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	<title>BY:Vorstand/Beauftragten-Geschaeftsordnung - Versionsgeschichte</title>
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	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Piratenwiki Mirror</subtitle>
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		<id>https://wikimirror.piraten.tools/wiki/index.php?title=BY:Vorstand/Beauftragten-Geschaeftsordnung&amp;diff=55953661&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Tyg: Die Seite wurde neu angelegt: „'''Beauftragten-Geschäftsordnung des Landesverband Bayern''' (Beauftragten-GO)&lt;br&gt; beschlossen via Umlauf, verkündet am 4.7.2019&lt;br&gt;  '''I. Allgemeines'''   …“</title>
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		<updated>2019-07-04T17:14:41Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Die Seite wurde neu angelegt: „&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Beauftragten-Geschäftsordnung des Landesverband Bayern&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (Beauftragten-GO)&amp;lt;br&amp;gt; beschlossen via Umlauf, verkündet am 4.7.2019&amp;lt;br&amp;gt;  &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;I. Allgemeines&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;   …“&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;'''Beauftragten-Geschäftsordnung des Landesverband Bayern''' (Beauftragten-GO)&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
beschlossen via Umlauf, verkündet am 4.7.2019&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''I. Allgemeines''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''§ 1 Anwendungsbereich'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Diese GO regelt die Tätigkeit von Beauftragten im Landesverband der Piratenpartei Bayern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''§ 2 Begriffsbestimmungen'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Vorstand ist das Organ, das die Beauftragung erteilt.&lt;br /&gt;
Vorstandsmitglied ist ein Mitglied des Vorstands.&lt;br /&gt;
Zuständiges Vorstandsmitglied ist das Vorstandsmitglied, das durch Aufgabenverteilung des Vorstands als &lt;br /&gt;
Ansprechpartner für den Beauftragten benannt ist.&lt;br /&gt;
Beauftragte sind z.B. Themenbeauftragte, Leiter und Mitglieder von Servicegruppen, Assistenten&lt;br /&gt;
Themenbeauftragte sind Beauftragte für ein politisches Themengebiet&lt;br /&gt;
Servicegruppen sind Gruppen für organisatorische oder verwaltende Aufgaben.&lt;br /&gt;
Assistenten sind Beauftragte für die direkte Zuarbeit zum Vorstand.  &lt;br /&gt;
Persönliche Assistenten sind Beauftragte für die direkte Zuarbeit zu einem Vorstandmitglied.&lt;br /&gt;
Der Vorstand kann zusätzliche Beauftragungen für bestimmte Aufgaben ausschreiben und/oder beauftragen. &lt;br /&gt;
z.B. Wahlkampf-Organisator, Plakatierungsbeautragter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''§ 3 Dauer der Beauftragung'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Beauftragung beginnt mit einem entsprechenden Vorstandsbeschluss.&lt;br /&gt;
Die Beauftragung endet&lt;br /&gt;
* mit Neuwahl des beauftragenden Vorstands &lt;br /&gt;
* mit einem entsprechenden Vorstandsbeschluss  &lt;br /&gt;
* wenn der Beauftragte seine Beauftragung niederlegt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die  Niederlegung ist gegenüber dem gesamten Vorstand zu erklären&lt;br /&gt;
Der Vorstand kann die Dauer einer Beauftragung befristen.&lt;br /&gt;
Der Vorstand kann in begründeten Einzelfällen auch Beauftragungen z.B. den Datenschutzbeauftragten für &lt;br /&gt;
eine längere Zeit aussprechen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''§ 4 Verhalten von Beauftragten'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Beauftragte repräsentieren auch den Landesverband. &lt;br /&gt;
Sie verhalten sich  – insbesondere auch auf sozialen Medien – angemessen und deeskalierend.&lt;br /&gt;
Beauftragte arbeiten im Rahmen der Beauftragung mit den  (insbesondere  personenbezogenen) Daten &lt;br /&gt;
sorgfältig und im Rahmen der  gesetzlichen  Bestimmungen.&lt;br /&gt;
Beauftragte  arbeiten mit anderen Beauftragten, den Organen der Partei einschließlich ihrer Unter-&lt;br /&gt;
gliederungen sowie den zuständigen  Kassenprüfern unabhängig von persönlichen Befindlichkeiten freundlich &lt;br /&gt;
und kooperativ zusammen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''§ 5 Transparenz'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Öffentliche Ausschreibungen von Beauftragten werden auf der Vorstandsseite veröffentlicht. &lt;br /&gt;
Eine zusätzliche Veröffentlichung an anderer Stelle ist zulässig.&lt;br /&gt;
