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	<title>SN:Treffen/Landesparteitag/2012.1/Programm/WA03 - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-05-17T01:08:16Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Piratenwiki Mirror</subtitle>
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		<id>https://wikimirror.piraten.tools/wiki/index.php?title=SN:Treffen/Landesparteitag/2012.1/Programm/WA03&amp;diff=55809031&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Daniel Mietchen: Grammatik</title>
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		<updated>2012-10-11T19:01:11Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Grammatik&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;* Antragsteller: Dr. Thomas Walter, eingereicht am 21.02.2012, 17:40 Uhr per Email&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== WA03 Nebeneinkünfte Amtsträger, Abgeordnete usw ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der LPT2012.1 möge als Bestandteil seines Wahlprogrammes folgendes&lt;br /&gt;
beschließen, hilfsweise als Positionspapier:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Offenlegung der Einkünfte, Aufwandsentschädigungen, unentgeltlichen&lt;br /&gt;
Zuwendungen in Justiz, Verwaltung und Landesparlament in Sachsen: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Richter, Staatsanwälte, Beamte in gehobenen Positionen, aber auch alle&lt;br /&gt;
politischen Amtsträger, wie Minister, Staatssekretäre, Bürgermeister etc.&lt;br /&gt;
sowie alle Mandatsträger des Landtages haben ihre Einkünfte, Nebeneinkünfte,&lt;br /&gt;
Aufwandsentschädigungen, unentgeltlich empfangene Leistungen und eigene&lt;br /&gt;
unentgeltliche Tätigkeiten für Dritte Personen, die mit Ihrem Amt in&lt;br /&gt;
sachlichen Zusammenhang stehen, sowie etwaige sonstige Teilnahmen an&lt;br /&gt;
Veranstaltungen, zu denen sie wegen Ihres Amtes außerhalb des regulären&lt;br /&gt;
Geschäftsbetriebes eingeladen werden, offenzulegen, einschließlich des&lt;br /&gt;
Grundes. Soweit dem begründete überwiegende Belange Dritter entgegenstehen&lt;br /&gt;
(z.B. gesetzliche Geheimhaltungspflicht bei zur Verschwiegenheit&lt;br /&gt;
verpflichteten bzw. berechtigten Berufen i.S.d. §203 Abs 1, Nr. 3 StGB), ist&lt;br /&gt;
dies als Ausnahmetatbestand zu berücksichtigen. In diesem Falle sind jedoch&lt;br /&gt;
die Mandate anonymisiert nach Umsatz, Branche und jährlichen&lt;br /&gt;
Gesamteinkünften pro Mandant aufzuschlüsseln.  Dies alles sind&lt;br /&gt;
Dienstpflichten, die in den jeweiligen Landesgesetzen zu verankern sind. Die&lt;br /&gt;
Dienstaufsichtsorgane haben dies auch zu kontrollieren, im Falle der&lt;br /&gt;
Landtagsmandatsträger erfolgt die Kontrolle durch den Landtagspräsidenten&lt;br /&gt;
oder von diesen eingesetzten Beauftragten, die jedoch den Schutzzweck des&lt;br /&gt;
§203 Abs. 1, Nr. 3 StGB zu beachten haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Offenlegung hat für jedermann sichtbar auch im Internet zu erfolgen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Durchsetzung sollen Verletzungen dieser Pflichten auch sanktionsbehaftet&lt;br /&gt;
sein:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Amtsträgern sollen derartige Pflichtverletzungen dem Disziplinarrecht&lt;br /&gt;
unterliegen. Die einschlägigen Gesetze für die Amtsträger sind entsprechend&lt;br /&gt;
zu ändern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Abgeordneten sind im Falle eines Verstoßes Kürzungen der Diäten bis zur&lt;br /&gt;
Höhe des Doppelten des erlangten Vorteiles, bei unentgeltlichen Tätigkeiten&lt;br /&gt;
in Höhe eines zu schätzenden Wertes der Leistung, maximal jedoch nur bis zu&lt;br /&gt;
