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	<title>BY:Landkreis München/Antragsfabrik/SÄA KV Light - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-05-10T15:51:35Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Piratenwiki Mirror</subtitle>
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		<id>https://wikimirror.piraten.tools/wiki/index.php?title=BY:Landkreis_M%C3%BCnchen/Antragsfabrik/S%C3%84A_KV_Light&amp;diff=55932458&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;MönchA am 9. April 2017 um 22:24 Uhr</title>
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		<updated>2017-04-09T22:24:16Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;{{Antragsfabrikat&lt;br /&gt;
| Antragsteller   = Dietmar Teufel&lt;br /&gt;
&amp;lt;!--&lt;br /&gt;
 :&lt;br /&gt;
 :   Jeder Antrag braucht für die Übersichtsseite einen kurzen,&lt;br /&gt;
 :   prägnanten Titel. Versuche nicht im Titel die Welt zu erklären,&lt;br /&gt;
 :   sondern beschränke dich auf Stichworte, die die Thematik anreißen.&lt;br /&gt;
 :&lt;br /&gt;
//--&amp;gt;&lt;br /&gt;
| Titel            = Robuster Vorstand&lt;br /&gt;
&amp;lt;!--&lt;br /&gt;
 :&lt;br /&gt;
 :   &lt;br /&gt;
//--&amp;gt;&lt;br /&gt;
| Kurzbeschreibung = Einführung von Nachrückerlisten für den Vortand&lt;br /&gt;
| Satzung          = Satzung des Kreisverbands München-Land&lt;br /&gt;
| Paragraph        = § 5b&lt;br /&gt;
&amp;lt;!--&lt;br /&gt;
 :&lt;br /&gt;
 :   Nun zur eigentlichen Antragstext. Keine Längenbeschränkung.&lt;br /&gt;
 :   Bedenke dass nur was im Antragstext steht dem Parteitag zum Beschluss&lt;br /&gt;
 :   vorgelegt wird. Das heißt er muss alles relevante enthalten. Bei&lt;br /&gt;
 :   Satzungs- und Programmänderungen also WAS WO WIE geändert werden soll,&lt;br /&gt;
 :   bei sonstigen Anträgen entsprechend viel Information.&lt;br /&gt;
 :&lt;br /&gt;
 :   Die Begründung für den Antrag gehört hier allerdings NICHT hinein.&lt;br /&gt;
 :   Auch Vorher/Nachher-Gegenüberstellungen haben hier NICHTS zu suchen.&lt;br /&gt;
 :   Beides gehört unter den Punkt Begründung, der nach dem Antragstext kommt.&lt;br /&gt;
 :&lt;br /&gt;
 :   Achtung: Der Antragstext kann später nicht mehr konsequenzlos geändert&lt;br /&gt;
 :            werden! Wenn der Antrag eingereicht wurde sogar gar nicht mehr!&lt;br /&gt;
 :&lt;br /&gt;
//--&amp;gt;&lt;br /&gt;
| Antragstext      = &lt;br /&gt;
Der Parteitag möge die §5b der Satzung wie folgt neufassen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5b - Kreisvorstand&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Dem Kreisvorstand (nachfolgend Vorstand) gehören mindestens drei Mitglieder an: Ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender und  ein Schatzmeister. Durch einfachen Beschluss des Parteitags können bei der jeweiligen Vorstandswahl zusätzlich bis zu zwei stellvertretende Schatzmeister, ein Generalsekretär, ein politischer Geschäftsführer und bis zu zwei Beisitzer gewählt werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2)  Der Kreisparteitag kann zusätzlich zum  Vorstand eine beliebige Anzahl von Nachrückenden für den Vorstand wählen und die Reihenfolge des  Nachrückens festlegen. Dabei werden Nachrücker für den Schatzmeister getrennt gewählt und bilden eine eigene Reihenfolge.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Scheidet ein Vorstandsmitglied aus oder kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so werden die Ämter des Vorsitzenden und des Schatzmeisters von deren als Stellvertreter gewählten Vorstandsmitgliedern übernommen oder, wenn nicht vorhanden,  durch Nachrücker ersetzt. Die freiwerdenden Stellvertreterpositionen  werden dann durch Nachrücker aufgefüllt. Innerhalb von zwei  Wochen wird die in der Reihe der jeweiligen Nachrückenden  höchstgereihte Person Mitglied  des Vorstands oder Schatzmeister und ersetzt dann diese Person. Die  höchstgereihte Person kann auf das ihr  dadurch übertragene Vorstandsamt  zugunsten einer anderen Person auf der  Nachrückliste verzichten, ohne ihren Anspruch auf ein mögliches  künftiges Nachrücken oder ihre Reihung in der Liste der Nachrücker  aufzugeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Der Vorstand vertritt den Kreisverband nach innen und außen. Der  Vorstand leitet den Kreisverband und führt dessen Geschäfte nach Gesetz,  Satzung, auf Grundlage der geltenden Geschäftsordnung, nach bestem  Wissen und Gewissen sowie den Beschlüssen der ihm übergeordneten Organe.  Jedes Vorstandsmitglied vertritt den Kreisverband alleine. &lt;br /&gt;
Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Parteitag für ein Jahr  gewählt. Die Amtszeit endet durch Austritt, Rücktritt, Abberufung durch  den Parteitag oder mit Wahl eines neuen Vorstandes. &lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(5) Der Kreisvorstand wird für Vorstandssitzungen von dem Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von einem seiner Stellvertreter, in Textform mit einer Frist von sieben Tagen unter Angabe der Tagesordnung  und des Tagungsortes einberufen. Bei außerordentlichen Anlässen kann die  Einberufung auch kurzfristiger erfolgen. Der Kreisvorstand tagt  öffentlich. Auf Beschluss können nicht zum Vorstand gehörende Mitglieder  vorübergehend ausgeschlossen werden. Auf Antrag eines Zehntels der stimmberechtigten Mitglieder des  Kreisverbandes kann der Vorstand zum Zusammentritt aufgefordert, und mit  aktuellen Fragestellungen befasst werden.&lt;br /&gt;
