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	<title>RP:Kreisverband Trier Trier-Saarburg/Ständige Antragsfabrik/Steuern - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-30T16:24:36Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Piratenwiki Mirror</subtitle>
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		<id>https://wikimirror.piraten.tools/wiki/index.php?title=RP:Kreisverband_Trier_Trier-Saarburg/St%C3%A4ndige_Antragsfabrik/Steuern&amp;diff=55878754&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Millesimus am 29. März 2013 um 21:37 Uhr</title>
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		<updated>2013-03-29T21:37:19Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;{{RP:Kreisverband Trier Trier-Saarburg/Ständige Antragsfabrik/Vorlage_Grundsatzprogrammänderungsantrag|&lt;br /&gt;
|Status= vertagt&lt;br /&gt;
|Titel=Steuern&lt;br /&gt;
|Antragsteller= [[Benutzer:Simpsons3|Simpsons3]]&lt;br /&gt;
|Antragstext=&lt;br /&gt;
&amp;lt;b&amp;gt;Modul I: Gewerbesteuer&amp;lt;/b&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Gewerbesteuerhebesätze betragen im Gebiet des Kreisverbandes zwischen 240 und 450 %&lt;br /&gt;
des vom Finanzamt ermittelten Gewerbesteuermessbetrags. Weichen die Hebesätze jedoch innerhalb&lt;br /&gt;
einer Region sehr stark voneinander ab, führt dies dazu, dass die Unternehmen aus Gemeinden mit&lt;br /&gt;
besonders hohen Steuersätzen in Nachbargemeinden mit niedrigeren Hebesätzen abwandern.&lt;br /&gt;
Dadurch werden finanziell schwache Gemeinden gegenüber finanzstarken Gemeinden stark&lt;br /&gt;
benachteiligt.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wir setzen uns daher dafür ein, dass die Kommunen miteinander und mit dem Land darüber&lt;br /&gt;
verhandeln sollen, die Gewerbesteuerhebesätze der Gemeinden aneinander anzugleichen. Als&lt;br /&gt;
Obergrenze sollte dabei ein Wert von etwa 380 % angesehen werden. Die Mehreinnahmen, die&lt;br /&gt;
Gemeinden mit bisher niedrigen Hebesätzen dadurch erzielen, sollen nach dem Vorbild des&lt;br /&gt;
Länderfinanzausgleichs umverteilt werden auf Kommunen, die durch die Angleichung ihre Steuern&lt;br /&gt;
senken.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Piratenpartei Trier/Trier-Saarburg spricht sich jedoch dafür aus, dass der Bund die Gewerbesteuer abschafft, denn die Gewerbesteuer ist in dieser Form außerhalb Deutschlands kaum anzutreffen und&lt;br /&gt;
stellt einen Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen dar. Die Festsetzung und Erhebung der&lt;br /&gt;
Gewerbesteuer ist mit großen Aufwand bei der Finanzverwaltung der Länder und der Gemeinden&lt;br /&gt;
verbunden. Besser wäre hier eine größere Beteiligung der Gemeinden am Aufkommen der&lt;br /&gt;
Einkommen- und Umsatzsteuer. Sichergestellt werden muss, dass die Gemeinden auf keinen Fall&lt;br /&gt;
weniger Einnahmen erzielen als jetzt.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;b&amp;gt;Modul II.1: Grundsteuer&amp;lt;/b&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Grundsteuer wird bemessen nach einem kommunalen Hebesatz, der mit dem von den&lt;br /&gt;
Finanzämtern ermittelten Grundsteuermessbetrag multipliziert wird. Es wird unterschieden zwischen&lt;br /&gt;
der Grundsteuer A für landwirtschaftlich genutzte Flächen und der Grundsteuer B für bebaute&lt;br /&gt;
Grundstücke. Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt im Gebiet des Kreisverbandes bei 240 bis&lt;br /&gt;
500 %. Die Piratenpartei Trier/Trier-Saarburg spricht sich dafür aus, die Grundsteuer B insbesondere&lt;br /&gt;
