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	<title>BY:Bezirksverband Oberbayern/Beauftragten-Geschaeftsordnung - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-14T20:15:03Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Piratenwiki Mirror</subtitle>
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		<id>https://wikimirror.piraten.tools/wiki/index.php?title=BY:Bezirksverband_Oberbayern/Beauftragten-Geschaeftsordnung&amp;diff=55953753&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Schlaubibasti am 25. Juli 2019 um 14:10 Uhr</title>
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		<updated>2019-07-25T14:10:01Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;= Beauftragten-Geschäftsordnung des Bezirkverbandes Oberbayern (Beauftragten-GO) =&lt;br /&gt;
beschlossen via xxx, verkündet am x.x.2019&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__TOC__&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== I Allgemeines ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 1 Anwendungsbereich ===&lt;br /&gt;
Diese GO regelt die Tätigkeit von Beauftragten im Bezirkverbandes Oberbayern der Piratenpartei Deutschland.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 2 Begriffsbestimmungen === &lt;br /&gt;
Vorstand ist das Organ, das die Beauftragung erteilt. Vorstandsmitglied ist ein Mitglied des Vorstands.&lt;br /&gt;
* Zuständiges Vorstandsmitglied ist das Vorstandsmitglied, das durch Aufgabenverteilung des Vorstands als Ansprechpartner für den Beauftragten benannt ist.&lt;br /&gt;
* Beauftragte sind z.B. Themenbeauftragte, Leiter und Mitglieder von Servicegruppen, Assistenten.&lt;br /&gt;
* Themenbeauftragte sind Beauftragte für ein politisches Themengebiet.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* Servicegruppen sind Gruppen für organisatorische oder verwaltende Aufgaben.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* Assistenten sind Beauftragte für die direkte Zuarbeit zum Vorstand.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* Persönliche Assistenten sind Beauftragte für die direkte Zuarbeit zu einem Vorstandsmitglied.&lt;br /&gt;
Der Vorstand kann zusätzliche Beauftragungen für bestimmte Aufgaben ausschreiben und/oder beauftragen z.B. Wahlkampf-Organisator, Plakatierungsbeautragter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 3 Dauer der Beauftragung === &lt;br /&gt;
Die Beauftragung beginnt mit einem entsprechenden Vorstandsbeschluss.&lt;br /&gt;
Die Beauftragung endet&lt;br /&gt;
* mit Neuwahl des beauftragenden Vorstands &lt;br /&gt;
* mit einem entsprechenden Vorstandsbeschluss &lt;br /&gt;
* wenn der Beauftragte seine Beauftragung niederlegt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Niederlegung ist gegenüber dem gesamten Vorstand zu erklären.&lt;br /&gt;
Der Vorstand kann die Dauer einer Beauftragung befristen.&lt;br /&gt;
Der Vorstand kann in begründeten Einzelfällen auch Beauftragungen z.B. den Datenschutzbeauftragten für &lt;br /&gt;
eine längere Zeit aussprechen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4 Verhalten von Beauftragten === &lt;br /&gt;
Beauftragte repräsentieren auch den Bezirksverband. &lt;br /&gt;
Sie verhalten sich – insbesondere auch auf sozialen Medien – angemessen und deeskalierend.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Beauftragte arbeiten im Rahmen der Beauftragung mit den (insbesondere personenbezogenen) Daten sorgfältig und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Beauftragte arbeiten mit anderen Beauftragten, den Organen der Partei einschließlich ihrer Untergliederungen sowie den zuständigen Kassenprüfern unabhängig von persönlichen Befindlichkeiten freundlich und kooperativ zusammen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5 Transparenz === &lt;br /&gt;
Öffentliche Ausschreibungen von Beauftragten werden auf der Vorstandsseite veröffentlicht. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Eine zusätzliche Veröffentlichung an anderer Stelle ist zulässig. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Bewerbungsfrist soll mindestens 14 Tage betragen. &lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Alle Beauftragungen werden in einer zentralen und gut auffindbaren gemeinsamen Liste veröffentlicht.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Alle Beauftragten erstatten über ihre Arbeit öffentlich Bericht. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der Bericht ist in der Regel monatlich mündlich in der Vorstandssitzung im Abschnitt &amp;quot;Themen und Berichte&amp;quot; vorzutragen, mindestens jedoch in das entsprechende Pad einzutragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== II Themenbeauftragte ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 6 Beauftragung von Themenbeauftragten === &lt;br /&gt;
