<?xml version="1.0"?>
<feed xmlns="http://www.w3.org/2005/Atom" xml:lang="de">
	<id>https://wikimirror.piraten.tools/wiki/index.php?action=history&amp;feed=atom&amp;title=SN%3ATreffen%2FLandesparteitag%2F2012.1%2FProgramm%2FWA01</id>
	<title>SN:Treffen/Landesparteitag/2012.1/Programm/WA01 - Versionsgeschichte</title>
	<link rel="self" type="application/atom+xml" href="https://wikimirror.piraten.tools/wiki/index.php?action=history&amp;feed=atom&amp;title=SN%3ATreffen%2FLandesparteitag%2F2012.1%2FProgramm%2FWA01"/>
	<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wikimirror.piraten.tools/wiki/index.php?title=SN:Treffen/Landesparteitag/2012.1/Programm/WA01&amp;action=history"/>
	<updated>2026-07-10T09:02:57Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Piratenwiki Mirror</subtitle>
	<generator>MediaWiki 1.35.14</generator>
	<entry>
		<id>https://wikimirror.piraten.tools/wiki/index.php?title=SN:Treffen/Landesparteitag/2012.1/Programm/WA01&amp;diff=55809018&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Haibaer: /* Hinweis */</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wikimirror.piraten.tools/wiki/index.php?title=SN:Treffen/Landesparteitag/2012.1/Programm/WA01&amp;diff=55809018&amp;oldid=prev"/>
		<updated>2012-02-22T17:25:08Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;span dir=&quot;auto&quot;&gt;&lt;span class=&quot;autocomment&quot;&gt;Hinweis&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;* Antragsteller: Dr. Thomas Walter, eingereicht am 21.02.2012, um 18:30 Uhr per Email&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== WA01 Transparenz in der Gesetzgebung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der LPT2012.1 möge als Bestandteil seines Wahlprogrammes folgendes&lt;br /&gt;
beschließen, hilfsweise als Positionspapier:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Piratenpartei Deutschland, Landesverband Sachsen fordert mehr&lt;br /&gt;
Transparenz für den Bürger beim Zustandekommen von Gesetzen im sächsischen&lt;br /&gt;
Landtag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dazu ist eigens ein Gesetz zur Transparenz im Gesetzgebungsverfahren&lt;br /&gt;
(GesetzgebTPG) zu schaffen das folgende Regelungen enthält:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.) Einführung eines Lobbyisten-Registers:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
a) Lobbyarbeit bzw. Lobbying ist der Versuch der Einflussnahme und der&lt;br /&gt;
Informationsbeschaffung, des Informationsaustausches sowie die strategische&lt;br /&gt;
Ausrichtung einer Tätigkeit in Zusammenhang mit Entscheidungen von Politik&lt;br /&gt;
und Verwaltung &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b)Dieses Register listet alle Personen, Unternehmen, Verbände,&lt;br /&gt;
Nichtregierungsorganistionen, Agenturen, Anwaltskanzleien etc. auf, die&lt;br /&gt;
Lobbyarbeit betreiben. Hierbei sind die Aufgaben der Organisationen,&lt;br /&gt;
Auftraggebern und Aufgabengebiete und der finanzielle und zeitliche Aufwand&lt;br /&gt;
in Zusammenhang mit der Lobbyarbeit anzugeben. Ferner sind alle Daten zu&lt;br /&gt;
Sitz, Adresse, Kommunikationsverbindungen, Internetadresse,&lt;br /&gt;
Vertretungsberechtigten, Handelsregister, Steuernummer sowie Anzahl und&lt;br /&gt;
Namen der Personen anzugeben, die mit dem Lobbying betraut sind. Soweit&lt;br /&gt;
Lobbyisten zugleich für andere Unternehmen, Vereinigungen, Verbände oder&lt;br /&gt;
sonst wie Interessierte handeln, ist die Interessenvertretung und die&lt;br /&gt;
finanzielle Ausstattung in diesem Zusammenhang offenzulegen.  Sollte es sich&lt;br /&gt;
um eine Institution handeln, deren Haupttätigkeit in der Einflussnahme auf&lt;br /&gt;
politische Entscheidungen besteht, sind zugleich Angaben zur&lt;br /&gt;
mitgliedschaftlichen Struktur, zum Gesamtbudget und zu den&lt;br /&gt;
Hauptfinanzierungsquellen dieser Institution zu machen. Alle Daten sind in&lt;br /&gt;
Zeitabständen  von sechs Monaten zu aktualisieren.   Eine Bagatellregelung&lt;br /&gt;
soll zeitlich und finanziell nicht ins Gewicht fallende Lobbyarbeit von der&lt;br /&gt;
