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	<title>BY:Mittelfranken/KV Nürnberg/Vorstand GO - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-04-05T12:27:43Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Piratenwiki Mirror</subtitle>
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		<id>https://wikimirror.piraten.tools/wiki/index.php?title=BY:Mittelfranken/KV_N%C3%BCrnberg/Vorstand_GO&amp;diff=55955952&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;LudwigS: /* Ludwig Schröer, stellvertretender Vorsitzender */</title>
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		<updated>2020-10-05T20:31:50Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;span dir=&quot;auto&quot;&gt;&lt;span class=&quot;autocomment&quot;&gt;Ludwig Schröer, stellvertretender Vorsitzender&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;{{Box blau||&lt;br /&gt;
&amp;lt;center&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;big&amp;gt;Geschäftsordnung des Vorstands des Kreisverbandes Nürnberg Fürth der Piratenpartei Deutschland &amp;lt;/big&amp;gt;&amp;lt;br/&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;small&amp;gt;''Fassung vom 29. September 2020'' &amp;lt;br/&amp;gt;&lt;br /&gt;
(Auf dieser Seite sind Änderungen nur nach Beschluss des Vorstands des KV Nürnberg möglich. Anmerkungen, Fragen und ähnliches dürfen auf der  [[Diskussion:Mittelfranken/KV_Nürnberg/Vorstand_GO|Diskussionsseite]] vermerkt werden.)&amp;lt;/small&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/center&amp;gt;&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Geschäftsordnung des Kreisverbandsvorstands Nürnberg-Fürth,=&lt;br /&gt;
beschlossen am 29.09.2020 in der konstituierenden Vorstandssitzung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==§1 Allgemeines==&lt;br /&gt;
Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den gesetzlichen Vorschriften, der geltenden Satzung sowie dieser Geschäftsordnung gleichberechtigt gemäß nachfolgender Zuständigkeitsverteilung. &lt;br /&gt;
Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Piratenpartei zum Wohle dieser vertrauensvoll zusammen. &lt;br /&gt;
Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. &lt;br /&gt;
Vorstandsmitglieder können einzelne Aufgaben an andere Vorstandsmitglieder, Assistenten oder Beauftragte delegieren. &lt;br /&gt;
In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet. &lt;br /&gt;
Der Vorstand fertigt über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen angemessenen Tätigkeitsbericht an. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==§2 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Alexander Grabner, Vorsitzender===&lt;br /&gt;
Dem Vorsitzenden obliegen &lt;br /&gt;
*der Kontakt zu übergeordneten Verbänden&lt;br /&gt;
*die Leitung und Koordination des Vorstands und der Vorstandssitzungen&lt;br /&gt;
*die Einberufung von Mitgliederversammlungen&lt;br /&gt;
*die Repräsentation und die Vertretung des Vorstands sowie des Kreisverbands nach außen in Koordination mit dem restlichen *Vorstand&lt;br /&gt;
*die Kontrolle der Finanzen&lt;br /&gt;
*die Koordination der Organisation bei Wahlen&lt;br /&gt;
*die Koordination anfallender Aufgaben&lt;br /&gt;
*die Durchführung von politischen Veranstaltungen&lt;br /&gt;
*die Unterstützung bei der Organisation von politischen Veranstalltungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
ist teilschuld&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ludwig W. F. Schröer, stellvertretender Vorsitzender===&lt;br /&gt;
Dem stellvertretenden Vorsitzenden obliegen&lt;br /&gt;
*die Vertretung des Vorsitzenden und Übernahme dessen Aufgaben bei Verhinderung&lt;br /&gt;
*die Koordination der Arbeit des KVNF in der Fläche&lt;br /&gt;
*die Koordination der Betreuung von Neumitgliedern&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
ist teilschuld&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Lukas Küffner, Schatzmeister===&lt;br /&gt;
Dem Schatzmeister obliegen&lt;br /&gt;
*die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten&lt;br /&gt;
*die Überwachung der Budgets&lt;br /&gt;
*regelmäßige Berichte über die finanzielle Situation des KVs in den Vorstandssitzungen&lt;br /&gt;
*die Koordination des Social-Media-Teams&lt;br /&gt;
*die Hauptverantwortung über die Social-Media-Kanäle&lt;br /&gt;
*die Führung und Koordination der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit&lt;br /&gt;
*die Vertretung des KVNF im Landespresseteam&lt;br /&gt;
*die Veröffentlichung von Protokollen und Beschlüssen im Wiki&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Er ist Ansprechpartner für Schatzmeisterangelegenheiten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
ist mitschuld&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Florian Betz, Beisitzer===&lt;br /&gt;
Diesem Beisitzer obliegen&lt;br /&gt;
*die Koordination der politischen Arbeit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
ist hauptschuldig&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Beisitzer unterstützt er den restlichen Vorstand nach Möglichkeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Thomas Messerer, Beisitzer===&lt;br /&gt;
Diesem Beisitzer obliegen&lt;br /&gt;
