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	<title>NRW:Herne/Piratenbüro/Geschäftsordnung - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-04-06T19:18:03Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Piratenwiki Mirror</subtitle>
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		<id>https://wikimirror.piraten.tools/wiki/index.php?title=NRW:Herne/Piratenb%C3%BCro/Gesch%C3%A4ftsordnung&amp;diff=55790598&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Hattnix am 16. November 2014 um 11:38 Uhr</title>
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		<updated>2014-11-16T11:38:43Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;__NOTOC__&lt;br /&gt;
=Geschäftsordnung Piratenbüro Städteregion Herne/Wanne-Eickel=&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==0. Präambel==&lt;br /&gt;
# Diese Geschäftsordnung klärt die Verbindlichkeiten, Rechte und Pflichten des Piratenbüros.&lt;br /&gt;
# Diese Geschäftsordnung gilt mit Zweidrittelmehrheit der Regionalmitgliederversammlung als angenommen. Zweidrittelmehrheit bedeutet, dass die Anzahl der abgegebenen Ja-Stimmen wenigstens doppelt so groß ist wie die der Nein-Stimmen. &lt;br /&gt;
# Diese Geschäftsordnung kann nur durch die Regionalmitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit geändert werden.&lt;br /&gt;
# Diese Geschäftsordnung ist nach Annahme öffentlich zu machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==1. Aufgaben, Rechte und Pflichten des Piratenbüros==&lt;br /&gt;
Das Piratenbüro dient der lokalen Selbstverwaltung der Piraten und soll den Landesvorstand entlasten. Die Aufgaben sind unter 6.dieser Ordnung im Einzelnen aufgeführt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==2. Büropiraten==&lt;br /&gt;
# Piraten, die mit der Durchführung der Aufgaben des Piratenbüros nach 1. betraut sind, heißen Büropirat bzw. Büropiratin.&lt;br /&gt;
# Bei der Regionalmitgliederversammlung wird ein Büropirat/eine Büropiratin gewählt. Es sollen möglichst zwei Stellvertreter/innen gewählt werden.&lt;br /&gt;
# Jede/r Büropirat/in erfüllt die Aufgaben ehrenamtlich und unentgeltlich. &lt;br /&gt;
# Jede/r Büropirat/in bzw. Stellvertreter/in muss ein volljährige/r und geschäftsfähige/r Pirat/in sein. Die/Der Büropirat/in oder Stellvertreter/in darf kein weiteres Parteiamt in einer höheren Parteigliederung des gleichen Landesverbandes innehaben.&lt;br /&gt;
# Das Amt des Büropiraten wird durch Wahl vergeben und durch den Landesvorstand bestätigt.&lt;br /&gt;
# Jede/r Büropirat/in ist dem Landesvorstand unterstellt. Die Aufgaben hat die/der Büropirat/in den Arbeiten der Regionalmitgliederversammlung und den lokalen Gegebenheiten anzupassen.&lt;br /&gt;
# Der Landesvorstand ist gegenüber der/dem Büropiraten/in weisungsberechtigt, sofern es die in der Landessatzung festgelegten Aufgaben des Landesvorstandes berührt. Der Landesvorstand ist berechtigt, die/den Büropiraten/in von einzelnen Aufgaben zu entbinden, sofern sie in den Bereich seines Weisungsrechts fallen. Die Entbindung hat mit schriftlicher Begründung zu erfolgen.&lt;br /&gt;
# Jede/r Büropirat/in ist rechenschaftspflichtig gegenüber der Regionalmitgliederversammlung und dem Landesvorstand. Die Rechenschaftspflicht ist erfüllt durch die Veröffentlichung eines schriftlichen Jahresberichts im Wiki der Piratenpartei Deutschland und/oder einen Abschlussbericht am Ende der Amtszeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==3. Wahl des/der Büropiraten/in==&lt;br /&gt;
# Jede/r Büropirat/in wird durch die Regionalmitgliederversammlung vorgeschlagen und gewählt.&lt;br /&gt;
# Gewählt wird in geheimer Wahl.&lt;br /&gt;
# Gewählt ist, wer bei einer Akzeptanzwahl mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen für sich vereint.&lt;br /&gt;
# Eine Mitgliederversammlung zur Wahl eines Büropiraten ist einzuberufen, wenn die Aufgaben des Piratenbüros nicht mehr vollständig durch Büropiraten abgedeckt werden können oder das Amt des Büropiraten nach 4. beendet ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==4.1. Ende der Amtszeit==&lt;br /&gt;
Das Amt endet&lt;br /&gt;
