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	<title>NRW:Bielefeld/Kreisverband/KPT 2018.3/Anträge - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-05-18T21:23:10Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Piratenwiki Mirror</subtitle>
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		<id>https://wikimirror.piraten.tools/wiki/index.php?title=NRW:Bielefeld/Kreisverband/KPT_2018.3/Antr%C3%A4ge&amp;diff=55949676&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Balli am 1. Juli 2018 um 08:47 Uhr</title>
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		<updated>2018-07-01T08:47:19Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Folgende Satzungsänderungs- und Sonstige Anträge sind zur KMV2018.3 fristgerecht am 17.06.2018 beim Vorstand eingegangen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;b&amp;gt;Sonstiger Antrag: Finanzbeschluss Vorstandsbudget&amp;lt;/b&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mitgliederversammlung beschließt, den Gesamtbetrag, über den der&lt;br /&gt;
Vorstand entsprechend § 11 Abs. 3 der Satzung des Kreisverbandes&lt;br /&gt;
jährlich ohne gesonderten Mitgliederbeschluss verfügen kann, auf die&lt;br /&gt;
Summe der verfügbaren Mittel zu erhöhen. Der Vorstand wird damit&lt;br /&gt;
berechtigt, Finanzbeschlüsse in beliebieger Höhe selbstständig ohne&lt;br /&gt;
gesonderten Beschluss der Mitgliederversammlung zu fassen, sofern die&lt;br /&gt;
Ausgaben durch vorhandene Mittel gedeckt sind. Für regelmäßige zu&lt;br /&gt;
tätigende Ausgaben ist dabei eine ausreichende Rücklage vorzuhalten. Die&lt;br /&gt;
Protokoll- und Informationspflicht besteht weiter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
Die geringe Anzahl an aktiven Mitgliedern führt dazu, dass eine&lt;br /&gt;
Begrenzung der Vorstandsbudgets im Wesentlichen eine nicht notwendige&lt;br /&gt;
Einschränkung der Handlungsfreiheit bedeutet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Geänderte Version/Vorschlag vom 01.07.2018: Autor: Balli&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sonstiger Antrag: Finanzbeschluss Vorstandsbudget&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mitgliederversammlung beschließt, den Gesamtbetrag, über den der&lt;br /&gt;
Vorstand entsprechend § 11 Abs. 3 der Satzung des Kreisverbandes&lt;br /&gt;
jährlich ohne gesonderten Mitgliederbeschluss verfügen kann, auf die&lt;br /&gt;
Summe von 50% der verfügbaren Mittel zu erhöhen. Der Vorstand wird damit&lt;br /&gt;
berechtigt, Finanzbeschlüsse in der beschränkten Höhe selbstständig ohne&lt;br /&gt;
gesonderten Beschluss der Mitgliederversammlung zu fassen. Die&lt;br /&gt;
Protokoll- und Informationspflicht besteht weiterhin.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
Die geringe Anzahl an aktiven Mitgliedern führt dazu, dass eine&lt;br /&gt;
Begrenzung des Vorstandsbudgets im Wesentlichen eine nicht notwendige&lt;br /&gt;
Einschränkung der Handlungsfreiheit bedeutet und kurzfristig zu tätigende  Ausgaben oder Einkäufe zu Ungunsten der Piratenpartei Bielefeld blockiert sind.&lt;br /&gt;
--&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;b&amp;gt;Satzungsänderungsantrag: Verringerung der Quorums für&lt;br /&gt;
Mitgliederversammlung - Antrag auf Änderung §8 Abs. 8 der Satzung&amp;lt;/b&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mitgliederversammlung beschließt, den §8 Abs 8 wie folgt zu ändern:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aktuelle Fassung:&lt;br /&gt;
Der Kreisparteitag ist beschlussfähig, wenn 10 von Hundert der&lt;br /&gt;
