<?xml version="1.0"?>
<feed xmlns="http://www.w3.org/2005/Atom" xml:lang="de">
	<id>https://wikimirror.piraten.tools/wiki/index.php?action=history&amp;feed=atom&amp;title=NRW%3AHagen%2FKreisverband%2FGeschaeftsordnung_2014</id>
	<title>NRW:Hagen/Kreisverband/Geschaeftsordnung 2014 - Versionsgeschichte</title>
	<link rel="self" type="application/atom+xml" href="https://wikimirror.piraten.tools/wiki/index.php?action=history&amp;feed=atom&amp;title=NRW%3AHagen%2FKreisverband%2FGeschaeftsordnung_2014"/>
	<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wikimirror.piraten.tools/wiki/index.php?title=NRW:Hagen/Kreisverband/Geschaeftsordnung_2014&amp;action=history"/>
	<updated>2026-04-13T06:59:54Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Piratenwiki Mirror</subtitle>
	<generator>MediaWiki 1.35.14</generator>
	<entry>
		<id>https://wikimirror.piraten.tools/wiki/index.php?title=NRW:Hagen/Kreisverband/Geschaeftsordnung_2014&amp;diff=55927381&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Volker aus Hagen am 18. Oktober 2014 um 12:27 Uhr</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wikimirror.piraten.tools/wiki/index.php?title=NRW:Hagen/Kreisverband/Geschaeftsordnung_2014&amp;diff=55927381&amp;oldid=prev"/>
		<updated>2014-10-18T12:27:33Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
Geschäftsordnung des dritten Votstands der [http://piratenhagen.org/ Piraten Hagen], beschlossen auf der konstituiereten Vorstandssitzung vom 11.10.2014. Die Geschäftordnung wurde mit kleinen Änderungen der  [[NRW:Hagen/Kreisverband/Geschaeftsordnung_2011|vorherigen]] übernommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''''Geschäftsordnung des Kreisvorstandes Hagen'''''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''§ 1 Allgemeine Sitzungsmodalitäten'''&lt;br /&gt;
*Die&amp;amp;nbsp; anwesenden Vorstandsmitglieder bestimmen aus Ihrer Mitte eine&amp;amp;nbsp; Sitzungsleitung, eine Protokollführung, und eine Person zur Aufzeichnung&amp;amp;nbsp; der Vorstandssitzung, sofern technisch möglich; die Aufzeichnung ist&amp;amp;nbsp; für eine Dauer von mindestens einem Jahr zu archivieren und auf Anfrage&amp;amp;nbsp; vorzulegen.&lt;br /&gt;
*Die&amp;amp;nbsp; Sitzungsleitung stellt zu Beginn der Sitzung die Namen der anwesenden&amp;amp;nbsp; Vorstandsmitglieder, die Anzahl der anwesenden Gäste und ggf. die&amp;amp;nbsp; Beschlussfähigkeit fest; ist die Beschlussfähigkeit zu einem Zeitpunkt&amp;amp;nbsp; während der Sitzung nicht mehr gegeben, ist die Sitzung abzubrechen.&lt;br /&gt;
*Nicht behandelte Tagesordnungspunkte gelten als vertagt und sind auf der nächsten ordentlichen Vorstandssitzung zu behandeln.&lt;br /&gt;
*Die&amp;amp;nbsp; Gültigkeit des Protokolls der letzten Vorstandssitzung ist zu Beginn&amp;amp;nbsp; der Sitzung zu prüfen. Bei Beanstandungen ist der jeweiligen&amp;amp;nbsp; Protokollführung bis zur nächsten Sitzung Gelegenheit zu geben, das&amp;amp;nbsp; Protokoll zu verbessern.&lt;br /&gt;
*Die&amp;amp;nbsp; Sitzungsleitung erteilt und entzieht das Wort nach eigenem Ermessen im&amp;amp;nbsp; Sinne einer geordneten und störungsfreien Veranstaltung.&lt;br /&gt;
