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	<title>NRW:Rhein-Erft-Kreis/Vorstand/Geschäftsordnung - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-03T07:57:23Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Piratenwiki Mirror</subtitle>
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		<id>https://wikimirror.piraten.tools/wiki/index.php?title=NRW:Rhein-Erft-Kreis/Vorstand/Gesch%C3%A4ftsordnung&amp;diff=55888172&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Veyxos: Änderung der Geschäftsordnung auf Grundlage von Vorstandsantrag 008-023</title>
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		<updated>2021-03-07T18:31:56Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Änderung der Geschäftsordnung auf Grundlage von Vorstandsantrag 008-023&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;= Geschäftsordnung des Vorstandes der Piratenpartei Rhein-Erft =&lt;br /&gt;
== §1 Allgemeines ==&lt;br /&gt;
(1)  Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den  Vorschriften der Gesetze, der Satzung sowie dieser Geschäftsordnung. Er  arbeitet mit den übrigen Organen, den Organisationseinheiten und den  Mitgliedern der Partei zum Wohle selbiger vertrauensvoll zusammen.&amp;lt;br  /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2)  Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den ihm übertragenen Aufgaben  nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3)  Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben zeitweise nicht nachkommen können, so bestimmt (sofern kein Vertreter in §13 benannt) es einen Vertreter aus dem Vorstand. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet.&lt;br /&gt;
== §2 Verwaltung der Mitgliedsdaten, deren Zugriff und Sicherung ==&lt;br /&gt;
(1) Die Mitgliederdaten der Mitglieder des Kreisverbandes werden in einer zentralen Datenbank gepflegt.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2)  Der Zugriff auf die Mitgliederdaten ist grundsätzlich an die Abgabe  einer Datenschutzverpflichtung sowie die Teilnahme an einer  entsprechenden Datenschutzbelehrung gebunden.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3)  Zugriffsberechtigt sind grundsätzlich die Vorstandsmitglieder, die die  Daten regelmäßig zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Der Vorstand  und der Generalsekretär können per Beschluss weiteren Personen Zugriff  auf die Mitgliederdaten gewähren; dieser Zugriff kann auf ausgewählte  Daten beschränkt werden. Die Kassenprüfer erhalten insoweit  Zugriffsberechtigungen oder Datenauszüge, als dies zum Zwecke der  Prüfung erforderlich ist. Die Überprüfung der Zugangsberechtigung  obliegt dem Generalsekretär.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4)  Jeder Zugriffsberichtigte ist dazu verpflichtet, seine Zugangsdaten und  die Mitgliederdaten mindestens im Sinne der EU-DSGVO zu schützen. Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert oder übertragen werden dürfen.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5)  Richtlinien der Beauftragten für den Datenschutz des Kreisverbandes  sowie aller vorgeordneten Gliederungen sind, sofern vorhanden, zu  beachten.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(6) Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(7) Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht zugriffsberechtigte Personen oder Stellen ist untersagt.&lt;br /&gt;
== §3 Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder ==&lt;br /&gt;
