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	<title>BY:München/Kreisverband/Vorstand/Geschäftsordnung 20161127 - Versionsgeschichte</title>
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	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Piratenwiki Mirror</subtitle>
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		<title>imported&gt;D.s.e am 28. Juni 2017 um 19:44 Uhr</title>
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		<updated>2017-06-28T19:44:39Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;== § 1 Allgemeines ==&lt;br /&gt;
# Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den  gesetzlichen Vorschriften, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle  der Partei vertrauensvoll zusammen. &lt;br /&gt;
# Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, die ihm übertragenen  Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen. Sollte ein  Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkommen können, so bestimmt  es einen Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur  Vertretung berechtigt und verpflichtet. &lt;br /&gt;
# Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein  zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es  angehalten, sich vorher mit dem Rest des Vorstands zu beraten bzw. die   Entscheidung gemeinsam zu treffen. Bei Überlappung der Kompetenzen  entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.  &lt;br /&gt;
# Über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit  fertigt jedes Vorstandsmitglied einen schriftlichen, im Umfang in  angemessener Weise begrenzten Tätigkeitsbericht an. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2 Kompetenz- und Aufgabenbereiche der Vorstandsmitglieder ==&lt;br /&gt;
# Nadine Englhart, Vorsitzende: Der Vorsitzenden obliegt die Leitung  und Koordination des Vorstands und der Vorstandssitzungen. Die  Vorsitzende beruft die Mitgliederversammlung ein und vertritt die  Positionen des Kreisverbandes und der Piratenpartei Deutschland  öffentlichkeitswirksam. Ihr obliegt die Pflege der Homepage und  die  Organisation der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Sie ist auch für die allgemeine innere Verwaltung des Kreisverbandes verantwortlich. Dazu zählen  die  Mitgliederverwaltung, das  Dokumentationswesen und die Organisation  der  Kreisgeschäftsstelle. Sie unterstützt den Stellvertreter bei der   Darstellung des Kreisverbandes nach außen, sowie bei der Vorbereitung   und Organisation von Wahlen. Darüber hinaus ist sie stellvertretend für   die Pflege der Beziehungen zum Landesverband, dem Bezirksverband   Oberbayern und den übrigen bayerischen Kreisverbänden zuständig.   Außerdem ist sie für die Verwaltung der Post zuständig, sowie für die   Protokollführung.  &lt;br /&gt;
# Günther Meyer, Stellvertretender Vorsitzender: Er unterstützt den  Vorsitzenden in seinen Aufgaben. Er vertritt den Vorsitzenden dabei, die  Positionen des Kreisverbandes und der Piratenpartei Deutschland  öffentlichkeitswirksam zu vertreten. Er ist der Ansprechpartner für den  Bezirks- und Landesverband. Ihm obliegt es, die programmatische  Entwicklung des Kreisverbandes zu fördern und voranzutreiben. Er  unterstützt die Vorsitzende bei der Vorbereitung und Organisation  von Wahlen. &lt;br /&gt;
# Peter Bauer, Schatzmeister: Dem Schatzmeister obliegt die  Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, insbesondere die Buch- und  Kontoführung, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, die Vorbereitung des  Rechenschaftsberichts, sowie das Spendenwesen. Er veröffentlicht  regelmäßig zu jedem Kalendermonat bis zum 15. des jeweiligen Folgemonats  eine aktuelle Übersicht über die Finanzen des Kreisverbands.In dieser  Übersicht werden auch Spenden mindestens insoweit veröffentlicht, wie  dies nach der Satzung des Kreisverbands oder dessen übergeordneten  Verbänden notwendig ist. Er unterstützt die Generalsekretärin bei der  inneren Verwaltung des Kreisverbands. Ihm obliegt die  Materialverwaltung. Er vertritt den Stellvertreter als Ansprechpartner  für das Leitungs-Team der Geschäftsstelle.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 3 Beschlußfassung ==&lt;br /&gt;
# Beschlüsse werden in der Vorstandsitzung oder im Umlaufverfahren gefasst. &lt;br /&gt;
# Für jeden Beschluß müssen ein oder mehrere Zuständige angegeben werden. &lt;br /&gt;
# Sofern nichts anderes bestimmt ist, werden Beschlüsse des Vorstands  mit mindestens 2 Ja-Stimmen sowie der einfachen Mehrheit der  abgegebenen Stimmen der teilnehmenden Vorstandsmitglieder gefasst. Bei  Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.  &lt;br /&gt;
# Änderungen an der Geschäftsordnung sowie Abstimmungen im  Umlaufverfahren erfordern eine absolute Mehrheit, also mindestens 2  Ja-Stimmen, der Vorstandsmitglieder. Im Umlaufverfahren befindliche  Abstimmungen sind abgeschlossen, wenn diese Mehrheit von einem  Vorstandsmitglied festgestellt wird. Umlaufverfahren dauern höchstens 48  Stunden. &lt;br /&gt;
# Beschlüsse des Vorstands sind vom stellvertretenden Vorsitzenden unverzüglich aktenkundig zu machen. Es wird ein Antrags-/Entscheidungsbuch im Wiki geführt. Auf Wunsch ist jedem Mitglied des Kreisverbandes Einsicht in die Beschlüsse des Vorstands zu gewähren. &lt;br /&gt;
# Anträge an den Vorstand können von jeder natürlichen Person oder Piraten- oder piratennahen Organisation gestellt werden.&lt;br /&gt;
# Pressemitteilung werden von der Pressesprecherin im Pad https://mucpr.piratenpad.de  erstellt. Nach vollständigem Erstellen der Pressemitteilung informiert  die Pressesprecherin die Vorstandsmitglieder über die  Vorstandsmailingliste muc-vorstand@lists.piratenpartei-bayern.de. Wenn  zwei Vorstandsmitglieder über den Chat im Pad zugestimmt haben, ist die  PM freigegeben und wird von der Pressesprecherin versendet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 4 Vorstandssitzungen ==&lt;br /&gt;
# Die Vorstandssitzungen finden regelmäßig als Präsenzsitzung oder fernmündlich statt. &lt;br /&gt;
# Regelmäßige Vorstandssitzungen werden durch die Vorsitzende  oder den  Stellvertretenden Vorsitzenden in Textform einberufen und  finden öffentlich statt. Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung  Rederecht erteilen. In begründeten Fällen können Sitzungen mit einfacher  Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder teilweise nichtöffentlich  abgehalten werden. &lt;br /&gt;
# Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens 50%  (derzeit: mind. 2 der 3 Vorstandsmitglieder) anwesend sind. Ein  abwesendes Mitglied zählt bei Beschlüssen als sich enthaltend, sofern es  seinen Willen nicht zuvor bekundet hat. &lt;br /&gt;
# Termin und Ort der nächsten Vorstandssitzung sollen während der  laufenden Vorstandssitzung beschlossen, und nach Sitzungsende  unverzüglich veröffentlicht werden. Es dürfen nicht mehr als vier Wochen  zwischen zwei Vorstandssitzungen liegen.  &lt;br /&gt;
# Es obliegt dem stellvertretenden Vorsitzenden zu jeder Sitzung unverzüglich ein  Ergebnisprotokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut aktenkundig  zu machen. Das Protokoll ist vom stellvertretenden Vorsitzenden unverzüglich,  spätestens aber binnen einer Woche im Wiki zu veröffentlichen. Die  Veröffentlichung des Protokolls ist zeitgleich auf der Mailingliste des  Kreisverbandes  bekannt zu geben. Nichtöffentliche Sitzungsteile werden  im veröffentlichten Protokoll durch den begründeten Beschluss der  Nichtöffentlichkeit ersetzt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5 Verwaltung der Mitgliederdaten ==&lt;br /&gt;
# Die primäre Verwaltung  der Mitgliederdatenbank erfolgt durch den Bundesverband.  &lt;br /&gt;
# Die Mitglieder des Vorstands erhalten Zugriff auf die Mitgliederdaten. &lt;br /&gt;
# Eine Weitergabe von Mitgliederdaten ist nicht zulässig. Auf  Beschluß des Vorstands können Mitgliederdaten ausnahmsweise an einen  entsprechend §11, Absatz 3 der Satzung des Kreisverbands beauftragten  Piraten weitergegeben werden, wenn die Daten zur Aufgabenerfüllung  erforderlich sind und dem Kreisverband eine entsprechende   Datenschutzverpflichtungserklärung vorliegt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 6 Finanzangelegenheiten ==&lt;br /&gt;
# Zugriff auf das Konto des Kreisverbands haben der Schatzmeister und die Vorsitzende. &lt;br /&gt;
# Der Schatzmeister prüft spätestens alle 3 Monate zusammen mit den Kassenprüfern die Kasse sowie die zugehörigen Belege. &lt;br /&gt;
# Ausgaben können ohne Beschluss je Vorstand einzeln bis max. € 50,00  zwischen den öffentlichen Vorstandssitzungen vorgenommen werden. Die  einzelnen Beträge können  durch mehrere Vorstandsmitglieder kumuliert  werden. Der jeweilige Verfügungsrahmen wird nach einem zustimmenden  Beschluss wieder aufgefüllt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Kreisverband München|GO]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;D.s.e</name></author>
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