*Die&amp;amp;nbsp; Sitzungsleitung bestimmt die Tagesordnung und die Reihenfolge der&amp;amp;nbsp; Behandlung von Anträgen. Die Sitzungsleitung ist dazu angehalten,&amp;amp;nbsp; thematisch ähnliche Sitzungsteile zu gruppieren und Verschlussachen erst&amp;amp;nbsp; nach allen öffentlichen Punkten einer Vorstandssitzung abzuwickeln.&lt;br /&gt;
*Allen&amp;amp;nbsp; Vorstandsmitgliedern ist die Gelegenheit zu geben, dem Protokoll eine&amp;amp;nbsp; Äußerung in Textform zu einem Tagesordnungspunkt beizufügen; dies ist&amp;amp;nbsp; während der Sitzung anzukündigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''§ 2 Verschlusssachen'''&lt;br /&gt;
*Der&amp;amp;nbsp; Vorstand kann Teile seiner Sitzungen zu Verschlusssachen erklären, wenn&amp;amp;nbsp; die Veröffentlichung eines Sachverhalts im Widerspruch zu geltenden&amp;amp;nbsp; Datenschutzbestimmungen oder anderen Gesetzen, der Satzung oder&amp;amp;nbsp; sonstigen geltenden Parteiordnungen oder -beschlüssen steht; die&amp;amp;nbsp; Einordnung als Verschlusssache erfolgt durch Beschluss und ist zu&amp;amp;nbsp; begründen.&lt;br /&gt;
*Die&amp;amp;nbsp; Behandlung von Verschlusssachen wird im Protokoll jeweils mit Angaben&amp;amp;nbsp; über Beginn und Dauer unter einem geeigneten Titel zusammen mit einem&amp;amp;nbsp; Verweis auf den Vorstandsbeschluss, der die Verschlusssache begründet,&amp;amp;nbsp; vermerkt.&lt;br /&gt;
*Die&amp;amp;nbsp; Aufzeichnungen über Verschlusssachen sowie alle zu einer&amp;amp;nbsp; Verschlusssache gehörenden Unterlagen sind nicht für die&amp;amp;nbsp; Veröffentlichung bestimmt und sorgsam vor der Verbreitung zu schützen.&lt;br /&gt;
*Rechenschaftsberichte sind vor ihrer Veröffentlichung durch den Schatzmeister als Verschlusssachen zu behandeln.&lt;br /&gt;
*Mitgliedsanträge sind als Verschlusssachen zu behandeln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''§ 3 Rederecht'''&lt;br /&gt;
*Jeder Anwesende ist grundsätzlich dazu berechtigt sich zum Thema zu äußern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''§ 4 Ausschluss von Gästen bzw. der Öffentlichkeit'''&lt;br /&gt;
*Zu Beginn der Behandlung von Verschlusssachen ist die Öffentlichkeit auszuschließen.&lt;br /&gt;
*Die Sitzung ist ggf. zu unterbrechen, solange der Ausschluss der Öffentlichkeit nicht gewährleistet ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''§ 5 Abstimmungen'''&lt;br /&gt;
*Die Sitzungsleitung ruft nacheinander alle Stimmberechtigten zur Stimmabgabe auf und verkündet anschließend das Ergebnis.&lt;br /&gt;
*Die&amp;amp;nbsp; Protokollführung wiederholt die einzelnen Stimmagbaben bevor sie ins&amp;amp;nbsp; Protokoll eingetragen werden; Abstimmungsergebnisse werden&amp;amp;nbsp; namentlich&amp;amp;nbsp; festgehalten, sofern sie nicht Einstimmg sind.&lt;br /&gt;
*Bei&amp;amp;nbsp; Abstimmungen hat jedes Vorstandsmitglied genau eine Stimme; ein&amp;amp;nbsp; Vorstandsmitglied kann für oder gegen einen Antrag stimmen oder sich&amp;amp;nbsp; enthalten.&lt;br /&gt;
*Es kann nur über gültige Anträge abgestimmt werden.&lt;br /&gt;
*Eine Mehrheit kommt zustande, wenn mehr Dafür- als Dagegen-Stimmen abgegeben werden.&lt;br /&gt;
