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	<title>SN:Saxnpresse/PM/2013-04-24-Signalurteil-Handygate - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-04-10T15:51:59Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Piratenwiki Mirror</subtitle>
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		<id>https://wikimirror.piraten.tools/wiki/index.php?title=SN:Saxnpresse/PM/2013-04-24-Signalurteil-Handygate&amp;diff=55892186&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Florange: Die Seite wurde neu angelegt: „= Endlich ein Signal gegen Funkzellenabfragen durch Polizei =  '''Die sächsischen PIRATEN begrüßen das Urteil zum „Handygate&quot; und fordern zugleich den genere…“</title>
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		<updated>2013-04-26T00:34:36Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Die Seite wurde neu angelegt: „= Endlich ein Signal gegen Funkzellenabfragen durch Polizei =  &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Die sächsischen PIRATEN begrüßen das Urteil zum „Handygate&amp;quot; und fordern zugleich den genere…“&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;= Endlich ein Signal gegen Funkzellenabfragen durch Polizei =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Die sächsischen PIRATEN begrüßen das Urteil zum „Handygate&amp;quot; und fordern zugleich den generellen Verzicht auf Funkzellenabfragen bei Demonstrationen.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 13. Februar 2011 kam es im Zuge der Demonstrationen zu &amp;quot;Dresden Nazifrei&amp;quot; zu einer massenhaften und verdachtsunabhängigen Funkzellenabfrage. Dieses Vorgehen der sächsischen Polizei wurde als „Handygate&amp;quot; bekannt. Die juristische Aufarbeitung dauert bis heute an. Nun ist das erste [https://netzpolitik.org/2013/landgericht-dresden-groste-funkzellenabfrage-von-handygate-2011-war-illegal/ Urteil zum „Handygate&amp;quot;] durch das Landgericht Dresden ergangen, indem die Funkzellenabfrage für illegal erklärt wurde.&lt;br /&gt;
„Das ist das erste erfreuliche Urteil, das in einem Verfahren zu den 'Dresden Nazifrei'-Aktionen seit Langem gesprochen wurde.&amp;quot;, erklärt Carolin Mahn-Gauseweg, Beisitzerin im Landesvorstand der Piratenpartei Sachsen. „Nach teilweise nicht nachvollziehbaren Urteilen und, wie im Falle von Lothar König, fragwürdigen Verfahren ist das ein gutes Signal.&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Doch die Freude über das Urteil ist bei den PIRATEN nicht ungetrübt. Das Landgericht Dresden hat das „Handygate&amp;quot; nämlich nicht grundsätzlich für unverhältnismäßig erklärt und auch nur aus formaljuristischen Gründen für illegal befunden. Zudem kann die tatsächliche Löschung der Daten nicht überprüft werden.&lt;br /&gt;
„Es ist bedauerlich, dass das Landgericht Dresden die Chance verstreichen ließ, hier ein klares und umfassendes Signal zu setzen, um die Bürgerrechte von Demonstranten zu stärken.&amp;quot; so Mahn-Gauseweg weiter. „Wir fordern den generellen Verzicht auf Quellen-Telekommunikationsüberwachung und anderen Maßnahmen, die verdachtsunabhängig Daten von Demonstranten erfassen. Für solcherlei Maßnahmen besteht [https://netzpolitik.org/2013/gutachten-der-bundesanwaltschaft-keine-rechtsgrundlage-fur-quellen-telekommunikationsuberwachung/ keine Rechtsgrundlage]. Sie stellen engagierte Bürger unter Generalverdacht.&amp;quot;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Florange</name></author>
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