(1)  Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeiten und der  zugehörigen Budgets alleine zu Entscheidungen berechtigt. Je nach  Schwere der Entscheidung ist es angehalten, sich vorher mit dem Rest des  Vorstands zu beraten oder einen Vorstandsbeschluss  herbeizuführen.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Bei Überlappung der Zuständigkeiten entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3)  Dem Schatzmeister obliegt die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten,  insbesondere die Buch- und Kontenführung, die Verwaltung der  Mitgliedsbeiträge, die Vorbereitung des Rechenschaftsberichtes sowie das  Spendenwesen. Für die Eröffnung und Auflösung von Konten ist ein  Vorstandsbeschluss notwendig.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4)  Verfügungsberechtigt über die Konten ist in erster Linie der  Schatzmeister. Der Vorstand bestimmt per Beschluss weitere  Vorstandsmitglieder, die einzeln oder gemeinschaftlich  verfügungsberechtigt sind. Werden Verfügungen durch ein anderes  Vorstandsmitglied als den Schatzmeister vorgenommen, ist dies dem  Vorstand unverzüglich anzuzeigen.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5) Die Zuständigkeiten im Einzelnen werden in § 13 geregelt.&lt;br /&gt;
== §4 Einladung zu Vorstandssitzungen ==&lt;br /&gt;
(1)  In der Sitzung wird der Termin für die nächste Sitzung festgelegt. Der  Vorstand kann per Beschluss Termine für mehrere Sitzungen oder eine  Regelung, nach der sich regelmäßig Termine ergeben, festlegen.&amp;lt;br  /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2)  Die Veröffentlichung des vorläufigen Protokolls mit dem nächsten Termin im Redmine ist Einladung im Sinne der Satzung.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3)  Wird kein Termin beschlossen oder kann der beschlossene Termin nicht  wahrgenommen werden, so wird in der Regel mit einer Frist von 7 Tagen  per E-Mail eingeladen; die Nachricht muss in diesem Fall explizit an die  Organisations- und Info-Mailinglisten des Kreisverbandes sowie an die  gemeinsame Adresse des Vorstandes gerichtet sein.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4)  Das zuständige Vorstandsmitglied soll im Fall des Abs. 3 in der Regel  in Abstimmung mit den anderen Mitgliedern des Vorstandes einen Termin  festlegen und dazu einladen.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5)  Sobald ein Termin feststeht, ist er zusammen mit einer vorläufigen  Tagesordnung zu veröffentlichen, damit Eingaben zu den behandelten  Themen möglich sind.&lt;br /&gt;
== §5 Leitung, Protokollführung und Ablauf der Vorstandssitzungen ==&lt;br /&gt;
(1)  Versammlungsleiter ist grundsätzlich der Versammlungsleiter der letzten  Sitzung des Vorstandes. Wurde noch kein Versammlungsleiter gewählt, ist  der Versammlungsleiter der letzten Sitzung nicht anwesend oder wird  dies von einem Vorstandsmitglied beantragt, bestimmt der Vorstand mit  einfacher Mehrheit den Versammlungsleiter aus den anwesenden  Vorstandsmitgliedern.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2)  Der Versammlungsleiter bestimmt den Protokollführer, sofern kein  Vorstandsmitglied eine Wahl durch den Vorstand beantragt.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3)  Der Vorstand kann im Laufe einer Sitzung den Versammlungsleiter oder  den Protokollführer neu bestimmen, falls dies erforderlich wird.&amp;lt;br  /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Über den Verlauf der Vorstandsitzungen wird ein Sitzungsprotokoll angefertigt.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5) Das Protokoll muss&lt;br /&gt;
* Beginn,&lt;br /&gt;
* Ort,&lt;br /&gt;
* anwesende Vorstandsmitglieder,&lt;br /&gt;
* entschuldigt und unentschuldigt abwesende Vorstandsmitglieder,&lt;br /&gt;
* Versammlungsleitung&lt;br /&gt;
* Protokollführer,&lt;br /&gt;
* Beschlussfähigkeit,&lt;br /&gt;
* Tagesordnung,&lt;br /&gt;
* die seit der letzten Sitzung getätigten Umlaufbeschlüsse,&lt;br /&gt;
* Anträge,&lt;br /&gt;
* Beschlüsse,&lt;br /&gt;
*  bei der Abstimmung über Anträge das Abstimmungsergebnisse mit Nennung  des jeweiligen Abstimmungsverhaltens der anwesenden Vorstandsmitglieder,&lt;br /&gt;
* Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes,&lt;br /&gt;
* bei Festlegung den Termin und Ort der nächsten Sitzung und&lt;br /&gt;
* Ende der Sitzung&lt;br /&gt;