# nach 24 Monaten auf der Regionalmitgliederversammlung. Einberufung und Terminierung erfolgt nach 6.5.3.,&lt;br /&gt;
# durch Amtsverzicht,&lt;br /&gt;
# durch einen Widerspruch zu den in 2. und 5. festgelegten Bedingungen,&lt;br /&gt;
# durch einen schriftlich begründeten Beschluss des Landesvorstandes,&lt;br /&gt;
# vorzeitig, durch Abwahl mit 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen oder&lt;br /&gt;
# eine Neuwahl bei einer Regionalmitgliederversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==4.2. Ausscheiden eines Amtsträgers==&lt;br /&gt;
Sollte ein Büropirat ausscheiden, übernehmen die gewählten Vertreter/innen kommissarisch das Amt. Sie sind verpflichtet, innerhalb von 30 Werktagen eine Regionalmitgliederversammlung einzuberufen, um das Amt neu zu besetzen. Stehen Stellvertreter/innen nicht zur Verfügung oder nehmen diese ihre Aufgabe nicht wahr, entscheidet der Stammtisch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==5. Datenschutz==&lt;br /&gt;
Jeder/r Büropirat/in muss zu Beginn der Amtszeit die Datenschutzerklärung des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland unterzeichnen und sich entsprechend dieser und den geltenden Gesetzen datenschutzkonform verhalten. Fehlt die Datenschutzerklärung zum Zeitpunkt der Wahl, erfolgt die Übernahme der Tätigkeit als Büropirat/in erst nach Abschluss der entsprechenden Schulungsmaßnahme.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==6. Aufgaben des Büropiraten==&lt;br /&gt;
Jede/r Büropirat/in hat das Aufgabe,&lt;br /&gt;
# die Mitgliederdaten der Region, von der sie/er gewählt wurde, einzusehen. , diese zu Mitgliederversammlungen einzuladen, über aktuelle Ereignisse in der Partei zu informieren und zu Stammtischen und anderen Versammlungen einzuladen.&lt;br /&gt;
# die Mitglieder der Region, von der er gewählt wurde, in Textform nach §126b BGB zu kontaktieren.&lt;br /&gt;
# bei Landesmitgliederversammlungen ein Budget für die Bewältigung der Aufgaben (Sachkosten) zu beantragen.&lt;br /&gt;
# bei Mitgliederversammlungen der Region, von der er gewählt wurde, die Akkreditierung durchzuführen.&lt;br /&gt;
# datenschutzkonforme Statistiken bereitzustellen.&lt;br /&gt;
# Ansprechpartner/in zu sein für Piraten und Gruppierungen in allen Finanzangelegenheiten.&lt;br /&gt;
# mit der/dem Landesschatzmeister/in zu kommunizieren und für dieser/diesen auf Anforderung finanzielle Angelegenheiten zur Unterstützung zu erledigen, insbesondere Belege (Rechnungen und Quittungen) über beschlossene Ausgaben entgegen zu nehmen und diese der/dem Landesschatzmeister/in zu übermitteln.&lt;br /&gt;
# Pressemitteilungen im Namen der Piraten der Städteregion Herne/Wanne-Eickel zu erstellen und verteilen, soweit diese vom Stammtisch oder bei Eilbedürftigkeit, z.B. bei einer notwendigen unmittelbaren Reaktion auf politische Entscheidungen, von mindestens 2 Piratinnen und Piraten aus der Städteregion Herne/Wanne-Eickel genehmigt ist.&lt;br /&gt;
# Presseanfragen entgegenzunehmen und einen geeigneten Gesprächspartner zu vermitteln.&lt;br /&gt;
# allgemeine Veröffentlichungen der Piraten der Städteregion Herne/Wanne-Eickel in Papierform, im Internet und den sozialen Medien zu erstellen und zu veröffentlichen und zu verantworten.&lt;br /&gt;
# mindestens 45 Tage vor dem regulären Ende seiner Amtszeit zur Mitgliederversammlung für die Neu- oder Wiederwahl der Büropiraten einzuladen. Der Termin für diese Mitgliederversammlung ist innerhalb des Zeitraums zwischen 21 Tagen vor und 14 Tagen nach dem Ende der Amtszeit nach §4 Nummer 1 des Büropiraten festzulegen.&lt;br /&gt;
# die Geschäfte mit Zustimmung der Mitgliederversammlung auch über den Neuwahltermin hinaus kommissarisch weiterzuführen, wenn die/der neue Büropirat/in die Aufgaben nicht unmittelbar aufnehmen kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die/der Büropirat/in kann mit deren Zustimmung einzelne Aufgaben auf die gewählten Vertreter/innen bzw. mit Zustimmung des Stammtisches auch auf Dritte delegieren.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Hattnix</name></author>
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