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	<title>Wahlprüfsteine/2013-05-12 Bund für Geisterfreiheit Religion - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-04-07T12:09:12Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Piratenwiki Mirror</subtitle>
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		<id>https://wikimirror.piraten.tools/wiki/index.php?title=Wahlpr%C3%BCfsteine/2013-05-12_Bund_f%C3%BCr_Geisterfreiheit_Religion&amp;diff=55902454&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Darkwind: hat „Wahlprüfsteine/Bund für Geisterfreiheit“ nach „Wahlprüfsteine/2013-05-12 Bund für Geisterfreiheit Religion“ verschoben</title>
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		<updated>2013-08-01T11:03:40Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;hat „&lt;a href=&quot;/Wahlpr%C3%BCfsteine/Bund_f%C3%BCr_Geisterfreiheit&quot; class=&quot;mw-redirect&quot; title=&quot;Wahlprüfsteine/Bund für Geisterfreiheit&quot;&gt;Wahlprüfsteine/Bund für Geisterfreiheit&lt;/a&gt;“ nach „&lt;a href=&quot;/Wahlpr%C3%BCfsteine/2013-05-12_Bund_f%C3%BCr_Geisterfreiheit_Religion&quot; title=&quot;Wahlprüfsteine/2013-05-12 Bund für Geisterfreiheit Religion&quot;&gt;Wahlprüfsteine/2013-05-12 Bund für Geisterfreiheit Religion&lt;/a&gt;“ verschoben&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;{{Wahlprüfstein&lt;br /&gt;
|Organisation=Bund für Geisterfreiheit&lt;br /&gt;
|WPSTyp=Institutionelle Anfrage an Verband&lt;br /&gt;
|Eingang=2013/05/05&lt;br /&gt;
|EingangBei=Piratenpartei Bayern&lt;br /&gt;
|EingangVia=Postalisch&lt;br /&gt;
|AntwortBis=2013/05/12&lt;br /&gt;
|Themengebiete=Religion&lt;br /&gt;
|Status=Erledigt&lt;br /&gt;
|StatusänderungAm=2013/05/12&lt;br /&gt;
|WPSTeam=Team Bayern&lt;br /&gt;
|Themen=&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{WahlprüfsteinFrage&lt;br /&gt;
|Überschrift=Frage 1. Bezahlung kirchlicher Amtsträger aus Steuergeldern&lt;br /&gt;
|Einleitung=Die Gehälter der Bischöfe und Domkapitulare sowie von Geistlichen in der Militär-, Polizei- und Gefängnisseelsorge werden in Bayern aus dem allgemeinen Steueraufkommen, nicht etwa aus der Kirchensteuer bezahlt. Zwar sollen die Gehälter der Bischöfe und Domkapitulare nach einem neuen Gesetzentwurf nicht mehr direkt vom Bayerischen Staat bezahlt werden, sondern von einem Fonds, der bei den Kirchen angesiedelt ist, der aber ausschließlich vom Staat finanziert wird.&lt;br /&gt;
|Frage=Halten Sie diese Finanzierung von kirchlichen Amtsträgern aus staatlichen Mitteln für gerechtfertigt?&lt;br /&gt;
|Antwort=Nein. Die weltanschauliche Neutralität des Staates herzustellen, ist eine für die gedeihliche Entwicklung des Gemeinwesens notwendige Voraussetzung. Ein säkularer Staat erfordert die strikte Trennung von religiösen und staatlichen Belangen. Finanzielle und strukturelle  Privilegien einzelner Glaubensgemeinschaften, etwa im Rahmen finanzieller Alimentierung sind höchst fragwürdig und daher abzubauen.&lt;br /&gt;
|Quellen=Übernommen aus dem Grundsatzprogramm&lt;br /&gt;
|Themen=&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{WahlprüfsteinFrage&lt;br /&gt;
|Frage=Was werden Sie ggfs. unternehmen, um hier eine Änderung zu erreichen?&lt;br /&gt;
|Antwort=Wir möchten diese Zahlungsverpflichtungen gesetzlich beenden und die Mittel in anderen Bereichen einsetzen. Zudem soll der Freistaat den  Kommunen gesetzlich ermöglichen, ihrerseits Zahlungen an  Kirchengemeinden einzustellen.&lt;br /&gt;