stimmberechtigten Mitglieder, jedoch mindestens sieben stimmberechtigte&lt;br /&gt;
Mitglieder des Kreisverbandes, anwesend sind. Sofern die&lt;br /&gt;
Beschlußfähigkeit nicht erreicht wurde, kann zu einer&lt;br /&gt;
Wiederholungsversammlung mit gleicher Tagesordnung eingeladen werden,&lt;br /&gt;
die ohne Quorum beschlußfähig ist. Auf diesen Umstand ist in dieser&lt;br /&gt;
Einladung hinzuweisen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neue Fassung:&lt;br /&gt;
Der Kreisparteitag ist beschlussfähig, wenn mindestens 3&lt;br /&gt;
stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
Die Anzahl der Mitglieder und Aktiven ist so niedrig, dass das Quorum&lt;br /&gt;
von 7 Mitgliedern leicht zu einer nicht beschlussfähigen Versammlung&lt;br /&gt;
führen kann. Die Intention des Paragraphen war, die Legitimation der&lt;br /&gt;
Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu stärken und Beschlüsse von&lt;br /&gt;
wenigen Mitgliedern im Namen aller zu verhindern. Bei der aktuellen Zahl&lt;br /&gt;
von Mitgliedern und Aktiven bedeutet eine Beibehaltung des Quroums&lt;br /&gt;
dagegen eine unnötige bürokratische Hürde, da im Zweifelsfall zu einer&lt;br /&gt;
zweiten Versammlung ohne Quorum geladen werden müsste.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Geänderte Version/Vorschlag vom 01.07.2018: Autor: Balli&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Satzungsänderungsantrag: Verringerung der Quorums für&lt;br /&gt;
Mitgliederversammlung - Antrag auf Änderung §8 Abs. 8 der Satzung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mitgliederversammlung beschließt, den §8 Abs 8 wie folgt zu ändern:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aktuelle Fassung:&lt;br /&gt;
Der Kreisparteitag ist beschlussfähig, wenn 10 von Hundert der&lt;br /&gt;
stimmberechtigten Mitglieder, jedoch mindestens sieben stimmberechtigte&lt;br /&gt;
Mitglieder des Kreisverbandes, anwesend sind. Sofern die&lt;br /&gt;
Beschlußfähigkeit nicht erreicht wurde, kann zu einer&lt;br /&gt;
Wiederholungsversammlung mit gleicher Tagesordnung eingeladen werden,&lt;br /&gt;
die ohne Quorum beschlußfähig ist. Auf diesen Umstand ist in dieser&lt;br /&gt;
Einladung hinzuweisen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neue Fassung:&lt;br /&gt;
Der Kreisparteitag ist beschlussfähig, wenn mindestens 10% der&lt;br /&gt;
stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
Die Anzahl der Mitglieder und Aktiven ist so niedrig, dass das Quorum&lt;br /&gt;
von 7 Mitgliedern leicht zu einer nicht beschlussfähigen Versammlung&lt;br /&gt;
führen kann. Die Intention des Paragraphen war, die Legitimation der&lt;br /&gt;
Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu stärken und Beschlüsse von&lt;br /&gt;
wenigen Mitgliedern im Namen aller zu verhindern. Bei der aktuellen Zahl&lt;br /&gt;
von Mitgliedern und Aktiven bedeutet eine Beibehaltung des Quroums&lt;br /&gt;
dagegen eine unnötige bürokratische Hürde, da im Zweifelsfall zu einer&lt;br /&gt;
zweiten Versammlung ohne Quorum geladen werden müsste. Nach der Bereinigung der Mitgliederdaten wären wir – Stand 01.07.18 - bei 4 notwendigen Stimmberechtigen&lt;br /&gt;
--&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;b&amp;gt;Satzungsänderungsantrag: Anpassungen der regelmäßigen&lt;br /&gt;
Mitgliederversammlung / Entfernung des Wochentages aus der Satzung /&lt;br /&gt;
Anpassung der Fristen - Antrag auf Änderung von §8 Abs. 4 der Satzung&lt;br /&gt;
