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	<title>NRW:Arbeitskreis/Kommunalpolitik Hilden-Haan/Geschäftsordnung - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-04-08T07:08:25Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Piratenwiki Mirror</subtitle>
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		<id>https://wikimirror.piraten.tools/wiki/index.php?title=NRW:Arbeitskreis/Kommunalpolitik_Hilden-Haan/Gesch%C3%A4ftsordnung&amp;diff=55841967&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Sundancer am 14. November 2012 um 18:42 Uhr</title>
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		<updated>2012-11-14T18:42:36Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;=Geschäftsordnung des AK Kommunalpolitik Hilden/Haan NRW =&lt;br /&gt;
* Beschlossen am: '''12.06.2012'''&lt;br /&gt;
* Änderungen: '''10.07.2012''' in §1 Abs.1, §3 Abs.4, §4 Abs.2 und §5 Abs.3&lt;br /&gt;
* Letzte Änderung: '''13.11.2012''' in §3 Abs.4&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 0 Verbindlichkeit  ==&lt;br /&gt;
*Mit Beschluss der Mitglieder des AK Kommunalpolitik Hilden/Haan NRW für diese Ordnung gilt diese als anerkannt und wird durchgesetzt. &lt;br /&gt;
==§ 1 AK Kommunalpolitik Hilden/Haan NRW ==&lt;br /&gt;
*(1) Der AK Kommunalpolitik Hilden/Haan NRW trifft sich mindestens einmal alle zwei Monate. &lt;br /&gt;
*(2) Entscheidungen und Beschlüsse sollten generell im Konsens getroffen werden. Im Zweifel werden Beschlüsse nach der Beschlussordnung § 3 geregelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==§ 2 AK Kommunalpolitik Hilden/Haan NRW Treffen== &lt;br /&gt;
*(1) Treffen sind generell öffentlich abzuhalten. Gäste sind dabei grundsätzlich erwünscht. &lt;br /&gt;
*(2) Bei jedem Treffen werden der Termin und der Ort für das nächste Treffen festgesetzt. In begründeten Einzelfällen, kann die Sitzung als &amp;quot;nicht-öffentlich&amp;quot; festgelegt werden, was begründet werden muss und über die AK-Sprecherliste veröffentlicht wird. &lt;br /&gt;
*(3) Treffen des Arbeitskreises dienen der Diskussion und dem Informationsaustausch innerhalb des Arbeitskreises und den ggf. anwesenden Gästen. &lt;br /&gt;
*(4) Bei jedem Treffen ist Protokoll zu führen. Dies obliegt den Protokollpiraten. &lt;br /&gt;
*(5) Bei jedem Treffen ist das vorherige Protokoll auf die Korrektheit zu prüfen. &lt;br /&gt;
*(6) In begründeten Einzelfällen kann ein außerordentliches Treffen einberufen werden, was im Protokoll begründet vermerkt werden muss und adäquat veröffentlicht wird. &lt;br /&gt;
==§ 3 Beschlussordnung ==&lt;br /&gt;
*(1) Eine einfache Mehrheit ist erreicht, wenn die Anzahl der Ja-Stimmen die der Nein-Stimmen übersteigt. &lt;br /&gt;
*(2) Eine Zweidrittelmehrheit ist erreicht, wenn die Anzahl der Ja-Stimmen wenigstens doppelt so groß ist wie die der Nein-Stimmen. &lt;br /&gt;
*(3) Wahlprogramm- und Parteiprogrammmodule benötigen eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder. &lt;br /&gt;
*(4) Positionspapiere benötigen eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder.&lt;br /&gt;
*(5) Der Arbeitskreis ist beschlussfähig ab 3 Mitgliedern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==§ 4 Protokoll ==&lt;br /&gt;
*(1) Das Protokoll muss folgendes enthalten: &lt;br /&gt;
**a) Ort und Termin des aktuellen Treffens, &lt;br /&gt;
**b) Namen der anwesenden, entschuldigt und unentschuldigt fehlenden Mitglieder, &lt;br /&gt;
**c) Genehmigung des letzten Protokolls, &lt;br /&gt;
**d) Aufnahme neuer Mitglieder, &lt;br /&gt;
**e) Austritt von Mitgliedern, &lt;br /&gt;
**f) Ort, Termin des nächsten Treffens, &lt;br /&gt;
**g) die Begründung eines nicht-öffentlichen Treffens. &lt;br /&gt;
*(2) Das Protokoll muss innerhalb von 7 Werktagen in vorläufiger Version veröffentlicht werden. &lt;br /&gt;
*(3) Die finale Version eines Protokolls ist durch den Arbeitskreis beim nächsten Treffen zu bestätigen und durch den Protokollführer zu veröffentlichen. &lt;br /&gt;
*(4) Die Veröffentlichung von Protokollen hat im Wiki nach Vorgaben der AG Wiki zu erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==§ 5 Mitgliedschaft im AK Kommunalpolitik Hilden/Haan NRW ==&lt;br /&gt;
*(1) Jeder kann die Mitgliedschaft in diesem Arbeitskreis beantragen. &lt;br /&gt;
*(2) Der Arbeitskreis entscheidet auf ihrem nächsten AK-Treffen über diesen Antrag und teilt das Ergebnis dem Antragsteller ohne Begründung mit. &lt;br /&gt;
*(3) Der Eintritt in einen Arbeitskreis wird mit sofortiger Wirkung gültig. &lt;br /&gt;
*(5) Jedes Mitglied kann durch Willensbekundung auf einem AK-Treffen aus diesem Arbeitskreis austreten. &lt;br /&gt;
*(6) Durch dreimaliges aufeinanderfolgendes unentschuldigtes Fehlen bei AK-Treffen bekundet ein Mitglied seinen Willen zum AK-Austritt. Dieser ist ihm zu gewähren. &lt;br /&gt;
*(7) Der Austritt aus einem Arbeitskreis wird mit sofortiger Wirkung gültig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==§ 6 Auflösung des AK Kommunalpolitik Hilden/Haan NRW ==&lt;br /&gt;
*(1) Der Arbeitskreis kann sich durch einen Beschluss mit einer 2/3-Mehrheit auflösen &lt;br /&gt;
*(2) Fällt die Mitgliederzahl eines Arbeitskreises für drei Monate in Folge unter 3 Mitglieder, so gilt der Arbeitskreis als aufgelöst. &lt;br /&gt;
*(3) Ein Arbeitskreis gilt ferner als aufgelöst, falls sie 3 Monate in Folge keine Protokolle veröffentlicht. &lt;br /&gt;
*(4) Die Regeln zu einem Arbeitskreis-Austritt werden auf die noch verbliebenen Mitglieder des aufgelösten Arbeitskreises angewandt. &lt;br /&gt;
==Schlussbestimmung==&lt;br /&gt;
*In Zweifelsfällen gelten die Regelungen der Landessatzung der Piratenpartei NRW und der Bundessatzung der Piratenpartei Deutschland.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:NRW:Arbeitskreis Kommunalpolitik Hilden-Haan|durch Dokumentnamen ersetzen]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Skin:NRWBP]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Sundancer</name></author>
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