|Themen=&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{WahlprüfsteinFrage&lt;br /&gt;
|Überschrift=Frage 2. Religionsunterricht an staatlichen Schulen&lt;br /&gt;
|Frage=Halten Sie den nach Konfessionen getrennten Religionsunterricht an den staatlichen Schulen für ein geeignetes Mittel, den Schülern zentrale Werte unserer Gesellschaft wie etwa Toleranz zu vermitteln, oder scheint Ihnen dazu ein für alle verpflichtender Ethikunterricht, wie er in Berlin eingeführt und durch Volksentscheid bestätigt worden ist, ein besserer Weg?&lt;br /&gt;
|Antwort=Die Piratenpartei Bayern hat hierzu keine Aussage beschlossen. Es ist jedoch klar, dass der Staat keine Religion bevorzugen oder benachteiligen soll. Allerdings fordert die Piratenpartei Rheinland-Pfalz Religion und Glaube im Ethikunterricht an exemplarischen Beispielen zu lehren. Der Religionsunterricht soll ergänzend auf spezielle Aspekte einer einzelnen Religion und Konfession eingehen und die Toleranz zwischen Religionen fördern.&lt;br /&gt;
|Quellen=Dann sollte man sich allerdings vielleicht auf http://wiki.piratenpartei.de/RP:Antrag/2012.2/008-ZA03/Aufklärender_Religions-_und_Ethikunterricht beziehen, statt mal wieder ein &amp;quot;Dazu haben wir keine Stellung&amp;quot; rauszugeben. Im Übrigen stehen wir für Volksentscheide&lt;br /&gt;
|Themen=&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{WahlprüfsteinFrage&lt;br /&gt;
|Überschrift=Frage 3. Konkordatslehrstühle&lt;br /&gt;
|Einleitung=In Bayern gibt es an nicht-theologischen Fakultäten insgesamt 21 Lehrstühle, deren Inhaber erst ernannt werden, wenn der örtlich zuständige katholische Bischof keine Einwendung hinsichtlich des katholisch-kirchlichen Standpunkts des zur Ernennung vorgeschlagenen Bewerbers erhebt, die sog. Konkordatslehrstühle.&lt;br /&gt;
|Frage=Halten Sie dieses Privileg der katholischen Kirche für gerechtfertigt?&lt;br /&gt;
|Antwort=Nein.&lt;br /&gt;
|Themen=&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{WahlprüfsteinFrage&lt;br /&gt;
|Frage=Werden Sie sich für eine Abschaffung dieses kirchlichen Privilegs einsetzen?&lt;br /&gt;
|Antwort=Ja, für alle nicht-theologischen Lehrstühle haben die gleichen Regelungen für die Berufung des Lehrstuhlinhabers und von Professuren zu gelten. Ein Einspruchsrecht der katholischen Kirche darf nicht dazu gehören.&lt;br /&gt;
|Themen=&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{WahlprüfsteinFrage&lt;br /&gt;
|Überschrift=4. Berücksichtigung konfessionsfreier Menschen im Rundfunk&lt;br /&gt;
|Einleitung=In Bayern macht der Anteil der konfessionsfreien Bürgerinnen und Bürger etwa 25 Prozent aus; das ist erheblich mehr als der Anteil etwa der evangelischen Christen. Dabei nimmt der Anteil der Konfessionsfreien in Bayern pro Jahr etwa um 0,4 Prozentpunkte zu. Ihrem Anteil an der Bevölkerung entspricht die Vertretung der Konfessionsfreien sowohl in den Gremien der Rundfunkräte wie auch bei der Zuteilung von Sendezeiten bei weitem nicht.&lt;br /&gt;
|Frage=Sind Sie bereit, sich für eine Vertretung der konfessionsfreien Bürgerinnen und Bürger in den Gremien des bayerischen Rundfunks und für ihre Berücksichtigung bei den Sendezeiten einzusetzen, die der zahlenmäßigen Bedeutung der Konfessionsfreien entspricht?&lt;br /&gt;
