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	<title>NDS:KV VOR/VorstandGO - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-05-09T17:10:02Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Piratenwiki Mirror</subtitle>
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		<id>https://wikimirror.piraten.tools/wiki/index.php?title=NDS:KV_VOR/VorstandGO&amp;diff=55940862&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Atvus am 16. April 2017 um 20:03 Uhr</title>
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		<updated>2017-04-16T20:03:42Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;{{Kasten rot|Vorschlag Kai|&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== '''Geschäftsordnung zu Vorstandssitzungen''' ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;br/&amp;gt;&lt;br /&gt;
==='''Erster Abschnitt – Vorstandssitzungen'''===&lt;br /&gt;
 §1 Einladung zu Vorstandssitzungen&lt;br /&gt;
Der Termin und Ort für die nächste reguläre Vorstandssitzung wird während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und zeitnah veröffentlicht. Einladungen werden per E-Mail zugestellt.&lt;br /&gt;
Zu außerordentlichen Vorstandssitzungen wird mit einer Frist von drei Tagen per E-Mail eingeladen.&lt;br /&gt;
 §2 Anträge zu einer Vorstandssitzung&lt;br /&gt;
Anträge zu einer Vorstandssitzung des Kreisverbandes müssen an den Kreisvorstand gerichtet werden und werden auf der  nächsten Sitzung behandelt.&lt;br /&gt;
Jeder  Antrag bedarf der Schriftform, welche per Mail an die offizielle Kontaktadresse des Vorstandes versand und ins WIKI des KV VOR gestellt werden muss. Es bedarf eines Antragstellers sowie einen aussagefähigen Antragstext. Alle eingegangenen Anträge  werden vom Vorstand im Wiki dokumentiert.&amp;lt;br/&amp;gt;&lt;br /&gt;
Antragsberechtigt sind:&lt;br /&gt;
* Die Vorstandsmitglieder der Gebietsverbände der Piratenpartei Niedersachsen&lt;br /&gt;
* Alle Mitglieder des Kreisverbandes Verden, Osterholz, Rotenburg &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 §3 Öffentlichkeit und deren Ausschluss&lt;br /&gt;
Vorstandssitzungen  der Piratenpartei Kreisverband Verden, Osterholz, Rotenburg  finden öffentlich statt. Gäste haben ein  Rederecht. Auf Antrag einer  Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der  Sitzung  nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu  begründen.&amp;lt;br/&amp;gt;&lt;br /&gt;
Gäste, die die Vorstandssitzung stören, können aus der Vorstandssitzung ausgeschlossen werden. &lt;br /&gt;
 §4 Beschlussfähigkeit und Leitung der Vorstandssitzungen&lt;br /&gt;
Der Vorstand gilt als beschlußfähig, wenn die Mehrheit der Vorstandsmitglieder anwesend sind.&lt;br /&gt;
Der Vorstand bestimmt zu Beginn einer jeden Sitzung den Sitzungsleiter.&lt;br /&gt;
 §5 Abstimmungen &lt;br /&gt;
Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes. Falls  keine anderen Regeln   Vorrang haben, gilt die  einfache Mehrheit der  Vorstandsmitglieder.&lt;br /&gt;
Erfolgt innerhalb von 7 Tagen  keine Reaktion auf einen  Umlaufbeschluß gilt die Stimme als Enthaltung.&lt;br /&gt;
 §6 Protokollführung&lt;br /&gt;
Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird  ein  Protokoll angefertigt. Das  Protokoll muss Anträge, Beschlüsse und Abstimmungsgerbnisse des Sitzungsverlaufes enthalten.&lt;br /&gt;
Zu Beginn der Sitzung wird vom Kreisvorstand aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt.&lt;br /&gt;