in den als luxuriös geltenden Gemeinden zu erhöhen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;b&amp;gt;Modul II.2: Grundsteuer&amp;lt;/b&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Grundsteuer wird bemessen nach einem kommunalen Hebesatz, der mit dem von den&lt;br /&gt;
Finanzämtern ermittelten Grundsteuermessbetrag multipliziert wird. Es wird unterschieden zwischen&lt;br /&gt;
der Grundsteuer A für landwirtschaftlich genutzte Flächen und der Grundsteuer B für bebaute&lt;br /&gt;
Grundstücke. Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt im Gebiet des Kreisverbandes bei 240 bis&lt;br /&gt;
500 %. Die Piratenpartei Trier/Trier-Saarburg spricht sich dafür aus, die Grundsteuer B vor allem in&lt;br /&gt;
Städten mit steigenden Mieten deutlich zu senken, um die Mieter finanziell zu entlasten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;b&amp;gt;Modul III (weiter: Grundsteuer)&amp;lt;/b&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wir sprechen uns auch dafür aus, dass auf Bundesebene das Grundsteuergesetz dahingehend geändert&lt;br /&gt;
werden soll, dass innerhalb einer größeren Gemeinde für verschiedene Stadtteile auch jeweils&lt;br /&gt;
verschiedene Grundsteuer-B-Hebesätze festgelegt werden können.&lt;br /&gt;
Dadurch können Stadtteile, in denen besonders viele Besserverdienende wohnen, mit einer höheren&lt;br /&gt;
Steuer belegt werden und große Vermögen so stärker zur Finanzierung der öffentlichen Gemeinwohls&lt;br /&gt;
herangezogen werden, ohne dass der Bund eine neue Vermögensteuer einführt. Gleichzeitig können&lt;br /&gt;
in Ortsteile, in denen besonders viele Geringverdiener leben, durch niedrigere Grundsteuern auch die&lt;br /&gt;
Mieten gesenkt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;b&amp;gt;Modul IV: Jagdsteuer&amp;lt;/b&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Piratenpartei unterstützt die Forderung der Jagdverbände an das Land, die Jagdsteuer in&lt;br /&gt;
Rheinland-Pfalz endlich abzuschaffen. Bis dahin sprechen wir uns dafür aus, dass die Kreise die&lt;br /&gt;
Jagdsteuer nicht mehr erheben. Die Jagdsteuer ist bereits in vielen Bundesländern abgeschafft, das&lt;br /&gt;
Steueraufkommen ist marginal. Ein Wegfall der Jagdsteuer könnte sehr leicht durch eine minimale&lt;br /&gt;
Erhöhung der Grundsteuer A refinanziert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;b&amp;gt;Modul V.1: Bettensteuer&amp;lt;/b&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Kulturförderabgabe („Bettensteuer“) der Stadt Trier wurde 2012 durch ein Urteil des&lt;br /&gt;
Bundesverwaltungsgerichts außer Kraft gesetzt. Das Bundesverwaltungsgericht stellte fest, dass die&lt;br /&gt;
Satzung der Stadt verfassungswidrig ist, weil alle Hotelübernachtungen in Trier mit einer Steuer von&lt;br /&gt;
1,00 Euro pro Nacht belegt wurden. Die Steuer darf jedoch nur für privat veranlasste Übernachtungen&lt;br /&gt;
erhoben werden, nicht jedoch für beruflich bedingte Aufenthalte.&lt;br /&gt;
Wir sprechen uns dafür aus, die Bettensteuer insbesondere in großen Gemeinden und Städten&lt;br /&gt;
einzuführen, insbesondere um damit teilweise unsere Forderung nach einem fahrscheinlosen ÖPNV zu&lt;br /&gt;
finanzieren. Bei der Umsetzung soll den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts gefolgt werden.&lt;br /&gt;
Jedoch ist zu prüfen, inwieweit – insbesondere vor dem Hintergrund des fahrscheinlosen ÖPNV – aus&lt;br /&gt;
