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	<title>Diskussion:Oberfranken/Vorstand/Geschäftsordnung - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-04-23T07:28:44Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Piratenwiki Mirror</subtitle>
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		<id>https://wikimirror.piraten.tools/wiki/index.php?title=Diskussion:Oberfranken/Vorstand/Gesch%C3%A4ftsordnung&amp;diff=55631638&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;DimMyPrp: /* Kaufverträge */</title>
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		<updated>2009-09-09T18:59:10Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;span dir=&quot;auto&quot;&gt;&lt;span class=&quot;autocomment&quot;&gt;Kaufverträge&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;==4 Aufgabenverteilung==&lt;br /&gt;
===Allgemein===&lt;br /&gt;
* Vertretung der Partei nach außen: Vorsitzender, Stellvertretender Vorsitzender&lt;br /&gt;
* Einberufung der Vorstandssitzungen: Vorsitzender, Stellvertretender Vorsitzender&lt;br /&gt;
* Führung der laufenden Geschäfte incl.Mitgliederverwaltung: Generalsekretär, Stellvertretender Vorsitzender&lt;br /&gt;
* Verwaltung der Kontakte des Bezirksverbandes zur externa und anderen Gebietsverbänden: Generalsekretär&lt;br /&gt;
* Finanzplanung, Buchführung, Controlling, Steuerberater,Zuschüsse: Schatzmeister&lt;br /&gt;
* Laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und Träger: Schatzmeister&lt;br /&gt;
* Spendenwesen: Politischer Geschäftsführer&lt;br /&gt;
* Öffentlichkeitsarbeit: Vorsitzender, Stellvertretender Vorsitzender&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Entwicklung politischer Aktivitäten, Strategien und Konzeption: Politischer Geschäftsführer&lt;br /&gt;
* Technische Infrastruktur, Koordination &amp;amp; Gesamtverantwortung: Generalsekretär, Politischer Geschäftsführer&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Leitung der Vorstandssitzungen: Vorsitzender, Stellvertretender Vorsitzender&lt;br /&gt;
* Planung des Jahresprogramms des Vorstands: Vorstand (mehrheitlich)&lt;br /&gt;
* Einberufung der Mitgliederversammlung: Vorstand (mehrheitlich)&lt;br /&gt;
* Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation: Vorstandsmitglied, benannt durch die Vorstandssitzungen&lt;br /&gt;
 Wie bisher&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Kaufverträge===&lt;br /&gt;
Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Tätigkeit ermächtigt Anschaffungen, die dem Wahlkampf oder dem laufenden Geschäftsbetrieb dienen, bis zu einem Betrag von 20,- EUR ohne vorherige, formale Genehmigung durch eine Vorstandsitzung zu tätigen.&lt;br /&gt;
 Vereinfacht Kleinkäufe, insbesondere unter Zeitdruck&lt;br /&gt;
 [[Benutzer:DimMyPrp|DimMyPrp]] 20:32, 9. Sep. 2009 (CEST)&lt;br /&gt;
Anschaffungen ab einem Betrag von 5,- EUR bedürfen der vorherigen, formlosen Inkenntnissetzung des Vorstandsvorsitzenden, dessen Stellvertreter oder mindestens zweier anderer Vorstandsmitglieder.&lt;br /&gt;
 Der Nachvollziehbarkeit halber&lt;br /&gt;
 [[Benutzer:DimMyPrp|DimMyPrp]] 20:32, 9. Sep. 2009 (CEST)&lt;br /&gt;
Bei Missbrauch kann einzelnen Vorstandsmitgliedern dieses Recht per Beschluss durch die Vorstandsschaft entzogen werden.&lt;br /&gt;
 Rechtlicher Fallback&lt;br /&gt;
 [[Benutzer:DimMyPrp|DimMyPrp]] 20:32, 9. Sep. 2009 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 kann gestrichen werden (siehe unten)&lt;br /&gt;
 [[Benutzer:DimMyPrp|DimMyPrp]] 20:59, 9. Sep. 2009 (CEST)&lt;br /&gt;
