<?xml version="1.0"?>
<feed xmlns="http://www.w3.org/2005/Atom" xml:lang="de">
	<id>https://wikimirror.piraten.tools/wiki/index.php?action=history&amp;feed=atom&amp;title=HE%3AVorstand%2FGesch%C3%A4ftsordnung%2F2014-10-22</id>
	<title>HE:Vorstand/Geschäftsordnung/2014-10-22 - Versionsgeschichte</title>
	<link rel="self" type="application/atom+xml" href="https://wikimirror.piraten.tools/wiki/index.php?action=history&amp;feed=atom&amp;title=HE%3AVorstand%2FGesch%C3%A4ftsordnung%2F2014-10-22"/>
	<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wikimirror.piraten.tools/wiki/index.php?title=HE:Vorstand/Gesch%C3%A4ftsordnung/2014-10-22&amp;action=history"/>
	<updated>2026-04-07T21:44:54Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Piratenwiki Mirror</subtitle>
	<generator>MediaWiki 1.35.14</generator>
	<entry>
		<id>https://wikimirror.piraten.tools/wiki/index.php?title=HE:Vorstand/Gesch%C3%A4ftsordnung/2014-10-22&amp;diff=55927624&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;BigAl: /* §1 Allgemeines */  § 1, Absatz 3, Satz 2. beim LPT14 in Mainz-Kastel gestrichen</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wikimirror.piraten.tools/wiki/index.php?title=HE:Vorstand/Gesch%C3%A4ftsordnung/2014-10-22&amp;diff=55927624&amp;oldid=prev"/>
		<updated>2014-11-20T18:02:59Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;span dir=&quot;auto&quot;&gt;&lt;span class=&quot;autocomment&quot;&gt;§1 Allgemeines: &lt;/span&gt;  § 1, Absatz 3, Satz 2. beim LPT14 in Mainz-Kastel gestrichen&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;&amp;lt;noinclude&amp;gt;&lt;br /&gt;
{{HE Offiziell}}&lt;br /&gt;
&amp;lt;/noinclude&amp;gt;&lt;br /&gt;
Geschäftsordnung des [[HE:Vorstand|Hessischen Vorstands]]&lt;br /&gt;
beschlossen am 22.10.2014&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Zur &lt;br /&gt;
* [[HE:Vorstand/Geschäftsordnung/2014-10-22|Geschäftsordnung vom 22.10.2014]]&lt;br /&gt;
* [[HE:Vorstand/Geschäftsordnung/2013-10-16|Geschäftsordnung vom 16.10.2013]]&lt;br /&gt;
* [[HE:Vorstand/Geschäftsordnung/2012-07-11|Geschäftsordnung vom 11.07.2012]]&lt;br /&gt;
* [[HE:Vorstand/Geschäftsordnung/2011-10-04|Geschäftsordnung vom 04.10.2011]]&lt;br /&gt;
* [[HE:Vorstand/Geschäftsordnung/2010-04-21|Geschäftsordnung vom 21.04.2010]]&lt;br /&gt;
== '''§1 Allgemeines''' ==&lt;br /&gt;
#  Der Vorstand führt die Geschäfte des Landesverbandes nach den  Vorschriften der Gesetze, der Satzung, den Beschlüssen des  Landesparteitags, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den  übrigen Organen, Gliederungen und Mitgliedern zum Wohle der Partei  vertrauensvoll zusammen.&lt;br /&gt;
#  Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den übertragenen Aufgaben nach  bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied  seinen Aufgaben zeitweise nicht nachkommen können, so bestimmt es einen  Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur  Vertretung berechtigt und verpflichtet.&lt;br /&gt;
#  Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu  Entscheidungen berechtigt. Bei Überlappung der Kompetenzen  entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== '''§2 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder''' ==&lt;br /&gt;
#  Vorsitzender: Dem Vorsitzenden obliegt die Leitung und Koordination des Vorstands und die Vertretung des Landesverbands nach außen. Des  weiteren fördert und koordiniert er die  Zusammenarbeit der  Mandatsträger und Fraktionen in Hessen und  unterstützt sie bei der  Umsetzung unseres Programms. Er bereitet die Teilnahme an Wahlen vor und  wird dabei von der stellvertretenden Vorsitzenden und dem politischen  Geschäftsführer unterstützt. Den politischen Geschäftsführer unterstützt  er bei der Öffentlichkeitsarbeit.