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	<title>BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV97353b - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-05-30T16:56:47Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Piratenwiki Mirror</subtitle>
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		<id>https://wikimirror.piraten.tools/wiki/index.php?title=BY:EU-Wahl_2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV97353b&amp;diff=55952634&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Druide01: Die Seite wurde neu angelegt: „Im Markt Rüdenhausen existiert keine Plakatierungsverordnung. Nach Veröffentlichung AllMBl. 2013/02 S. 52 vom 13.02.2013 ist auch die Sondernutzung zur Plaka…“</title>
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		<updated>2019-04-07T17:54:16Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Die Seite wurde neu angelegt: „Im Markt Rüdenhausen existiert keine Plakatierungsverordnung. Nach Veröffentlichung AllMBl. 2013/02 S. 52 vom 13.02.2013 ist auch die Sondernutzung zur Plaka…“&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Im Markt Rüdenhausen existiert keine Plakatierungsverordnung. Nach Veröffentlichung AllMBl. 2013/02 S. 52 vom 13.02.2013 ist auch die Sondernutzung zur Plakatierung für Wahlen erlaubnisfrei zu stellen. Es wird aber darum gebeten, die Anzahl der Plakate aufgrund der zahlreichen Plakatierungsanfragen verschiedener Parteien auf ein Minimum zu beschränken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Außerdem sind bei der Plakatierung folgende Auflagen einzuhalten:&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
1)	Der Standort der Plakate ist so zu wählen, dass keine Behinderung des laufenden Verkehrs 	stattfindet. Geh- und Fahrwege sind freizuhalten. Der Fußgängerverkehr darf nicht übermäßig 	beeinträchtigt werden. Die Sichtverhältnisse des fließenden Verkehrs dürfen nicht beeinträchtigt 	werden.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
2)	An Brückengeländern, Pfeiler, Stützmauern, Lichtzeichenanlagen und ähnliches dürfen keine 	Plakate angebracht werden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
3)	Aus Verkehrssicherheitsgründen ist das Anbringen von Plakatwerbung an Kreuzungen und 	Fußgängerüberwegen zu vermeiden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
4)	Soweit innerorts die Pfosten von Verkehrszeichen benutzt werden, um Plakate zu befestigen, dürfen 	nur solche Pfosten verwendet werden, die sich auf den ruhenden Verkehr beziehen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
5)	Die Plakate sind so zu sichern, dass von ihnen keine Gefahr für Dritte ausgeht.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
6)	Straßenverunreinigungen, die durch den Betrieb der Plakatierung bedingt sind, sind vom 	Antragsteller unverzüglich zu beseitigen.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
7)	Außerhalb der gelben Ortstafeln (Freistrecke) ist eine Plakatwerbung nicht zulässig. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
8)	Es dürfen keine Plakate in der Nähe von Wahllokalen (z.B. Rathaus, Sportheim, Gemeinschaftshaus 	etc.) aufgestellt werden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
9)	Die Plakate sind innerhalb einer Woche nach den Wahlen wieder restlos zu entfernen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
10)	Der Antragsteller haftet für alle Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung des öffentlichen 	Verkehrsgrundes auftreten können. Die Gemeinde ist schadlos zu halten und von jeder 	Verbindlichkeit zu befreien, falls die Gemeinde wegen eines auftretenden Schadens in Anspruch 	genommen wird.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
12)	Wir weisen darauf hin, dass nicht entfernte Plakate vom Markt Rüdenhausen beseitigt werden und 	hierfür eine Gebühr von 5,00 € pro Plakat in Rechnung gestellt wird.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Druide01</name></author>
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