*der Kontakt zum Bezirks- und Landesgeneralsekretär&lt;br /&gt;
*die Betreuung der Geschäftsstelle und Kontakt zum Geschäftsstellenleiter&lt;br /&gt;
*die Organisation politischer Veranstaltungen&lt;br /&gt;
*die Kommunikation von Vorstandsangelegenheiten wie Terminen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
ist mitschuld&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Beisitzer unterstützt er den restlichen Vorstand nach Möglichkeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==§3 Beschlussfassung==&lt;br /&gt;
Beschlüsse werden in der Vorstandssitzung oder im Umlaufverfahren gefasst. &lt;br /&gt;
Für jeden Beschluss müssen ein oder mehrere Zuständige angegeben werden. &lt;br /&gt;
Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der amtierenden Vorstandsmitglieder anwesend sind.  &lt;br /&gt;
Sofern nichts anderes bestimmt ist, gilt ein Antrag als angenommen, wenn die Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder zustimmt.&lt;br /&gt;
Ein abwesendes Mitglied zählt bei Beschlüssen als sich enthaltend, sofern es seinen Willen nicht zuvor bekundet hat. &lt;br /&gt;
Anträge im Umlaufverfahren gelten als angenommen, wenn die Mehrheit der amtierenden Vorstandsmitglieder zustimmt.  &lt;br /&gt;
Im Umlaufverfahren befindliche Abstimmungen sind abgeschlossen, wenn diese Mehrheit von einem Vorstandsmitglied festgestellt wird. &lt;br /&gt;
Umlaufverfahren dauern höchstens 72 Stunden. &lt;br /&gt;
Ausgaben  können ohne Beschluss je Vorstand einzeln bis max. € 100,00 zwischen den öffentlichen Vorstandssitzungen vorgenommen werden.&lt;br /&gt;
Solcherlei Ausgaben sind dem Schatzmeister möglichst zeitnah mitzuteilen.&lt;br /&gt;
Der jeweilige Verfügungsrahmen wird nach einem zustimmenden Beschluss wieder aufgefüllt.&lt;br /&gt;
Unabhängig davon sind gebundene Budgets, die vom Vorstand beschlossen werden. &lt;br /&gt;
Über die beschlossenen Budgets können die zuständigen Vorstandsmitglieder und Beauftragten selbstständig verfügen. &lt;br /&gt;
Der Schatzmeister hat gemäß seiner Amtseigenschaft ein generelles Veto-Recht in Finanzangelegenheiten, wenn die finanzielle Stabilität des KV gefährdet ist oder er sich mit Durchführung des Beschlusses strafbar machen würde.&lt;br /&gt;
Beschlüsse des Vorstands sind aktenkundig zu machen und zu veröffentlichen, soweit datenschutzrechtlich zulässig. Die Veröffentlichung erfolgt im Wiki der Piratenpartei.&lt;br /&gt;
Anträge an den Vorstand können von jedem Mitglied gestellt werden. &lt;br /&gt;
Anträge, die in der nächsten regulären Vorstandssitzung behandelt werden sollen, müssen in der Regel 24 Stunden zuvor eingereicht werden. &lt;br /&gt;
Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==§4 Vorstandssitzungen==&lt;br /&gt;
Regelmäßige Vorstandssitzungen finden persönlich oder fernmündlich statt. &lt;br /&gt;
Wird  eine Vorstandssitzung gemäß Satzung von mindestens 10% der Piraten des Kreisverbandes verlangt, so ist eine Sitzung unverzüglich einzuberufen. &lt;br /&gt;
Regelmäßige Vorstandssitzungen werden durch das damit beauftragte Vorstandsmitglied mit einer Frist von drei Tagen öffentlich einberufen. &lt;br /&gt;
In dringenden Fällen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen. &lt;br /&gt;
Eine  Vorstandssitzung gilt auch als öffentlich einberufen, wenn diese bei der vorhergehenden Sitzung vereinbart und dies protokolliert wurde. &lt;br /&gt;
Gäste haben Rederecht, dies kann von der Sitzungsleitung widerrufen werden und vom Vorstand mit einfacher Mehrheit wieder erteilt werden.&lt;br /&gt;
Vorstandssitzungen finden öffentlich statt.  &lt;br /&gt;
In begründeten Fällen können mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder Sitzungen teilweise nichtöffentlich abgehalten werden. &lt;br /&gt;
Es ist zu jeder Sitzung ein Ergebnisprotokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut aktenkundig zu machen. &lt;br /&gt;
Das Protokoll soll im Regelfall innerhalb einer Woche veröffentlicht werden. &lt;br /&gt;
Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im öffentlichen Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==§5 Verwaltung und Zugriff auf die Mitgliederdaten==&lt;br /&gt;
Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch den Bundesverband. &lt;br /&gt;
Für Zugriff auf die Mitgliederdaten wird eine Datenschutzerklärung benötigt.&lt;br /&gt;
Zugriff auf die Mitgliederdaten ist über den Bezirksgeneralsekretär jedem berechtigten Vorstandsmitglied möglich.&lt;br /&gt;
Berechtigt sind die Vorstandsmitglieder zum Zwecke der Durchführung ihrer jeweiligen Aufgaben.&lt;br /&gt;
Der Vorstand kann Mitglieder des Kreisverbands mit einfacher Mehrheit mit der Durchführung von Tätigkeiten beauftragen. Solche Beauftragten erhalten Zugriff auf die Mitgliederdaten die für die Durchführung der Tätigkeiten benötigt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==§6 Verwaltung der Konten==&lt;br /&gt;
Die Konten werden durch den Bezirkschatzmeister verwaltet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;!-- alte GO unter: [[BY:Mittelfranken/KV Nürnberg/Vorstand GO alt]] --&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;LudwigS</name></author>
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