der Kulturförderabgabe ein ÖPNV-Beitrag gestaltet werden kann, der dann auch berufliche&lt;br /&gt;
Übernachtungen erfasst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;b&amp;gt;Modul V.2: Bettensteuer&amp;lt;/b&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Kulturförderabgabe („Bettensteuer“) der Stadt Trier wurde 2012 durch ein Urteil des&lt;br /&gt;
Bundesverwaltungsgerichts außer Kraft gesetzt. Das Bundesverwaltungsgericht stellte fest, dass die&lt;br /&gt;
Satzung der Stadt verfassungswidrig ist, weil alle Hotelübernachtungen in Trier mit einer Steuer von&lt;br /&gt;
1,00 Euro pro Nacht belegt wurden. Die Steuer darf jedoch nur für privat veranlasste Übernachtungen&lt;br /&gt;
erhoben werden, nicht jedoch für beruflich bedingte Aufenthalte.&lt;br /&gt;
Die Piratenpartei lehnt die (Wieder-)Einführung einer Bettensteuer ab. Durch diese Steuer wird der&lt;br /&gt;
Tourismus in der Region belastet und die Umsätze von vielen teilweise davon abhängigen&lt;br /&gt;
Wirtschaftszweigen gehen zurück, z. B. in der Gastronomie oder in Museen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;b&amp;gt;Modul VI: Vergnügungsteuer&amp;lt;/b&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Piratenpartei spricht sich gegen die Besteuerung von Kinos im Rahmen der Vergnügungsteuer aus.&lt;br /&gt;
Die Inanspruchnahme eines kulturellen Angebots darf nicht zum Gegenstand einer Besteuerung&lt;br /&gt;
werden. Außerdem lehnen wir die Steuer auf Prostitution ab: Durch eine Besteuerung von Sexarbeit&lt;br /&gt;
steigt der Anreiz, Prostitution nicht anzumelden, dadurch werden die prekären Verhältnisse vieler&lt;br /&gt;
Prostituierter weiter verschärft, weil somit auch keine Sozialabgaben abgeführt werden und&lt;br /&gt;
Prostitution weiter in den gesellschaftlichen Randbereich gedrängt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;b&amp;gt;Modul VII.1: Zweitwohnsitzsteuer&amp;lt;/b&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wir setzen uns für die Einführung einer Zweitwohnungsteuer in der Region ein, wie beispielsweise&lt;br /&gt;
Trier sie schon seit 2007 erhebt. Die Einnahmen daraus können vor allem zur Finanzierung des&lt;br /&gt;
fahrscheinlosen ÖPNV genutzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;b&amp;gt;Modul VII.2: Zweitwohnsitzsteuer&amp;lt;/b&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wir fordern die Abschaffung der Zweitwohnsitzsteuer in Trier und sprechen uns gegen die Einführung&lt;br /&gt;
in anderen Gemeinden aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;i&amp;gt;Über den Antrag soll modular abgestimmt werden. Die Abschnitte „Grundsteuer“, „Bettensteuer“&lt;br /&gt;
und „Zweitwohnsitzsteuer“ stellen jeweils konkurrierende Anträge dar. Modul III stellt einen&lt;br /&gt;
Ergänzungsantrag zum jeweils angenommenen Modul II.1 oder Modul II.2 dar.&amp;lt;/i&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br /&amp;gt;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
|Begründung=&lt;br /&gt;
&amp;lt;b&amp;gt;Modul I: Gewerbesteuer&amp;lt;/b&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Gewerbesteuerhebesätze sind die der Gemeinden Kaperich (240 %) und Niederstedem (450 %), es handelt sich dabei jeweils um Werte aus 2011. Einzelne höhere Werte (z. B. Dierfeld, 900 %) wurden&lt;br /&gt;
mangels Relevanz außen vor gelassen.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der Wert von 380 % ist nicht zufällig gewählt: Gewerbesteuerpflichtige können in ihrer&lt;br /&gt;
Einkommensteuererklärung ihre tatsächliche Gewerbesteuerzahlung in der Regel 1:1 auf die&lt;br /&gt;