|Antwort=Die Rundfunkräte bestehen aus entsendeten Vertretern  gesellschaftlicher Organisationen. Es gibt derzeit kein Mitglied,  welches explizit die Interessen der Bürger vertritt. Auch die Nutzer  müssen an der Kontrolle und Steuerung des öffentlich-rechtlichen  Rundfunks beteiligt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ziel ist dabei aber nicht die Erhöhung der Einschaltquoten, sondern die Rückmeldungen der Nutzer sollen den gewünschten Umfang der Grundversorgung aufzeigen. Ein jährlicher Bericht darüber bildet dann  die Grundlage eines öffentlichen Aufgabenkatalogs für den  öffentlich-rechtlichen Rundfunk. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein repräsentativer Rundfunkrat wird weiterhin benötigt. Die  Zusammensetzung soll jedoch die reale, vielfältige Gesellschaftsstruktur  abbilden. Durch transparente Darstellung des Aufgabenkatalogs des  öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der Tätigkeitsberichte der  Mitglieder soll eine Beurteilung der individuellen Leistungen der  Ratsmitglieder möglich werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ziel ist ein demokratisch gesteuerter öffentlich-rechtlicher  Rundfunk: Der Nutzer sagt, was er gerne hätte. Der öffentlich-rechtliche  Rundfunk gleicht Angebot und Nachfrage aus. Der Rundfunkrat überwacht  den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Der Nutzer überwacht den  Rundfunkrat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darüber hinaus sprechen wir uns dafür aus, dass die Rundfunkräte  der öffentlich-rechtlichen Sender in Zukunft nicht mehr durch aktive Parteipolitiker oder Funktionäre besetzt werden. Personen, die von  Parteien oder Regierungen entsandt werden und dort die  Öffentlichkeitsarbeit der Organisation mitbestimmen, schaden der  Unabhängigkeit des Rundfunkrates und damit dem Ansehen des ÖRR im Allgemeinen.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:''https://wiki.piratenpartei.de/BY:Landeswahlprogramm#Zusammensetzung_und_Aufgabe_der_Kontrollorgane''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Teil 2 der Frage:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Prinzipiell sollte das öffentlich-rechtliche Fernsehen um Inhalte bereinigt werden, die einen religiösen Bezug haben. Insofern ist es unwahrscheinlich, dass wir uns für eine Ausweitung von Sendezeiten für Konfessionsfreien einsetzen. Eher wird eine Aufhebung von Sendezeiten für jegliche Art von Sendezeiten mit religiösem Bezugs einsetzen.&lt;br /&gt;
|Themen=&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{WahlprüfsteinFrage&lt;br /&gt;
|Überschrift=Frage 5. Finanzierung der Universität Eichstätt&lt;br /&gt;
|Einleitung=Der Freistaat Bayern trägt die Kosten der Katholischen Universität Eichstätt zu 85 Prozent (in der Anfangsphase sogar zu 90 Prozent), ohne dass er auf die Ernennung der dort beschäftigten Hochschullehrer irgendeinen Einfluss hat.&lt;br /&gt;
|Frage=Halten Sie dies für gerechtfertigt?&lt;br /&gt;
|Antwort=Nein. Die Piraten fordern die strikte Trennung von Staat und Kirche, auch für öffentliche Hochschulen.&lt;br /&gt;
|Themen=&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{WahlprüfsteinFrage&lt;br /&gt;
|Frage=Was werden Sie ggfs. unternehmen, um eine Änderung herbeizuführen?&lt;br /&gt;