enthalten. Ferner können Stellungnahmen protokolliert werden.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(6) Das Protokoll ist auf der Redmine-Instanz des Vorstandes zu veröffentlichen.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(7)  Zu Beginn jeder Sitzung ist das Protokoll der letzten Sitzung zu  bestätigen und vorher, falls notwendig, zu ändern.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(8)  Es werden grundsätzlich nur die Themen behandelt, die mindestens sechs  Stunden vor Beginn der Sitzung dem zuständigen Vorstandsmitglied  mitgeteilt wurden. Unter dem Tagesordnungspunkt „Sonstiges“ können  beliebige Themen besprochen werden, die Behandlungszeit pro Thema ist in  diesem Fall grundsätzlich auf 10 Minuten beschränkt.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(9)  Es werden grundsätzlich nur die Anträge behandelt, die dem Vorstand  mindestens 18 Stunden vor Beginn der Sitzung vollständig vorlagen.&amp;lt;br  /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(10)  Abweichungen von Abs. 6 und Abs. 7 werden mit der absoluten  Mehrheit aller Vorstandsmitglieder beschlossen. Dies soll nur in Fällen  besonderer Eilbedürftigkeit erfolgen.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(11)  Beschlüsse sind ausschließlich auf entsprechenden Antrag unter dem  Tagesordnungspunkt „Anträge an den Vorstand“ oder als Umlaufbeschluss  nach den Maßgaben des § 10 zu fassen.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
== §6 Öffentlichkeit der Vorstandssitzungen und deren Ausschluss ==&lt;br /&gt;
(1) Vorstandssitzungen finden in der Regel öffentlich statt.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2)  Auf Beschluss einer einfachen Mehrheit der anwesenden  Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten  werden. Der Antrag ist öffentlich schriftlich zu begründen und zu  protokollieren.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Datenschutzrechtlich relevante Themen sind grundsätzlich in einem nichtöffentlichen Teil zu behandeln.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4)  Die Teilnahme an einem nichtöffentlichen Teil einer Vorstandssitzung  kann einzelnen Personen, die nicht Mitglied des Vorstandes sind, durch  Beschluss des Vorstandes im nichtöffentlichen Teil erlaubt werden. Die  Teilnahme kann an die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung  gebunden werden.&lt;br /&gt;
== §7 Abstimmungen ==&lt;br /&gt;
(1) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2)  Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Vorstandes. Falls keine anderen  Regelungen Vorrang haben, fasst der Vorstand seine Beschlüsse mit der  einfachen Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Änderungen an dieser Geschäftsordnung werden mit der Zweidrittelmehrheit der Stimmen aller Vorstandsmitglieder beschlossen.&lt;br /&gt;
== §8 Virtuelle und fernmündliche Vorstandssitzungen ==&lt;br /&gt;
(1) Virtuelle Vorstandssitzungen können mit geeigneter frei und offen zugänglicher Software durchgeführt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== §9 Anträge an den Vorstand ==&lt;br /&gt;
(1) Anträge, die an den Vorstand gerichtet werden, sind zeitnah zu behandeln.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2)  Jeder Antrag benötigt einen Antragsteller und einen vollständigen,  endgültigen Antragstext. Sofern möglich soll die für die Umsetzung  zuständige Person oder Stelle benannt werden.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3)  Der Antrag ist per E-Mail oder Post an die entsprechende Adresse des Vorstandes zu richten und in die Redmine-Instanz des Vorstandes zu stellen.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4)  Antragsberechtigt sind jedes Mitglied und jede Organisationseinheit des  Kreisverbandes sowie jedes Organ der Piratenpartei Deutschland und  ihrer Gebietsverbände. Anträge anderer Personen und Vereinigungen können  zugelassen werden. Ein solcher Antrag gilt als zugelassen, falls kein  Vorstandsmitglied Einwand dagegen erhebt. Erhebt ein Vorstandsmitglied  Einwand, gilt der Antrag als zugelassen, wenn ein anderes  Vorstandsmitglied dies wünscht.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5)  Jeder Antrag erhält eine eindeutige Antragsnummer. Diese setzt sich  zusammen aus der derzeitigen Wahlperiode des Vorstandes sowie einer  innerhalb der Wahlperiode fortlaufenden Nummer.