*Geheime Wahlen oder Abstimmungen sind nicht vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''§ 6 Veröffentlichungen und Bekanntmachungen'''&lt;br /&gt;
*Veröffentlichungen&amp;amp;nbsp; und Bekanntmachungen des Vorstands erfolgen mit Veröffentlichung des&amp;amp;nbsp; Sitzungsprotokolls durch den Protokollanten zeitnah zur Sitzung:&lt;br /&gt;
**im Pad unter „YYYY-MM-DD - Protokoll Vorstand KV Hagen“ (Public und public-readonly) und&lt;br /&gt;
**im&amp;amp;nbsp; Wiki unter „YYYY-MM-DD - Protokoll Vorstand KV Hagen“ in der Kategorie&amp;amp;nbsp; „Protokoll KV Hagen“ mit Hervorhebung bekanntmachungswürdiger Punkte gem. Satzung im Abschnitt „Bekanntmachungen des Vorstands“ unter „NRW:Kreisverband Hagen“ und&lt;br /&gt;
**als&amp;amp;nbsp; Link zum vollständigen Protokoll mit Zusammenfassung und Hervorhebung&amp;amp;nbsp; bekanntmachungswürdiger Punkte gem. Satzung auf&amp;amp;nbsp; hagen@lists.piratenpartei.de.&lt;br /&gt;
**Ein Protokoll als PDF-Dokument auf der entspr. wiki Seite; &lt;br /&gt;
**Veröffentlichung auf der Website mit Link zum Wiki und PDF&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''§ 7 Anträge an den Vorstand'''&lt;br /&gt;
*Die Antragstellung erfolgt&lt;br /&gt;
**im&amp;amp;nbsp; Pad Anträge an den Vorstand ([https://hagen.piratenpad.de/antraege-vorstand) https://hagen.piratenpad.de/antraege-vorstand)]; ein Vorstandsmitglied bearbeitet den&amp;amp;nbsp; Antrag per entsprechender Antwort im Pad (nicht geeignet für&amp;amp;nbsp; Verschlusssachen oder Eilanträge) oder&lt;br /&gt;
**durch&amp;amp;nbsp; persönliches Herantragen an ein Vorstandsmitglied; das jeweilige&amp;amp;nbsp; Vorstandsmitglied bearbeitet den Antrag (geeignet für Verschlusssachen&amp;amp;nbsp; und Eilanträge) oder&lt;br /&gt;
**per&amp;amp;nbsp; E-Mail an hagen@lists.piratenpartei.de; ein Vorstandsmitglied&amp;amp;nbsp; bearbeitet den Antrag per Antwort auf die ML (nicht geeignet für&amp;amp;nbsp; Verschlusssachen oder Eilanträge) oder&lt;br /&gt;
**per&amp;amp;nbsp; E-Mail an hagen@piratenpartei-nrw.de (RT); ein Vorstandsmitglied&amp;amp;nbsp; bearbeitet den Antrag per entsprechender Antwort via RT (geeignet für&amp;amp;nbsp; Verschlusssachen und Eilanträge) oder&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Vorstandsmitglieder&amp;amp;nbsp; können Anträge auch während einer laufenden ordentlichen&amp;amp;nbsp; Vorstandssitzung einreichen; Vorstandsmitglieder bearbeiten ihre eigenen&amp;amp;nbsp; Anträge im Sinne dieser Geschäftsordnung selbst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''§ 8 Eilanträge'''&lt;br /&gt;
*Jeder&amp;amp;nbsp; Antrag, der als „Eilantrag“ eingeht, ist vorbehaltlich dessen&amp;amp;nbsp; Gültigkeit und Statthaftigkeit unverzüglich zur Abstimmung zu bringen.&lt;br /&gt;
*Ein&amp;amp;nbsp; Antrag auf außerordentliche Hauptversammlung ist als Eilantrag zu&amp;amp;nbsp; behandeln, wenn die notwendige Unterstützerzahl gem. § 10 Abs. 5 i. V.&amp;amp;nbsp; m. § 9 Abs. 2 der Satzung erreicht ist; einem statthaften Antrag ist in&amp;amp;nbsp; der Regel zuzustimmen.&lt;br /&gt;
*Über Verschlusssachen oder Ordnungsmaßnahmen kann nicht per Eilantrag entschieden werden.&lt;br /&gt;