Registrierungspflicht ausnehmen, kann jedoch auf freiwilliger Basis&lt;br /&gt;
registriert werden. Damit soll auch weiterhin unbürokratisch und ohne&lt;br /&gt;
besonderen Verwaltungsaufwand  sich jeder Bürger, kleinere Unternehmer oder&lt;br /&gt;
Organisation politisch zu Wort melden dürfen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
c) Wahrheitswidrige Angaben, unlautere Versuche zur Einflussnahme oder&lt;br /&gt;
Informationsbeschaffung sind den Lobbyisten untersagt. Hierzu ist ein&lt;br /&gt;
Katalog von Verhaltensregeln zu schaffen, die auch im Gesetz aufzunehmen&lt;br /&gt;
sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
d) Das Lobbyistenregister wird beim Präsidenten des Landtages geführt und&lt;br /&gt;
ist im Internet öffentlich zu machen bzw. steht jedermann zur Einsichtnahme&lt;br /&gt;
offen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
e) Ohne Registrierung im Lobbyistenregister ist es den Lobbyisten untersagt,&lt;br /&gt;
Ministerien des Landtages, nachgeordnete Landesbehörden und  deren Personal&lt;br /&gt;
zu kontaktieren, wenn dadurch Lobbying betrieben werden soll. Das gleiche&lt;br /&gt;
gilt für Beteiligungen an Anhörungen und ähnlichen Veranstaltungen, die der&lt;br /&gt;
sächsische Landtag, seine Organe oder Hilfsorgane (z.B. Ausschüsse) oder&lt;br /&gt;
Ministerien veranstalten.  In der Geschäftsordnung des Landtages ist&lt;br /&gt;
vorzusehen, dass Hausausweise nur für registrierte Lobbyisten erteilt werden&lt;br /&gt;
dürfen, wenn diese in dieser Eigenschaft Zugang wünschen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. ) Legislativer Fußabdruck:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
a) Vorlagen der Exekutive, die mittelbar oder unmittelbar durch Lobbying&lt;br /&gt;
beeinflusst worden sind (Gesetzesentwürfe, Unterrichtungen u.ä.) sind&lt;br /&gt;
hinsichtlich deren Beteiligung zu dokumentieren (sog. legislativer&lt;br /&gt;
Fußabdruck) und für das weitere Gesetzgebungsverfahren transparent zu&lt;br /&gt;
machen. Ferner sind alle externen Berater und Beteiligte sowie deren&lt;br /&gt;
Beiträge öffentlich zu machen, deren sich die Exekutive bei der Erstellung&lt;br /&gt;
von Gesetzesentwürfen bedient hatte oder deren Stellungnahme sie eingeholt&lt;br /&gt;
hat. Dies gilt auch schon für Referentenentwürfe, die unverzüglich zu&lt;br /&gt;
veröffentlichen sind, sobald sie den ministeriellen Vorgesetzten vorgelegt&lt;br /&gt;
werden. Als externer Beteiligter gelten auch Beschäftigte auf Probe des&lt;br /&gt;
Ministeriums oder ehemalige Mitarbeiter, die über eine&lt;br /&gt;
Wiedereinstellungsgarantie des bisherigen Arbeitgebers verfügen oder die nur&lt;br /&gt;
beurlaubt sind. Es ist verboten, sich externer Personen bei der Erstellung&lt;br /&gt;
von Gesetzesvorlagen in maßgebender Funktion zu bedienen, wenn diese von&lt;br /&gt;
Stellen entsendet werden, deren konkrete Geschäftsinteressen von dem&lt;br /&gt;
beabsichtigten Gesetz betroffen sind. Ferner dürfen externe Personen keine&lt;br /&gt;
leitenden Funktionen innerhalb eines Ministeriums übertragen werden. Sollten&lt;br /&gt;
Ministerien aus besonderen Gründen sich entschließen, Aufträge an externe&lt;br /&gt;
Berater zur Erstellung eines Gesetzesentwurfes geben zu müssen, hat dies nur&lt;br /&gt;
auf Grund einer öffentlichen Ausschreibung zu geschehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b) Alle Gutachten, Stellungnahmen und die Inhalte von Anhörungen, Protokolle&lt;br /&gt;
etc.  in der weiteren parlamentarischen Arbeit sind öffentlich zu machen und&lt;br /&gt;
im Internet abrufbar zu hinterlegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Sanktionen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verstöße gegen die Pflichten nach diesem Gesetz sind als&lt;br /&gt;
Ordnungswidrigkeiten zu ahnden. Bußgeldbescheide sind von den ordentlichen&lt;br /&gt;
Gerichten auf Grund eines Einspruches zu überprüfen. Zugleich ist bei&lt;br /&gt;
Verstößen auch die Streichung aus dem Lobbyistenregister auf Zeit, in&lt;br /&gt;
schweren Fällen auch auf Dauer vorzusehen. Zuständig für eine solche Ahndung&lt;br /&gt;