Einkommensteuer anrechnen – dabei gilt jedoch ein Höchstbetrag von 380 % des&lt;br /&gt;
Gewerbesteuermessbetrags (für Detailverliebte: § 35 (1) Nr. 1 bzw. Nr. 2 EStG). Faktisch bleiben&lt;br /&gt;
Hebesatzerhöhungen im Bereich bis 380 % also normalerweise vollkommen neutral für die Betriebe –&lt;br /&gt;
erst über 380 % stellen höhere Steuern tatsächlich eine Belastung dar.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die meisten Kommunen in unserer Gegend haben einen Hebesatz von 350 % (ca. 250 Gemeinden),&lt;br /&gt;
dann gibt es noch sehr viele mit einem Gewerbesteuerhebesatz von 330 % (ca. 120 Gemeinden).&lt;br /&gt;
Darüberliegende Werte sind eher eine Seltenheit. Ich denke daher, dass ein einheitlicher Steuersatz&lt;br /&gt;
von wirklich 380 % insgesamt zu Mehreinnahmen führen wird – wie gesagt: Nicht zulasten der&lt;br /&gt;
Betriebe -, Einnahmeausfälle erwarte ich nicht.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Quelle: IHK Trier – „Realsteuer-Atlas 2011“ (---&amp;gt; http://cms.ihk-trier.de/ihk-trier/Integrale?SID=CRAWLER&amp;amp;MODULE=Frontend.Media&amp;amp;ACTION=ViewMediaObject&amp;amp;Media.Object.ObjectType=full&amp;amp;Media.PK=8126)&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Beteiligung der Gemeinden am Einkommensteueraufkommen beträgt bisher 15 %, am&lt;br /&gt;
Umsatzsteueraufkommen 2,2 %. Die Refinanzierung der Abschaffung der Gewerbesteuer ließe sich&lt;br /&gt;
finanzieren, wenn der Staat das auch will. Wie er das jedoch finanziert, ist Aufgabe des Bundes und&lt;br /&gt;
der Länder und soll nicht Teil dieses Antrags werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;b&amp;gt;Modul III (weiter: Grundsteuer)&amp;lt;/b&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der Grundsteuer-B-Hebesatz (jeweils 2011) beträgt in Bettingen, Schleid und Utscheid jeweils 500 %, in Kaperich 240 %.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Allgemein ist für eine genauere Grundsteuer-Programmatik zuerst ein für 2013 erwartetes Urteil&lt;br /&gt;
des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten, viele Experten rechnen damit, dass Karlsruhe hier die&lt;br /&gt;
Bemessungsgrundlage der Grundsteuer kippt, insbesondere, da der Einheitswert, nachdem sich der&lt;br /&gt;
Grundsteuermessbetrag ermittelt, in Westdeutschland zuletzt 1967 und in der ehemaligen DDR&lt;br /&gt;
sogar zuletzt 1935 festgelegt wurde (sog. Hauptfeststellung). Auch die Bewertungsmaßstäbe (z. B.&lt;br /&gt;
die übliche Miete) für Feststellungen nach 1967 (z. B. bei Neubau eines Gebäudes) sind noch auf&lt;br /&gt;
dem Stand von damals. Dadurch sind die allermeisten Grundstücke viel zu niedrig bewertet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;b&amp;gt;Modul V.2: Bettensteuer&amp;lt;/b&amp;gt;&lt;br /&gt;
Mit Urteil vom 11.07.2012 hat das BVerwG die Bettensteuern von Trier und Worms für&lt;br /&gt;
verfassungswidrig erklärt (Az. BVerwG 9 CN 1.11 für Trier und BVerwG 9 CN 2.11 für Worms). Im&lt;br /&gt;
Urteil wurde insbesondere kritisiert, dass die Steuer auch für berufliche Übernachtungen erhoben&lt;br /&gt;
wird. Außerdem wurde angeregt, in einer Neuregelung günstige Übernachtungen niedriger zu&lt;br /&gt;
besteuern als teure Übernachtungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:KV Trier Trier-Saarburg Grundsatzprogrammänderungsanträge vertagt]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Millesimus</name></author>
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