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	<title>Benutzer:Just-Ben/Spielwiese/Jushg - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-05-04T05:28:19Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Piratenwiki Mirror</subtitle>
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		<id>https://wikimirror.piraten.tools/wiki/index.php?title=Benutzer:Just-Ben/Spielwiese/Jushg&amp;diff=55684729&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Just-Ben: Die Seite wurde neu angelegt: „Dies ist ein Positionspapier zum  Jugendschutz und JMStV beschlossen vom (... Dem Landesvorstand der Piratenpartei Bayern ...) nachfolgend als wir bezeichnet.  ==…“</title>
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		<updated>2010-10-14T13:49:33Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Die Seite wurde neu angelegt: „Dies ist ein Positionspapier zum  Jugendschutz und JMStV beschlossen vom (... Dem Landesvorstand der Piratenpartei Bayern ...) nachfolgend als wir bezeichnet.  ==…“&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Dies ist ein Positionspapier zum  Jugendschutz und JMStV beschlossen vom (... Dem Landesvorstand der Piratenpartei Bayern ...) nachfolgend als wir bezeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kritik an den bestehenden Regelungen des Jugendschutzes ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Text unter diesem Punkt basiert auf einem [http://wiki.junge-piraten.de/w/images/b/bc/Jugendschutz_%26_Medienzensur.pdf Positionspapier der Jungen Piraten] [https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/1185.html In LQFB] und steht unter der [http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/ CC-BY-SA]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Jugendschutz ist in Deutschland unserer Meinung nach im Allgemeinen zu streng geregelt und überbürokratisiert. Wir sehen, dass die Regeln dermaßen unpraktisch sind, dass sie sogar von verantwortungsbewussten Eltern regelmäßig ignoriert werden. Da zu strenge Regeln, welche nicht ernst genommen werden, für fehlendes (Un-)rechtsbewusstein sorgen, sind wir für eine komplette Reform des Jugendschutzes in Deutschland.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Evaluation bestehender Regelungen, Forderung wissenschaftlicher Grundlagen===&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Für uns ist es inakzeptabel, dass Verbote oder Einschränkungen von medialen Inhalten –  insbesondere von Videospielen – häufig mit, wenn nicht fragwürdiger, zumindest widersprüchlicher wissenschaftliche Grundlage gefordert oder verordnet werden. &lt;br /&gt;
Viele der von anderen Politikern zitierten Studien zum Thema “gewalthaltige Medien” widersprechen einander oder entsprechen nicht den Kriterien wissenschaftlicher Arbeit. Eindeutige Ergebnisse lassen sich daraus bisher nicht ableiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir setzen uns deshalb dafür ein, bestehende Regelungen zu überprüfen, mit aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen – sofern vorhanden – abzugleichen, neu zu evaluieren und gegebenenfalls entsprechende Konsequenzen, beispielsweise auch die Abschaffung dieser Regelungen, zu ziehen. Zu diesem Zweck ist auch weitere Forschung auf den entsprechenden Gebieten notwendig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Abschaffung BPjM ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Etwaiger Jugendschutz soll, wie der Name schon sagt, ausschließlich für Minderjährige  gelten. Dies sehen wir in der aktuellen Gesetzeslage in Bezug auf Medien nicht gegeben – auch Volljährige werden durch die rigorosen Jugendschutzbestimmungen eingeschränkt, da einerseits oft freiwillige Inhaltseinschränkungen auf Seiten der Hersteller betrieben, sowie die Beschaffung entsprechender Medien andererseits erheblich erschwert wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hinzu kommt, dass die Zusammensetzung dieser Gremien nicht transparent ist und ihre Entscheidungen häufig sehr unbegründet wirken. Mangelnde Transparenz sorgt in der heutigen Zeit für Unverständniss und Distanz. Gerade beim staatlichen Eingriff in die Meinungsfreiheit wie beim Jugendschutz ist dies nicht tolerierbar.  