|Antwort=Die staatliche Finanzierung einer kirchlichen Universität ist nicht mit unserer Haltung zum Verhältnis zwischen Staat und Kirche in Einklang zu bringen. Andererseits wäre ein sofortiger Ausstieg aus der Finanzierung sicher das Ende des universitären Angebots. Insofern würden wir uns für einen Ausstieg aus der Finanzierung in einem angemessenen Zeitrahmen einsetzen, der es der Universität erlaubt, durch die Einwerbung von Drittmitteln den Lehrbetrieb aufrecht zu erhalten.&lt;br /&gt;
|Themen=&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{WahlprüfsteinFrage&lt;br /&gt;
|Frage=Wie sieht die Finanzierung von Privatunis in Bayern aus?&lt;br /&gt;
|Antwort=Das würde hier auch greifen.&lt;br /&gt;
|Themen=&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{WahlprüfsteinFrage&lt;br /&gt;
|Überschrift=Frage 6. Aufhebung des Tanzverbots an den Stillen Tagen&lt;br /&gt;
|Einleitung=Das Bayerische Feiertagsgesetz verbietet am Karfreitag „in Räumen mit Schankbetrieb musikalische Darbietungen jeder Art” (FTG Art. 3 Abs. 2). Es mag den Religionsgesellschaften unbenommen sein, ihren Mitgliedern an diesem Tag Tanz und musikalische Darbietungen zu untersagen.&lt;br /&gt;
|Frage=Ist es berechtigt, auch Mitbürger, die keiner christlichen Religionsgesellschaft angehören, in Bayern sind das ca. 2,5 Millionen, durch staatliches Gebot zu einem Verhalten zu nötigen, für das nur der Wunsch von Religionsgesellschaften ausschlaggebend ist?&lt;br /&gt;
|Antwort=Nein, die Religionsfreiheit gilt nicht nur für Christen, sondern für alle Menschen. Eine einseitige Bevorzugung einer Religion lehnen wir ab. Deshalb haben am Karfreitag 2012 eine Tanzveranstaltung  ohne Musik durchgeführt. Am Karfreitag 2013 wurde uns dies untersagt.&lt;br /&gt;
|Themen=&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{WahlprüfsteinFrage&lt;br /&gt;
|Frage=Werden Sie sich für die Abschaffung dieser Gesetzesbestimmung einsetzen?&lt;br /&gt;
|Antwort=Ja, an den so genannten &amp;quot;Stillen Tagen&amp;quot; sind in Bayern fast alle  Veranstaltungen, die über &amp;quot;Schank- und Speisebetrieb&amp;quot; hinausgehen, ab 2  Uhr in der Nacht untersagt. Dies betrifft neben Tanz- auch  Sportveranstaltungen, Volksfeste, musikalische Darbietungen, Zirkus  &amp;amp; Artistik, Freizeitanlagen, Theater und Filmvorführungen, sowie  weitere gesellschaftliche Bereiche. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dadurch hat die Kirche immer noch die Deutungshoheit über die  Zeiten, in denen Kulturgenuss erlaubt ist und die Zeiten, in denen die  Bevölkerung aktiv davon abgehalten wird. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In einer multikulturellen und multireligiösen Gesellschaft ist  die Priorisierung christlicher Feiertage über weltliche,  gesellschaftliche Aktivitäten nicht mehr zeitgemäß. Wir werden uns dafür  einsetzen, die stillen Tage in Bayern komplett abzuschaffen.&lt;br /&gt;
|Themen=&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{WahlprüfsteinFrage&lt;br /&gt;
|Überschrift=1. Betriebsräte in kirchlichen Einrichtungen&lt;br /&gt;
|Einleitung=In kirchlichen Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, deren Kosten im übrigen weitgehend vom Staat bzw. von den allgemeinen Sozialkassen getragen werden, werden den dort Beschäftigten Rechte vorenthalten, die sie in nicht kirchlichen Einrichtungen haben.&lt;br /&gt;
|Frage=Sie können dort beispielsweise keinen Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz wählen. Halten Sie dies für gerechtfertigt?&lt;br /&gt;