  &lt;br /&gt;
(6)Die Geschäftsordnung des Vorstandes muss unter anderem Bestimmungen zu folgendem enthalten: &lt;br /&gt;
#Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder, &lt;br /&gt;
#Dokumentation der Sitzungen, &lt;br /&gt;
#Virtuellen oder fernmündlichen Vorstandssitzungen, &lt;br /&gt;
#Form und Umfang des Tätigkeitsberichts, &lt;br /&gt;
#Form und Hinterlegung von Beschlüssen des Vorstandes. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7)Der Vorstand liefert zum Parteitag einen schriftlichen  Tätigkeitsbericht ab. Dieser umfasst alle Tätigkeitsgebiete der  Vorstandsmitglieder, wobei diese in Eigenverantwortung des Einzelnen  erstellt werden. Wird der Vorstand insgesamt oder ein Vorstandsmitglied  nicht entlastet, so kann der Parteitag oder der neue Vorstand gegen ihn  Ansprüche geltend machen. Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, hat dieser  unverzüglich einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und dem Vorstand  zuzuleiten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Vorstand gilt als  handlungsunfähig, wenn einer der folgenden Fälle eintritt: &lt;br /&gt;
#er aus weniger als der Hälfte der gewählten Vorstandsmitgliedern besteht; &lt;br /&gt;
#kein Vorsitzender mehr im Amt ist; &lt;br /&gt;
#kein Schatzmeister mehr im Amt ist; &lt;br /&gt;
#er seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen kann; &lt;br /&gt;
#er sich selbst für handlungsunfähig erklärt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tritt der gesamte Vorstand geschlossen zurück oder ist der Vorstand  handlungsunfähig, so führt der Vorstand des übergeordneten  Gebietsverbandes die Geschäfte weiter und hat unverzüglich in Textform  mit einer Frist von zwei Wochen eine Mitgliederversammlung des  Kreisverbandes einzuberufen, auf der ein neuer Vorstand gewählt wird. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;!--&lt;br /&gt;
 :&lt;br /&gt;
 :   Zu jedem guten Antrag gehört auch eine gute Begründung warum sich&lt;br /&gt;
 :   der Parteitag überhaupt mit dem Thema befassen soll, und warum&lt;br /&gt;
 :   gerade Dein Lösungsweg der richtige ist.&lt;br /&gt;
 :   Du musst zwar keine Begründung verfassen, aber Deinem Antrag würde&lt;br /&gt;
 :   es gut tun.&lt;br /&gt;
 :&lt;br /&gt;
//--&amp;gt;&lt;br /&gt;
| Begründung       = &lt;br /&gt;
Die jetzige Satzung ermöglicht eine flexible Größe des Vorstandes. Jedoch hat ein großer Vorstand den Nachteil einer gemeinsamen Teminfindung für Sitzungen und wird deshalb leicht beschlussunfähig. Das gleich gilt, wenn dann einige Vorstandsmitglieder zurücktreten. Für den Zeitraum zwischen den Wahlen  ist ein kleiner Vorstand mit Vorsitzenden, Stellv. Vorsitzenden und Schatzmeister ausreichend, allein schon weil es im KV München-Land schwer ist Vorstände zu finden. Jedoch bedeutet dies, das bei einem Rücktritt der gesamte Vorstand handlungsunfähig wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die vorgeschlagene Lösung behält die flexibel Größe bei, führt aber zusätzlich Nachrückerlisten ein. Nachrücker sind gewählte Ersatzleute für den Vorstand aber erstmal keine Vorstandsmitglieder, Sie werden Vorstandsmitglied, wenn ein Vorstand ausfällt. Damit führt bei einem kleinen Vorstand ein Ausfall nicht zur Handlungsunfähigkeit. Da der Schatzmeister nur als gewählter Vorstand, der mit den Fianzangelegenheiten betraut wird, einen Rechenschaftsbericht erstellen darf, gibt es für Schatzmeister eine eigene Nachrückerliste. Damt könne zwei Nachrückerlisten erstellt werden. Vorstände und Schatzmeister.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
| Typ         = Satzungsänderungsantrag&lt;br /&gt;
| Gremium     = BY:Landkreis_München&lt;br /&gt;
| Fabrik      = BY:Landkreis_München/Antragsfabrik&lt;br /&gt;
| Nummer      = (offen)&lt;br /&gt;
| Eingereicht = &lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Unterstützung / Ablehnung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ====&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Piraten, die sich vrstl. enthalten ====&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ?&lt;br /&gt;
# ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Diskussion ===&lt;br /&gt;
Bitte hier das für und wieder eintragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Argument 1&lt;br /&gt;
** Antwort zu 1&lt;br /&gt;
*** Antwort zu 1.1&lt;br /&gt;
** noch eine Antwort zu 1&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Argument 2&lt;br /&gt;
** ...&lt;br /&gt;
*** ...&lt;br /&gt;
** ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Satzungsänderungsantrag_AF_BY:Landkreis_München]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Antragsfabrik BY:Landkreis_München]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Ramadama_vollstaendig_erfasst]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;MönchA</name></author>
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