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	<title>SN:Kreisverband/Dresden/Treffen/Hauptversammlung/2018.2/Protokoll/Satzungsänderungsanträge - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-04-30T02:27:57Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Piratenwiki Mirror</subtitle>
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		<id>https://wikimirror.piraten.tools/wiki/index.php?title=SN:Kreisverband/Dresden/Treffen/Hauptversammlung/2018.2/Protokoll/Satzungs%C3%A4nderungsantr%C3%A4ge&amp;diff=55950165&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;DangerousDetlef: Die Seite wurde neu angelegt: „== SÄA 001: Verlängerung der Amtszeit des Vorstands auf zwei Jahre == '''Antragsteller''':   Steve König  '''Antragstext''':   § 4 Amtsdauer wird im Absatz…“</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wikimirror.piraten.tools/wiki/index.php?title=SN:Kreisverband/Dresden/Treffen/Hauptversammlung/2018.2/Protokoll/Satzungs%C3%A4nderungsantr%C3%A4ge&amp;diff=55950165&amp;oldid=prev"/>
		<updated>2018-08-27T17:51:03Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Die Seite wurde neu angelegt: „== SÄA 001: Verlängerung der Amtszeit des Vorstands auf zwei Jahre == &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Antragsteller&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;:   Steve König  &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Antragstext&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;:   § 4 Amtsdauer wird im Absatz…“&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;== SÄA 001: Verlängerung der Amtszeit des Vorstands auf zwei Jahre ==&lt;br /&gt;
'''Antragsteller''': &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Steve König&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Antragstext''': &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
§ 4 Amtsdauer wird im Absatz (3) folgendermaßen geändert:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vorstandswahlen  werden mindestens einmal alle zwei Jahre durchgeführt.  Der Vorstand  kann mit einfacher Mehrheit beschließen, verwaiste oder  noch  innerhalb  der Amtsperiode verwaisende Vorstandsposten für die  Dauer bis  zur  nächsten regulären Vorstandswahl wiederzubesetzen. Der    stellvertretende Vorstandsvorsitzende wird, wenn nicht von einer    Kreismitgliederversammlung anders beschlossen, zum   Vorstandsvorsitzenden, sollte dieser Posten verwaisen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Begründung''':&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anpassung an aktuellen Personalstand&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== SÄA 002:  Ersatzlose Streichung der SMV aus der Satzung ==&lt;br /&gt;
'''Antragsteller''': &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Steve König&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Antragstext''': &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die folgenden Absätze aus § 5 werden ersatzlos gestrichen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(14)  Die Kreismitgliederversammlung tagt daneben online und nach den   Prinzipien von Liquid Democracy als Ständige Mitgliederversammlung.   Jedes Mitglied im Kreisverband, welches im Landesverband Sachsen für  die  Ständige Mitgliederversammlung akkreditiert ist, hat das Recht, an  der  Ständigen Mitgliederversammlung des Kreisverbandes teilzunehmen.  Das  Stimmrecht richtet sich nach § 4 Abs. 4 der Bundessatzung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(15)  Die Ständige Mitgliederversammlung kann alle für die Arbeit des   Kreisverbands erforderlichen Beschlüsse fassen. Das beinhaltet   insbesondere das Beschließen von Stellungnahmen, Positionspapieren,   Grundsatzprogramm, Wahlprogramm, Satzungsänderungen sowie Änderungen  der  Beitragsordnung, Schiedsgerichtsordnung und der Geschäftsordnung  der  Ständigen Mitgliederversammlung. Entscheidungen über die Auflösung  des  Kreisverbandes oder Satzungsänderungen betreffend die Auflösung  sowie  Personenwahlen sind von der Beschlussfassung durch die Ständige   Mitgliederversammlung ausgeschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(16)  Die Geschäftsordnung der Ständigen Mitgliederversammlung, in der  auch  die Konstituierung der Ständigen Mitgliederversammlung geregelt  ist,  ist als Anlage dieser Satzung beigefügt und zugleich Bestandteil  dieser  Satzung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(17)  Die Regelungen zur Ständigen Mitgliederversammlung treten mit  Annahme  der Satzungsänderung durch die Mitgliederversammlung in Kraft  und  treten außer Kraft, wenn die Mitgliederversammlung die Fortdauer  dieser  Regelung mit der gemäß § 11 erforderlichen Mehrheit entzieht. Die   Regelungen zur Ständigen Mitgliederversammlung verbleiben auch nach   Entzug der Fortdauer in der Satzung, verlieren aber ihre Wirkung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(18)  Die Ständige Mitgliederversammlung im Kreisverband wird eröffnet,   sobald mindestens sieben Mitglieder ihre Teilnahme gemäß den in der   Geschäftsordnung zur Ständigen Mitgliederversammlung des Kreisverbandes   geregelten Bedingungen erklärt haben.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Begründung''':&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die SMV-Instanz wurde vom Landesverband  betrieben und ist mittlerweile offline. Der Kreisverband Dresden hat  keine Möglichkeit, eine SMV aus eigener Verantwortung zu betreiben - es  müsste eine eigene Instanz von Grund auf neu aufgezogen werden. Zudem  entzieht sich aufgrund der aktuellen Größe des Kreisverbands die  Notwendigkeit einer SMV.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;DangerousDetlef</name></author>
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