Zur Durchführung erteilen der Vorstandsvorsitzende und ein weiteres Vorstandsmitglied berechtigt durch [[Oberfranken/Satzung#§ 9a - Der Vorstand|Satzung §9a Abs. 2]] [http://de.wikipedia.org/wiki/Handlungsvollmacht Artvollmachten] an alle Vorstandsmitglieder.&lt;br /&gt;
Bei Missbrauch kann einzelnen Vorstandsmitgliedern diese Vollmacht durch den Vorstandsvorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied wieder entzogen werden.&lt;br /&gt;
 Besser formuliert&lt;br /&gt;
 [[Benutzer:DimMyPrp|DimMyPrp]] 20:59, 9. Sep. 2009 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Dauerschuldverhältnisse===&lt;br /&gt;
Verträge und Anschaffungen die den Ortsverband vertraglich an einen Dritten binden (sog. [http://de.wikipedia.org/wiki/Dauerschuldverh%C3%A4ltnis Dauerschuldverhältnisse]) dürfen gemäß [[Oberfranken/Satzung#§ 9a - Der Vorstand|Satzung §9a Abs. 2]] nur gemeinsam durch den Vorstandsvorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied eingegangen werden. In jedem Fall sind Dauerschuldverhältnisse durch vorher einberufene Vorstandssitzungen zu genehmigen.&lt;br /&gt;
 Eher optional bzw. genauere Definition der Satzung §9a Abs. 2&lt;br /&gt;
 [[Benutzer:DimMyPrp|DimMyPrp]] 20:32, 9. Sep. 2009 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Finanzen und Spenden===&lt;br /&gt;
Der Zugriff auf Bankkonten und Barkassen, deren Verwaltung, sowie die rechtsverbindliche Annahme von Spenden und das ausstellen von Spendenbescheinigungen obliegt in erster Linie dem Schatzmeister.&lt;br /&gt;
Der Vorstandsvorsitzende und dessen Stellvertreter machen im Zusammenhang mit Finanzangelegenheiten und der Spendenannahme von ihrem Recht gemäß [[Oberfranken/Satzung#§ 9a - Der Vorstand|Satzung §9a Abs. 2]] nur nach vorheriger Genehmigung des Schatzmeisters Gebrauch.&lt;br /&gt;
Sollte eine Genehmigung durch den Schatzmeister grund längerer Abwesenheit nicht möglich sein, ist gemäß Satzung §9a Abs. 2 zu verfahren.&lt;br /&gt;
Unabhängig davon ist ist der Schatzmeister über getätigte Finanzgeschäfte und empfangene Spenden zu unterrichten.&lt;br /&gt;
 Gemäß Satzung §9a Abs. 2 darf der Vorstandsvorsitzende oder dessen Vertreter&lt;br /&gt;
 zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied den Bezirksverband rechtskräftig&lt;br /&gt;
 vertreten.&lt;br /&gt;
 Das schließt meiner Meinung auch den Zugriff auf Bankkonten und Kassen ein,&lt;br /&gt;
 sowie die Ermächtigung zur Annahme von Spenden und das Ausstellen von &lt;br /&gt;
 Spendenquittungen.&lt;br /&gt;
 Dieses Recht NUR dem Schatzmeister zu zu sprechen, wäre fatal. Denn im Fall&lt;br /&gt;
 von Krankheit oder längerer Abwesenheit des Schatzmeisters könnte nicht auf &lt;br /&gt;
 die Finanzen zugegriffen werden.&lt;br /&gt;
 Daher:&lt;br /&gt;
 - Normalerweise obliegen Finanz- und Spendenangelegenheiten dem Schatzmeister&lt;br /&gt;
 - Will der Vorstand doch eingreifen, braucht er die Genehmigung vom&lt;br /&gt;
   Schatzmeister&lt;br /&gt;
 - Erst wenn der Schatzmeister länger nicht greifbar ist (Krankheit, etc.), &lt;br /&gt;
   darf der Vorstand auf die Finanzen zugreifen und Spenden annehmen, etc.&lt;br /&gt;
   Er muss aber den Spendenmeister im Nachhinein über die getätigten Geschäfte&lt;br /&gt;
   unterrichten.&lt;br /&gt;
 [[Benutzer:DimMyPrp|DimMyPrp]] 20:32, 9. Sep. 2009 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das ist in der Landesfinanzordnung anders geregelt, wenn ich mich recht erinnere. Diese gilt laut unserer Satzung entsprechend.--[[Benutzer:Just-Ben|Benjamin Stöcker]] 20:59, 9. Sep. 2009 (CEST)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;DimMyPrp</name></author>
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