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	<title>SH:/Anträge/Tonaufzeichnungen in öffentlichen Sitzungen - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-05-09T14:08:58Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Piratenwiki Mirror</subtitle>
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		<id>https://wikimirror.piraten.tools/wiki/index.php?title=SH:/Antr%C3%A4ge/Tonaufzeichnungen_in_%C3%B6ffentlichen_Sitzungen&amp;diff=55891689&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Nukleus: Die Seite wurde neu angelegt: „{{Vorlage:SH:Antrag |Antragsart=Wahlprogrammänderung |Titel=Tonaufzeichnungen in öffentlichen Sitzungen |Antragsteller=Nukleus |Kapitel=Abschnitt A/B/C § 42 Ab…“</title>
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		<updated>2013-04-20T10:11:21Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Die Seite wurde neu angelegt: „{{Vorlage:SH:Antrag |Antragsart=Wahlprogrammänderung |Titel=Tonaufzeichnungen in öffentlichen Sitzungen |Antragsteller=Nukleus |Kapitel=Abschnitt A/B/C § 42 Ab…“&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;{{Vorlage:SH:Antrag&lt;br /&gt;
|Antragsart=Wahlprogrammänderung&lt;br /&gt;
|Titel=Tonaufzeichnungen in öffentlichen Sitzungen&lt;br /&gt;
|Antragsteller=Nukleus&lt;br /&gt;
|Kapitel=Abschnitt A/B/C § 42 Abs. 23&lt;br /&gt;
|Antragstext=Es wird beantragt im Wahlprogramm an geeigneter Stelle einzufügen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Audiomitschnitte von Fachausschüssen und &lt;br /&gt;
Sitzungen von Ortsbeiräten sollen generell von jedem Bürger erstellt und veröffentlicht werden dürfen.&lt;br /&gt;
Dabei ist es unerheblich, ob man Medienvertreter ist oder nicht.&lt;br /&gt;
Die Mitschnitte sollen dem Beirat zur Veröffentlichung zur Verfügung&lt;br /&gt;
gestellt werden. Veröffentlichungen sollen es Hör- und Mobilitätsbehinderten  Menschen ermöglichen gleichermaßen an politischen Prozessen teilzuhaben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|Begründung=Audioaufzeichnungen von Ortsbeirats Sitzungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die derzeit geltenden Regeln für Audioaufzeichnungen sind an folgender Stelle nachzulesen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Rechtsgrundlage ist § 10 Abs. 1 der Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte der Landeshauptstadt Kiel i.V.m. § 9 Abs. 3 der Geschäftsordnung für die Ratsversammlung und die Ausschüsse der Landeshauptstadt Kiel, wo es heißt: &amp;quot;Die Aufzeichnung der Sitzung oder Teilen davon ist den Vertreterinnen und Vertretern der Medien in Ausübung ihrer Arbeit gestattet, soweit kein Ratsmitglied widerspricht.&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Wunsch nach mehr Transparenz und Offenheit steht hier im Wiederspruch zur gelebten Praxis. Ein Ortsbeirat (Kiel-Mitte) hat sich eindeutig dafür ausgesprochen, keine  Audioaufzeichnung in seiner Wahlperiode zuzulassen. Dies gibt Anlass, die bisherigen Regeln zu überprüfen und anuzupassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich gilt laut Gemeindeordnung SH,&lt;br /&gt;
&amp;quot;Alle Sitzungen sind öffentlich&amp;quot;.&lt;br /&gt;
Öffentlich ist hier schon die Saalöffentlichkeit.&lt;br /&gt;
Menschen mit Behinderung werden hier überhaupt nicht berücksichtigt,&lt;br /&gt;
Insbesondere Hör- und mobilitätsbehinderte Menschen bleiben unberücksichtigt.Vielfältige Möglichkeiten der modernen Kommunikation werden nicht genutzt (Podcast, Livestream).&lt;br /&gt;
Diskussionsstränge werden vom Schriftprotokoll nicht erfasst.&lt;br /&gt;
Die erzieherische Wirkung von Audioaufzeichnung ist nicht zu unterschätzen.&lt;br /&gt;
Ängste vor Verfälschung im Netz können durch geeignete Maßnahmen verhindert werden.&lt;br /&gt;
|Nummer=&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
|AKEmpfehlung=&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
|AKHinweise=&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Nukleus</name></author>
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