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	<title>BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV85110 - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-05-30T18:10:04Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Piratenwiki Mirror</subtitle>
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		<id>https://wikimirror.piraten.tools/wiki/index.php?title=BY:EU-Wahl_2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV85110&amp;diff=55952570&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Druide01: Die Seite wurde neu angelegt: „Eine Genehmigung der Aufstellung von Wahlplakaten für die Europawahl 2019 wird in stets widerruflicher Weise unter folgenden Auflagen erteilt:   1.	Die Aufste…“</title>
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		<updated>2019-04-06T22:55:20Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Die Seite wurde neu angelegt: „Eine Genehmigung der Aufstellung von Wahlplakaten für die Europawahl 2019 wird in stets widerruflicher Weise unter folgenden Auflagen erteilt:   1.	Die Aufste…“&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Eine Genehmigung der Aufstellung von Wahlplakaten für die Europawahl 2019 wird in stets widerruflicher Weise unter folgenden Auflagen erteilt: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1.	Die Aufstellungsorte der Plakatständer sind mit dem Markt Kipfenberg abzustimmen.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
2.	Die Aufstellung der Werbeträger kann ab der 14. KW 2019 bis zur 22. KW 2019 erfolgen.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
3.	Die Menge der Plakate darf das übliche Maß nicht überschreiten.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
4.	Die Werbeträger müssen hinsichtlich Standfestigkeit und Konstruktion den statischen Beanspruchungen nach den einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Windlast, genügen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
5.	Der Markt Kipfenberg übernimmt keinerlei Haftungsansprüche, die im Zusammenhang mit dem Aushängen von Plakaten bzw. der Aufstellung der Plakatwände entstehen.&amp;lt;br&amp;gt; &lt;br /&gt;
6.	Die Plakatwände sind bis zum Ende der 22. KW wieder zu entfernen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
7.	Die Aufstellung der Plakatwände darf die Benutzung der Gehwege nicht beeinträchtigen. Die Werbeträger dürfen den Straßenverkehr nicht behindern. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
8.	Die Schilder dürfen nicht reflektieren. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
9.	Sichtdreiecke an Kreuzungen und Straßeneinmündungen müssen freigehalten werden.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
10.	An öffentlichen Gebäuden, wie z.B. Rathaus, Schule etc. (Neutralitätspflicht der öffentlichen Hand) dürfen keine Werbeträger aufgestellt werden.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
11.	An privaten Gebäuden oder Flächen dürfen keine Werbeträger aufgestellt werden, wenn keine Erlaubnis vorliegt.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
12.	Am Wahltag dürfen Werbeträger NICHT in, am oder unmittelbar vor den Wahllokalen aufgestellt werden.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
13.	Notwendige Abgrabungen sind unverzüglich ordnungsgemäß zu verfüllen. Der ursprüngliche Zustand des Bodens ist soweit möglich wiederherzustellen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
14.	Unansehnliche oder beschädigte Werbeträger sind instand zu setzen.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
15.	Die Werbeträger müssen mit der Anschrift und Rufnummer des für die Aufstellung und die Überwachung der Schilder zuständigen Unternehmens versehen sein. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
16.	Das Grundstück ist nach Abbau des Werbeträgers wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
17.	Es dürfen keine Werbeträger an amtlichen Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen montiert werden.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
18.	Es dürfen keine Werbeträger angebracht werden, welche Verkehrszeichen gleichen oder mit ihnen verwechselt werden bzw. deren Wirkung beeinträchtigen können.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
19.	Sollten die Werbeträger zur Beanstandung Anlass geben, so sind sie umgehend, spätestens jedoch 3 Tage nach Erhalt der schriftlichen Aufforderung, zu beseitigen.&amp;lt;br&amp;gt; &lt;br /&gt;
20.	Werbeträger die 7 Tage nach Ende der 22. KW 2019 nicht entfernt sind, werden von der Gemeinde für den Aufsteller kostenpflichtig entfernt. Die Gebühr beträgt 5 € pro Werbeträger&amp;lt;br&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Druide01</name></author>
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