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(6)  Einzelbeschlüsse der Vorstandsmitglieder bzw. Anträge auf solche  erhalten eine eindeutige Beschluss- bzw. Antragsnummer. Diese setzt sich  zusammen aus der derzeitigen Wahlperiode des Vorstandes, dem Kürzel „E“  sowie einer innerhalb der Wahlperiode fortlaufenden Nummer.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(7)  Jedes Vorstandsmitglied hat die Möglichkeit, schriftlich eine  persönliche Erklärung zu seinem Abstimmungsverhalten abzugeben, die in  das Protokoll der Vorstandssitzung aufgenommen und in der  Beschlussdokumentation veröffentlicht wird.&lt;br /&gt;
== §10 Umlaufbeschlüsse ==&lt;br /&gt;
(1) Der Vorstand kann Entscheidungen durch Umlaufbeschlüsse treffen.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2)  Umlaufbeschlüsse können schriftlich, per elektronisch signierter E-Mail  oder in der Redmine-Instanz des Vorstandes getroffen werden. Sofern  möglich sollen Umlaufbeschlüsse in der Redmine-Instanz getroffen  werden.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3)  Die Abstimmung als Umlaufbeschluss erfolgt auf Verlangen des  Antragstellers oder eines Vorstandsmitgliedes. Der Antrag darf nicht als  Umlaufbeschluss abgestimmt werden, sondern ist auf der nächsten Sitzung  abzustimmen, wenn dies von mindestens drei Vorstandsmitgliedern verlangt  wird.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4)  Die Vorstandsmitglieder sind auf Umlaufbeschlüsse zu Beginn der  Abstimmung hinzuweisen. Eine Einstellung des Antrags in den  entsprechenden Bereich der Redmine-Instanz ist Hinweis an alle  Mitglieder.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5) Die Mitglieder des Kreisverbandes sollen zu Beginn der Abstimmung auf Umlaufbeschlüsse hingewiesen werden.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(6)  Umlaufbeschlüsse werden mit einer einfachen Mehrheit der Stimmen des  Vorstandes gefasst, sofern keine anderweitigen Regelungen  bestehen.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(7)  Die Abstimmung zu einem Umlaufbeschluss ist mindestens so lange  möglich, wie sich das Beschlussergebnis durch eine beliebige Kombination  des Abstimmungsverhalten der Vorstandsmitglieder, die noch nicht  abgestimmt haben, ändern kann. Ist die Abstimmung zu einem  Umlaufbeschluss zu Beginn der nächsten Vorstandssitzung nicht  abgeschlossen, wird der Antrag in der Sitzung behandelt. Zuvor  abgegebene Stimmen verfallen in diesem Fall.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(8)  Umlaufbeschlüsse sind im Protokoll der nächsten Vorstandssitzung zu  veröffentlichen. Bis zur Veröffentlichung haben Vorstandsmitglieder, die  noch nicht abgestimmt haben, die Möglichkeit, ihr Abstimmungsverhalten  zu Protokoll zu geben.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(9) Änderungen der Geschäftsordnung per Umlaufbeschluss sind unzulässig.&lt;br /&gt;
== §11 Redmine ==&lt;br /&gt;
(1) Der Kreisverband betreibt eine Redmine-Instanz.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Alle Vorstandsmitglieder und Beauftragte des Vorstandes erhalten einen Account in der Redmine-Instanz.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3)  Alle Anträge an den Vorstand und alle Einzelbeschlüsse von  Vorstandsmitgliedern sind in der Redmine-Instanz zu dokumentieren. Bei  nichtöffentlich behandelten Anträgen wird die öffentliche Dokumentation  auf folgende Daten beschränkt: Antragsstatus (neu, vertagt, in  Abstimmung, nichtöffentlich abgeschlossen), Antragsnummer, Behandlung  als Umlaufbeschluss (Ja / Nein), RT-Referenzen, Antragsdatum,  Beschlussdatum, Referenzen zu verbundenen Anträgen (insbesondere  zugehörige Anträge auf nichtöffentliche Sitzungsteile).&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4)  Die Abstimmungsergebnisse zu den Anträgen sowie das  Abstimmungsverhalten der einzelnen Vorstandsmitglieder sind in der  Redmine-Instanz zu dokumentieren.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5)  Die Vorstandsmitglieder und die Beauftragten sind gehalten, die  Redmine-Instanz zur Dokumentation ihrer Projekte zu verwenden.&lt;br /&gt;
