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	<title>SN:Treffen/Landesparteitag/2012.1/Programm/PP02 - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-04-08T04:18:31Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Piratenwiki Mirror</subtitle>
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		<id>https://wikimirror.piraten.tools/wiki/index.php?title=SN:Treffen/Landesparteitag/2012.1/Programm/PP02&amp;diff=55809042&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Haibaer: Die Seite wurde neu angelegt: „* Antragsteller: Dr. Thomas Walter, eingereicht am 21.02.2012, 09:32 Uhr per Email  == PP02 : ÖPNV ==  Der Landesparteitag möge als Positionspapier beschließen…“</title>
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		<updated>2012-02-22T19:26:37Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Die Seite wurde neu angelegt: „* Antragsteller: Dr. Thomas Walter, eingereicht am 21.02.2012, 09:32 Uhr per Email  == PP02 : ÖPNV ==  Der Landesparteitag möge als Positionspapier beschließen…“&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;* Antragsteller: Dr. Thomas Walter, eingereicht am 21.02.2012, 09:32 Uhr per Email&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== PP02 : ÖPNV ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Landesparteitag möge als Positionspapier beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Piratenpartei Deutschland, Landesverband Sachsen setzt sich dafür ein,&lt;br /&gt;
dass in Sachsen die Kommunen die Möglichkeit erhalten, einen fahrscheinlosen&lt;br /&gt;
Öffentlichen Personalnachverkehr (ÖPNV) einzuführen. In solchen Fällen  kann&lt;br /&gt;
jeder Bürger und auswärtige  Besucher die kommunalen&lt;br /&gt;
Beförderungseinrichtungen ohne besonderes Entgelt nutzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Finanziert werden soll dies u.a. durch eine kommunale zweckgebundene Abgabe&lt;br /&gt;
die die Bürger, sei es mit Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz, kraft einer&lt;br /&gt;
kommunalen Satzung zu entrichten haben. Minderjährige Bürger, Studenten ,&lt;br /&gt;
Auszubildende, Schwerbehinderte, pflegebedürftige Personen, Empfänger von&lt;br /&gt;
Sozialleistungen können von der  Abgabenpflicht ganz oder teilweise befreit&lt;br /&gt;
werden. Ferner kann die Kommune Befreiung oder Reduzierung von der&lt;br /&gt;
Abgabenpflicht vorsehen, wenn besondere Gründe, wie sozialer Härtefall oder&lt;br /&gt;
eine sonst nicht zu vermeidende Ungleichbehandlung  dies erforderlich macht.&lt;br /&gt;
Auswärtige Besucher oder Berufspendler können in die Abgabenpflicht&lt;br /&gt;
einbezogen werden, soweit solche mittels Hotelübernachtung oder Arbeitgeber&lt;br /&gt;
erfasst werden können. In diesen Fällen sind das Hotelgewerbe und die&lt;br /&gt;
Arbeitgeber entsprechend zum Einzug zu verpflichten. Ferner können auch&lt;br /&gt;
Betriebe ergänzend oder alternativ zu einer Abgabe herangezogen werden, die&lt;br /&gt;
je nach der Zahl der Arbeitnehmer und dem durch sie verursachten&lt;br /&gt;
Publikumsverkehr zu berechnen ist. Die Abgabe soll nach den Aufwendungen für&lt;br /&gt;
den ÖPNV bemessen werden, wobei auch ein Eigenanteil  bei den Kommunen&lt;br /&gt;
verbleiben muss, der der geschätzten  anteiligen Nutzung von auswärtigen&lt;br /&gt;
Benutzern entspricht, die nicht von der Abgabenpflicht umfasst werden&lt;br /&gt;
können. In der Regel ist hierfür ein Eigenanteil von 10 % zugrundezulegen.&lt;br /&gt;
In begründeten Einzelfällen, kann die  Kommune hiervon auch abweichen,&lt;br /&gt;
soweit hierdurch eine erhebliche Ungleichbehandlung ausgeglichen werden&lt;br /&gt;
kann. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Piratenpartei fordert des weiteren, dass innerhalb des Freistaates&lt;br /&gt;
Sachsen, die Verteilung der nach Art 106 a GG und dem&lt;br /&gt;
Regionalisierungsgesetz empfangenen Bundesmittel neu geregelt wird, damit&lt;br /&gt;
das Konzept eines fahrscheinlosen ÖPNV vorrangig umgesetzt werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Piratenpartei setzt sich ferner dafür ein, dass mit Hilfe von drei&lt;br /&gt;
großen Feldversuchen festgestellt wird, ob sich ein kostenfreier ÖPNV&lt;br /&gt;
rechnet. Diese Untersuchungen sollen jeweils in einem Oberzentrum, einem&lt;br /&gt;
Mittelzentrum und einer Region des ländlichen Raumes in Sachsen&lt;br /&gt;
wissenschaftlich mit Hilfe der Landesregierung begleitet durchgeführt&lt;br /&gt;
werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur  Umsetzung  des Konzeptes eines fahrscheinlosen Öffentlichen&lt;br /&gt;
Personennahverkehrs (ÖPNV) , das mittels einer kommunalen Abgabe zu&lt;br /&gt;
finanzieren ist, fordert die PIRATENPARTEI DEUTSCHLAND , Landesverband&lt;br /&gt;
Sachsen die Schaffung landesgesetzlicher Grundlagen, damit den Gemeinden und&lt;br /&gt;
Landkreisen die Ermächtigung zu entsprechenden Abgabensatzungen gegeben&lt;br /&gt;
wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Demnach möge der Landtag beschließen, die Gemeindeordnung für den Freistaat&lt;br /&gt;
Sachsen (SächsGemO) in § 73 (Grundsätze  der Einnahmebeschaffung ) in Abs. 2&lt;br /&gt;
um einen zweiten  Satz zu ergänzen, dass das sächsische&lt;br /&gt;
Kommunalabgabengesetz in der jeweils gültigen Fassung abweichende&lt;br /&gt;
Bestimmungen vorsehen darf. In Konsequenz hierzu ist das Sächsische&lt;br /&gt;
Kommunalabgabengesetz im obigen Sinne um Vorschriften zu ergänzen, die die&lt;br /&gt;
Kommunen ermächtigen,  Satzungen  für eine zweckgebundene ÖPNV Abgabe zu&lt;br /&gt;
erlassen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Begründung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vorstehender Antrag soll zunächst als Positionspapier verabschiedet werden&lt;br /&gt;
und kann später im Rahmen der Erstellung eines Wahlprogrammes verwendet&lt;br /&gt;
werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Piraten in einigen Teilen Deutschlands haben in ihren Programmen die&lt;br /&gt;
Forderung stehen, dass der ÖPNV fahrscheinlos, aber nicht kostenlos zu&lt;br /&gt;
organisieren sei. Finanziert werden soll dies durch eine kommunale Abgabe.&lt;br /&gt;
Sinn eines solchen ÖPNV ist die Verbesserung der Umweltbedingungen,&lt;br /&gt;
insbesondere die Verbesserung der Lebensqualität der Einwohner durch weniger&lt;br /&gt;
Verkehrsbelastung. Es ist daher auch mit erhöhter Kapazitätsauslastung und&lt;br /&gt;
der Notwendigkeit von Kapazitätserweiterungen und damit mit erheblich&lt;br /&gt;
höheren Kosten zu rechnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was jedoch hierbei oft übersehen wird, ist der Umstand, dass dies nicht&lt;br /&gt;
allein  kraft regionaler (kommunaler) Willensentschließung geschehen kann,&lt;br /&gt;
sondern erst einmal rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen.&lt;br /&gt;
In Sachsen erfordert dies zunächst  die Änderung der Gemeindeordnung, denn&lt;br /&gt;
diese schreibt in § 73 vor, dass die Kommunen primär leistungsbezogene&lt;br /&gt;
Gebühren zu erheben haben, d.h. es wäre zur Finanzierung wirklich ein&lt;br /&gt;
Ticketsystem zwingend. Erst wenn es solche Möglichkeiten nicht mehr gibt,&lt;br /&gt;
kann nach derzeitiger Lage  auf Steuern und Abgaben zurückgegriffen werden.&lt;br /&gt;
Dieses Rechtsprinzip ist also zuerst mit einer Änderung der Gemeindeordnung&lt;br /&gt;
zu durchbrechen. Sodann muss die eigentliche Ermächtigungsgrundlage in dem&lt;br /&gt;
KommunalAbgabengesetz für das Satzungsrecht der Kommunen geschaffen werden.&lt;br /&gt;
Diese muss Art 75 der sächs. Landesverfassung entsprechen, d.h. Inhalt,&lt;br /&gt;
Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung muss in dem KommAbG hinreichend&lt;br /&gt;
bestimmt werden. Vorstehend ist dies noch nicht in Gesetzesform formuliert,&lt;br /&gt;
aber die Leitsätze geben die Richtung klar vor. Die Leitsätze sind aber so&lt;br /&gt;
gefasst, dass es im Ermessen der Kommune liegt, wie sie die Abgabe erhebt,&lt;br /&gt;
inwieweit Bürger als Privatpersonen herangezogen werden und inwieweit&lt;br /&gt;
gewerbliche oder sonstige Betriebe einen Beitrag zu leisten haben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Man kann davon ausgehen, dass letztlich eine von der Höhe der Belastung&lt;br /&gt;
vertretbare Abgabe oftmals nicht ausreichen wird, den ÖPNV zu 100 % zu&lt;br /&gt;
finanzieren. Hinzukommt, dass die Abgabengerechtigkeit nicht 100% erreicht&lt;br /&gt;
werden kann, denn es werden auch immer Personengruppen aus dem Abgabenraster&lt;br /&gt;
herausfallen. Daher wird die Kommune sogar gefordert sein, mehr als die hier&lt;br /&gt;
angesetzten 10 % aus allgemeinem Steueraufkommen finanzieren zu müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit vorstehend angestrebter Änderung des KommAbG ist noch nicht ausgesagt,&lt;br /&gt;
dass immer der ÖPNV mittels Abgabe finanziert werden muss. Dies bleibt der&lt;br /&gt;
demokratischen Willensbildung der Kommunen vorbehalten. Das Gesetz soll nur&lt;br /&gt;
die Möglichkeit eröffnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anmerkung: Das Abgabensystem funktioniert nicht bei einer ÖPNV-Organisation&lt;br /&gt;
durch juristische Personen des Privatrechtes. Das ist jedoch die Regel&lt;br /&gt;
landesweit. Daher müssen die Kommunen erst einmal die privatrechtlich&lt;br /&gt;
organisierten Betriebe wieder in kommunale Eigenbetriebe zurückverwandeln,&lt;br /&gt;
denn nur dann kann eine Satzung kraft kommunalen Abgabenrechtes Wirkung&lt;br /&gt;
erzeugen. Dies schafft aber wieder mehr Transparenz, denn das&lt;br /&gt;
Kommunalparlament muss  dann bei allen wirtschaftlich bedeutsamen&lt;br /&gt;
Entscheidungen mitwirken und die oftmals so vielen spekulativen Geschäfte&lt;br /&gt;
der Vergangenheit, die längst auch den kommunalen Bezug überschritten,&lt;br /&gt;
müssen entfallen.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Haibaer</name></author>
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