&lt;br /&gt;
#  Stellvertretende Vorsitzende: Die Stellvertretende Vorsitzende  unterstützt den Vorsitzenden bei seinen Aufgaben. Weiterhin ist sie für die Vernetzung mit Interessensgruppen (z. B. NGOs, Lobbyverbände etc.) außerhalb der Partei zuständig. Zu ihren Aufgaben zählt ebenso die  innerparteiliche Fortbildung und Weiterentwicklungen in der Partei. Außerdem unterstützt sie den Vorsitzenden bei der Vorbereitung von  Wahlen.&lt;br /&gt;
#  Politischer Geschäftsführer: Der politische Geschäftsführer koordiniert die  außerparlamentarische Umsetzung des politischen Programms und die  programmatische Weiterentwicklung. Er verantwortet die Öffentlichkeitsarbeit und wird dabei vom Vorsitzenden unterstützt. Weiterhin koordiniert er die Vorgänge der IT-Beauftragungen und er  betreut die Themenbeauftragten. Er unterstützt den Vorsitzenden bei der Vorbereitung von Wahlen. Zusammen mit dem Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden vertritt er den Landesverband nach außen.&lt;br /&gt;
#  Generalsekretär: Dem Generalsekretär obliegt die Verantwortung für die allgemeine innere Verwaltung des Landesverbands. Dazu zählen  insbesondere die Mitgliederverwaltung und die Vertretung nach innen, sowie gegenüber dem Bundesverband und den anderen Landesverbänden sowie  untergeordneten Gruppierungen. Zudem ist er Ansprechpartner für den  Bundesverband für den Zugriff auf Bundesverwaltungssysteme. Er ist  weiterhin verwantwortlich für innerparteiliche Meinungsbildungstools (vMB, Beo, LimeSurvey). Gemeinsam mit dem Beisitzer 2 obliegt ihm das  Sicherstellen der Einhaltung formaler und rechtlicher Rahmenbedingungen der Vorstandsarbeit.&lt;br /&gt;
#  Schatzmeister: Die Aufgaben des Schatzmeisters gehen nach dem Rücktritt  des gewählten Schatzmeisters auf den zweiten Beisitzer über.&lt;br /&gt;
# Beisitzer  1 (Jeanette): Die Beisitzerin obliegt die Dokumentation der Vorstandsbeschlüsse und -protokolle. Außerdem unterstützt sie den  Schatzmeister und den Generalsekretär bei seinen Aufgaben (Buchhaltung/Mitgliederverwaltung).&lt;br /&gt;
# Beisitzer  2 (K-nut): Dem Beisitzer obliegen die Belange der Landesgeschäftsstelle  und er ist  Zeugwart für den Landesverband. Er übernimmt die Aufgaben  des Schatzmeisters. Ihm obliegt insbesondere die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, die Buch- und Kontoführung,  die Verwaltung der  Mitgliedsbeiträge, die Vorbereitung des  Rechenschaftsberichtes, sowie das Spendenwesen. Des weiteren obliegt ihm gemeinsam mit dem Generalseketär das Sicherstellen der Einhaltung formaler und rechtlicher  Rahmenbedingungen der Vorstandsarbeit.&lt;br /&gt;
== '''§3 Entscheidungsfindung''' ==&lt;br /&gt;
# Sofern nicht anders geregelt, werden alle Entscheidungen im Vorstand mit absoluter Mehrheit getroffen.&lt;br /&gt;
#  Beschlüsse des Vorstands sind von einem Vorstandsmitglied bzw. einem beauftragen Protokollanten schriftlich festzuhalten und zu veröffentlichen.&lt;br /&gt;
#  Der Vorstand kann Beschlüsse im Umlaufverfahren treffen. Die  Antragstellung und Abstimmung erfolgt per Email an vorstand (at)  piratenpartei-hessen (dot) de. Die Abstimmung kann in dringenden Fällen  auch fernmündlich erfolgen. Sofern durch eine Veröffentlichung keine  Rechte Dritter verletzt werden, erfolgt die Veröffentlichung des  Antrages und der Abstimmung zusätzlich auf der Mailingliste liste (at)  piratenpartei-hessen (dot) de. Ein Umlaufbeschluss ist angenommen,  sobald mehr als die Hälfte aller  Vorstandsmitglieder dafür gestimmt  haben. Ein Umlaufbeschluss ist abgelehnt, wenn mehr als die Hälfte aller Vorstandsmitglieder dagegen gestimmt oder sich aktiv enthalten haben.  