Das Protokoll ist bis spätestens 7 Tage nach der Vorstandssitzung im Wiki zu veröffentlichen.&amp;lt;br/&amp;gt;&amp;lt;br/&amp;gt;&lt;br /&gt;
==='''Zweiter Abschnitt – Datenschutz'''===&lt;br /&gt;
 §7 Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung&lt;br /&gt;
Jeder Zugriffsberichtigte ist dazu  verpflichtet  seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach den geltenden Gesetzen zu schützen. Dies umfasst insbesondere, dass  entsprechende  Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen. Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu  löschen.&lt;br /&gt;
Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt.&lt;br /&gt;
Verlust der  Zugangsdaten ist unverzüglich dem Vorstand und dem Datenschutzbeauftragten anzuzeigen. Dieser sorgt für die Sperrung der Zugangsdaten.&amp;lt;br/&amp;gt;&amp;lt;br/&amp;gt;&lt;br /&gt;
==='''Dritter Abschnitt – Aufgaben der Vorstandsmitglieder'''===&lt;br /&gt;
 §8 Aufgaben des Vorstandes im Allgemeinen &lt;br /&gt;
Der  Kreisvorstand hat die Aufgabe im Rahmen der Beschlüsse der  Kreismitgliederversammlung alle Belange des Tagesgeschäftes zu regeln die mit der  Organisation des Kreisverbandes zusammenhängen.&lt;br /&gt;
Jedes Mitglied des Vorstands fertig über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen Tätigkeitsbericht an und stellt diesen mit dem Ablauf der Amtszeit auf der Kreismitgliederversammlung vor.&lt;br /&gt;
 §9 Aufgaben der Vorstandsmitglieder&lt;br /&gt;
1. Vorsitzende/r – Der/Die 1. Vorsitzende  koordiniert die Arbeit des Kreisverbandes  zusammen mit dem/der 2. Vorsitzenden. Der Vorstandsvorsitzende vertritt die Piratenpartei  Verden-Osterholz-Rotenburg nach außen.&amp;lt;br/&amp;gt;&lt;br /&gt;
2. Vorsitzende/r – Der/Die stellvertretende  Vorsitzende unterstüzt den Vorsitzenden und nimmt die  Amtsgeschäfte in seiner Abwesenheit wahr.&amp;lt;br/&amp;gt;&lt;br /&gt;
Schatzmeister/in – Der/Die Schatzmeister/in ist verantwortlich für die  Führung der  finanziellen Mittel des Kreisverbandes Piratenpartei Verden-Osterholz-Rotenburg und verwaltet die  Mitgliedsdaten.&lt;br /&gt;
 §10 Sonstiges&lt;br /&gt;
Aufgaben können durch den Vorstand als Beauftragung vergeben werden.&lt;br /&gt;
Der Kreisvorstand tritt mindestens alle drei Monate zusammen.&amp;lt;br/&amp;gt;&amp;lt;br/&amp;gt;&lt;br /&gt;
==='''Vierter Abschnitt – Finanzordnung ergänzend'''===&lt;br /&gt;
 §11 Kassenprüfung&lt;br /&gt;
Kassenprüfungen dürfen unangemeldet erfolgen.&lt;br /&gt;
Der Kassenprüfer bestätigt gegenüber der Kreismitgliederversammlung ob eine ordnungsgemäße Kassenführung vorlag. Die Kasseprüfung darf nicht älter als drei Wochen sein.&lt;br /&gt;
 §12 Kontoführung&lt;br /&gt;
Zugriff auf das Konto hat für Abhebungen und Überweisungen der Schatzmeister, der Vorsitzende und der 2. Vorsitzende.&lt;br /&gt;
Der Schatzmeister legt die Kontoauszüge  fortlaufend ab, führt ein Kassenbuch und hält alle Unterlagen jederzeit  zur Verfügung der Kassenprüfer bereit.&amp;lt;br/&amp;gt;&amp;lt;br/&amp;gt;&lt;br /&gt;
==='''Fünfter Abschnitt – Inkrafttreten und sonstige Regelungen'''===&lt;br /&gt;
 §13 Inkrafttreten &lt;br /&gt;
Diese Geschäftsordnung wird vom gewählten Vorstand auf seiner ersten Sitzung in Kraft gesetzt.&amp;lt;br/&amp;gt;&amp;lt;br/&amp;gt;&lt;br /&gt;
— Ende Geschäftsordnung —&amp;lt;br/&amp;gt;&lt;br /&gt;
Fassung vom 13.04.2017&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Atvus</name></author>
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