<?xml version="1.0"?>
<feed xmlns="http://www.w3.org/2005/Atom" xml:lang="de">
	<id>https://wikimirror.piraten.tools/wiki/index.php?action=history&amp;feed=atom&amp;title=NDS%3AHolzminden_Satzung</id>
	<title>NDS:Holzminden Satzung - Versionsgeschichte</title>
	<link rel="self" type="application/atom+xml" href="https://wikimirror.piraten.tools/wiki/index.php?action=history&amp;feed=atom&amp;title=NDS%3AHolzminden_Satzung"/>
	<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wikimirror.piraten.tools/wiki/index.php?title=NDS:Holzminden_Satzung&amp;action=history"/>
	<updated>2026-08-17T00:53:16Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Piratenwiki Mirror</subtitle>
	<generator>MediaWiki 1.35.14</generator>
	<entry>
		<id>https://wikimirror.piraten.tools/wiki/index.php?title=NDS:Holzminden_Satzung&amp;diff=55933272&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Jens B am 18. Juni 2015 um 21:51 Uhr</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wikimirror.piraten.tools/wiki/index.php?title=NDS:Holzminden_Satzung&amp;diff=55933272&amp;oldid=prev"/>
		<updated>2015-06-18T21:51:12Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
Piratenpartei &lt;br /&gt;
Deutschland &lt;br /&gt;
Kreisverband &lt;br /&gt;
Holzminden &lt;br /&gt;
Satzung &lt;br /&gt;
Inhaltsverzeichnis &lt;br /&gt;
Präambel&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
§1 Name Sitz und Tätigkeitsgebiet &lt;br /&gt;
§2 Mitgliedschaft . . . . . . . . . . . . . . . . .&lt;br /&gt;
 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 &lt;br /&gt;
§3 Erwerb der Mitgliedschaft . . . . . . . . . . . &lt;br /&gt;
. . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 &lt;br /&gt;
§4 Rechte und Pflichten der Piraten . . . . . . . .&lt;br /&gt;
 . . . . . . . . . . . . . . . . 6 &lt;br /&gt;
§5 Beendigung der Mitgliedschaft . . . . . . . . . &lt;br /&gt;
. . . . . . . . . . . . . . . . 6 &lt;br /&gt;
§6 Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder . . . . . . .&lt;br /&gt;
 . . . . . . . .. . . . 6 &lt;br /&gt;
§ 7 Ordnungsmaßnahmen gegen Ortsverbände . . . . . &lt;br /&gt;
. . . . . . . . . . . 6 &lt;br /&gt;
§ 8 Transparenz . . . . . . . . . . . . . . . . . .&lt;br /&gt;
 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 7 &lt;br /&gt;
§ 9 Bundespartei und Landes-, Kreis-, sowie Ortsver&lt;br /&gt;
bände . . . . . . 7 &lt;br /&gt;
§ 10 Gliederung . . . . . . . . . . . . . . . . . .&lt;br /&gt;
 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 &lt;br /&gt;
§ 11 Organe des Kreisverbands . . . . . . . . . . .&lt;br /&gt;
 . . . . . . . . . . . . . . . .. . 8 &lt;br /&gt;
§ 12 Der Kreisparteitag . . . . . . . . . . . . . .&lt;br /&gt;
 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 &lt;br /&gt;
§ 13 Der Kreisvorstand . . . . . . . . . . . . . . &lt;br /&gt;
. . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . 8 &lt;br /&gt;
§ 14 Weitere Ämter . . . . . . . . . . . . . . . . &lt;br /&gt;
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 &lt;br /&gt;
§ 15 Parteiämter . . . . . . . . . . . . . . . . . &lt;br /&gt;
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 &lt;br /&gt;
§ 16 Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksver&lt;br /&gt;
tretungen . . .10 &lt;br /&gt;
§ 17 Änderungen der Satzung und des Parteiprogramms&lt;br /&gt;
 . . . . . . . . .10 &lt;br /&gt;
§ 18 Auflösung und Verschmelzung . . . . . . . . . &lt;br /&gt;
. . . . . . . . . . . . . . . . 10 &lt;br /&gt;
§ 19 Finanzordnung . . . . . . . . . . . . . . . . &lt;br /&gt;
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .10 &lt;br /&gt;
§ 20 Schiedsgerichtsordnung . . . . . . . . . . . .&lt;br /&gt;
 . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11 &lt;br /&gt;
§ 21 Wahlordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . &lt;br /&gt;
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 &lt;br /&gt;
§ 22 Gründungsversammlung . . . . . . . . . . . . .&lt;br /&gt;
 . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 &lt;br /&gt;
