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	<title>BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV96163 - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-05-30T19:46:24Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Piratenwiki Mirror</subtitle>
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		<id>https://wikimirror.piraten.tools/wiki/index.php?title=BY:EU-Wahl_2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV96163&amp;diff=55952768&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Druide01: Die Seite wurde neu angelegt: „Wir sind im Gemeinderat überein kommen, erst vier Wochen vor der Europawahl 2019 sind - ausgenommen davon sind Veranstaltungsplakate, welche zuvor bei uns min…“</title>
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		<updated>2019-04-09T21:04:34Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Die Seite wurde neu angelegt: „Wir sind im Gemeinderat überein kommen, erst vier Wochen vor der Europawahl 2019 sind - ausgenommen davon sind Veranstaltungsplakate, welche zuvor bei uns min…“&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Wir sind im Gemeinderat überein kommen, erst vier Wochen vor der Europawahl 2019 sind - ausgenommen davon sind Veranstaltungsplakate, welche zuvor bei uns mind. sieben Tage vor der Veranstaltung angemeldet sowie genehmigt werden müssen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wahlwerbung darf nur Innerorts angebracht werden und auch nur dort, wo die Sicherheit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird (Gefahr von Sichtbeeinträchtigungen an Straßeneinmündungen und Innenkurven).&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder beeinträchtigt werden. An Verkehrszeichen, welche die Vorfahrt regeln bzw. die zulässige Höchstgeschwindigkeit angeben, darf keine Wahlwerbung angebracht werden.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Auch an Fußgängerüberwegen (hierzu zählen auch Querungshilfen mit Mittelinseln) darf wegen der gegebenen Gefahr, dass dadurch insbesondere Kinder verdeckt werden könnten, keine Wahlwerbung angebracht werden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Großplakate haben einen Mindestabstand von 3 m zum Fahrbahnrand einzuhalten; die übrigen Plakate einen Abstand von 1,5 m. Die Plakattafeln sind so aufzustellen, dass sie den anerkannten Regeln der Technik genügen (kipp- und sturmsichere Verankerung). &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusätzlich wurde vom Gemeinderat für die Gemeinde Gundelsheim ein Grundsatzbeschluss hierzu gefasst: &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;quot;Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Grund wird in dem im folgendem näher bezeichneten Ortsbereich nicht geduldet:&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Hauptstraße (von der Oberen Brücke, Marienbrücke einschl. unterer Brücke bis zur Kreuzung Bamberger-/Hallstadter Straße), Bachstraße, Karmelitenstraße (von der Oberen Brücke bis zur Flurnummer 613/1, Karmelitenstraße 1 bis zur Kindertagesstätte) Gerhard-Dorsch-Platz&amp;quot;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Druide01</name></author>
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