<?xml version="1.0"?>
<feed xmlns="http://www.w3.org/2005/Atom" xml:lang="de">
	<id>https://wikimirror.piraten.tools/wiki/index.php?action=history&amp;feed=atom&amp;title=Benutzer%3AJensSeipenbusch%2FEMailRichtlinie</id>
	<title>Benutzer:JensSeipenbusch/EMailRichtlinie - Versionsgeschichte</title>
	<link rel="self" type="application/atom+xml" href="https://wikimirror.piraten.tools/wiki/index.php?action=history&amp;feed=atom&amp;title=Benutzer%3AJensSeipenbusch%2FEMailRichtlinie"/>
	<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wikimirror.piraten.tools/wiki/index.php?title=Benutzer:JensSeipenbusch/EMailRichtlinie&amp;action=history"/>
	<updated>2026-05-31T16:44:00Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Piratenwiki Mirror</subtitle>
	<generator>MediaWiki 1.35.14</generator>
	<entry>
		<id>https://wikimirror.piraten.tools/wiki/index.php?title=Benutzer:JensSeipenbusch/EMailRichtlinie&amp;diff=55866404&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;JensSeipenbusch: br</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wikimirror.piraten.tools/wiki/index.php?title=Benutzer:JensSeipenbusch/EMailRichtlinie&amp;diff=55866404&amp;oldid=prev"/>
		<updated>2012-10-22T13:01:59Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;br&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;= Nutzungs- und Vergaberichtlinien von E-Mail-Adressen auf Bundesebene der Piratenpartei Deutschland =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
s.auch https://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Hilope/Entwurf-Mail-Richtlinie&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Status ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vorschlag Jens&lt;br /&gt;
22.10.2012&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wirkungsbereich ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Richtlinie behandelt die Vergabe und Verwaltung von E-Mailadressen unter der Domäne 'piratenpartei.de'. Andere Dienste/Angebote der Partei sind nicht betroffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vergabe ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Berechtigte ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine E-Mailadresse der Domäne 'piratenpartei.de' erhalten folgende Personenkreise:&lt;br /&gt;
* Amtsträger (S1)&lt;br /&gt;
* Mandatsträger auf Bundesebene (S2)&lt;br /&gt;
* Beauftragte (S3)&lt;br /&gt;
* Angestellte (S4)&lt;br /&gt;
oder sonstige Personen, die im Auftrag des Bundesverbandes handeln und für die Erfüllung ihrer Aufgaben eine E-Mailadresse zur dienstlichen Kommunikation benötigen. Für E-Mailadressen solcher sonstigen Personen muss individuell eine der Kategorien (S1,S2,S3,S4) festgelegt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== E-Mail-Kennung und Postfach ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die persönliche E-Mail-Adresse wird grundsätzlich im Format vorname.nachname@piratenpartei.de angelegt. Bei bereits vorhandenen Namen wird ein geeigneter Zusatz (zweiter Vorname, Nummer oder ähnliches) in Absprache mit dem Besitzer der Adresse verwendet.&lt;br /&gt;
Falls der Betreffende bereits ein Postfach bei einer Untergliederung der Partei unterhält, wird die neue E-Mail-Adresse als (sendefähige*) Weiterleitung auf sein bereits vorhandenes Postfach eingerichtet, sofern er dem nicht widerspricht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Funktionsadressen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Funktions- oder Gruppen-Adressen wie die des Vorstands oder Schiedsgerichts können auf einen Verteiler weitergeleitet werden (bspw. direkte Liste, Mailingliste oder Ticketsystem). Sie liegen als Weiterleitung im Hauptnamensraum '@piratenpartei.de'.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Nutzung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Art ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mailadresse wird ausschließlich für die Nutzung im Zusammenhang mit der Berechtigung vergeben. Die Adresse ist ausschließlich für die parteiliche Arbeit zu nutzen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Dauer ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die E-Mailadresse und das ggf. damit zusammenhängende Postfach werden grundsätzlich für die Dauer der Berechtigung zur Verfügung gestellt.&lt;br /&gt;
E-Mail-Adressen der Amts- und Mandatsträger auf Bundesebene (S1 und S2) dürfen auch nach Ablauf des Amts oder Mandats weitergenutzt werden, sofern dem keine wichtigen Gründe entgegenstehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Deprovisionierung ===&lt;br /&gt;
====E-Mail-Adressen der Amts- und Mandatsträger auf Bundesebene (S1 und S2)====&lt;br /&gt;
E-Mail-Adressen der Amts- und Mandatsträger auf Bundesebene (S1 und S2) werden nicht automatisch deprovisioniert.&lt;br /&gt;