*Das&amp;amp;nbsp; den Antrag bearbeitende Vorstandsmitglied hat alle übrigen&amp;amp;nbsp; Vorstandsmitglieder unverzüglich zu ihrer Stimmabgabe aufzufordern und&amp;amp;nbsp; nimmt die Stimmen entgegen. Für die Stimmabgabe sind höchstens 24&amp;amp;nbsp; Stunden vorgesehen. Bis dahin nicht eingegangene Stimmen werden als&amp;amp;nbsp; Enthaltung gezählt. Die Stimmabgabe und die Aufforderung hierzu kann&amp;amp;nbsp; erfolgen:&lt;br /&gt;
**persönlich,&lt;br /&gt;
**telefonisch,&lt;br /&gt;
**im Mumble,&lt;br /&gt;
**per E-Mail (persönlich oder über hagen@lists.piratenpartei.de).&lt;br /&gt;
*Das&amp;amp;nbsp; bearbeitende Vorstandsmitglied stellt den Antrag nebst Beschluss und&amp;amp;nbsp; Abstimmungsergebnis im Pad 19 „Anträge an den Vorstand“ entsprechend&amp;amp;nbsp; ein.&lt;br /&gt;
*Alle Eilanträge nebst Beschlüssen und Abstimmungsergebnissen werden ins Protokoll der nächsten ordentlichen Sitzung übernommen.&lt;br /&gt;
*Beschlüsse über Eilanträge treten mit Eingang der nötigen Anzahl Ja-Stimmen inkraft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''§ 9 Bearbeitung und Behandlung von Anträgen'''&lt;br /&gt;
*Eingehende&amp;amp;nbsp; Anträge werden vom bearbeitenden Vorstandsmitglied gem. § 7 auf&amp;amp;nbsp; Gültigkeit i. S. d. Satzung geprüft und ins Pad 19 übertragen, wenn sie&amp;amp;nbsp; gültig sind und nicht Verschlusssachen berühren; das bearbeitende&amp;amp;nbsp; Vorstandsmitglied bringt Anträge, die Verschlussachen berühren, im&amp;amp;nbsp; nicht-öffentlichen Teil der nächsten Vorstandssitzung ein.&lt;br /&gt;
*Eilanträge&amp;amp;nbsp; werden vom bearbeitenden Vorstandsmitglied auf Statthaftigkeit&amp;amp;nbsp; überprüft; sie ist anzunehmen, wenn ein rechtzeitiger Beschluss bzw. die&amp;amp;nbsp; rechtzeitige Umsetzung des Antrags im Sinne der Antragsteller zum&amp;amp;nbsp; Zeitpunkt der außerordentlichen Vorstandssitzung, auf der der Antrag&amp;amp;nbsp; sonst behandelt würde, nicht mehr möglich ist.&lt;br /&gt;
*Ist&amp;amp;nbsp; ein Eilantrag im Sinne dieser Geschäftsordnung nicht statthaft, aber&amp;amp;nbsp; ansonsten gültig, wird er als ordentlicher Antrag behandelt.&lt;br /&gt;
*Das&amp;amp;nbsp; bearbeitende Vorstandsmitglied lädt zu einer außerordentlichen&amp;amp;nbsp; Vorstandssitzung ein, wenn ein rechtzeitiger Beschluss bzw. die&amp;amp;nbsp; rechtzeitige Umsetzung des Antrags im Sinne des Antragstellers zum&amp;amp;nbsp; Zeitpunkt der ordentlichen Vorstandssitzung, auf der der Antrag sonst&amp;amp;nbsp; behandelt würde, nicht mehr möglich ist.&lt;br /&gt;
*Das&amp;amp;nbsp; bearbeitende Vorstandsmitglied kennzeichnet einen eingegangenen Antrag&amp;amp;nbsp; als „zur Behandlung angenommen“, wenn dieser gültig und ggf. statthaft&amp;amp;nbsp; ist, und sonst als „nicht zur Behandlung angenommen“; Anträge, die&amp;amp;nbsp; allein aufgrund von Fristenregelungen nicht zur Behandlung angenommen&amp;amp;nbsp; werden, gelten automatisch ab dem Zeitpunkt der Erfüllung etwaiger&amp;amp;nbsp; Fristen als zur Behandlung angenommen.&lt;br /&gt;
*Die Sitzungsleitung prüft die Gültigkeit zur Behandlung angenommener Anträge i. S. d. Satzung zu Beginn deren Behandlung.&lt;br /&gt;