== §12 Tätigkeitsbericht ==&lt;br /&gt;
(1)  Jedes Vorstandsmitglied ist verpflichtet, einen Tätigkeitsbericht  anzufertigen und diesen auf der Internetpräsenz des Vorstandes verfügbar  und aktuell zu halten.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2)  Der Tätigkeitsbericht umfasst die Tätigkeit des jeweiligen  Vorstandsmitgliedes im Rahmen der ihm zugewiesenen Kompetenzen und der  Kompetenzen, die es in Vertretung anderer Vorstandsmitglieder  wahrnimmt.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Jedes Vorstandsmitglied hat den Umfang seines Tätigkeitsberichts in angemessener Weise zu begrenzen.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Die Tätigkeitsberichte werden zum nächsten Kreisparteitag zu einem gemeinsamen Vorstandsbericht zusammengefügt.&lt;br /&gt;
== §13 Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Tätigkeitsbereiche der Vorstandsmitglieder sind:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* '''Marius Hövel''', 1. Vorsitzender &lt;br /&gt;
** Vertretung der Partei nach Außen / Öffentlichkeitsarbeit&lt;br /&gt;
** Vernetzung der Ortsgruppen&lt;br /&gt;
** Vernetzung der Fraktionen&lt;br /&gt;
** Mitgliederwerbung (in Zusammenarbeit mit den Ortsgruppen)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* '''Alessa Flohe''', Politische Geschäftsführerin, 2. Vorsitzende&lt;br /&gt;
** Unterstützt und Vertritt den 1. Vorsitzenden bei seinen Aufgaben&lt;br /&gt;
** Organisation der politischen Willensbildung und der innerparteilichen Bildung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* '''Mike Kühnapfel''', Generalsekretär&lt;br /&gt;
** Organisation, Vor- und Nachbereitung von Vorstandssitzungen&lt;br /&gt;
** Pflege von Redmine&lt;br /&gt;
** Administration der technischen Infrastruktur des Kreisverbandes&lt;br /&gt;
** Mitgliederbetreuung und -verwaltung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* '''Stella Tuchscherer''', Schatzmeisterin&lt;br /&gt;
** Buchhaltung&lt;br /&gt;
** Kontoführung&lt;br /&gt;
** Erstellen eines Finanzberichtes&lt;br /&gt;
** Erstellung und Kontrolle des Finanzplans&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* '''Jannis Milios'''&lt;br /&gt;
** Unterstützt den 1. Vorsitzenden und die politische Geschäftsführerin bei ihren Aufgaben&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* '''Marcel Cremer'''&lt;br /&gt;
** Unterstützt und vertritt den Generalsekretär bei seinen Aufgaben&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* '''Harry Hupp'''&lt;br /&gt;
** Unterstützt und vertritt die politische Geschäftsführerin bei ihren Aufgaben&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* '''Bianka Milios'''&lt;br /&gt;
** Unterstützt und vertritt die Schatzmeisterin bei ihren Aufgaben&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle Vorstandsmitglieder sind gemeinsam verantwortlich für die Betreuung, Aktivierung und Gewinnung von Mitgliedern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== §14 Schlussbestimmungen ==&lt;br /&gt;
* Die Vorschriften der § 5 Abs. 8 S. 1 und Abs. 9 finden bei der konstituierenden Sitzung des Vorstandes keine Anwendung.&lt;br /&gt;
* Diese Geschäftsordnung tritt unmittelbar nach der Beschlussfassung über  sie in Kraft und gilt mit Ausnahme des §13 auch nach Ende der  Wahlperiode des Vorstandes fort, bis der Vorstand sich eine neue  Geschäftsordnung gibt. &lt;br /&gt;
* Der Vorstand ist angehalten, zu Beginn seiner Wahlperiode unter  Berücksichtigung von Erfahrungen aus der vorhergenden Wahlperiode diese  Geschäftsordnung zu überarbeiten. Insbesondere §13 ist zu Beginn der  Wahlperiode neu zu fassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Skin:NRWBP]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Kreisvorstand Rhein-Erft|Geschäftsordnung]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Botverbot]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Veyxos</name></author>
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