Präambel &lt;br /&gt;
Die Piratenpartei Deutschland formiert sich zur pol&lt;br /&gt;
itischen Willensbildung &lt;br /&gt;
des deutschen Volkes und im Widerstand zu gesellsch&lt;br /&gt;
aftlichen Prozessen &lt;br /&gt;
und politischen Strömungen die einer rechtsstaatlic&lt;br /&gt;
hen, freiheitlichen und &lt;br /&gt;
demokratischen Grundordnung entgegenstehen. Sie ver&lt;br /&gt;
einigt Mitglieder &lt;br /&gt;
ohne Unterschied &lt;br /&gt;
• der Staatsangehörigkeit, &lt;br /&gt;
• des Standes, &lt;br /&gt;
• der Herkunft, &lt;br /&gt;
• der ethnischen Zugehörigkeit, &lt;br /&gt;
• des Geschlechts, &lt;br /&gt;
• der sexuellen Orientierung, &lt;br /&gt;
• des Bekenntnisses, &lt;br /&gt;
die beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rec&lt;br /&gt;
htsstaates und &lt;br /&gt;
einer modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung &lt;br /&gt;
geprägt vom Geiste &lt;br /&gt;
sozialer Gerechtigkeit mitwirken wollen. Totalitäre&lt;br /&gt;
, diktatorische und &lt;br /&gt;
faschistische Bestrebungen jeder Art lehnt die Pira&lt;br /&gt;
tenpartei Deutschland &lt;br /&gt;
entschieden ab. &lt;br /&gt;
§1 Name Sitz und Tätigkeitsgebiet &lt;br /&gt;
1. Der Kreisverband führt den Namen Piratenpartei D&lt;br /&gt;
eutschland Kreisverband Holzminden. &lt;br /&gt;
Die Kurzbezeichnung lautet PIRATEN Holzminden. &lt;br /&gt;
2. Das Tätigkeitsgebiet der PIRATEN Holzminden sind&lt;br /&gt;
 die Samtgemeinden Bevern, &lt;br /&gt;
Bodenwerder-Polle, Boffzen, Eschershausen und Stadt&lt;br /&gt;
oldendorf, Flecken Delligsen sowie &lt;br /&gt;
der Stadt Holzminden. Ihre Zuständigkeit umfasst al&lt;br /&gt;
le politischen und organisatorischen &lt;br /&gt;
Belange in diesem Gebiet, welche nicht einem überge&lt;br /&gt;
ordneten Verband durch Satzung und &lt;br /&gt;
Gesetz übertragen sind. &lt;br /&gt;
3. Der Sitz der PIRATEN Holzminden ist Holzminden. &lt;br /&gt;
4. Die im Kreisverband PIRATEN Holzminden organisie&lt;br /&gt;
rten Mitglieder werden &lt;br /&gt;
geschlechtsneutral als Piraten bezeichnet. Weiblich&lt;br /&gt;
e Mitglieder sind berechtigt, für sich in &lt;br /&gt;
der weiblichen Schriftform zu sprechen. &lt;br /&gt;
§2 Mitgliedschaft &lt;br /&gt;
1. Mitglied der PIRATEN Holzminden ist jedes Mitgli&lt;br /&gt;
ed der Piratenpartei Deutschland &lt;br /&gt;
mit angezeigtem Wohnsitz im in §1 Absatz 2 genannte&lt;br /&gt;
n Tätigkeitsgebiet. &lt;br /&gt;
2. Die gleichzeitige Mitgliedschaft in der Piratenp&lt;br /&gt;
artei Deutschland und einer anderen (mit ihr &lt;br /&gt;
im Wettbewerb stehenden) Partei oder Wählergruppe i&lt;br /&gt;
st nicht ausgeschlossen. Die &lt;br /&gt;
Mitgliedschaft in einer Organisation oder Vereinigu&lt;br /&gt;
ng, deren Zielsetzung oder &lt;br /&gt;
Vorgehensweise den Zielen oder Werten der Piratenpa&lt;br /&gt;
rtei Deutschland widerspricht, ist nicht &lt;br /&gt;
zulässig. &lt;br /&gt;
§3 Erwerb der Mitgliedschaft &lt;br /&gt;
 1.   Mitglied der Piratenpartei Deutschland, PIRAT&lt;br /&gt;
EN Niedersachsen und der  der Piraten &lt;br /&gt;
Holzminden kann jede in Deutschland lebende Person &lt;br /&gt;
werden, die das 16. Lebensjahr &lt;br /&gt;
vollendet hat und die Grundsätze sowie die Satzung &lt;br /&gt;
der Piratenpartei Deutschland, &lt;br /&gt;
PIRATEN Niedersachsen und Piraten Holzminden anerke&lt;br /&gt;
nnt. &lt;br /&gt;
 2.   Mitglied der Piratenpartei Deutschland können&lt;br /&gt;
 nur natürliche Personen sein. Die &lt;br /&gt;
Bundespartei führt ein zentrales Piratenverzeichnis&lt;br /&gt;
. Der Landesverband führt ein &lt;br /&gt;
Piratenverzeichnis auf Landesebene und die Piraten &lt;br /&gt;
Holzminden auf Kreisebene, und &lt;br /&gt;
unterliegt den zum Schutze der Mitglieder dienenden&lt;br /&gt;
 Datenschutz rechtlichen &lt;br /&gt;
Bestimmungen. &lt;br /&gt;
 3.   Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand de&lt;br /&gt;
r zuständigen Gliederung, so lange die &lt;br /&gt;
Satzung der Gliederung nichts anderes bestimmt. Die&lt;br /&gt;
 Ablehnung des Aufnahmeantrags &lt;br /&gt;