50% der Diäten ggf. auch mit Rückwirkung- vorzunehmen. Die Sanktion hat der&lt;br /&gt;
Präsident des Landtages mittels vollstreckbaren Verwaltungsaktes nach&lt;br /&gt;
pflichtgemäßem Ermessen und unter Berücksichtigung der Schwere der&lt;br /&gt;
Pflichtverletzung auszusprechen. Das sächsische Abgeordnetengesetz ist&lt;br /&gt;
entsprechend zu ändern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Piratenpartei Sachsen setzt sich auch dafür ein, dass über den Bundesrat&lt;br /&gt;
auch dem Bundesrecht unterliegenden Amts- und Mandatsträgern&lt;br /&gt;
entsprechende gesetzliche Pflichten auferlegt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Antragsbegründung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Lobbyismus ist ein legitimes Mittel der Einflussnahme auf die&lt;br /&gt;
Gesellschaft und die politische Willensbildung. Aber das Volk hat das Recht&lt;br /&gt;
auf Transparenz, muss die Interessenverflechtungen erkennen dürfen. Die&lt;br /&gt;
bisherigen fragmentarischen gesetzlichen Regelungen sind rechtspolitisch&lt;br /&gt;
unbefriedigend. Bei den Gerichten gibt es Spezialzuständigkeiten, z.B. für&lt;br /&gt;
Medizinrecht, Bankenrecht, Berufsrecht usw. Die Interessenverbände&lt;br /&gt;
veranstalten Seminare, laden Richter oder auch leitende Staatsanwälte und&lt;br /&gt;
andere Würdenträger zu Veranstaltungen ein, vergeben honorierte&lt;br /&gt;
Gutachteraufträge, Schiedsämter, Treuhandschaften und was noch alles sonst&lt;br /&gt;
so möglich ist. Oder der Leiter des Tiefbauamtes wird von einem Großkonzern&lt;br /&gt;
zu einem Referat eingeladen. Man wohnt in schönem Hotel, bekommt zwar kein&lt;br /&gt;
Honorar, aber man bekommt alles bezahlt, isst gut, wird hofiert, sieht eine&lt;br /&gt;
andere hübsche Gegend usw. Das alles korrumpiert den Menschen. Wenn das&lt;br /&gt;
alles transparent ist und vieles in der Gesellschaft besteht auch aus&lt;br /&gt;
Scheinheiligkeit, wird es schwieriger mit dieser schleichenden&lt;br /&gt;
Beeinflussung. Nicht umsonst hatte sogar ein Vorsitzender Richter eines&lt;br /&gt;
Fachsenates des BGH (um juristischen Angriffen vorzubeugen, mache ich da&lt;br /&gt;
erst mal keine näheren Angaben), dem der Ruf nachhing, zu sehr die&lt;br /&gt;
Interessen der Branche zu vertreten, mal eine Rechtsbeugungsanzeige&lt;br /&gt;
gefangen, die natürlich ohne Erfolg war. Oder die maßgebenden Vertreter in&lt;br /&gt;
einer Baulandkammer oder des übergeordneten Gerichtes werden von den&lt;br /&gt;
Verwaltungsinstitutionen hofiert, man kennt sich und schon ist die&lt;br /&gt;
Rechtsprechung vielleicht besonders verwaltungsfreundlich, was aber nicht so&lt;br /&gt;
richtig bewiesen ist Die hier formulierten Leitsätze erheben nicht den&lt;br /&gt;
Anspruch auf Vollständigkeit und sollen nur den Grundgedanken wiedergeben.&lt;br /&gt;
Es wäre sodann in der konkreten Ausgestaltung noch näher juristisch&lt;br /&gt;
auszugestalten. Sofort werden natürlich die betreffenden Amtsträger&lt;br /&gt;
aufschreien, sagen, sie seien in ihrer amtlichen Arbeit behindert, es&lt;br /&gt;
entstünde Schaden für die Allgemeinheit und zudem seien sie unzulässig ihre&lt;br /&gt;
Privatsphäre beeinträchtigt. Das persönliche Interesse des Amtsträgers hat&lt;br /&gt;
jedoch hinter dem Interesse der Allgemeinheit an Transparenz zurückzustehen,&lt;br /&gt;
wenn es um die Tätigkeit geht, die in untrennbaren sachlichen Zusammenhang&lt;br /&gt;
mit der Funktion des Amtsträgers steht. Transparenz schafft auch Vertrauen&lt;br /&gt;
in die Integrität des Amtsträgers, was auch schützenwürdiges Rechtsgut ist.&lt;br /&gt;