*Antragsteller können ihre eigenen Anträge jederzeit vor der Abstimmung darüber zurückziehen.&lt;br /&gt;
*Bei Abstimmung über einen Antrag wird dieser entweder beschlossen oder abgelehnt.&lt;br /&gt;
*Zur&amp;amp;nbsp; Umsetzung einzelner Beschlüsse beauftragt der Vorstand in der Regel&amp;amp;nbsp; jeweils einen oder mehrere Piraten aus seiner Mitte oder ggf. weitere&amp;amp;nbsp; freiwillige Piraten.&lt;br /&gt;
*Beschlüsse treten nach Verkündung des Abstimmungsergebnisses durch die Sitzungsleitung inkraft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''§ 10 Akteneinsicht'''&lt;br /&gt;
*Die Akteneinsicht i. S. d. § 4 Abs. 6 u. 7 der Satzung ist beim Vorstand zu beantragen; dem Antrag ist in der Regel zuzustimmen.&lt;br /&gt;
*Der&amp;amp;nbsp; Vorstand bestimmt aus seiner Mitte eine geeignete Person, die die&amp;amp;nbsp; angeforderten Unterlagen datenschutzrechtlich unbedenklich für den&amp;amp;nbsp; Antragsteller aufarbeitet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''§ 11 Ordnungsmaßnahmen'''&lt;br /&gt;
*Ordnungsmaßnahmen&amp;amp;nbsp; werden nach Beschluss eines entsprechenden Antrags verhängt; dem Antrag&amp;amp;nbsp; muss eine ausführliche Begründung beigefügt sein; die Ordnungsmaßnahme&amp;amp;nbsp; muss sich gegen eines oder mehrere namentlich benannte Mitglieder bzw.&amp;amp;nbsp; einen oder mehrere nachgeordnete genau zu bezeichnende Gebietsverbände&amp;amp;nbsp; richten.&lt;br /&gt;
*Nach&amp;amp;nbsp; Eingang eines entsprechenden Antrags lädt das bearbeitende&amp;amp;nbsp; Vorstandsmitglied alle von einer solchen Ordnungsmaßnahme betroffenen&amp;amp;nbsp; Piraten zu der Vorstandssitzung ein, auf der der Antrag behandelt wird,&amp;amp;nbsp; um sich zur Sache zu äußern; die Äußerung kann in Textform erfolgen.&lt;br /&gt;
*Vor&amp;amp;nbsp; der Abstimmung über einen entsprechenden Antrag ist allen Betroffenen&amp;amp;nbsp; die Gelegenheit zu geben, sich frei zur Sache zu äußern; Äußerungen in&amp;amp;nbsp; Textform werden durch den Vorstand verlesen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Den Antragstellern und dem Vorstand wird empfohlen ggf. Ombudsleute&amp;amp;nbsp; hinzuzuziehen, um eine reibungslose Vermittlung zwischen den Beteiligten sicherzustellen, ein Ombudspirat kann hierfür befristet vom Vorstand ernannt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''§ 12 Geschäftsführender Vorstand (Präsidium)'''&lt;br /&gt;
*Dem Präsidium gehören alle Vorstandsmitglieder an.&lt;br /&gt;
*Das&amp;amp;nbsp; Präsidium setzt Beschlüsse des Vorstandes in dessen Namen um und&amp;amp;nbsp; erledigt die laufenden Geschäfte, sofern jeweils keine anderen Personen&amp;amp;nbsp; damit beauftragt wurden oder sich besondere Dringlichkeit ergibt.&lt;br /&gt;
*Das&amp;amp;nbsp; Präsidium erstattet auf jeder ordentlichen Vorstandssitzung Bericht&amp;amp;nbsp; über alle Geschäftsvorgänge und Maßnahmen, die mit Beteiligung des&amp;amp;nbsp; Präsidiums seit dem letzten Bericht stattgefunden haben.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Volker aus Hagen</name></author>
	</entry>
</feed>