muss der / dem Bewerberin gegenüber schriftlich beg&lt;br /&gt;
ründet werden. &lt;br /&gt;
1  .Jeder Pirat gehört grundsätzlich der Parteiglied&lt;br /&gt;
erung an, in deren &lt;br /&gt;
Zuständigkeitsgebiet er seinen Wohnsitz hat. Bei na&lt;br /&gt;
chvollziehbaren Gründen, die &lt;br /&gt;
den Organisationsinteressen nicht entgegenstehen, k&lt;br /&gt;
ann der Pirat die Zugehörigkeit &lt;br /&gt;
in einer Parteigliederung seiner Wahl frei bestimme&lt;br /&gt;
n. Der Antrag auf Aufnahme in &lt;br /&gt;
eine andere Gliederung erfolgt in Schriftform und w&lt;br /&gt;
ird von der nächsthöheren &lt;br /&gt;
Gliederung entschieden. Ein ablehnender Bescheid mu&lt;br /&gt;
ss in Schriftform begründet &lt;br /&gt;
werden und kann im Einspruchsverfahren zur letzten &lt;br /&gt;
Entscheidung dem &lt;br /&gt;
Schiedsgericht vorgelegt werden. &lt;br /&gt;
2.   Mit der Aufnahme in eine andere Gliederung ver&lt;br /&gt;
liert der Pirat das aktive und passive      &lt;br /&gt;
Wahlrecht in der alten Gliederung. Eventuell beklei&lt;br /&gt;
dete Posten müssen freigegeben &lt;br /&gt;
werden. Doppelmitgliedschaften sind unzulässig.  &lt;br /&gt;
 4.   Die Aufnahme setzt in der Regel voraus, dass &lt;br /&gt;
der Bewerber im Bereich der &lt;br /&gt;
aufnehmenden Gliederung seinen Wohnsitz hat und nic&lt;br /&gt;
ht schon Pirat ist. Hat ein Pirat &lt;br /&gt;
mehrere Wohnsitze, bestimmt er selbst, wo er Pirat &lt;br /&gt;
ist. Hat der Bewerber mehrere &lt;br /&gt;
Wohnsitze, bestimmt er selbst, wo er die Aufnahme b&lt;br /&gt;
eantragt. &lt;br /&gt;
5.    Bei einem Wohnsitzwechsel in das Gebiet einer&lt;br /&gt;
 anderen Gliederung geht die &lt;br /&gt;
Mitgliedschaft in der Regel über. Der Pirat hat den&lt;br /&gt;
 Wohnsitzwechsel unverzüglich der dem &lt;br /&gt;
neuen Wohnsitz entsprechenden niedrigsten Gliederun&lt;br /&gt;
g anzuzeigen. &lt;br /&gt;
 6.   Über Aufnahmeanträge von Deutschen, die ihren&lt;br /&gt;
 Wohnsitz außerhalb Deutschlands &lt;br /&gt;
haben, entscheidet der Bundesvorstand.  &lt;br /&gt;
§4 Rechte und Pflichten der Piraten &lt;br /&gt;
1. Jeder Pirat hat das Recht und die Pflicht, im Ra&lt;br /&gt;
hmen dieser Satzung die Zwecke der &lt;br /&gt;
Piratenpartei Deutschland zu fördern und sich an de&lt;br /&gt;
r politischen und organisatorischen &lt;br /&gt;
Arbeit der Piratenpartei Deutschland, der PIRATEN N&lt;br /&gt;
iedersachsen und der PIRATEN &lt;br /&gt;
Holzminden zu beteiligen. &lt;br /&gt;
2. Jeder Pirat hat das Recht, an der politischen Wi&lt;br /&gt;
llensbildung, an Wahlen und &lt;br /&gt;
Abstimmungen im Rahmen der Satzung teilzunehmen. Ei&lt;br /&gt;
n Pirat kann nur in den Vorstand &lt;br /&gt;
eines Gebietsverbandes gewählt werden, in dessen Zu&lt;br /&gt;
ständigkeitsbereich er seinen, der &lt;br /&gt;
Partei angezeigten Wohnort hat. In parlamentarische&lt;br /&gt;
 Vertretungen, Organe und &lt;br /&gt;
Parteigremien können nur Piraten gewählt werden. &lt;br /&gt;
3. Alle Piraten haben gleiches Stimmrecht. &lt;br /&gt;
4. Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, we&lt;br /&gt;
nn der Pirat seinen der Partei &lt;br /&gt;
angezeigten Wohnsitz im Gebietsverband hat und mit &lt;br /&gt;
seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr &lt;br /&gt;
als drei Monate im Rückstand ist. &lt;br /&gt;
5. Eine Ämterkumulation ist nur in den Fällen zuläs&lt;br /&gt;
sig, in denen die Mitgliederversammlung &lt;br /&gt;
des Kreisverbandes dies für den konkreten Einzelfal&lt;br /&gt;
l explizit beschließt. Auf unteren Ebenen &lt;br /&gt;
ist die Zustimmung des Kreisverbandes notwendig. &lt;br /&gt;
6. Piraten, die eine Funktion oder ein Amt innerhal&lt;br /&gt;
b der PIRATEN Niedersachsen-Nordost &lt;br /&gt;
Ausgeführt haben, sind auch nach Beendigung ihrer V&lt;br /&gt;
erpflichtungen zur Verschwiegenheit &lt;br /&gt;
über die ihnen, in Ausübung ihrer Funktion oder ihr&lt;br /&gt;
es Amtes, bekannt gewordenen &lt;br /&gt;
Tatsachen verpflichtet. Eine Ausnahme besteht gegen&lt;br /&gt;