Die Bewerbungsfrist soll mindestens 14 Tage betragen.&lt;br /&gt;
Alle Beauftragungen werden in einer zentralen und gut auffindbaren gemeinsamen Liste veröffentlicht.&lt;br /&gt;
Alle Beauftragten erstatten über ihre Arbeit öffentlich Bericht. &lt;br /&gt;
Der Bericht ist  in der Regel monatlich mündlich im zweiten Teil der Vorstandssitzung  &amp;quot;Themen und Berichte&amp;quot; &lt;br /&gt;
vorzutragen, mindestens jedoch in das entsprechende Pad einzutragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''II Themenbeauftragte'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''§ 6 Beauftragung von Themenbeauftragten''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der Vorstand kann Themenbeauftragte beauftragen.&lt;br /&gt;
Der Landesparteitag mit Wahl des Vorstandes hat ein Vorschlagsrecht für diese Themenbeauftragten.&lt;br /&gt;
Zwischen den Parteitagen schreibt der Vorstand in der Regel die Themenbeauftragung öffentlich aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''§ 7 Aufgaben von Themenbeauftragten'''&lt;br /&gt;
* Themenbeauftragte sollten umfassend informiert sein über die innerparteilichen und  außerparteilichen Entwicklungen auf dem betreuten Themengebiet.&lt;br /&gt;
* Themenbeauftragte organisieren die thematische Weiterentwicklung und die Verbesserung der programmatischen Positionen im betreuten Themengebiet.&lt;br /&gt;
* Themenbeauftragte organisieren die Zuarbeit zur SG Presse und SG  Webseite. &lt;br /&gt;
* Sie organisieren insbesondere die termingerechte Anlieferung angeforderter Texte.&lt;br /&gt;
Themenbeauftragte organisieren, dass Vorstandsmitglieder und Kandidaten für öffentliche Ämter vor öffentlichen &lt;br /&gt;
Auftritten wie Podiumsdiskussion oder Talkshows  angemessen gebrieft werden.&lt;br /&gt;
Themenbeauftragte organisieren die Beantwortung der ihnen zugeleiteten Anfragen und Wahlprüfsteinen im betreuten &lt;br /&gt;
Themengebiet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''§ 8 Verhalten von Themenbeauftragten'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Themenbeauftragte  repräsentieren die programmatische Beschlusslage und dort, wo es eine  solche (noch) nicht gibt, &lt;br /&gt;
das gesamte relevante  Meinungsspektrum der  auf dem betreffenden Themengebiet arbeitenden  Arbeitsgemeinschaften. &lt;br /&gt;
In Ausübung ihrer Beauftragung haben Themenbeauftragte ihre persönliche Überzeugung zurückzustellen.&lt;br /&gt;
Themenbeauftragte  agieren als Beauftragte der Gesamtpartei und üben ihre Beauftragung  neutral gegenüber inner-&lt;br /&gt;
parteilichen Strömungen aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''III Servicegruppen (SG)'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''§ 9 Aufgabe'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Aufgabe einer Servicegruppe beschließt der Vorstand.&lt;br /&gt;
Servicegruppen  handeln im Rahmen der Gesetze, der Satzung, der  Beschlüsse der  Parteiorgane, ihres Auftrags und &lt;br /&gt;
ihres Etats und verantworten das  Ergebnis gegenüber dem Landesvorstand.&lt;br /&gt;
Der Vorstand beschliesst den zur Erfüllung der Aufgabe  erforderlichen Etat. &lt;br /&gt;
Zweckgebundene Spenden an eine Servicegruppe  erhöhen den Etat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''§ 10 Beauftragung von Servicegruppen'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Leiter von Servicegruppen werden in der Regel und soweit diese Leitung neu zu besetzen ist öffentlich ausgeschrieben.&lt;br /&gt;
Mitglieder  von Servicegruppen mit Kontakt zu datenkritischen Bereichen werden durch den Vorstand auf Vorschlag des &lt;br /&gt;
Leiters der SG ebenfalls beauftragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''§ 11 Neutralität'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Servicegruppen agieren als Beauftragte des Landesverbands und verhalten sich bei Erfüllung ihrer Aufgabe neutral &lt;br /&gt;
gegenüber innerparteilichen Strömungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''IV Assistenten'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''§ 13 Beauftragung von Assistenten'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der Vorstand oder einzelne Vorstandsmitglieder können Assistenten beauftragen und verantworten deren Tätigkeit. &lt;br /&gt;
Assistenten müssen nicht öffentlich ausgeschrieben werden.&lt;br /&gt;
Die Beauftragung von Assistenten ist öffentlich bekannt zu geben.  &lt;br /&gt;
Personen, die regelmäßig dem Vorstand oder einem einzelnen Vorstandsmitglied  zuarbeiten, sind als Assistent zu &lt;br /&gt;
beauftragen, sofern sie nicht bereits anderweitig beauftragt sind.&lt;/div&gt;</summary>
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