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	<title>BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV90537 - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-05-30T18:23:20Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Piratenwiki Mirror</subtitle>
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		<id>https://wikimirror.piraten.tools/wiki/index.php?title=BY:EU-Wahl_2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV90537&amp;diff=55952389&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Druide01: Die Seite wurde neu angelegt: „Der Markt Feucht regelt die Aufstellung von Plakaten in seinem Ortsgebiet durch interne Vollzugsrichtlinien.   Diese besagen, dass die zum Einsatz kommenden Pl…“</title>
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		<updated>2019-04-01T22:06:35Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Die Seite wurde neu angelegt: „Der Markt Feucht regelt die Aufstellung von Plakaten in seinem Ortsgebiet durch interne Vollzugsrichtlinien.   Diese besagen, dass die zum Einsatz kommenden Pl…“&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Der Markt Feucht regelt die Aufstellung von Plakaten in seinem Ortsgebiet durch interne Vollzugsrichtlinien. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese besagen, dass die zum Einsatz kommenden Plakatständer bis zu einem handelsüblichen Format von maximal DIN A1 (594 x 841mm) zuzüglich geringfügigen Rand zulässig sind.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Hierbei zählt ein bockartiger Aufsteller, ein doppelseitiger Ständer bzw. ein Dreieckständer als ein Plakatstandort.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Großflächenplakate, Luftraumwerbung und Plakatierung an Bäumen sind auf öffentlichem Grund unzulässig.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Es ist ebenfalls nicht gestattet, die Schutzeinrichtungen an Bäumen (bspw. Holzgestelle) zur Plakatierung zu verwenden.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
An einem bereits verwendeten Plakatstandort ist die Anbringung weiterer Plakate grundsätzlich zu untersagen.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für politische Werbung im Zusammenhang mit Wahlen, Volksbegehren und Bürgerbegehren wird die Zahl der Plakatstandorte nach folgendem Verteilschlüssel genehmigt, der geeignet ist, die vorgegebene Chancengleichheit nicht nachhaltig zu beeinflussen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
-	20 Plakatstandorte für ortsansässige Parteien &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
-	10 Plakatstandorte für nichtortsansässige Parteien und sonstige Interessengruppen im Zusammenhang mit politischem Werbehintergrund&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für politische Werbung im Zusammenhang mit Wahlen, Volksbegehren und Bürgerbegehren wird eine allgemeine Gebührenfreiheit für die Aufstellung von Plakatständern gewährt.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Bei Europa- und Bundestagswahlen für die letzten 29 Tage vor dem Wahltag jeder teilnehmenden Partei. Zudem ist es erst 29 Tage vor dem Wahltag gestattet Plakate aufzuhängen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem darf die Verkehrssicherheit durch Plakatständer nicht beeinträchtigt werden. &lt;br /&gt;
Insbesondere ist zu beachten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
- Die Plakatständer sind stand- und verkehrssicher aufzustellen bzw. zu befestigen, ohne die Verkehrsflächen zu beschädigen&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
- Plakatständer bzw. Plakattafeln dürfen nicht an amtlichen Verkehrszeichen, im Bereich der Fußgängerüberwege sowie in Verkehrsinseln angebracht werden.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
- Plakatständer bzw. Plakattafeln dürfen an Straßenlampen, jedoch nicht an Straßenlampen im Bereich von Fußgängerüberwegen, angebracht/aufgestellt werden. Achtung: An den pulverbeschichteten Lampenmasten in der Hauptstraße ist eine Anbringung    nur mit Moosgummibeschichtung (klebende Seite zum Plakat) zulässig.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
- Plakatständer bzw. Plakattafeln dürfen nicht an Stromverteilerkästen angebracht/aufgestellt werden.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
- Durch die Aufstellung von Plakatständern darf die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet und der reibungslose Verkehrsablauf nicht beeinträchtigt werden.&lt;br /&gt;
- Plakatständer dürfen nicht auf Verkehrsinseln oder bei Straßeneinmündungen im Bereich von Sichtdreiecken aufgestellt werden. Die ergänzenden Auflagen für Bundes- und Staatsstraßen sind zu beachten.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
- Auf allen Geh- und Radwegen ist eine durchgängige Mindestbreite von 1,50 m zu gewährleisten und darf durch das Anbringen von Plakatständern/-tafeln nicht beschränkt werden.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
- Verankerungen in den Untergrund sind verboten.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
- Der Antragsteller haftet für alle Schäden, die durch die Aufstellung entstehen; gleiches gilt für Schäden Dritter.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
- Die Sondernutzungserlaubnis beinhaltet nicht andere öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Genehmigungen.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Druide01</name></author>
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