über dem Amtsnachfolger, sofern &lt;br /&gt;
dieser die Informationen für seine Tätigkeit benöti&lt;br /&gt;
gt. &lt;br /&gt;
7. Jeder Pirat ist jederzeit zum sofortigen Austrit&lt;br /&gt;
t aus der Partei berechtigt (Schriftform und &lt;br /&gt;
Unterschrift erforderlich). Bei Ausfüllung eines Am&lt;br /&gt;
tes oder einer Funktion des Piraten hat &lt;br /&gt;
dieser für eine ordentliche Übergabe Sorge zu trage&lt;br /&gt;
n &lt;br /&gt;
§5 Beendigung der Mitgliedschaft &lt;br /&gt;
1. Die Mitgliedschaft endet durch• schriftlich beku&lt;br /&gt;
ndeten Austritt &lt;br /&gt;
• Tod &lt;br /&gt;
• Verlust oder Aberkennung der Wählbarkeit oder des&lt;br /&gt;
 Wahlrechts &lt;br /&gt;
• Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland bei Mitglie&lt;br /&gt;
dern ohne deutsche Staatsbürgerschaft &lt;br /&gt;
oder &lt;br /&gt;
• dem Ausschluss aus der Partei &lt;br /&gt;
2. Bei Beendigung der Mitgliedschaft ist der Mitgli&lt;br /&gt;
edsausweis zurückzugeben. Ein Anspruch &lt;br /&gt;
auf Rückzahlung von Beiträgen besteht nicht. &lt;br /&gt;
3. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen &lt;br /&gt;
alle Mitgliedsrechte. Bereits entstandene &lt;br /&gt;
Verbindlichkeiten sind zu erfüllen. &lt;br /&gt;
§6 Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder &lt;br /&gt;
1. Verstößt ein Pirat gegen die Satzung oder gegen &lt;br /&gt;
Grundsätze oder Ordnung der &lt;br /&gt;
Piratenpartei Deutschland, der PIRATEN Niedersachse&lt;br /&gt;
n und der PIRATEN Holzminden &lt;br /&gt;
und fügt ihr damit Schaden zu, so können folgende O&lt;br /&gt;
rdnungsmaßnahmen verhängt werden: &lt;br /&gt;
• Verwarnung, &lt;br /&gt;
• Verweis, &lt;br /&gt;
• Enthebung von einem Parteiamt, &lt;br /&gt;
• Aberkennung der Fähigkeit ein Parlament zu beklei&lt;br /&gt;
den, &lt;br /&gt;
• Ausschluss aus der Piratenpartei Deutschland &lt;br /&gt;
2. Ein Pirat kann nur dann ausgeschlossen werden, w&lt;br /&gt;
enn er vorsätzlich gegen die Satzung &lt;br /&gt;
oder erheblich gegen die Grundsätze oder Ordnung de&lt;br /&gt;
r Piratenpartei Deutschland, der &lt;br /&gt;
PIRATEN Niedersachsen oder der PIRATEN Holzminden v&lt;br /&gt;
erstößt und ihr damit &lt;br /&gt;
schweren Schaden zufügt. &lt;br /&gt;
3. Die in Absatz 1 genannten Ordnungsmaßnahmen werd&lt;br /&gt;
en vom Landesvorstand der &lt;br /&gt;
Piratenpartei Niedersachsen oder dem Bundesvorstand&lt;br /&gt;
 der Piratenpartei Deutschland &lt;br /&gt;
angeordnet und gemäß § 10 Absatz 5 des Parteiengese&lt;br /&gt;
tzes (PartG) getroffen. &lt;br /&gt;
4. Die Ordnungsmaßnahme, Verwarnung und Verweis, so&lt;br /&gt;
wie Enthebung aus einem &lt;br /&gt;
Parteiamt auf Kreisebene können vom Kreisvorstand P&lt;br /&gt;
IRATEN Holzminden, gemäß § 10 &lt;br /&gt;
Absatz 5 des Parteiengesetzes (PartG) und Gewährung&lt;br /&gt;
 einer Anhörung, angeordnet &lt;br /&gt;
werden. &lt;br /&gt;
5. Ein Berufungsverfahren durch den übergeordneten &lt;br /&gt;
Landesverband kann von dem &lt;br /&gt;
betroffenen Pirat verlangt werden. &lt;br /&gt;
6. Gegen eine Ordnungsmaßnahme des Kreisvorstandes &lt;br /&gt;
ist eine Anrufung des zuständigen &lt;br /&gt;
Schiedsgerichts zulässig. Handelt es sich um einen &lt;br /&gt;
Ausschluss, ruht die Mitgliedschaft bis &lt;br /&gt;
zum Beschluss des Schiedsgerichts der Piratenpartei&lt;br /&gt;
 Niedersachsen. &lt;br /&gt;
7. Die parlamentarischen Gruppen der Piratenpartei &lt;br /&gt;
Deutschland sind gehalten, einen &lt;br /&gt;
rechtskräftig ausgeschlossenen oder einen ausgetret&lt;br /&gt;
enen Piraten aus ihrer Gruppe &lt;br /&gt;
auszuschließen. &lt;br /&gt;
8. Ein rechtskräftig ausgeschlossener Pirat kann nu&lt;br /&gt;
r mit vorheriger Zustimmung des &lt;br /&gt;
Bundesvorstands wieder Mitglieder der PIRATEN Holzm&lt;br /&gt;
inden werden. &lt;br /&gt;
9. Die Mitgliedschaft ruht im Falle eines Ausschlus&lt;br /&gt;
ses bis zum Abschluss eines möglichen &lt;br /&gt;
Berufungsverfahrens. &lt;br /&gt;
10. Berufungsmöglichkeiten bei Ordnungsmaßnahmen ge&lt;br /&gt;
