pfalz wahlberechtigt zum Deutschen Bundestag sind.<br/></br>Das Mitglied versichert durch Eintragung in die Anwesenheitsliste schriftlich, dass es das aktive Wahlrecht zum deutschen Bundestag hat.</br></br>(3) Eine Wahlberechtigung liegt auch dann vor, wenn das Mitglied wegen Rückständen bei der Beitragszahlung oder wegen Ordnungsmaßnahmen sein Stimmrecht bei anderen Parteiversammlungen nicht ausüben darf.</br></br>(4) Die Akkreditierungspiraten legen eine ausreichende Anzahl an<br/></br>a) Erklärungsformularen für die vorgeschlagenen Bewerber nach dem Muster der Anlage 22 Bundeswahlordnung, dass sie ihrer Aufstellung zustimmen und für keine andere Landesliste ihre Zustimmung zur Benennung als Bewerber gegeben haben, sowie eine Versicherung an Eides statt gegenüber dem Landeswahlleiter, dass sie nicht Mitglied einer anderen als der den Wahlvorschlag einreichenden Partei sind, und<br/></br>b) Bescheinigungsformularen nach dem Muster der Anlage 16 BWahlO, dass die vorgeschlagenen Bewerber wählbar sind, aus.</br></br>(5) Die Akkreditierung ist auch nach Beginn der Versammlung möglich.</br></br>(6) Bei Verlust, Zerstörung oder starker Beschädigung der Stimmkarte können die Akkreditierungspiraten eine weitere Stimmkarte als Ersatz zur Verfügung stellen. Sofern die ursprüngliche Stimmkarte noch vorhanden ist, wird sie von den Akkreditierungspiraten eingezogen.</br></br>'''§2 Eröffnung der Versammlung'''</br></br>(1) Bis die Versammlungsleitung gewählt ist, leitet der Vorsitzende der zuständigen Gliederung die Aufstellungsversammlung; ist er verhindert oder lehnt er die Versammlungsleitung ab, richtet sich seine Vertretung nach der Vertretungsregelung im Vorstand. Steht aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen kein Stellvertreter zur Verfügung und ist auch kein Beauftragter bestellt, dann leitet bis zur Wahl des ersten Versammlungsleiters das Mitglied der Aufstellungsversammlung die Versammlung, das am längsten Mitglied der Partei ist. Im Zweifel entscheidet die Reihenfolge der Mitgliedsnummer.</br></br>(2) Der vorläufige Versammlungsleiter fragt, ob von einem Teilnehmer die Mitgliedschaft, die Vollmacht oder das Wahlrecht eines anderen, stimmkartenbesitzenden Teilnehmers angezweifelt wird.</br></br>(3) Der vorläufige Versammlungsleiter schlägt einen Versammlungsleiter vor. Er fordert die Versammlung auf, weitere Vorschläge zu machen. Sodann führt er die Wahl zum Versammlungsleiter durch.</br></br>(4) Nach der Wahl des Versammlungsleiters übernimmt dieser die weitere Leitung der Versammlung.</br></br>(5) Die Versammlung beschließt eine Geschäfts- und eine Wahlordnung.ammlung. (5) Die Versammlung beschließt eine Geschäfts- und eine Wahlordnung.
- Der Vorstand möge beschließen: Hausverbot des Bedrohers ***** für die von uns genutzten Räumlichkeiten in Hermeskeil. +
- Der Vorstand möge prüfen, ob weitere disziplinarische Maßnahmen gegen ***** in absehbarer Zeit verfügt werden sollten. +
- Es wird beantragt, für LV-externe Personen … Es wird beantragt, für LV-externe Personen, die auf der Aufstellungsversammlung und dem Landesparteitag am 3. und 4. November 2012 in Hermeskeil Ämter übernehmen, ein Reisekostenbudget in Höhe von 300 EUR zur Verfügung zu stellen, aus dem Fahrt- und Übernachtungskosten erstattet werden. und Übernachtungskosten erstattet werden. +