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	<title>HE:Kassel/Protokolle/2014-02-22 Protokoll vPlenum - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-04-06T08:11:19Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Piratenwiki Mirror</subtitle>
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		<id>https://wikimirror.piraten.tools/wiki/index.php?title=HE:Kassel/Protokolle/2014-02-22_Protokoll_vPlenum&amp;diff=55917783&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Hhseguin: /* Anwesend */</title>
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		<updated>2014-02-23T11:04:12Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;span dir=&quot;auto&quot;&gt;&lt;span class=&quot;autocomment&quot;&gt;Anwesend&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Virtuelles Plenum 22.02.2014,&lt;br /&gt;
Beginn:180:00,&lt;br /&gt;
Ende: 19:13&lt;br /&gt;
===Anwesend===&lt;br /&gt;
Vorstand: Christian, Regula, Helmut, Boris, Michamo, Jonas (bis 18:42)&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Base: &lt;br /&gt;
Robin, Jörg-Peter, &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Gäste: Sabine, Mario (zeitweise)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Themen 22.02.2014===&lt;br /&gt;
=== Fragen===&lt;br /&gt;
*Muss es eine AV geben?&lt;br /&gt;
Antwort: In der Regel nominieren die Parteien Kandidaten. Darüber hinaus können unabhängige kandidieren.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Stavo-Vellmar hat 37 Mitglieder. Da wir einen Vertreter im Kreistag haben, müssen keine Unterstützerunterschriften gesammelt werden, wenn die Partei einen Kandidaten aufstellt. Als Einzelkandidat wären Unterstützerunterschriften nötig (74 Stück). &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Jörg-Peter möchte nur kandidieren, wenn die Piraten ihn aufstellen.&lt;br /&gt;
*Frage: Wer ist bei der AV stimmberechtigt?&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Antwort: 1.) alle vellmarer Mitglieder 2.) alle Mitglieder aus den Landkreis oder 3.) alle Mitglieder aus dem Kreisverband.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*Frage: Ist die Wahl geheim, wenn nur die Mitglieder aus Vellmar kommen (da sind nur 2 aktiv, insgesamt sind es um die 5)? Und wäre es sinnvoll das zu machen?&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Antwort: Jörg-Peter ist es egal in welchem Rahmen die AV stattfindet.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*Soll die Basis in einem VMB gefragt werden, ob wir an der Wahl teilnehmen?&lt;br /&gt;
=== Antrag 1 Bürgermeisterwahl in Vellmar ===&lt;br /&gt;
Jörg-Peter beantragt die Durchführung einer Aufstellungsversammlung :&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Ahoi liebe Kreisvorstandsmitglieder,&lt;br /&gt;
hiermit melde ich meine Bewerbung um die Kandidatur des Bürgermeisters der Stadt Vellmar für die Piratenpartei Deutschland an und bitte euch bzw. beantrage die umgehende Einberufung einer Aufstellungsversammlung zur offiziellen Nominierung.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Zum Zeitrahmen wäre anzumerken:&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
10.März  Aufstellungsversammlungen von CDU, Grünen und FDP zu Nominierung eines&lt;br /&gt;
gemeinsamen Kandidaten&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
20.März  letzte Möglichkeit zur Abgabe der Unterlagen (Niederschrift etc.),&lt;br /&gt;
allerdings sollten die Unterlagen vorher eingereicht werden, um notfalls  &lt;br /&gt;
nachbessern zu können.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Sollte es uns gelingen bis spätestens zum 10. März die Aufstellungsversammlung einzuladen, könnten wir enorm von der öffentlichen Wirkung profitieren. Dies würde allerdings bei einer 14tägigen Ladungsfrist bedeuten, dass ihr sofort einladen müßtet.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Denkbar wäre Montag, 10.März ab 19.00 Uhr im PSH.&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Diskussion. Grundlagen s.u.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Meinungsbild um 18:53===&lt;br /&gt;
av machen ja:jörg,&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
av machen nein:Boris, Robin, michamo, Christian&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Enthaltung: regula,helmut&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