Noch nicht entschiedene Umlaufbeschlüsse können in einer regulären  Vorstandssitzung behandelt werden. Im Umlauf getroffene Beschlüsse  werden nach der Entscheidung zeitnahe auf der Hessischen  Ankündigungsliste veröffentlicht und dem Protokoll der nächsten  regulären Vorstandssitzung beigefügt.&lt;br /&gt;
#  Die Geschäftsordnung kann abweichend von §3 (1) lediglich mit  2/3-Mehrheit des Vorstands geändert werden. Eine Änderung der  Geschäftsordnung im Umlaufverfahren ist ausgeschlossen. &lt;br /&gt;
# Jedes Mitglied des Landesverbandes ist berechtigt, Anträge an den Vorstand zu stellen.&lt;br /&gt;
# Anträge an den Vorstand können eingereicht werden durch:&lt;br /&gt;
## per Eintrag in die TO im Piratenwiki    &lt;br /&gt;
## in der Textform an den Vorstand (z.B. vorstand (at) piratenpartei-hessen (dot) de)&lt;br /&gt;
# Der Vorstand stimmt darin überein, wichtige Entscheidungen in Übereinstimmung mit einer möglichst großen Basis zu treffen.&lt;br /&gt;
#  Der Vorstand benennt zu jedem Vorstandsbeschluss einen Ansprechpartner  aus dem Vorstand und einen oder mehrere Verantwortliche für die  Umsetzung.&lt;br /&gt;
#  Der Vorstand bezieht bei wichtigen Entscheidungen und bei Vertretung  von noch nicht durch Parteitage verabschiedeten politischen Positionen,  sowie auf Antrag die Mitglieder des Landesverbands durch virtuelle  Meinungsbilder ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== '''§4 Vorstandssitzungen''' ==&lt;br /&gt;
# Die Vorstandssitzung wird geleitet von einem zu Beginn der Sitzung ernannten Moderator.&lt;br /&gt;
#  Vorstandssitzungen finden in der Regel offen und fernmündlich statt.  Bei berechtigtem Interesse kann eine geschlossene Sitzung einberufen  werden.&lt;br /&gt;
#  Vorstandssitzungen sollen regelmäßig alle zwei Wochen an einem  Mittwoch   stattfinden. Der Vorstand gibt am Ende jeder Sitzung den  Termin der nächsten regulären   Vorstandsitzung bekannt. Bei nicht  vorhandener Beschlussfähigkeit (weniger anwesende Vorstandsmitglieder,  als für einen Beschluss mit absoluter Mehrheit des Vorstandes nötig  sind) des Vorstands vertagt sich die Sitzung auf den nächsten  regelmäßigen Termin.&lt;br /&gt;
# Ausnahmen von der offenen Vorstandssitzung sind zu vermeiden und müssen explizit begründet werden.&lt;br /&gt;
#  Von jeder Vorstandssitzung wird ein Protokoll erstellt und innerhalb  von drei Tagen veröffentlicht. Der Protokollant wird zu Beginn einer  jeden Sitzung ernannt.&lt;br /&gt;
== '''§5 Tätigkeitsbericht''' ==&lt;br /&gt;
#  Jedes Vorstandsmitglied ist verpflichtet, einen Tätigkeitsbericht  anzufertigen und diesen dem Landesparteitag vorzustellen. Die  Tätigkeitsberichte werden anschließend im Rahmen des Protokolls  veröffentlicht. Nicht wiedergewählte Vorstandsmitglieder sind  verpflichtet, mit Beendigung Ihres Amtes alle im Rahmen ihrer  Parteitätigkeit gesammelten Daten (Arbeitsergebnisse, Dokumente,  Kontaktdaten - sofern vom Kontakt genehmigt -, offiziellen  Schriftverkehr etc.) an ihren gewählten Nachfolger zu übergeben.&lt;br /&gt;
#  Der Tätigkeitsbericht umfasst die Tätigkeit des jeweiligen  Vorstandsmitglied im Rahmen der ihm in dieser Geschäftsordnung  zugewiesenen Kompetenzen und Vertretung anderer Vorstandsmitglieder.  Optional kann der Tätigkeitsbericht weitere Tätigkeiten des  Vorstandsmitglieds im Rahmen seiner Parteiarbeit enthalten.&lt;br /&gt;
# Jedes Vorstandsmitglied hat den Umfang seines Tätigkeitsberichts in angemessener Weise zu begrenzen.&lt;br /&gt;
== '''§6 Verwaltung der Mitgliederdaten''' ==&lt;br /&gt;