gen Mitglieder regelt die &lt;br /&gt;
Schiedsgerichtsordnung &lt;br /&gt;
der Piratenpartei Deutschland. &lt;br /&gt;
11. Der zuständige Vorstand muss dem Mitglied den B&lt;br /&gt;
eschluss der Ordnungsmaßnahme in &lt;br /&gt;
Textform unter Angabe von Gründen mitteilen und ihm&lt;br /&gt;
 auf Verlangen eine Anhörung &lt;br /&gt;
gewähren. &lt;br /&gt;
12. In dringenden und schwerwiegenden Fällen, die s&lt;br /&gt;
ofortiges Eingreifen erfordern, kann der &lt;br /&gt;
Bundesvorstand, Landesvorstand oder der Kreisvorsta&lt;br /&gt;
nd ein Mitglied von der Ausübung &lt;br /&gt;
seiner Rechte bis zur Entscheidung des zuständigen &lt;br /&gt;
Schiedsgerichts ausschließen. &lt;br /&gt;
§ 7 Ordnungsmaßnahmen gegen Ortsverbände &lt;br /&gt;
1. Folgende Ordnungsmaßnahmen gegen Ortsverbände si&lt;br /&gt;
nd möglich &lt;br /&gt;
• einmalige Verwarnung, &lt;br /&gt;
• Geldbuße, &lt;br /&gt;
• Auflösung, &lt;br /&gt;
• Ausschluss, &lt;br /&gt;
• Amtsenthebung ganzer Organe untergeordneter Verbä&lt;br /&gt;
nde &lt;br /&gt;
2. Ordnungsmaßnahmen gegen Ortsverbände trifft der &lt;br /&gt;
Vorstand des übergeordneten &lt;br /&gt;
Kreisverbandes. &lt;br /&gt;
3. Ordnungsmaßnahmen sind nur zulässig, wenn der Or&lt;br /&gt;
tsverband in schwerwiegender &lt;br /&gt;
Weise gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Par&lt;br /&gt;
tei oder gegen Beschlüsse von &lt;br /&gt;
Parteitagen verstößt. &lt;br /&gt;
4. Ordnungsmaßnahmen gegen einen Ortsverband oder s&lt;br /&gt;
einen Vorstand sind nur zulässig, &lt;br /&gt;
wenn dieser in schwerwiegender Weise &lt;br /&gt;
• gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Partei &lt;br /&gt;
verstößt. &lt;br /&gt;
• gegen Beschlüsse von Parteitagen verstößt. &lt;br /&gt;
• sich nicht mehr für die Belange der PIRATEN Holzm&lt;br /&gt;
inden einsetzt. &lt;br /&gt;
• Beschlüsse oder Anordnungen der für sie zuständig&lt;br /&gt;
en Parteigremien nicht befolgt &lt;br /&gt;
• Und trotz zweimaliger schriftlicher Abmahnung for&lt;br /&gt;
tsetzt &lt;br /&gt;
5. Eine Ordnungsmaßnahme gegen einen untergeordnete&lt;br /&gt;
n Verband durch den Vorstand des &lt;br /&gt;
Kreisverbandes ist nur vorläufiger Natur und bedarf&lt;br /&gt;
 der Bestätigung des nächsten für ihn &lt;br /&gt;
zuständigen Kreisparteitages. Eine Maßnahme tritt a&lt;br /&gt;
ußer Kraft, wenn sie nicht durch den &lt;br /&gt;
nächsten zuständigen Kreisparteitag bestätigt wird.&lt;br /&gt;
 Konnte eine Maßnahme aus zeitlichen &lt;br /&gt;
Gründen nicht durch den zuständigen Kreisparteitag &lt;br /&gt;
bestätigt oder abgelehnt werden, so &lt;br /&gt;
wird die Abstimmung darüber auf den nächsten zustän&lt;br /&gt;
digen Kreisparteitag verschoben und &lt;br /&gt;
bleibt vorerst in Kraft. &lt;br /&gt;
6. Berufungsmöglichkeiten bei Ordnungsmaßnahmen geg&lt;br /&gt;
en Ortsverbände regelt die &lt;br /&gt;
Schiedsgerichtsordnung der Piratenpartei Deutschlan&lt;br /&gt;
d. &lt;br /&gt;
§ 8 Transparenz &lt;br /&gt;
1. Interna können per mehrheitlichen Beschluss vom &lt;br /&gt;
Kreisvorstand der PIRATEN &lt;br /&gt;
Holzminden als Verschlusssache deklariert werden. &lt;br /&gt;
• Verschlusssachen können Protokolle oder Teile von&lt;br /&gt;
 Protokollen sein welche besonderen &lt;br /&gt;
Schutz bedürfen. &lt;br /&gt;
• Über Verschlusssachen ist Verschwiegenheit zu wah&lt;br /&gt;
ren. &lt;br /&gt;
• Verschlusssachen können per einfacher Mehrheit vo&lt;br /&gt;
m Kreisparteitag der PIRATEN &lt;br /&gt;
Niedersachsen-Nordost oder höheren Instanzen von di&lt;br /&gt;
esem Status befreit werden. &lt;br /&gt;
• Verschlusssachen müssen innerhalb von 3 Monaten e&lt;br /&gt;
rneut als Verschlusssache bestätigt &lt;br /&gt;
werden. &lt;br /&gt;
2. Daten, die auf Grundlage des Datenschutzes oder &lt;br /&gt;
gesetzlicher Regelungen nicht &lt;br /&gt;
veröffentlicht werden können, bedürfen keines Statu&lt;br /&gt;
s als Verschlusssache oder einer &lt;br /&gt;
regelmäßigen Überprüfung. &lt;br /&gt;
3. Grundsätzlich hat jeder Pirat das Recht auf Akte&lt;br /&gt;