=== Antrag 2 (michamo): Vertagung auf Di,25.2.===&lt;br /&gt;
Der Antrag von Jörg-Peter auf Einberufung einer Aufstellungsversammlung wird auf kommenden Dienstag vertagt und dort abgestimmt. Antragsteller: Michael&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
zurückgezogen, da Jörg-Peter den Antrag für Dienstag einreicht.&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Antrag 1a zur Aufstellungsversammlung===&lt;br /&gt;
*19:00 Uhr JP zieht seinen Antrag zurück und stellt ihn am Dienstag zum Plenum.&lt;br /&gt;
*Jörg-Peter wurde gebeten, die Kandidatur und bei Behandlung des Tagesordnungspunktes auf die Mailingliste Kassel zu senden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Grundlagen===&lt;br /&gt;
*Wahltag: 25. Mai&lt;br /&gt;
http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/me/page/bshesprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=1j&amp;amp;eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&amp;amp;showdoccase=1&amp;amp;doc.hl=0&amp;amp;doc.id=jlr-KomWGHE2005V3P45&amp;amp;doc.part=S&amp;amp;toc.poskey=#focuspoint&lt;br /&gt;
*Auszug KWG&lt;br /&gt;
(4)  Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen, die während der vor dem  Wahltag laufenden Wahlzeit nicht ununterbrochen mit mindestens einem  Abgeordneten oder Vertreter in der zu wählenden Vertretungskörperschaft  oder im Landtag oder  aufgrund eines  Wahlvorschlags aus dem Lande im  Bundestag vertreten  waren, müssen  außerdem von mindestens zweimal so  vielen  Wahlberechtigten persönlich  und handschriftlich unterzeichnet  sein, wie  Vertreter zu wählen sind.  Die Wahlberechtigung der  Unterzeichner von  Wahlvorschlägen muss im  Zeitpunkt der Unterzeichnung  gegeben sein und  ist bei Einreichung des  Wahlvorschlags nachzuweisen.  Jeder  Wahlberechtigte kann nur einen  Wahlvorschlag unterzeichnen.&lt;br /&gt;
*Webseite Vellmar&lt;br /&gt;
Bei  Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen, die während der vor   dem Wahltag laufenden Wahlzeit mit mindestens einem Abgeordneten in der   Vertretungskörperschaft der Gemeinde oder des Landkreises,  im Landtag  oder aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Lande im  Bundestag vertreten  sind, genügt die Unterzeichnung des Wahlvorschlages  durch die  Vertrauensperson und deren Stellvertreter. Die  Wahlvorschläge anderer  Parteien und Wählergruppen sowie von  EinzelbewerberInnen und  Einzelbewerbern müssen von mindestens zweimal  soviel Wahlberechtigten  eigenhändig unterzeichnet sein, wie die  Vertretungskörperschaft der  Gemeinde oder des Landkreises  Vertreterinnen und Vertreter hat. Die  Wahlberechtigung der  Unterzeichnerinnen und Unterzeichner von  Wahlvorschlägen muss zum  Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und  ist bei Einreichung des  Wahlvorschlags nachzuweisen.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Zahl der Stadtverordneten beträgt 37&lt;br /&gt;
*Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
§ 11 Inhalt und Form der Wahlvorschläge&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(1) Der Wahlvorschlag muss den Namen der Partei  oder Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch  diese tragen. Der Name muss sich von den Namen bereits bestehender  Parteien und Wählergruppen deutlich unterscheiden.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Der Wahlvorschlag darf beliebig viele  Bewerber enthalten; ihre Reihenfolge muss erkennbar sein. Ein Bewerber  darf für eine Wahl nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden. Als  Bewerber kann nur vorgeschlagen werden, wer seine Zustimmung dazu  schriftlich erteilt hat; die Zustimmung ist unwiderruflich.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Der Wahlvorschlag muss von der  Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson persönlich  und handschriftlich unterzeichnet sein. Sie werden von der Versammlung  benannt, die den Wahlvorschlag aufstellt. Die Vertrauensperson oder die  stellvertretende Vertrauensperson kann durch schriftliche Erklärung des  für den Wahlkreis zuständigen Parteiorgans oder der  Vertretungsberechtigten der Wählergruppe abberufen und durch eine andere  ersetzt werden, die als Ersatzperson von einer Mitglieder- oder  Vertreterversammlung benannt wurde. Soweit in diesem Gesetz nichts  anderes bestimmt ist, sind nur die Vertrauensperson und die  stellvertretende Vertrauensperson, jede für sich, berechtigt,  verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und  entgegenzunehmen.