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	<title>HSG:Wuppertal/Satzung - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-04-08T12:53:52Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Piratenwiki Mirror</subtitle>
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		<id>https://wikimirror.piraten.tools/wiki/index.php?title=HSG:Wuppertal/Satzung&amp;diff=55839590&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Taltos: +Kategorie:Hochschulgruppe Wuppertal; +Kategorie:HSG Satzung using HotCat</title>
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		<updated>2012-06-24T17:12:37Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;+&lt;a href=&quot;/Kategorie:Hochschulgruppe_Wuppertal&quot; title=&quot;Kategorie:Hochschulgruppe Wuppertal&quot;&gt;Kategorie:Hochschulgruppe Wuppertal&lt;/a&gt;; +&lt;a href=&quot;/Kategorie:HSG_Satzung&quot; title=&quot;Kategorie:HSG Satzung&quot;&gt;Kategorie:HSG Satzung&lt;/a&gt; using &lt;a href=&quot;/Hilfe:Gadget-HotCat&quot; title=&quot;Hilfe:Gadget-HotCat&quot;&gt;HotCat&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;=Einleitung=&lt;br /&gt;
Dies ist die Satzung der Piraten-Hochschulgruppe Wuppertal in der Fassung vom 12. April 2012. Sie wurde auf dem Gründungstreffen der Hochschulgruppe in der folgenden Form beschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Satzung der Piraten-Hochschulgruppe Wuppertal=&lt;br /&gt;
Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 12. April 2012 in Wuppertal.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==§1 Name, Sitz==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Hochschulgruppe führt den Namen “Piraten-Hochschulgruppe Wuppertal”. Der Sitz ist an der Bergischen Universität Wuppertal. Der Name wird mit „PIRATEN“ abgekürzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==§2 Zweck und Ziele==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Diese Hochschulgruppe hat sich zum Ziel gesetzt, die Piraten-Bewegung zu unterstützen und an Hochschulen bekannter zu machen.&lt;br /&gt;
# Datenschutz und Datensparsamkeit muss sowohl für Studenten als auch für Hochschulangestellte gewährleistet sein. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist von zentraler Bedeutung.&lt;br /&gt;
# Hochschulpolitik und Entscheidungen der Hochschulleitung müssen transparent sein.&lt;br /&gt;
# Bildung muss für jeden Menschen frei und fair zugänglich sein.&lt;br /&gt;
# Öffentlich finanzierte Forschungsergebnisse müssen frei zugänglich sein.&lt;br /&gt;
# Generell ist das Wahlprogramm der Piratenpartei Deutschland bzw. das des Landesverbandes NRW Richtschnur für die Ziele der Hochschulgruppe. Daraus leitet sich aber keine Pflicht ab, alle Ziele zu unterstützen.&lt;br /&gt;
# Die Hochschulgruppe versteht sich darüber hinaus als „Rückkanal“ um Anregungen, Wünsche und Forderungen der Studierenden in die Piratenpartei zurückzutragen und eine Behandlung dieses Feedbacks anzustoßen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==§3 Mitgliedschaft==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
#Nur natürliche, an der Bergischen Universität Wuppertal als Studierende eingeschriebene, Personen können Mitglied der Hochschulgruppe werden. Der Vorstand entscheidet mit 2/3 Mehrheit über das Beitrittsgesuch. Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung der Hochschulgruppe in der jeweils aktuellen Form an.&lt;br /&gt;
#Der Austritt eines Mitglieds erfolgt durch Tod, freiwilligen Austritt, Exmatrikulation oder durch Ausschluss aus der Hochschulgruppe.&lt;br /&gt;
#Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit. Der Ausschluss ist dem Mitglied unter Angabe von Gründen mitzuteilen.&lt;br /&gt;
#Der freiwillige Austritt aus der Hochschulgruppe ist jederzeit möglich. Er kann formlos beim Vorstand beantragt werden.&lt;br /&gt;
#Eine Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland ist für die Mitgliedschaft bzw. Mitarbeit in der Hochschulgruppe nicht notwendig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==§4 Finanzen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
#Die Hochschulgruppe finanziert sich über freiwillige Spenden der Mitglieder und Außenstehenden.&lt;br /&gt;
#Die Finanzen werden vom Vorstand verwaltet. Die Mitgliederversammlung kann einen Kassenwart benennen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==§5 Organe==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
#Die Organe der Hochschulgruppe sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==§6 Die Mitgliederversammlung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
#Zur Mitgliederversammlung wird vom Vorstand mit zweiwöchiger Frist eingeladen. Sie tagt mindestens einmal pro Semester. Die Mitgliederversammlung findet nur während der Vorlesungszeit statt.&lt;br /&gt;
#Einmal pro Semester finden auf einer Mitgliederversammlung statt: &lt;br /&gt;
##Veröffentlichung des Semesterberichts sowie Entlastung des Vorstands&lt;br /&gt;
##Wahl der Mitglieder des Vorstands und ggf. des Kassenwartes&lt;br /&gt;
#Beschlussfassung über Änderungen der Satzung sind auf jeder Mitgliederversammlung möglich.&lt;br /&gt;
#Zur Mitgliederversammlung werden alle Mitglieder eingeladen. Gäste sind grundsätzlich zugelassen. Gäste können mit einer 2/3-Mehrheit der versammelten Mitglieder von der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden.&lt;br /&gt;
#Eine Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn 1/3 der Mitglieder, jedoch mindestens 3 Personen, anwesend sind.&lt;br /&gt;
#Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Zur Änderung der Satzung ist jedoch eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.&lt;br /&gt;
#Die Mitgliederversammlung wählt mindestens einen Kassenprüfer, welcher die Finanzen prüft. Die Kassenprüfer geben eine Empfehlung über die Entlastung des Vorstands ab.&lt;br /&gt;
#Eine Mitgliederversammlung kann mit 2/3-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen die Neuwahl des Vorstands beschließen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==§7 Vorstand==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Der Vorstand setzt sich zusammen aus:&lt;br /&gt;
#* 1. Vorsitzender&lt;br /&gt;
#* 2. Vorsitzender&lt;br /&gt;
#* Kassenwart (sofern bestimmt)&lt;br /&gt;
# Der Vorstand wird auf ein Semester gewählt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==§8 Satzungsänderungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
#Anträge zu Satzungsänderungen müssen auf der Einladung zur Mitgliederversammlung bekanntgegeben werden.&lt;br /&gt;
#Anträge zu Satzungsänderungen werden beim Vorstand eingereicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==§9 Auflösung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
#Wenn die Hochschulgruppe weniger als drei Mitglieder hat, löst sie sich auf.&lt;br /&gt;
#Das Vermögen der Hochschulgruppe fließt bei Auflösung dem Landesverband NRW der Piratenpartei Deutschland zu.&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Hochschulgruppe Wuppertal|Satzung]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:HSG Satzung|Wuppertal]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Taltos</name></author>
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