|Antwort=Nein, Arbeitnehmer in kirchlichen  Einrichtungen müssen die gleichen Rechte und Pflichten haben, wie solche  in anderen Bereichen.&lt;br /&gt;
|Themen=&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{WahlprüfsteinFrage&lt;br /&gt;
|Überschrift=2. kirchlicher Eingriff in die Privatsphäre&lt;br /&gt;
|Einleitung=Die Kosten kirchlicher Einrichtungen (wie in Frage 1) werden stets zu einem überwiegenden Teil (80 bis 95 %), häufig auch zu 100 % aus den Sozialkassen oder aus der allgemeinen Steuer finanziert. Dennoch können die Träger dieser Einrichtungen die dort Beschäftigten bei einem Verstoß gegen kirchliche Moralvorstellungen im Privatleben (z. B. Scheidung und Wiederverheiratung, Zusammenleben mit einem gleichgeschlechtlichen Partner) fristlos kündigen.&lt;br /&gt;
|Frage=Halten Sie dies für gerechtfertigt?&lt;br /&gt;
|Antwort=Nein, aus den grundsätzlichen Haltungen zur  Trennung von Kirche und Staat lehnen wir sämtliche über das normale  Arbeitsrecht hinausgehenden Eingriffe in die Privatsphäre ab.&lt;br /&gt;
|Themen=&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{WahlprüfsteinFrage&lt;br /&gt;
|Überschrift=3. Ablösung der Staatsleistungen&lt;br /&gt;
|Einleitung=Das Grundgesetz enthält in Art. 140 in Verbindung mit Art. 138 der Weimarer Verfassung den Verfassungsauftrag, „die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften durch die Landesgesetzgebung“ abzulösen. Die Grundsätze hierfür hat der Bund (Weimarer Verfassung: das Reich) aufzustellen. Die Erfüllung dieses Verfassungsauftrages ist bisher vom Bundestag nicht in Angriff genommen werden.&lt;br /&gt;
|Frage=Was werden Sie unternehmen, damit dieser Verfassungsauftrag erfüllt wird und der Bundestag die dafür erforderlichen Grundsätze beschließt?&lt;br /&gt;
|Themen=&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{WahlprüfsteinFrage&lt;br /&gt;
|Frage=Werden Sie sich für eine Abschaffung dieses kirchlichen Privilegs einsetzen?&lt;br /&gt;
|Antwort=Ja, die Aufkündigung des Konkordats und des Staatskirchenvertrages sind essenzielle Interessen der Piratenpartei.&lt;br /&gt;
|Themen=&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{WahlprüfsteinFrage&lt;br /&gt;
|Überschrift=4. Sterbehilfe&lt;br /&gt;
|Einleitung=Für die Freigabe der aktiven Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen), die im § 216 StGB als strafbares Tötungsdelikt behandelt wird, sowie für die Beihilfe zum Freitod, die gegen ärztliches Standesrecht verstößt, sprechen sich bei Umfragen stets über 60 Prozent der Bevölkerung aus. Das Recht, über den eigenen Tod zu bestimmen und dabei gegebenenfalls auch die Hilfe einer anderen Person in Anspruch zu nehmen, ist ein ;Ausfluss des Selbstbestimmungsrechtes.&lt;br /&gt;
|Frage=Wie stehen Sie zur Freigabe der aktiven Sterbehilfe?&lt;br /&gt;
|Antwort=Hierzu  gibt es noch keine konkrete Stellung der Piratenpartei. Allerdings steht  ein Antrag der Arbeitsgemeinschaft Humanistischer Laizismus zur  Diskussion, der eine pragmatischen Umgang mit assistiertem Suizid und  aktive Sterbehilfe fordert, so dass diese als straffrei gelten.&lt;br /&gt;
|Quellen=https://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA015&lt;br /&gt;
|Themen=&lt;br /&gt;
}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Darkwind</name></author>
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