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Wahlvorschläge von Parteien oder  Wählergruppen, die während der vor dem Wahltag laufenden Wahlzeit nicht  ununterbrochen mit mindestens einem Abgeordneten oder Vertreter in der  zu wählenden Vertretungskörperschaft oder im Landtag oder aufgrund eines  Wahlvorschlags aus dem Lande im Bundestag vertreten waren, müssen  außerdem von mindestens zweimal so vielen Wahlberechtigten persönlich  und handschriftlich unterzeichnet sein, wie Vertreter zu wählen sind.  Die Wahlberechtigung der Unterzeichner von Wahlvorschlägen muss im  Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei Einreichung des  Wahlvorschlags nachzuweisen. Jeder Wahlberechtigte kann nur einen  Wahlvorschlag unterzeichnen.&amp;lt;br&amp;gt;                &lt;br /&gt;
Die Wahl erfolgt aufgrund von Wahlvorschlägen, die  den gesetzlichen Erfordernissen der §§ 10 bis 13, 41und 45 des  Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) entsprechen. Wahlvorschläge können  von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes von  Wählergruppen und von EinzelbewerberInnen eingereicht werden.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Jeder Wahlvorschlag darf nur eine/n BewerberIn enthalten.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der  Wahlvorschlag muss den Namen der Partei oder Wählergruppe und, sofern  sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese tragen. Der Name muss  sich von den Namen bereits bestehender Parteien und Wählergruppen  deutlich unterscheiden. Wahlvorschläge und EinzelbewerberInnen tragen  deren Familiennamen als Kennwort.&lt;br /&gt;
Der/Die  BewerberIn ist unter Angabe von Familiennamen, Rufnamen, des Zusatzes  „Frau&amp;quot;  oder „Herr&amp;quot; Tag der Geburt, Geburtsort, Berufs oder Stand und  der Anschrift (Hauptwohnung) aufzuführen.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Ein/Eine  BewerberIn darf nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden. Als  BewerberIn kann nur vorgeschlagen werden, wer die Zustimmung dazu  schriftlich erteilt hat; die Zustimmung ist unwiderruflich.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Bei  Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen, die während der vor dem  Wahltag laufenden Wahlzeit mit mindestens einem Abgeordneten in der  Vertretungskörperschaft der Gemeinde oder des Landkreises, im Landtag  oder aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Lande im Bundestag vertreten  sind, genügt die Unterzeichnung des Wahlvorschlages durch die  Vertrauensperson und deren Stellvertreter. Die Wahlvorschläge anderer  Parteien und Wählergruppen sowie von EinzelbewerberInnen und  Einzelbewerbern müssen von mindestens zweimal soviel Wahlberechtigten  eigenhändig unterzeichnet sein, wie die Vertretungskörperschaft der  Gemeinde oder des Landkreises Vertreterinnen und Vertreter hat. Die  Wahlberechtigung der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner von  Wahlvorschlägen muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und  ist bei Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen.&amp;lt;br&amp;gt; &lt;br /&gt;
Die Zahl der Stadtverordneten beträgt 37&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Jede wahlberechtigte Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.&lt;br /&gt;
In  jedem Wahlvorschlag sind eine Vertrauensperson und eine  stellvertretende Vertrauensperson namhaft zu machen, die dem  Wahlausschuss weder als Beisitzerin oder Beisitzer noch als  Stellvertreterin oder Stellvertreter angehören dürfen. Fehlt diese  Angabe, so gilt die erste Unterzeichnerin oder der erste Unterzeichner  des Wahlvorschlags als Vertrauensperson, die zweite Unterzeichnerin oder  der zweite Unterzeichner als stellvertretende Vertrauensperson.