des Kreisverbandes&amp;lt;/b&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mitgliederversammlung beschließt: Der Satz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;quot;Abweichend von § 8 Abs. 3 tagt die Mitgliederversammlung regelmäßig am&lt;br /&gt;
1. und 3. Donnerstag im Monat. Ort und Zeit dieser Versammlungen werden&lt;br /&gt;
mindestens 14 Tage vorher, die vorläufige Tagesordnung spätestens 2&lt;br /&gt;
Stunden vor der Versammlung auf der Wiki-Seite des Kreisverbandes&lt;br /&gt;
veröffentlicht. Eine Einladung zu diesen Versammlungen erfolgt nicht,&lt;br /&gt;
alle Mitglieder des Kreisverbandes sind jedoch in regelmäßigen Abständen&lt;br /&gt;
auf diese Versammlungen und ihre Besonderheiten hinzuweisen. Soweit sie&lt;br /&gt;
den Bestimmungen dieses Absatzes nicht widersprechen, gelten für die&lt;br /&gt;
regelmäßigen Mitgliederversammlungen die Bestimmungen von § 8. &amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
wird wie folgt geändert:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;quot;Abweichend von § 8 Abs. 3 tagt die Mitgliederversammlung jeweils im&lt;br /&gt;
Vorfeld des Stammtisches. Für diese regelmäßige Mitgliederversammlung&lt;br /&gt;
(rMV) gilt Folgendes&lt;br /&gt;
a) Ort und Zeit dieser Versammlungen werden mindestens 7 Tage vorher,&lt;br /&gt;
die vorläufige Tagesordnung spätestens am Vortag der Versammlung auf der&lt;br /&gt;
Wiki-Seite des Kreisverbandes veröffentlicht.&lt;br /&gt;
b) Sind nicht genügend akkreditierbare Mitglieder anwesend oder sind bis&lt;br /&gt;
zum Vortag keine Anträge beim Vorstand eingereicht worden, entfällt die&lt;br /&gt;
Mitgliederversammlung.&lt;br /&gt;
c) Anträge, die auf der regelmäßigen Mitgliederversammlung behandelt&lt;br /&gt;
werden sollen, müssen spätestens am Vortag der Versammlung beim Vorstand&lt;br /&gt;
eingegangen und von diesem veröffentlicht werden.&amp;quot;&lt;br /&gt;
d) Eine Einladung zu diesen Versammlungen erfolgt nicht, alle Mitglieder&lt;br /&gt;
des Kreisverbandes sind jedoch in regelmäßigen Abständen auf diese&lt;br /&gt;
Versammlungen und ihre Besonderheiten hinzuweisen.&lt;br /&gt;
Soweit sie den Bestimmungen dieses Absatzes nicht widersprechen, gelten&lt;br /&gt;
für die regelmäßigen Mitgliederversammlungen die Bestimmungen von § 8.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begründung:&lt;br /&gt;
Die Verankerung des Donnerstags in der Satzung steht einer Verlagerung&lt;br /&gt;
des Stammtisches an andere Wochentage entgegen. Die Frist von 14 Tagen&lt;br /&gt;
bedeutet, dass Ort und Zeit in den meisten Fällen bereits vor dem&lt;br /&gt;
vorhergehenden Stammtisch veröffentlicht werden müssen. Um eine zu&lt;br /&gt;
spontane Beschlussfassung und Überraschungen zu vermeiden, muss die&lt;br /&gt;
Tagesordnung frühzeitiger veröffentlicht werden. Zudem kann die MV&lt;br /&gt;
automatisch entfallen, wenn keine Anträge vorliegen oder nicht genügend&lt;br /&gt;
Mitglieder zum Akkreditieren vor Ort sind. Eine spontane Einreichung von&lt;br /&gt;
Anträgen vor Ort soll nicht möglich sein, um dem Vorstand&lt;br /&gt;
Planungssicherheit und die Möglichkeit zu geben, bei Bedarf noch die für&lt;br /&gt;
die Akkreditierung notwendige Mitgliederliste anfordern zu können. Zudem&lt;br /&gt;
sollen Anträge, die auf der rMV behandelt werden, auch im Vorfeld&lt;br /&gt;
veröffentlicht werden, um allen Mitgliedern die Möglichkeit zu geben,&lt;br /&gt;
auf eventuelle Beschlüsse noch Einfluss zu nehmen.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Balli</name></author>
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