Da es mit Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) und FSK bereits Prüfungsinstitutionen auf den jeweiligen Gebieten gibt, schlagen wir deshalb eine Abschaffung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) und den daraus resultierenden Konsequenzen der Indizierung von Medien welche derzeit faktisch einem Vertriebsverbot gleichkommen. In jedem Fall sollte jedoch die personelle Zusammensetzung überdacht und abgeändert werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Alterseinstufungen nicht bindend ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jeder Mensch entwickelt sich anders und in einem für ihn selbst eigenen Tempo. Die eigene Reife zu beurteilen, vermögen, wenn überhaupt, nur Nahestehende oder auch die Person selbst. Der Staat hingegen setzt den Reifegrad eines Heranwachsenden und somit dessen Eignung für bestimmte Inhalte mit seinem Alter gleich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Regelung ist unzureichend, da sie die individuelle Entwicklung der Jugendlichen völlig &lt;br /&gt;
ausklammert und ihnen somit niemals gerecht werden kann. Da für die Erziehung nach wie vor die jeweils Erziehungsberechtigten verantwortlich sind, sollten Altersfreigaben keinesfalls bindend sein, was gegenwärtig noch immer der Fall ist. Verbindliche Alterskennzeichnungen sind Einmischungen in private Erziehungsangelegenheiten, die dem Individuum auf diesem Wege bestimmte Ideale und Wertevorstellungen aufdrängt. Dieses Mittel ist daher vom Staat mit extremer Bedacht und nur bei gut und ausreichenden begründeten Ausnahmen anzuwenden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Altersfreigaben sollten lediglich eine Hilfestellung für die Erziehungsberechtigten bei der Beurteilung bestimmter Inhalte darstellen und sie nicht von ihrem Erziehungsauftrag entbinden. (Bestehende Regelungen anderer Länder – bspw. Belgien, Dänemark, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Österreich, Schweiz, USA etc. – zeigen, dass dieses Konzept durchaus funktionieren kann.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== PEGI statt USK ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Großteil der Europäischen Union hat sich mittlerweile das PEGI-System zur Alterseinstufung von Videospielen etabliert. Lediglich Deutschland unterhält zusätzlich noch ein eigenes Kontrollgremium. Dies stellt sowohl für die Konsumenten, also im Prinzip alle Bürger, als auch Entwickler und Händler aufgrund erschwerter Verkaufsbedingungen (Festlegung auf bestimmte Vertriebswege, Ausweiskontrolle bei Postsendungen, Post-&lt;br /&gt;
Ident-Verfahren etc.) vermeidliche Hürden dar. Dieses erachten wir als unnötig und fordern  daher, die USK abzuschaffen und das europäische System zu übernehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Videospiele sind Kunst===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgrund der kürzlich erfolgten Anerkennung von Videospielen als Kulturgut fordern wir, dies endlich auch in der Praxis anzuwenden und gesetzliche Ausnahmen wie beispielsweise die Kunstfreiheit auch auf Video- und Computerspiele auszuweiten, die einen künstlerischen Anspruch haben. Dies schützt diese neue Kunstform vor zu starken staatlichen Repressalien wie zum Beispiel eine allzu schnelle Indizierung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kritik am JMStV-E (Neuregelung 2011) ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Grundlegendes===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die   von den Staatsregierungen beschlossene  des JMStV verschärft die   falschen Regelungen des Jugendschutzes  weiter und überträgt sie mit   ungeeigneten Mitteln auf ein das Medium  Internet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir sehen den Regelungen im aktuellen JMStV daher mit großer Besorgnis entgegen.  