Der Vorstand kann Themenbeauftragte ernennen.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der Bezirksparteitag, mit Wahl des Vorstandes (Wahl-Parteitag), hat ein Vorschlagsrecht für diese Themenbeauftragten.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Zwischen den Parteitagen schreibt der Vorstand in der Regel die Themenbeauftragung öffentlich aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 7 Aufgaben von Themenbeauftragten === &lt;br /&gt;
* Themenbeauftragte sollten umfassend informiert sein über die innerparteilichen und außerparteilichen Entwicklungen auf dem betreuten Themengebiet.&lt;br /&gt;
* Themenbeauftragte organisieren die thematische Weiterentwicklung und die Verbesserung der programmatischen Positionen im betreuten Themengebiet.&lt;br /&gt;
* Themenbeauftragte organisieren die Zuarbeit zu den zuständigen SGs auf bezirks- sowie den unter- und übergeordneten Ebenen.  (z.B. Bundes-SG Prese, OBB SG Social Media etc.)&lt;br /&gt;
* Themenbeauftragte organisieren insbesondere die termingerechte Anlieferung angeforderter Texte.&lt;br /&gt;
* Themenbeauftragte organisieren, das Vorstandsmitglieder und Kandidaten für öffentliche Ämter vor öffentlichen Auftritten wie Podiumsdiskussion oder Talkshows angemessen gebrieft werden.&lt;br /&gt;
* Themenbeauftragte organisieren die Beantwortung der ihnen zugeleiteten Anfragen und Wahlprüfsteinen im betreuten Themengebiet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 8 Verhalten von Themenbeauftragten === &lt;br /&gt;
Themenbeauftragte repräsentieren die programmatische Beschlusslage und dort, wo es eine solche (noch) nicht gibt, das gesamte relevante Meinungsspektrum der auf dem betreffenden Themengebiet arbeitenden Arbeitsgemeinschaften. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
In Ausübung ihrer Beauftragung haben Themenbeauftragte ihre persönliche Überzeugung zurückzustellen.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Themenbeauftragte agieren als Beauftragte der Piratenpartei und üben ihre Beauftragung neutral gegenüber innerparteilichen Strömungen aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== III Servicegruppen (SG) ==&lt;br /&gt;
=== § 9 Aufgabe === &lt;br /&gt;
Die Aufgabe einer Servicegruppe beschließt der Vorstand.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Servicegruppen handeln im Rahmen der Gesetze, der Satzung, der Beschlüsse der Parteiorgane, ihres Auftrags und ihres Etats und verantworten das Ergebnis gegenüber dem Bezirksvorstand.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der Vorstand beschliesst den zur Erfüllung der Aufgabe erforderlichen Etat. Zweckgebundene Spenden an eine Servicegruppe erhöhen den Etat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 10 Beauftragung von Servicegruppen === &lt;br /&gt;
Leiter von Servicegruppen (SG-Leiter) werden in der Regel und soweit diese Leitung neu zu besetzen ist öffentlich ausgeschrieben.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Dem SG-Leiter obliegt die Ernennung weiterer Mitglieder der Servicegruppe. Er teilt dem Vorstand die Ernennung weiterer Mitglieder mit.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der Vorstand führt alle Ernannten SG-Mitglieder in einer Liste auf.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
SG-Mitglieder, welche im Rahmen ihrer SG Kontakt zu datenkritischen Bereichen haben, werden auf Vorschlag des SG-Leiters vom Vorstand beauftragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 11 Neutralität === &lt;br /&gt;
Servicegruppen agieren als Beauftragte des Bezirksverbands und verhalten sich bei Erfüllung ihrer Aufgabe neutral gegenüber innerparteilichen Strömungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== IV Assistenten ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 13 Beauftragung von Assistenten ===&lt;br /&gt;
Der Vorstand oder einzelne Vorstandsmitglieder können Assistenten beauftragen und verantworten deren Tätigkeit. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Assistenten müssen nicht öffentlich ausgeschrieben werden.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Beauftragung von Assistenten ist öffentlich bekannt zu geben. &amp;lt;br&amp;gt; &lt;br /&gt;
Das Aufgabengebiet von Assistenten wird vom Vorstand festgelegt.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Schlaubibasti</name></author>
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