#  Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch die  Bundesgeschäftsstelle. Dem Generalsekretär obliegt die Verantwortung für  die Pflege der Mitgliederdaten in dieser Datenbank.&lt;br /&gt;
#  Durch Beschluss des Vorstands erhalten Dritte Zugriff auf die  Mitgliederdaten. Dieser Zugriff muss so begrenzt wie möglich sein und  muss entsprechend protokolliert werden.&lt;br /&gt;
# Jeder Zugriffsberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen.&lt;br /&gt;
== '''§7 Vertretung gegenüber Banken und sonstiger Finanzinstitute''' ==&lt;br /&gt;
#  Verfügungsberechtigt über die Konten ist in erster Linie der  Schatzmeister. Er erhält Alleinzeichnungsberechtigung für die Konten des  Landesverbandes ohne Betragsbeschränkung. Zur Vertretung sind der  Vorsitzende und die erste Beisitzerin einzelverfügungsberechtigt. Die  Bank wird von der Verpflichtung befreit, die Verfügungseinschränkung in  der Geschäftsordnung zu berücksichtigen&lt;br /&gt;
#  Ist der Schatzmeister verhindert und hat den Vorsitzenden oder die  erste Beisitzerin als Vertreter bestimmt, so ist dies dem Vorstand  anzuzeigen.&lt;br /&gt;
# Für Eröffnung und Auflösung von Konten ist ein Vorstandsbeschluss notwendig. &lt;br /&gt;
== '''§8 Regelung für Beauftragungen''' ==&lt;br /&gt;
#  Beauftragungen sind grundsätzlich über die Hessische Ankündigungsliste  und Website auszuschreiben. Dabei sind das Anforderungsprofil und die  Dauer der Ausschreibung anzugeben. Ausnahmen können vorübergehend  begründet erteilt werden.&lt;br /&gt;
#  Die Entscheidung für eine Beauftragung ist öffentlich, sofern kein  Widerspruch durch die Bewerber eingelegt wird, zu treffen und zu  protokollieren.&lt;br /&gt;
#  Jeder Beauftragte zeichnet sich für die Organisation und Koordination  des entsprechend beauftragten Themas verantwortlich und ist dem  Landesvorstand gegenüber Rechenschaft schuldig. Sie oder eine Vertretung  hat regelmässig (mindestens 1x/Monat) dem Landesvorstand im  Rahmen der  Landesvorstandssitzung über den aktuellen Stand zu informieren.&lt;br /&gt;
#  Finanzrelevante Entscheidungen im Rahmen der Beauftragung dürfen nur  einvernehmlich mit dem Landesschatzmeister getroffen werden.&lt;br /&gt;
# Die Beauftragung ist bis auf Widerruf durch den Landesvorstand gültig und wird auf der Website veröffentlicht.&lt;br /&gt;
== '''§9 Ansprechpartner im Vorstand''' ==&lt;br /&gt;
Für  die Mitglieder eines jeden hessischen Kreises wird ein  Vorstandsmitglied benannt, das als primärer Ansprechpartner im Vorstand  fungiert. Die Verteilung ist wie folgt:&lt;br /&gt;
#  Volker Berkhout&lt;br /&gt;
## Schwalm-Eder&lt;br /&gt;
## Kassel&lt;br /&gt;
## Vogelsberg&lt;br /&gt;
## Werra-Meißner-Kreis&lt;br /&gt;
# Alexander Schnapper&lt;br /&gt;
## Fulda&lt;br /&gt;
## Main-Kinzig-Kreis&lt;br /&gt;
## Limburg-Weilburg&lt;br /&gt;
# Robin Geddert&lt;br /&gt;
## Marburg Biedenkopf&lt;br /&gt;
## Gießen&lt;br /&gt;
## Lahn-Dill-Kreis&lt;br /&gt;
## Waldeck-Frankenberg&lt;br /&gt;
## Hersfeld-Rotenburg&lt;br /&gt;
# Martina Scharmann&lt;br /&gt;
## Main-Taunus-Kreis&lt;br /&gt;
## Rheingau-Taunus-Kreis&lt;br /&gt;
## Wiesbaden &lt;br /&gt;
## Hochtaunus-Kreis&lt;br /&gt;
# Jeanette Westphal&lt;br /&gt;
## (Frankfurt)&lt;br /&gt;
## Offenbach (Land)&lt;br /&gt;
## OWDIDA&lt;br /&gt;
## Wetterau&lt;br /&gt;
# Knut Bänsch&lt;br /&gt;
## Offenbach am Main (Stadt)&lt;br /&gt;
## Bergstraße&lt;br /&gt;
## Groß Gerau&lt;br /&gt;
## OG Rosbach&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Landesverband Hessen]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Geschäftsordnung]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;BigAl</name></author>
	</entry>
</feed>