neinsicht in die Unterlagen der PIRATEN &lt;br /&gt;
Holzminden. Dieses Recht kann durch Abs. 1 eingesch&lt;br /&gt;
ränkt werden. &lt;br /&gt;
4. Jede vertragliche Bindung und jeder Vertrag der &lt;br /&gt;
PIRATEN Holzminden mit Unternehmen &lt;br /&gt;
und Kaufleuten ist den Mitgliedern offen zu legen. &lt;br /&gt;
Dieses Recht kann durch Abs. &lt;br /&gt;
1 eingeschränkt werden. &lt;br /&gt;
5. Alle Sitzungen der Gremien und Organe werden ang&lt;br /&gt;
ekündigt. Protokolle und Ergebnisse &lt;br /&gt;
werden, so weit zulässig, zeitnah veröffentlicht. &lt;br /&gt;
6. Alle Sitzungen der Gremien und Organe können dur&lt;br /&gt;
ch Beschluss Gäste zulassen. &lt;br /&gt;
• Ein Beschluss zur Zulassung von Gästen kann durch&lt;br /&gt;
 absolute Mehrheit getroffen werden. &lt;br /&gt;
• Gäste haben kein Stimmrecht. &lt;br /&gt;
• Gästen kann ein Antrags- bzw. Rederecht erteilt w&lt;br /&gt;
erden. &lt;br /&gt;
7. Alle Sitzungen der Gremien und Organe sollten fü&lt;br /&gt;
r alle Piraten offen sein. &lt;br /&gt;
• Ein Ausschluss von Piraten von der Sitzung muss m&lt;br /&gt;
it einfacher Mehrheit durch den &lt;br /&gt;
Kreisparteitag beschlossen werden. &lt;br /&gt;
• Ein Ausschluss von Piraten muss schriftlich begrü&lt;br /&gt;
ndet werden. &lt;br /&gt;
8. Inhaber eines in der Partei ausgeführten ehrenam&lt;br /&gt;
tlichen oder eines bezahlten Amtes sind &lt;br /&gt;
im Interesse der parteilichen Prinzipien zur Wahrun&lt;br /&gt;
g und Schaffung der Transparenz &lt;br /&gt;
angehalten, ihre Einkünfte aus diesem Amt und deren&lt;br /&gt;
 Herkunft offen zu legen. &lt;br /&gt;
§ 9 Bundespartei und Landes-, Kreis-, sowie Ortsver&lt;br /&gt;
bände &lt;br /&gt;
1. Die PIRATEN Holzminden sind verpflichtet alles z&lt;br /&gt;
u tun, um die Einheit der Piratenpartei &lt;br /&gt;
Deutschland zu sichern, sowie alles zu unterlassen,&lt;br /&gt;
 was sich gegen die Grundsätze, &lt;br /&gt;
die Ordnung oder das Ansehen der Piratenpartei Deut&lt;br /&gt;
schland oder der PIRATEN &lt;br /&gt;
Niedersachsen richtet. Sie haben auch seine Organe &lt;br /&gt;
zu einer gleichen Verhaltensweise &lt;br /&gt;
anzuhalten. &lt;br /&gt;
2. Die Ortsverbände sind ihrerseits verpflichtet, a&lt;br /&gt;
lles zu tun, um die Einheit der PIRATEN &lt;br /&gt;
Holzminden zu sichern, sowie alles zu unterlassen, &lt;br /&gt;
was sich gegen die Grundsätze, &lt;br /&gt;
die Ordnung oder das Ansehen der PIRATEN Holzminden&lt;br /&gt;
 richtet. &lt;br /&gt;
3. Verletzen den PIRATEN Holzminden untergeordnete &lt;br /&gt;
Ortsverbände oder Organe &lt;br /&gt;
diese Pflichten, ist der Kreisvorstand der PIRATEN &lt;br /&gt;
Holzminden berechtigt und &lt;br /&gt;
verpflichtet, die Ortsverbände zur Einhaltung diese&lt;br /&gt;
r Pflichten aufzufordern. &lt;br /&gt;
4. Solange kein Ortsverband der PIRATEN Holzminden &lt;br /&gt;
existiert, werden die Aufgaben &lt;br /&gt;
der jeweiligen Ortsverbände vom Kreisverband und se&lt;br /&gt;
inen Organen wahrgenommen. &lt;br /&gt;
§ 10 Gliederung &lt;br /&gt;
1. Der Kreisverband PIRATEN Holzminden gliedert sic&lt;br /&gt;
h in Ortsverbände mit jeweils &lt;br /&gt;
mindestens drei Mitgliedern. &lt;br /&gt;
2. Ortsverbände besitzen Programm-, Finanz- und Per&lt;br /&gt;
sonalautonomie. Das Programm darf &lt;br /&gt;
den Grundprinzipien der Partei nicht widersprechen.&lt;br /&gt;
3. Die Sitzungsentwürfe und Satzungsänderungen der &lt;br /&gt;
Ortsverbände sollen vor ihrer &lt;br /&gt;
Verabschiedung dem Kreisvorstand zur Stellungnahme &lt;br /&gt;
zugestellt werden. Sie erhalten ihre &lt;br /&gt;
Gültigkeit mit der Beschlussfassung auf der Mitglie&lt;br /&gt;
derversammlung des Kreis- bzw. &lt;br /&gt;
Ortsverbandes. Die Satzung ist bei der Kreisgeschäf&lt;br /&gt;
tsstelle zu hinterlegen. &lt;br /&gt;
4. Ortsverbände werden von den jeweils dort mit ihr&lt;br /&gt;
em Wohnsitz ansässigen Mitgliedern &lt;br /&gt;
gebildet. Zur Gründung eines Kreis-oder Ortsverband&lt;br /&gt;
es ist der Antrag von mindestens fünf &lt;br /&gt;
und der Beschluss der Mehrheit der im Kreis oder in&lt;br /&gt;
