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	<title>Benutzer:Stickedy/KV-Bezirk - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-04-23T09:23:11Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Piratenwiki Mirror</subtitle>
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		<id>https://wikimirror.piraten.tools/wiki/index.php?title=Benutzer:Stickedy/KV-Bezirk&amp;diff=55862266&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Stickedy: Die Seite wurde neu angelegt: „==Abschnitt C: Allgemeine Kreisverbandssatzung==    ====§ 1 Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet==== (1) Dieser Kreisverband ist eine Untergliederung des Bezirksverb…“</title>
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		<updated>2012-09-30T20:49:58Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Die Seite wurde neu angelegt: „==Abschnitt C: Allgemeine Kreisverbandssatzung==    ====§ 1 Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet==== (1) Dieser Kreisverband ist eine Untergliederung des Bezirksverb…“&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;==Abschnitt C: Allgemeine Kreisverbandssatzung==&lt;br /&gt;
  &lt;br /&gt;
====§ 1 Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet====&lt;br /&gt;
(1) Dieser Kreisverband ist eine Untergliederung des Bezirksverbandes Oberfranken in der Piratenpartei Deutschland.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(2) Der Kreisverband führt den Namen Piratenpartei Deutschland „Kreisverband ...“ und die Kurzbezeichnung „PIRATEN ...“ (unter Hinzufügung ihrer &lt;br /&gt;
Gebietsbezeichnung). Die Verwendung des verkürzten Namens „Piratenpartei ...“ (unter Hinzufügung ihrer Gebietsbezeichnung) ist zulässig. Die offizielle Abkürzung des Kreisverbandes lautet &amp;quot;PIRATEN&amp;quot;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Der Sitz des Kreisverbandes und der Kreisgeschäftsstelle ist in der Kreisstadt des entsprechenden Landkreises. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Das Tätigkeitsgebiet des Kreisverbandes ist der Landkreis und dessen zugehörige Wahlkreise bis zur Gründung eigener Untergliederungen in den politisch anders gegliederten Wahlkreisteilen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====§ 2 Mitgliedschaft====&lt;br /&gt;
(1) Mitglied des Kreisverbandes ist jedes Mitglied der Piratenpartei Deutschland mit angezeigtem Wohnsitz im Gebiet des Kreisverbandes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Im Übrigen gelten die Regelungen der Bezirkssatzung.&lt;br /&gt;
====§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft==== &lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(1) Die Regelungen der Bezirkssatzung finden entsprechende Anwendung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder====&lt;br /&gt;
(1) Die Regelungen der Bezirkssatzung finden entsprechende Anwendung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft====&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(1) Die Regelungen der Bezirkssatzung finden entsprechende Anwendung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====§ 6 Ordnungsmaßnahmen====&lt;br /&gt;
Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder des Kreisverbandes werden durch übergeordnete Gliederungen gemäß deren Satzung verhängt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====§ 7 Gliederung ====&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(1) Die Regelungen der Bezirkssatzung finden entsprechende Anwendung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====§ 8 Verhaltensweise von Gliederungen==== &lt;br /&gt;
Der Kreisverband verpflichtet sich, den Regelungen der übergeordneten Satzungen bezüglich des Verhältnisses der einzelnen Gliederungen zueinander Folge zu leisten und seine Untergliederungen zu ebensolchem Verhalten anzuhalten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====§ 9 Organe des Kreisverbandes==== &lt;br /&gt;
(1) Organe des Kreisverbandes sind der Kreisparteitag und der Kreisvorstand.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====§ 10 Der Kreisparteitag==== &lt;br /&gt;
(1)  Der Kreisparteitag ist das höchste Organ des Kreisverbandes. Er  berät  und beschließt über grundsätzliche politische und organisatorische  Fragen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2)  Der Kreisparteitag ist die Mitgliederversammlung auf Kreisebene. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3)  Der Kreisparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die  Einberufung  des Kreisparteitages erfolgt aufgrund eines Kreisvorstandsbeschlusses  oder  wenn ein Zehntel, mindestens jedoch fünf stimmberechtigte  Mitglieder des  Kreisverbandes eine Einberufung schriftlich beim  Kreisvorstand  beantragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4)  Der Vorstand lädt jedes stimmberechtigtes Mitglied zum Parteitag in Textform mindestens 2 Wochen vorher ein. Die Einladung zum Kreisparteitag hat Angaben zum Tagungsort,  Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere  aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens  fünf Tage vor dem Kreisparteitag sind die Tagesordnung in aktueller  Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Kreisvorstand  eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Antragsberechtigt ist jedes stimmberechtigte Mitglied des Kreisverbandes. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6)  Der Kreisparteitag nimmt den Tätigkeitsbericht des Kreisvorstandes  entgegen und entscheidet daraufhin über seine Entlastung. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7)  Der Kreisparteitag wählt mindestens einen Rechnungsprüfer, der den  finanziellen Teil des Tätigkeitsberichts des Kreisvorstandes, vor der  Entlastung über ihn prüft. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Parteitag  verkündet und zu Protokoll genommen. Danach ist der Rechnungsprüfer aus  seiner Funktion entlassen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(8)  Der Kreisparteitag wählt mindestens zwei Kassenprüfer. Diesen obliegen  die Vorprüfung des finanziellen Tätigkeitsberichtes für den folgenden  Kreisparteitag und die Vorprüfung, ob die Finanzordnung und das PartG  eingehalten wird. Sie haben das Recht, Einsicht in alle finanzrelevanten  Unterlagen zu verlangen und auf Wunsch Kopien persönlich ausgehändigt  zu bekommen. Sie sind angehalten, etwa zwei Wochen vor dem  Kreisparteitag die letzte Vorprüfung der Finanzen durchzuführen. Ihre  Amtszeit endet durch Austritt, Rücktritt, Entlassung durch den  Kreisparteitag oder mit Wahl ihrer Nachfolger. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(9 ) Über den Kreisparteitag, die Beschlüsse und Wahlen wird ein  Ergebnisprotokoll gefertigt, das von der Protokollführung, der  Versammlungsleitung und der Wahlleitung unterschrieben wird. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(10)  Sofern vom Bezirksparteitag nicht  anders beschlossen, sind Gäste hierzu zugelassen und Aufnahmen des  Bezirksparteitages sind als Mitschnitt der Rede in Ton und Bild  gestattet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====§ 10 Der Kreisvorstand==== &lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(1) Dem Vorstand gehören mindestens drei Mitglieder an: Ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender und ein Schatzmeister. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Durch einfachen Beschluß des Kreisparteitags können bei der jeweiligen Vorstandswahl zusätzlich eine gerade Anzahl an Beisitzern gewählt werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Der Vorstand vertritt den Kreisverband nach innen und außen. Er führt die Geschäfte auf Grundlage der Beschlüsse des Kreisparteitages und der Satzungen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Kreisparteitag oder mindestens einmal im Kalenderjahr schriftlich geheim gewählt. Die Amtszeit endet durch Austritt, Rücktritt, Entlassung durch den Kreisparteitag oder mit Wahl eines neuen Vorstands. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Der Kreisvorstand hält Vorstandssitzungen spätestens  21 Tage nach dem Antrag eines stimmberechtigten Mitgliedes ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Zur Vorstandssitzung wird vom Vorsitzenden oder bei  dessen Verhinderung von einem  seiner Stellvertreter in Textform mit  einer Frist von fünf Tagen unter Angabe der Tagesordnung und des  Tagungsortes einberufen. Bei außerordentlichen Anlässen kann die  Einberufung auch kurzfristiger erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung und veröffentlicht diese angemessen. Sie umfasst unter anderem Regelungen zu:&lt;br /&gt;
a) Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder,b) Dokumentation der Sitzungen,c) Form und Umfang des Tätigkeitsberichts, d) Form und Hinterlegung von Beschlüssen des Vorstandes. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(8) Die Führung der Kreisgeschäftsstelle wird durch den Vorstand beauftragt und beaufsichtigt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(9) Der Vorstand liefert zum Kreisparteitag einen schriftlichen Tätigkeitsbericht ab. Dieser umfasst alle Tätigkeitsgebiete der Vorstandsmitglieder, wobei diese in Eigenverantwortung des Einzelnen erstellt werden. Wird der Vorstand insgesamt oder ein Vorstandsmitglied nicht entlastet, so kann der Kreisparteitag oder der neue Vorstand gegen ihn Ansprüche gelten machen. Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, hat dieser unverzüglich einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und dem Vorstand zuzuleiten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(10) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, oder kann dieses seinen Aufgaben dauerhaft nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Kreisvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn er mit weniger als drei handlungsfähigen  Vorstandsmitgliedern besetzt ist oder wenn der  Vorstand sich  selbst  für handlungsunfähig erklärt. In diesem Fall ist unmittelbar durch den Bezirksvorstand ein außerordentlicher Kreisparteitag einzuberufen. Bis zur Wahl eines neuen Kreisvorstandes bestellt der Bezirksvorstand unmittelbar einen kommissarischen Kreisvorstand. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====§ 12 Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen====&lt;br /&gt;
Die Regularien der Bezirkssatzung finden entsprechend Anwendung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====§ 13 Satzungs- und Programmänderung====&lt;br /&gt;
(1) Änderungen der Kreissatzung können nur von einem Kreisparteitag mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Kreisparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens zwei Wochen vor Beginn des Kreisparteitages in Textform beim Kreisvorstand eingegangen ist. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland wird vom Kreisverband übernommen. Ein eigenes Wahlprogramm basierend auf den Werten des Grundsatzprogrammes kann auf Kreisebene für Kommunalwahlen bei Bedarf vom Kreisparteitag verabschiedet werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====§ 14 Finanzen====&lt;br /&gt;
(1) Der Kreisverband verzichtet auf eine eigene Kassenführung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====§ 15 Auflösung und Verschmelzung====&lt;br /&gt;
Die Auflösung oder Verschmelzung regeln die Satzungen der übergeordneten Gliederungen.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Stickedy</name></author>
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