ist der Präsident des sächsischen Landtages. Der Verwaltungsrechtsweg ist&lt;br /&gt;
gegen solche Entscheidungen offen. Ein parlamentarischer Kontrollausschuss,&lt;br /&gt;
dem mindestens je ein Vertreter der im Landtag vertretenen Parteien&lt;br /&gt;
angehören müssen, überwacht die Tätigkeit des Präsidenten und erstattet&lt;br /&gt;
jährlich Bericht, wobei auch eine abweichende Stellungnahme eines&lt;br /&gt;
Ausschussmitgliedes zu veröffentlichen ist. Die Mitglieder des&lt;br /&gt;
Kontrollausschuss erhalten umfassende Akteneinsicht zu allen Vorgängen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Bundesratsinitiative:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Piratenpartei Deutschland, Landesverband Sachsen setzt sich auch dafür&lt;br /&gt;
ein, dass über den Bundesrat entsprechende Regelungen als Bundesgesetz für&lt;br /&gt;
die Bundesgesetzgebung geschaffen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Hinweis ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu diesem Antrag gehört ein zusätzlicher [[SN:Treffen/Landesparteitag/2012.1/Programm/WA02|Modulantrag WA02]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Begründung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Antrag spricht für sich selbst. Es geht um die Eindämmung von&lt;br /&gt;
Korruption, Interessenverflechtungen und Vertrauen des Bürgers in die&lt;br /&gt;
parlamentarische Demokratie. Der Bürger soll vollen Einblick in die&lt;br /&gt;
Bestrebungen von Personen, Verbänden usw. erhalten, die auf den&lt;br /&gt;
Gesetzgebungsablauf und die Gesetzgebung Einfluss nehmen wollen. Transparenz&lt;br /&gt;
ist das oberste Gebot. Damit dies nicht ein zahnloser Tiger wird, müssen&lt;br /&gt;
auch Sanktionen statuiert werden. Dies ist bei minder schweren Fällen ein&lt;br /&gt;
Ordnungswidrigkeitsverfahren und in schweren Fällen ein Strafverfahren, so&lt;br /&gt;
zumindest der Modulantrag. Auch in Kanada und USA werden Straftaten in&lt;br /&gt;
diesem Zusammenhang mit 3 bzw. 5 Jahren Freiheitsstrafe sanktioniert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bislang ist das Lobbyregister im Bundestag eine lahme Ente. Grüne, Linke und&lt;br /&gt;
teilweise die SPD haben schon gesetzgeberische Initiativen auf Bundesebene&lt;br /&gt;
ergriffen, die teilweise sich mit den hier gemachten Vorschlägen decken.&lt;br /&gt;
Ferner ist auf die Initiativen von LobbyControl und die&lt;br /&gt;
Otto-Brenner-Stiftung hinzuweisen. CDU und FDP haben bislang jeden&lt;br /&gt;
gesetzgeberischen Vorstoß zum Scheitern gebracht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Problematisch ist, wer über die Kontrolle der recht scharfen Regelungen und&lt;br /&gt;
deren Durchsetzung wacht. Nach meinem Vorschlag soll das der&lt;br /&gt;
Landtagspräsident sein, der von einem Kontrollausschuss zusätzlich flankiert&lt;br /&gt;
wird mit Minderheitsrechte der Abgeordneten. Man könnte auch an die&lt;br /&gt;
Einsetzung eines Ombudsmannes oder einer anderen unabhängigen Organisation&lt;br /&gt;
denken. Dem wäre entgegen zu halten, dass das die Flut von&lt;br /&gt;
Sonderbeauftragten etc. nur erhöhen würde und weitere bürokratische&lt;br /&gt;
Institutionen ins Leben rufen würde. Der Staat sollte aber nicht über Gebühr&lt;br /&gt;
aufgebläht werden. Organisatorisch das beim Parlament anzusiedeln, wo die&lt;br /&gt;
Opposition auch alle Rechte einer Überwachung hat, sollte dem&lt;br /&gt;
Transparenzgedanken Genüge tun.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ferner könnte dem einen oder anderen es auch als zu weit gehen, dass schon&lt;br /&gt;
Referentenentwürfe samt allem Drum und Dran öffentlich gemacht werden&lt;br /&gt;
müssen. Dem könnte man entgegenhalten, dass damit das Denken in den&lt;br /&gt;
Ministerien erschwert werden würde, wenn diese zugleich auf etwaige&lt;br /&gt;
öffentliche Meinungen und Reaktionen bedacht sein müssten und man es deshalb&lt;br /&gt;
vorzieht erst mal keine Planspiele zu veranstalten. Aber ich denke, eine&lt;br /&gt;
Demokratie muss dies vertragen.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Haibaer</name></author>
	</entry>
</feed>