 der Gemeinde wohnenden Mitglieder &lt;br /&gt;
erforderlich. &lt;br /&gt;
5. Die Organisation der Gründungsversammlung erfolg&lt;br /&gt;
t durch den Kreisvorstand. Dabei sind &lt;br /&gt;
auf Verlangen der Mehrheit der Mitglieder aus den b&lt;br /&gt;
etroffenen Gemeinden mehrere &lt;br /&gt;
Gemeinden zu einem Ortsverband zusammenzufassen. &lt;br /&gt;
6. Der räumliche Tätigkeitsbereich der Ortsverbände&lt;br /&gt;
 deckt sich mit den Grenzen der &lt;br /&gt;
jeweiligen (Samt-)Gemeinde. Die Kreisversammlung ka&lt;br /&gt;
nn auf Antrag der &lt;br /&gt;
Mitgliederversammlungen der betroffenen Ortsverbänd&lt;br /&gt;
e eine abweichende Regelung treffen. &lt;br /&gt;
7. Die Gründung von Kreisverbänden innerhalb der Gr&lt;br /&gt;
enzen des Kreisverbandes regelt die &lt;br /&gt;
Landessatzung. &lt;br /&gt;
§ 11 Organe des Kreisverbands &lt;br /&gt;
1. 1. Organe des Kreisverbandes sind &lt;br /&gt;
• der Kreisparteitag, &lt;br /&gt;
• der Vorstand, &lt;br /&gt;
• die Gründungsversammlung &lt;br /&gt;
• und, sofern gewählt, das Kreisschiedsgericht. &lt;br /&gt;
Die Gründungsversammlung tagt nur einmal, und zwar &lt;br /&gt;
am 26.02..2012. &lt;br /&gt;
§ 12 Der Kreisparteitag &lt;br /&gt;
1. Der Kreisparteitag ist das höchste Beschlussorga&lt;br /&gt;
n der Piraten Holzminden  und tagt &lt;br /&gt;
mindestens einmal jährlich. &lt;br /&gt;
2. Zum Kreisparteitag ist mit einer Frist von 30 Ta&lt;br /&gt;
gen für reguläre bzw. 7 Tagen für &lt;br /&gt;
außerordentliche Kreisparteitage schriftlich, per F&lt;br /&gt;
ax oder E-Mail vom Vorstand einzuladen. &lt;br /&gt;
Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort und Tagung&lt;br /&gt;
sbeginn, zur vorläufigen &lt;br /&gt;
Tagesordnung und zur Bezugsadresse weiterer aktuell&lt;br /&gt;
er Veröffentlichungen in Bezug auf die &lt;br /&gt;
Mitgliederversammlung zu enthalten. &lt;br /&gt;
3. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, we&lt;br /&gt;
nn mindestens 5% der Mitglieder &lt;br /&gt;
anwesend sind, jedoch mindestens 5 Mitglieder. &lt;br /&gt;
4. Ist ein Kreisparteitag nicht beschlussfähig, so &lt;br /&gt;
ist eine erneut innerhalb von längstens vier &lt;br /&gt;
Wochen einberufene Versammlung mit denselben Tageso&lt;br /&gt;
rdnungspunkten in jedem Fall &lt;br /&gt;
beschlussfähig. Darauf ist in der Einladung für die&lt;br /&gt;
se Kreisparteitage hinzuweisen. &lt;br /&gt;
5. Der Vorstand erstellt vorbereitende Seiten im Wi&lt;br /&gt;
ki, die u.A. über die Tagesordnung, &lt;br /&gt;
Satzungsänderungen und Kandidaten informieren. Die &lt;br /&gt;
URL muss in der Einladung zur &lt;br /&gt;
Kreisparteitag enthalten sein. &lt;br /&gt;
6. Der Kreisparteitag beschließt, so nicht anders i&lt;br /&gt;
n dieser Satzung geregelt, mit einfacher &lt;br /&gt;
Mehrheit der anwesenden Mitglieder. &lt;br /&gt;
7. Der Kreisparteitag beschließt unter anderem über&lt;br /&gt;
: &lt;br /&gt;
• Wahl des Protokollanten &lt;br /&gt;
• Wahl des Tagungsleiters &lt;br /&gt;
• den Rechenschaftsbericht des Vorstandes &lt;br /&gt;
• den Bericht der Rechnungsprüfer/innen &lt;br /&gt;
• die Entlastung des Vorstandes &lt;br /&gt;
• die Wahl des Vorstandes &lt;br /&gt;
• die Wahl der Rechnungsprüfer/innen &lt;br /&gt;
• die Haushaltspläne des Kreisverbandes &lt;br /&gt;
• die politischen Grundsatzentscheidungen und die P&lt;br /&gt;
rogramme des Stadtverbandes &lt;br /&gt;
• politische Bündnisse und Koalitionen auf Landkrei&lt;br /&gt;
sebene sowie darunterliegenden &lt;br /&gt;
politischen Gliederungen, für die keine zuständigen&lt;br /&gt;
 Gebietsverbände der Piratenpartei &lt;br /&gt;
Deutschland existieren &lt;br /&gt;
• die Wahl von Kandidatinnen und Kandidaten für Vol&lt;br /&gt;
ksvertretungen auf Landkreisebene &lt;br /&gt;
sowie darunterliegenden politischen Gliederungen, f&lt;br /&gt;
ür die keine zuständigen &lt;br /&gt;
Gebietsverbände der Piratenpartei Deutschland exist&lt;br /&gt;
ieren, gemäß den jeweiligen &lt;br /&gt;
Wahlgesetze und Satzungen &lt;br /&gt;