Sie sind qualifiziert dafür, die Senderfreiheit - die Freiheit jedes  Einzelnen zum Sender zu werden -  im Internet durch den Aufbau von  Hürden zu beschränken, womit tendenziell im Internet Sendemonopole wie  in den analogen Medien entstehen, da es sich Betreiber von kleinen  Seiten nur schwerer leisten können, sich an die geforderten Standards zu  halten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das  Internet lebt aber von seiner extremen Dynamik, welche auch in der  Senderfreiheit begründet liegt. Deutschland droht durch diese  Neuregelungen des JMStV noch stärker den Anschluss in der digitalen Welt  zu verlieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Verpflichtung der Webseitenbetreiber ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insbesondere  kritisieren wir die Regelungen im §5 Abs 1, da sie für das Internet  schlicht ungeeignet sind. Das Internet ist kein Rundfunk im üblichen  Sinn, da die Beschränkung der Sendekanäle fehlt. Die Regelungen aus  Absatz 1, Absatz 2 und Absatz 5 sind auch nicht, wie öfter behauptet,  &amp;quot;freiwillig&amp;quot;, sondern bedeuten, dass jede Webseite - und damit jeder  noch so kleine private Blog - entweder eine Altersverifikation einbinden  muss, den Blog nur zu gewissen Uhrzeiten zugänglich machen darf oder  das Blog mit einer passenden Alterskennzeichnung versehen muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zwar ist die Überprüfung der Alterskennzeichnung durch eine anerkannte Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontolle   im Gesetz eine Kann-Bestimmung, aber sie ist dabei so schwammig  formuliert, dass wir die Gefahr sehen, dass bald daraus durch  Rechtsprechung eine Muss-Bestimmung wird. Dies gefährdet kleine  gewerbliche Seiten und Millionen von privaten Webseiten und Blogs im  Internet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Schwacher &amp;quot;Haftungsausschluss&amp;quot; für Usercontent===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die  angebliche und extrem notwendige Ausnahme für Inhalte die von &amp;quot;Nutzern&amp;quot;  der Seite erstellt wurde - zum Beispiel Kommentare in einem Blog - ist  nicht wirklich vorhanden. So wird im Absatz 3 des §5 diese Ausnahme nur  zugebilligt, wenn der Webseitenbetreiber einem  Verhaltenskodex einer   anerkannten Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle unterwirft.  Dieser kann im Detail dann allerdings das Überprüfen jedes einzelnen  Inhalts fordern. Die Ausnahme wird später wahrscheinlich einfach keine  mehr sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Hoher Aufwand für die Kennzeichnung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im  §11 wird von den Webseitenbetreibern verlangt, dass die Webseiten so  programmiert - gemeint ist wohl gekennzeichnet - werden, dass ein geeignetes Jugendschutzprogramm diese Kennzeichnung versteht. Wie diese Kennzeichnung im Detail aussehen soll, legen nach §12 die  anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle, die KJM,  die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF  und das Deutschlandradio im  Benehmen mit den obersten Landesjugendbehörden fest.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da  das Gesetz keinerlei Vorgaben macht, befürchten wir dass der Standard  nicht so gesetzt wird, dass er einfach, leicht und kostengünstig  umzusetzen ist. Viel mehr erwarten wir bei diesen Beteiligten, dass der  Standard komplexe Merkmale beinhalten wird, die der &amp;quot;Sicherheit&amp;quot; und der  &amp;quot;Verifikation&amp;quot; dienen sollen. Schließlich dient dies durchaus dem  Eigeninteresse der Anstalten - weniger Konkurrenz im Internet. Ebenfalls  auffallend ist, dass keine Behörde oder Stelle involviert ist, die über  entsprechende technische Kompetenz verfügt, wie zum Beispiel das BSI.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Alternativen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir  halten das aktuelle System für aufwendig, ungeeignet und  wirkungslos. Die Änderungen durch den JMStV verschärfen die Situation noch. Die Selbstkennzeichnung der Anbieter ist extrem aufwendig  und wird die vorhanden Angebote im deutschsprachigen Teil des Internets  einschränken. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Einsatz von Whitelists ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei hilft das System nur dann, wenn die Eltern selbst dieses auch wirklich einsetzen. Diejenigen Eltern, die ihren Erziehungsauftrag allerdings ernst nehmen, könnten dies auch mit Whitelists erreichen. Dort müssen die gewünschten Webseiten einzeln freigeschaltet werden, wobei Basis- und Beispiellisten unter  anderem von gemeinnützigen Vereinen mit staatlicher Föderung erstellt werden könnten. So ein System wäre weitaus kostengünsiger und effektiver  und würde das gesammte World Wide Web erfassen und nicht nur den Teil,  der dem JMStV unterliegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Desweiteren  führen Whitelists zu Diskussionen zwischen Erziehungsberechtigten und  Schutzbedürftigen, da die Freischaltung weiterer Seiten erbeten werden  muss. Dies kann dazu genutzt werden, mit dem Kind über den Inhalt der  Seite und den Grund des Wunsches zu sprechen. Solche Unterhaltungen  können die Medienkompetenz sowohl der Erziehungsberechtigten und der  Kinder nur stärken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Erziehungshilfeleistungen Anbieten ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir  gehen davon aus, dass verantwortungsbewusste Eltern bereits jetzt den  Zugang zum Internet von Schutzbedürftigen geeignet überwachen oder dazu bereit wären, wenn sie entsprechende Hilfe bekommen würden. Eine Hilfe bei der sinnvollen Umsetzung wird durch den JMStV aber nicht gewährleistet. Es ist unserer Meinung nach weitaus sinnvoller, das  Geld, das in diese Placebo-Politik fließt, in effektive Hilfe für lernbereite Eltern fließen zu lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dass es Erziehungsberechtigte gibt, die Ihren Pflichten nicht nachkommen, ist uns bewusst. Hier helfen allerdings auch nicht die Regelungen, die im Staatsvertrag vorhanden  sind. Es ist davon auszugehen, dass vernachlässigte Kinder im Zugang zum  Internet nicht eingschränkt werden. Dieses Verhalten von den  Erziehungsberechtigten ist natürlich falsch. Allerdings sollte hier genauso eingegriffen werden, wie bei anderen Vernachlässigungen, zum  Beispiel durch die sozialpädagogische Familienhilfe und das Jugendamt, eben durch kompetente Ansprechpartner. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Medienkompetenz der Helfer Stärken ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein großes Problem ist, dass im Jugendamt beziehungsweise in der beauftragten sozialpädagogischen Familienhilfe derzeit nur geringfügige Internetkompetenz vorhanden ist. Die Stellen sind schlicht nicht in der Lage den oft nur überforderten Eltern zu helfen.  Hier gilt es anzusetzen und entsandte Jugendhelfer zu Schulen beziehungsweise Schulungsbestätigungen von den beauftragten Einrichtungen zu fordern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Schlussworte==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Schutz der Jugend ist in der heutigen Zeit ein wichtiges Thema. Es ist auf jeden Fall  zu wichtig um es in der Symbolpolitik, welche seit Jahren praktiziert wird, schleifen zu lassen. Wir brauchen einen effektiveren Jugendschutz, der nur über die Eltern möglich ist. Diese brauchen dafür fachlich qualifizierte Hilfe, anstelle von Einschränkungen durch überregulierte Gesetze, die die Erziehungsberechtigten unnötig einschränken und überfodern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kosten die in diese Überregulierung könnten richtigt eingesetzt viel Gutes tun, zum Beispiel in der Vermittlung von Medienkompetenz und wirklich Hilfestellung in der Abwendung von Entwicklungsgefahren für die Kinder.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir fordern daher alle Fraktionen in den Landtagen auf, den JMStV-E nicht zu ratifizieren, da er, im gegensatz zu Clientseitigen Whitelists, unwirksam ist und den Jugendschutz nicht verbessert, sondern nur die durch das Internet gewonnene Publikationsfreiheit des Einzelnen einschränkt. Stattdessen sollte die Politk endlich beginnen Maßnahmen für einen effizienten, modernen und hilfreichen Jugendschutz einzuleiten.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Just-Ben</name></author>
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