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	<title>Pressemitteilung vom 05.02.2007 zum Verbot des Bundestrojaners - Versionsgeschichte</title>
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		<title>imported&gt;Trias am 21. November 2009 um 10:39 Uhr</title>
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		<updated>2009-11-21T10:39:40Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;{{PM-Entwurf-alt&lt;br /&gt;
|Thema     =&lt;br /&gt;
|Ersteller = ?&lt;br /&gt;
|Status    = veraltet&lt;br /&gt;
|Redakteur = ?&lt;br /&gt;
|Lektoren  = ?&lt;br /&gt;
|Landesverband = Bund&lt;br /&gt;
|Std  =&lt;br /&gt;
|Min  =&lt;br /&gt;
|TT   = 05&lt;br /&gt;
|MM   = 02&lt;br /&gt;
|JJJJ = 2007&lt;br /&gt;
|Text =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Bundesgerichtshof verbietet den Einsatz von Trojanern gegen Bürger ==&lt;br /&gt;
Die Piratenpartei ist erfreut zu hören, dass der Bundesgerichtshof die im Gesetz verankerten Grundrechte der Bürger höher einschätzt als die momentane Regierung und den Einsatz von Spionagetechniken gegen die eigene Bevölkerung nach der aktuellen Gesetzeslage als illegal ansieht.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Leider ist bei einigen Politikern (hier sei ausdrücklich Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) genannt) das Bewusstsein für die Rechtslage offenbar so aus dem Rahmen gerutscht, dass Gesetzesänderungen gefordert werden, um Einbrüche in die Rechner von unbescholtenen Bürgern zu legalisieren und damit effektiv in das Privatleben eines jeden eindringen zu dürfen. Insbesondere macht Herr Schäuble nicht einmal einen Hehl aus seinen Ansichten und hat unlängst in einem Interview der TAZ, was von einigen Lesern zunächst als Satire interpretiert wurde, auch elektronischen Tagebüchern, privaten Briefen und E-Mails jegliche Schutzrechte aberkannt. Als fadenscheinige Begründung führte er an, dass Terroristen mit Hilfe solcher Ausnahmen vom Überwachungsbereich bewusst dort ihre Anschlagsplanung abhalten könnten. Faktisch fordert er somit eine Totalüberwachung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da der Normalbürger weniger in der finanziellen und informationellen Lage ist, sich gegen diese Art der Spionage zu schützen als organisierte Verbrecher, würde auch dieses Gesetz im Namen der Sicherheit dazu beitragen in erster Linie den &amp;quot;einfachen&amp;quot; Bürger zu durchleuchten. Kriminellen eröffnet der Einsatz von Trojaner-Programmen sogar die Möglichkeit gezielt falsche Informationen in die &amp;quot;Beweis&amp;quot;-Sammlung einfließen zu lassen, sobald der erste Virenscanner den Bundestrojaner erkennt. Auch wenn diese Trojaner einen vertrauenserweckenden &amp;quot;Vornamen&amp;quot; haben, darf man nicht vergessen, dass durch ebensolche Programme Sicherheitslöcher entstehen, die weitere Verbrechen -wie Wirtschaftsspionage- erleichtern. In diesem Sinne ist es äußerst besorgniserregend, dass unsere derzeitige Regierung stärker daran interessiert ist vorhandene Sicherheitslöcher für Überwachungszwecke zu nutzen, als über deren Existenz und Gefahren aufzuklären. Insbesondere muss sich dann wohl jeder ernsthafte Sorgen über ungebetene &amp;quot;Zusatzfunktionen&amp;quot; von staatlicher Software (z.B. Elster) machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Piratenpartei Deutschland verurteilt daher weitere Bestrebungen in Richtung Online-Durchsuchung als unverhältnismäßig und nicht verfassungsgemäß. Insbesondere sei daran erinnert, dass aus gutem Grund kein Recht auf absolute Sicherheit im Grundgesetz enthalten ist. Hingegen gibt es allerdings das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und die Unverletzlichkeit der Wohnung, zu der auch der heimische PC gehört. Daher sollte der Verfassungsschutz verstärkt ein wachsames Auge auf die Initiatoren und Unterstützer solcher Überwachungsmaßnahmen haben, da dieser Akt ein direkter Angriff auf unsere freiheitlich demokratische Grundordnung ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|Quellen =&lt;br /&gt;
* Referenz: ''Aktenzeichen: Bundesgerichtshof StB 18/06''&lt;br /&gt;
* http://www.taz.de/pt/2007/02/08/a0169.1/text&lt;br /&gt;
}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Trias</name></author>
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