• erforderlich werdende Nachwahlen zum Vorstand &lt;br /&gt;
• die Einsetzung von Arbeitsgruppen &lt;br /&gt;
• Änderungen der Kreisverbandssatzung &lt;br /&gt;
8. Die Wahlen zum Vorstand sind geheim durchzuführe&lt;br /&gt;
n. Jeder Pirat darf hierzu &lt;br /&gt;
Wahlvorschläge unterbreiten. Vorschläge können eing&lt;br /&gt;
ereicht werden, bis die Tagungsleitung &lt;br /&gt;
die Kandidatenliste unmittelbar vor der Vorstellung&lt;br /&gt;
 der Kandidaten schließt. &lt;br /&gt;
9. Anträge zum Kreisparteitag können von jedem Mitg&lt;br /&gt;
lied gestellt werden. &lt;br /&gt;
10. Der Kreisparteitag ist öffentlich. Auf Antrag k&lt;br /&gt;
önnen Nichtmitglieder von der Teilnahme &lt;br /&gt;
ausgeschlossen werden. &lt;br /&gt;
11. Über den Kreisparteitag ist ein Protokoll anzuf&lt;br /&gt;
ertigen, das vom Vorstand zu genehmigen &lt;br /&gt;
ist. &lt;br /&gt;
12. Satzungsänderungen sind im Vorfeld im Wiki öffe&lt;br /&gt;
ntlich zugänglich zu machen. &lt;br /&gt;
§ 13 Der Kreisvorstand &lt;br /&gt;
1. Der Kreisvorstand besteht aus: &lt;br /&gt;
• einem Vorsitzenden &lt;br /&gt;
• einem stellvertretenden Vorsitzenden &lt;br /&gt;
• einem Schatzmeister &lt;br /&gt;
• bis zu 5 Beisitzern &lt;br /&gt;
2. Der Kreisvorstand ist mit drei Mitgliedern voll &lt;br /&gt;
handlungs- und beschlussfähig. &lt;br /&gt;
3. Der Kreisvorstand vertritt die PIRATEN Holzminde&lt;br /&gt;
n nach innen und außen. Er &lt;br /&gt;
führt deren Geschäfte auf der Grundlage der von den&lt;br /&gt;
 Mitgliedern bestimmten Ziele und &lt;br /&gt;
Strategien. &lt;br /&gt;
4. Der Kreisvorstand regelt die Geschäftsführung un&lt;br /&gt;
ter sich. Er kann weitere Mitglieder für &lt;br /&gt;
Besondere Aufgaben heranziehen und Aufgaben an eine&lt;br /&gt;
n speziell zu diesem Zweck zu &lt;br /&gt;
bevollmächtigenden Piraten übertragen. In Fällen, d&lt;br /&gt;
ie eine persönliche Anwesenheit &lt;br /&gt;
erfordern, kann der Kreisvorstand die Wahrnehmung d&lt;br /&gt;
er gerichtlichen oder &lt;br /&gt;
außergerichtlichen Vertretung, die Antragstellungen&lt;br /&gt;
 in Wahlzulassungsverfahren oder &lt;br /&gt;
ähnliches, an einen Anwalt übertragen. &lt;br /&gt;
5. Die Mitglieder des Kreisvorstandes werden vom Kr&lt;br /&gt;
eisparteitag und erstmalig durch die &lt;br /&gt;
Gründungsversammlung in geheimer Wahl für die Zeit &lt;br /&gt;
bis zum folgenden Kreisparteitag &lt;br /&gt;
gewählt, frühestens jedoch nach 11 Monaten. &lt;br /&gt;
6. Der Kreisvorstand hat Rechenschaft über seine En&lt;br /&gt;
tscheidungen abzulegen, wenn dies &lt;br /&gt;
dies beantragt wird, und der Antrag von mindestens &lt;br /&gt;
20 Prozent der anwesenden Piraten &lt;br /&gt;
unterstützt wird. Eine Revision der getroffenen Ent&lt;br /&gt;
scheidung bedarf einer 2/3 Mehrheit auf &lt;br /&gt;
dem entsprechenden Kreisparteitag.  &lt;br /&gt;
Die Rechenschaft hat schriftlich (Fax oder E-Mail g&lt;br /&gt;
enügt) binnen 10 Werktagen an die &lt;br /&gt;
Mitglieder des Verbandes zu erfolgen. &lt;br /&gt;
7. Die Führung der Kreisgeschäftsstelle wird durch &lt;br /&gt;
den Kreisvorstand beauftragt und &lt;br /&gt;
beaufsichtigt. &lt;br /&gt;
8. Tritt der gesamte Kreisvorstand geschlossen zurü&lt;br /&gt;
ck oder kann seinen Aufgaben nicht &lt;br /&gt;
mehr nachkommen, so führt der Landesvorstand kommis&lt;br /&gt;
sarisch die Geschäfte bis ein von &lt;br /&gt;
ihm einberufener außerordentlicher Parteitag schnel&lt;br /&gt;
lstmöglich stattgefunden und einen &lt;br /&gt;
neuen Kreisvorstand gewählt hat. &lt;br /&gt;
9. Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann die&lt;br /&gt;
ses seinen Aufgaben nicht mehr &lt;br /&gt;
nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich au&lt;br /&gt;
f ein anderes Vorstandsmitglied &lt;br /&gt;
über. Der Kreisvorstand gilt als nicht handlungsfäh&lt;br /&gt;
ig, wenn mehr als zwei &lt;br /&gt;
Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren &lt;br /&gt;
Aufgaben nicht mehr nachkommen&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Jens B</name></author>
	</entry>
</feed>