Gründe für eine Deprovisionierung solcher E-Mailadressen sind Austritt, eigener Wunsch des Betreffenden, begründeter Antrag des zuständigen Bundesvorstandsmitglieds an den Vorstand.&lt;br /&gt;
Falls die Deprovisionierung eines solchen elektronischen Postfachs beschlossen wurde, wird das Deprovisionierungsverfahren nach den Ablaufregeln für Beauftragte(S3) durchgeführt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====E-Mail-Adressen der Beauftragten auf Bundesebene (S3)====&lt;br /&gt;
E-Mail-Adressen von Beautragten auf Bundesebene (S3) werden nach Ablauf der Beauftragung gemäß der entsprechenden nachstehenden Regel deprovisioniert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
a) dem Betreffende wird mitgeteilt, dass und wann sein Postfach ausläuft, sowie der Grund dafür und die zugrundeliegenden Deprovisionierungsregeln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b) dem Betreffende wird Gelegenheit gegeben, eine eigene E-Mailadresse anzugeben für die abschliessende befristete Weiterleitung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
c) der Betreffende wird gebeten, sein Postfach bis zum Ablauf der Nachlaufzeit komplett zu leeren und alle notwendigen Informationen an die Zuständigen zu übergeben (Nachfolger oder Leiter des Projekts)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
d) die E-Mailadresse und das Postfach bleiben für 3 Monate Nachlaufzeit uneingeschränkt benutzbar&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
e) nach Ablauf der Nachlaufzeit wird das Konto gesperrt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
f) nach Möglichkeit wird der zuständige Leiter des Projektes über die bevostehende Löschung unterrichtet&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
g) falls zutreffend wird eingehende Post für weitere 6 Monate an die von dem Betreffenden angegebene Adresse weitergeleitet&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
h) 4 Wochen nach Sperrung des Kontos wird das zugehörige Postfach gelöscht&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====E-Mail-Adressen der Angestellten (S4)====&lt;br /&gt;
E-Mail-Adressen der Angestellten auf Bundesebene (S4) werden nach Ablauf der Anstellung gemäß der entsprechenden nachstehenden Regel sowie den in der Dienstvereinbarung festgelegten Regeln deprovisioniert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
a) dem Betreffende wird 4 Wochen vor Ablauf mitgeteilt, dass und wann sein Postfach ausläuft&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b) der Betreffende wird aufgefordert, die Informationen aus seinem Postfach bis zum Ablauf der Nachlaufzeit komplett an seinen Vorgesetzten zu übergeben&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
c) spätetens 4 Wochen nach Ablauf des Anstellungsvertrages wird das E-Mailkonto gesperrt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
d) eingehende Mails werden nach Maßgabe des Vorgesetzten ggf. vorübergehend umgeleitet (maximal für 3 Monate)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
e) nach Möglichkeit wird der zuständige Vorgesetzte über die bevorstehende Löschung unterrichtet&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
f) das E-Mailkonto wird nach den Erfordernissen der Vertragsbeziehung ggf. archiviert&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
g) 3 Monate nach Sperrung des Kontos wird es gelöscht&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Regelungen für Hosting von Untergliederungen ==&lt;br /&gt;
Für E-Mailadressen von Untergliederungen wird grundsätzlich eine entsprechende Subdomäne benutzt (der Art @landesverband.piratenpartei.de), sofern sie von der Bundes-IT gehostet werden. Falls es keine gesonderte Hostingvereinbarung dazu gibt, werden die hier festgelegten Regeln in analoger Weise auf die E-Mailadressen dieser Subdomäne angewendet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Übergangsbestimmungen ==&lt;br /&gt;
Bereits vergebene E-Mail-Adressen auf Bundesebene fallen ab sofort unter diese Regelung.&lt;br /&gt;
Sie werden in eine der Kategorien (S1,S2,S3,S4) einsortiert und anschliessend dementsprechend behandelt.&lt;br /&gt;
Bei der Einsortierung wird der Betreffende informiert und auf Wunsch angehört.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vorhandene E-Mail-Adressen von Untergliederungen, die von der Bundes-IT gehostet werden und nicht dem vorgegebenen lokalen Teil entsprechen, werden binnen 6 Monaten in Zusammenarbeit mit den Betreffenden und den jeweiligen Untergliederungen umgetragen. Es werden falls notwendig übergangsweise Weiterleitungen geschaltet (maximal 6 Monate). Neuanlagen werden ausschliesslich gemäß dieser Richtlinie erstellt.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;JensSeipenbusch</name></author>
	</entry>
</feed>