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	<title>RP:Kreisverband Rheinhessen/Kommunalwahl 2014/Wahlvorschläge - Versionsgeschichte</title>
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	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Piratenwiki Mirror</subtitle>
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		<id>https://wikimirror.piraten.tools/wiki/index.php?title=RP:Kreisverband_Rheinhessen/Kommunalwahl_2014/Wahlvorschl%C3%A4ge&amp;diff=55909012&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;ProhtMeyhet am 13. Juni 2014 um 22:05 Uhr</title>
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		<updated>2014-06-13T22:05:38Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;== Aufstellung der Kandidierenden ==&lt;br /&gt;
* Abstimmungsberechtigt bei der Aufstellungsversammlung sind nur die im jeweiligen Wahlgebiet wohnhaften Wahlberechtigten. §17 (1) Satz 2 KWG besagt: &amp;quot;Mitgliederversammlung  zur Wahl  von  Bewerbern  ist  eine  Versammlung  der  im  Zeitpunkt  ihres  Zusammentritts  im Wahlgebiet  wahlberechtigten  Mitglieder  der  Partei.&amp;quot; Das bedeutet: Für den Ortsbeirat Mainz-Bretzenheim dürfen nur die Bretzenheimer Piraten abstimmen - die Piraten aus anderen Mainzer Stadtteilen und von außerhalb von Mainz sind nicht stimmberechtigt.&lt;br /&gt;
* Die Aufstellungsversammlung entscheidet ebenso über die Mehrfachbenennung von Kandidierenden. §17 (2) Satz 4 KWG: &amp;quot;Die Vertreterversammlung oder Mitgliederversammlung  beschließt  in  geheimer  Abstimmung  über  die  Reihenfolge  aller  Bewerber  und auf Antrag in gleicher Weise darüber, ob und welche Bewerber bis zu dreimal im Wahlvorschlag  aufgeführt  werden  sollen;  §15  Abs. 3  Satz  3  ist  zu beachten.&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Inhalt der Wahlvorschläge ===&lt;br /&gt;
==== Parteiseitig ====&lt;br /&gt;
* Name der Partei (§21 (1) KWG)&lt;br /&gt;
* soll: Vertrauensperson und Stellvertreter (bevollmächtigt zur Abgabe von Erklärungen  gegenüber Wahlleiter) - im Zweifel gelten die beiden ersten Unterzeichner als Vertrauensperson und Stellvertreter (§21 (2) KWG)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Bewerberseitig ==== &lt;br /&gt;
Die Wahlvorschläge müssen eine eindeutige Zuordnung der benannten Bewerber zur Person ermöglichen. Daher sind im Wahlvorschlag anzugeben: &lt;br /&gt;
* Name, Vorname&lt;br /&gt;
* Geburtsdatum&lt;br /&gt;
* Staatsangehörigkeit&lt;br /&gt;
* Beruf&lt;br /&gt;
* Anschrift&lt;br /&gt;
Eine erkennbare Reihenfolge ist notwendig. (§19 (1) KWG)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Vorlage:Kasten rot|Achtung|&lt;br /&gt;
Kandidierende können nicht auf den Wahlvorschlägen mehrerer Parteien kandidieren (§19 (2) KWG), sehr wohl jedoch auf mehreren Wahlbereichs-Vorschlägen einer Partei bzw. auf mehreren verbundenen Wahlbereichsvorschlägen (folgt aus §42 (4) KWG)&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Anlagen zu den Wahlvorschlägen ===&lt;br /&gt;
§20 KWG:&lt;br /&gt;
(1) Mit den Wahlvorschlägen sind einzureichen: &lt;br /&gt;
1. die  schriftliche  Erklärung  der  Bewerber,  dass  sie  ihrer  Aufnahme  in  den  Wahlvorschlag zustimmen, &lt;br /&gt;
2. ein Nachweis der Gemeindeverwaltung, dass die Bewerber nach § 4 wählbar sind, &lt;br /&gt;
3. bei  Bewerbern,  die  die  Staatsangehörigkeit  eines  anderen  Mitgliedstaates  der  Europäischen Union besitzen, zusätzlich: &lt;br /&gt;
a) eine Versicherung des Bewerbers an Eides Statt über seine Staatsangehörigkeit,&lt;br /&gt;
b) sofern  der  Bewerber  nach  §  23  des  Meldegesetzes  von  der  Meldepflicht  befreit ist und  deshalb  im  Melderegister  personenbezogene  Daten  über  ihn  nicht  gespeichert sind, eine Versicherung des Bewerbers an Eides Statt, seit wann er in der  Gemeinde  eine  Wohnung,  bei  mehreren  Wohnungen  seine  Hauptwohnung (§ 16 Abs. 2 des Meldegesetzes) hat, &lt;br /&gt;
c) eine  Versicherung  des  Bewerbers  an  Eides  Statt,  dass  er  in  dem  Mitgliedstaat der  Europäischen  Union,  dessen  Staatsangehörigkeit  er  besitzt,  seine Wählbarkeit nicht verloren hat, &lt;br /&gt;
4. ein Nachweis der Gemeindeverwaltung, dass die Unterzeichner des Wahlvorschlags wahlberechtigt sind. &lt;br /&gt;
Die Kommunalwahlordnung bestimmt, welche weiteren Anlagen mit den Wahlvorschlägen einzureichen sind. &lt;br /&gt;
(2) Zuständig für die Abnahme von Versicherungen an Eides Statt nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 ist die Gemeindeverwaltung; § 6 Satz 2 findet insoweit keine Anwendung. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Niederschrift der Aufstellungsversammlung ===&lt;br /&gt;
§ 17 (5) fordert die nachfolgenden Angaben: &lt;br /&gt;
&amp;quot;Eine Ausfertigung der Niederschrift &lt;br /&gt;
* über die Wahl der Bewerber, &lt;br /&gt;
* über die Festlegung der Reihenfolge der Bewerber und eventuelle Mehrfachbenennungen  &lt;br /&gt;
* mit  Angaben über Ort  und  Zeit  der  Versammlung,  &lt;br /&gt;
* über  die  Form der  Einladung  und  &lt;br /&gt;
* über  die  Zahl  der erschienenen  Mitglieder  sowie  &lt;br /&gt;
* über  das  Ergebnis  der  Abstimmung  ist  mit  dem Wahlvorschlag einzureichen. &lt;br /&gt;
* Hierbei haben die Leiter der Versammlung und zwei  von dieser bestimmte  Teilnehmer  gegenüber  dem  Wahlleiter  oder  der Gemeindeverwaltung  an Eides Statt  zu  versichern,  dass bei  der  Wahl  der  Bewerber  die  Anforderungen  nach Absatz  2 Satz 1 bis 4 beachtet worden sind. Der Wahlleiter und die Gemeindeverwaltung sind zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides Statt zuständig; sie gelten insoweit als Behörde  im  Sinne  des  §  156  des  Strafgesetzbuches. &lt;br /&gt;
* Die  Niederschrift  hat jeweils  getrennt nach  Frauen  und  Männern  folgende  paritätsbezogene  Angaben  gesondert auszuweisen: die  Anzahl  der  wahlberechtigten  Versammlungsteilnehmer,  die Anzahl der  angetretenen und der gewählten Bewerber (getrennt nach Plätzen).&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Kommunalwahl 2014 in Rheinhessen‎]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;ProhtMeyhet</name></author>
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