Dies ist m.E. eine zulässige rechtspolitische Erwägung und sollte einer&lt;br /&gt;
verfassungsrechtlichen Güterabwägung stand halten. Und die Beeinträchtigung&lt;br /&gt;
der Amtstätigkeit sehe ich nicht ernsthaft. Es werden ohnehin meist nur die&lt;br /&gt;
Amtsträger in gehobenen Positionen betroffen sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der oft erhobene Vorwurf, Politik sei korrupt und die gewählten Vertreter&lt;br /&gt;
seien bestechlich beruht auf dem Fehlverhalten Einzelner, aber vor allem der&lt;br /&gt;
fehlenden Möglichkeit zur Kontrolle in Bezug auf Nebentätigkeit und&lt;br /&gt;
Motivation zum Abstimmungsverhalten. Die Interessenabhängigkeiten zwischen&lt;br /&gt;
Politikern und Wirtschaft sind in Deutschland noch nicht hinreichend&lt;br /&gt;
transparent und daher äußerst anfällig für Korruption. Daher ist eine&lt;br /&gt;
spürbare Verbesserung der Transparenz herbeizuführen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Bürgerinnen und Bürger muss klar sein, welche Interessen hinter&lt;br /&gt;
Gesetzesinitiativen stecken und wer, wie und wann auf den&lt;br /&gt;
Gesetzgebungsprozess Einfluss genommen hat. Nur wenn bekannt ist, von wem&lt;br /&gt;
Abgeordnete bezahlt werden und für welche Arbeitgeber sie arbeiten, können&lt;br /&gt;
sich Bürger ein eigenes Bild über deren Unabhängigkeit oder ggf.&lt;br /&gt;
Abhängigkeit machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Betreffend die gewählten Abgeordnete sind auf folgende Ausführungen des&lt;br /&gt;
Bundesverfassungsgerichtes zu Bundestagsabgeordnete hinzuweisen, was&lt;br /&gt;
vielleicht nur bedingt (wegen der im Gegensatz zum Bundestagsabgeordneten&lt;br /&gt;
geringeren Diaten) auch für Landtagsabgeordnete zu gelten hat:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der Freiheit des Mandats (Art. 38 Abs. 1 GG) sind nicht nur Rechte,&lt;br /&gt;
sondern auch Pflichten verbunden, deren Reichweite durch das Gebot, die&lt;br /&gt;
Repräsentations- und Funktionsfähigkeit des Parlaments zu wahren, bestimmt&lt;br /&gt;
und begrenzt wird. Zu den Pflichten eines Abgeordneten gehört es, dass er in&lt;br /&gt;
einer Weise und einem Umfang an den parlamentarischen Aufgaben teilnimmt,&lt;br /&gt;
die deren Erfüllung gewährleistet. Dabei verlangt die parlamentarische&lt;br /&gt;
Demokratie einer höchst komplizierten Wirtschafts- und Industriegesellschaft&lt;br /&gt;
vom Abgeordneten mehr als nur eine ehrenamtliche Nebentätigkeit. Vielmehr&lt;br /&gt;
fordert sie den ganzen Menschen, der allenfalls unter günstigen Umständen&lt;br /&gt;
neben seiner Abgeordnetentätigkeit noch versuchen kann, seinem Beruf&lt;br /&gt;
nachzugehen. Nur der Umstand, dass die Abgeordneten bei pflichtgemäßer&lt;br /&gt;
Wahrnehmung ihres Mandats auch zeitlich in einem Umfang in Anspruch genommen&lt;br /&gt;
sind, der es in der Regel unmöglich macht, daneben den Lebensunterhalt&lt;br /&gt;
anderweitig zu bestreiten, rechtfertigt den Anspruch, dass ihnen ein voller&lt;br /&gt;
Lebensunterhalt aus Steuermitteln, die die Bürger aufbringen, finanziert&lt;br /&gt;
wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit anderen Worten: Nur eine transparente Politik ist eine glaubwürdige&lt;br /&gt;
Politik. Das Volk hat ein Recht zu wissen, von wem sich Politiker bezahlen&lt;br /&gt;
und somit beeinflussen lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Hinweis ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu diesem Antrag gehört ein zusätzlicher [[SN:Treffen/Landesparteitag/2012.1/Programm/WA04|Modulantrag WA04]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Daniel Mietchen</name></author>
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