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	<title>Benutzer:Ac0/Baustein Weltanschauliche und religiöse Neutralität Kommunalwahlprogramm2014 Bielefeld - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-04-30T04:18:46Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Piratenwiki Mirror</subtitle>
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		<title>imported&gt;Ac0 am 27. Februar 2014 um 21:56 Uhr</title>
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		<updated>2014-02-27T21:56:07Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;{{Box rot|| '''Anmerkung:''' Folgender Baustein zur weltanschaulichen und religiösen Neutralität auf kommunaler Ebene für das Bielefelder Kommunalwahlprogramm 2014 darf gern für euer Wahlprogramm raubmordkopiert, angepasst, verändert etc. werden ;-)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Teilweise fanden im Nachfolgenden auch Passagen aus bereits gestellten bzw. sich noch in Arbeit befindlichen Anträgen der [[AG_Humanistischer_Laizismus|AG Humanistischer Laizismus]], deren Mitglied ich bin, Verwendung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Basis dieses Teil unseres kommunalen Wahlprogramms ist &amp;quot;[[Parteiprogramm#F.C3.BCr_die_Trennung_von_Staat_und_Religion|Für Trennung von Staat und Religion]]&amp;quot; im Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland.&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Weltanschauliche und religiöse Neutralität==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Bielefeld - eine moderne, pluralistische, lebenswerte Stadt für alle Menschen'''&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
In Bielefeld leben Menschen mit unterschiedlicher Herkunft und Kultur sowie verschiedener Religionen und Weltanschauungen zusammen. Grundlage für ein friedliches und gleichberechtigtes Zusammenleben ist die  konsequente Trennung von Staat und Religion und die strikte Neutralität  des Staates und damit auch der Kommunen gegenüber den  verschiedenen  Weltanschauungen und Religionen. &lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Das  Grundgesetz garantiert die Freiheit der Religion. Diese Freiheit  bedeutet nicht nur  die Freiheit, die eigene Religion selbst zu wählen  und auszuüben, sondern auch die Freiheit von religiöser Bevormundung und  das Recht, frei von einem Glauben zu leben. Im Interesse einer  pluralistischen Gesellschaft ist es auch Aufgabe der Stadt Bielefeld,  diese Religionsfreiheit zu garantieren.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Die PIRATENPARTEI Bielefeld fordert daher: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Ein neutrales öffentliches Bildungswesen, &lt;br /&gt;
** das sicher stellt, dass alle Kinder unabhängig von Glaube und Herkunft ein Aufnahmerecht im nächstgelegenen Kindergarten und an der nächstgelegenen Schule bekommen (Initiative &amp;quot;Kurze Beine – Kurze Wege&amp;quot;&amp;lt;ref&amp;gt;http://www.kurzebeinekurzewege.de/&amp;lt;/ref&amp;gt;),&lt;br /&gt;
**dass  Kinder und Jugendliche an allen (überwiegend) öffentlich finanzierten Einrichtungen keine besondere religiöse oder weltanschauliche Prägung erhalten und keinen Religionsunterricht in einem Bekenntnis besuchen müssen, dem sie nicht angehören.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Die weltanschauliche und  religiöse Neutralität in allen kommunalen Einrichtungen und Räumen, das  heißt&lt;br /&gt;
**keine religiösen Symbole in diesen,&lt;br /&gt;
** keine &amp;quot;Einsegnung&amp;quot; dieser bei Neuerrichtung etc.,&lt;br /&gt;
**Gestaltung von kommunalen Feiern ohne religiöse Bezüge,&lt;br /&gt;
** Streichung von Verhaltensvorschriften (z.B. an Feiertagen), die der Allgemeinheit aufgrund religiöser Auffassungen auferlegt werden,&lt;br /&gt;
** bei  Eidesformeln soll es Eidablegenden frei stehen, dem Eid eine persönlich  gewählte religiöse Bekräftigung anzuhängen, im Übrigen soll ein Eid  aber neutral formuliert sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Die Förderung neutraler sozialer Einrichtungen.&lt;br /&gt;
**Die christlichen Bevölkerungsanteile in Deutschland nehmen immer stärker ab. Inzwischen sind schon ca. 38% der Bevölkerung konfessionell ungebunden. Diesem ist inbesondere auch bei sozialen Einrichtungen wie  Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern oder Altenheimen Rechnung zu  tragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Keine religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz und keine religiösen Sonderarbeitsrechte (Initiative &amp;quot;GerDiA&amp;quot;)&amp;lt;ref&amp;gt;http://www.gerdia.de/&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
**Antidiskriminierungsbestimmungen müssen auch in religiösen Einrichtungen gelten, wenn diese (überwiegend) öffentlich finanziert werden. In diesen      Einrichtungen (Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser etc.) soll allein die fachliche  Qualifikation Hauptkriterium bei der Besetzung von Stellen und   Leitungspositionen sein (insbesondere auch, da sonst ein großer Anteil  der Bielefelderinnen und Bielefelder von diesen Arbeitsplätzen  ausgeschlossen sind, da aufgrund der geschichtlichen Entwicklung in  Deutschland religiöse Träger den größten Teil der Arbeitsplätze im  sozialen Bereich anbieten),&lt;br /&gt;
**Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in diesen Einrichtungen (wie z.B. denen der Caritas oder Diakonie) müssen alle grundgesetzlich garantierten       Arbeitnehmerrechte gewährt werden (Betriebsrat, Streikrecht, ordentliche  Tarifverträge, Religionsfreiheit, selbstbestimmte Lebensführung usw.).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Siehe auch:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[http://hpd.de/node/17958 Kirchliches Arbeitsrecht - Städtische Beschäftigungskriterien für Kirchen?]&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;border: 1px solid blue; padding: 2em;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der Stuttgarter Gemeinderat beschloss, die Verwaltung möge alle „freien Träger“ zu einem Gespräch über deren Einstellungs- und Beschäftigungskriterien einladen. Und zwar mit dem Ziel, dass die bei der Stadt üblichen Kriterien erfüllt werden. Das dürfte für die kirchlichen Einrichtungen und ihre diskriminierenden Arbeitsrechte unangenehm werden, zumal gleichzeitig „eine einfache und transparente Fördersystematik“ erarbeitet werden soll.&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Ac0</name></author>
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