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die  Vertrauensperson und ihre Stellvertreterin oder ihr Stellvertreter  können durch schriftliche Erklärung der Mehrheit der Unterzeichnerinnen  und Unterzeichner des Wahlvorschlags gegenüber dem Wahlleiter abberufen  und durch andere ersetzt werden. Soweit im Hessischen Kommunalwahlgesetz  nichts anderes bestimmt ist, sind nur die Vertrauensperson und die  stellvertretende Vertrauensperson, jede für sich, berechtigt,  verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und  entgegenzunehmen.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Bewerberin oder der Bewerber  für den Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe wird in geheimer  Abstimmung in einer Versammlung der Mitglieder der Partei oder  Wählergruppe im Wahlkreis (Gemeinde) oder in einer Versammlung der von  den Mitgliedern der Partei oder Wählergruppe im Wahlkreis (Gemeinde) aus  ihrer Mitte gewählten Vertreterinnen und Vertreter  (Vertreterversammlung) aufgestellt.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Eine Wahl mit  verdeckten Stimmzetteln gilt als geheime Abstimmung. Über den Verlauf  der Versammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift  muss Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung  und die Zahl der erschienenen Mitglieder oder Vertreterinnen und  Vertreter enthalten. Die Niederschrift ist von der Versammlungsleiterin  oder dem Versammlungsleiter, der Schriftführerin oder dem Schriftführer  und zwei weiteren teilnehmenden Personen zu unterzeichnen; sie haben  dabei gegenüber der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter an Eides Statt zu  versichern, dass die Wahl der Bewerberin oder des Bewerbers in geheimer  Abstimmung erfolgt ist. Der  Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen  Versicherung an Eides Statt berechtigt; er gilt als Behörde im Sinne des  § 156 des Strafgesetzbuches.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Die Wahlvorschläge sind spätestens am 20. März  2014 bis 18.00 Uhr während der Dienststunden schriftlich bei dem Wahlleiter &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Stadt Vellmar&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wahlamt (Zi. 217)&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Rathausplatz 1&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
34246 Vellmar&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
einzureichen.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Mit den Wahlvorschlägen sind einzureichen:&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
-  Eine schriftliche Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers, dass sie  oder er mit der Benennung in dem Wahlvorschlag einverstanden ist,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-  eine Bescheinigung der Gemeindebehörde am Ort der Hauptwohnung, dass  die Bewerberin oder der Bewerber die Voraussetzungen der Wählbarkeit  erfüllt,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-  für Unionsbürgerinnen oder Unionsbürger die Versicherung an Eides  Statt, dass sie in Hessen nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-  Namen, Vornamen und Anschrift der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner  des Wahlvorschlags sowie eine Bescheinigung des Gemeindevorstandes über  ihre Wahlberechtigung,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-  bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen die Niederschrift  über die Versammlung, in der die Bewerberin oder der Bewerber  aufgestellt wurde.&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Ein  Wahlvorschlag kann nach der Einreichung nur mit schriftlicher  Zustimmung aller Unterzeichnerinnen und Unterzeichner des Wahlvorschlags  zurück genommen werden.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Nach der Zulassung können Wahlvorschläge nicht mehr geändert oder zurück genommen werden.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Die  Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 20.03.2014  einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge  berühren, noch rechtzeitig behoben werden können.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Vellmar, 27.01.2014&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Protokolle ===&lt;br /&gt;
Die Protokolle werden unter [[HE:Kassel/Protokolle]] abgelegt.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Hhseguin</name></author>
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