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	<title>BW:Stuttgart/Mitgliederversammlung 07 KurzGO - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-05-17T00:52:47Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Piratenwiki Mirror</subtitle>
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		<id>https://wikimirror.piraten.tools/wiki/index.php?title=BW:Stuttgart/Mitgliederversammlung_07_KurzGO&amp;diff=55924597&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Monomo: /* Geschäftsordnung zum Bezirksparteitag */</title>
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		<updated>2014-07-18T17:25:10Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;span dir=&quot;auto&quot;&gt;&lt;span class=&quot;autocomment&quot;&gt;Geschäftsordnung zum Bezirksparteitag&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;= Geschäftsordnung zum Kreisparteitag =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 1 Teilnahme &amp;amp; Akkreditierung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Stimmberechtigte Mitglieder der Versammlung im Sinne dieser Geschäftsordnung sind alle akkreditierten Parteimitglieder.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Nimmt ein Mitglied gar nicht oder nicht an der gesamten Versammlung  teil, so entstehen hieraus keine rückwirkenden Rechte; insbesondere  ergibt sich hieraus keine Rechtfertigung für eine Anfechtung von  Wahlergebnissen oder Beschlüssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2 Grundlegende Regeln für Wahlen und Abstimmungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Alle Abstimmungen und Wahlen finden grundsätzlich offen mit  Handzeichen statt, sofern nicht diese Geschäftsordnung, die Satzung oder  ein Gesetz anderes bestimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Sofern die Geschäftsordnung, die Satzung oder ein Gesetz nichts  anderes bestimmt, gilt ein Antrag als angenommen, wenn er die einfache  Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Jedes stimmberechtigte Mitglied kann eine geheime Wahl/Abstimmung‚ {§ 10a Geheime Wahl / Geheime Abstimmung} beantragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Bei Abstimmungen über mehrere Anträge und bei Wahlen mit mehreren  Kandidierenden findet eine Wahl durch Zustimmung (approval voting)  statt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 3 Versammlungsleitung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Versammlung bestimmt die Versammlungsleitung. Diese hat  während der Versammlung für Ordnung zu sorgen und übt während der  Versammlung das Hausrecht aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 4 Wahlleitung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Die Versammlung wählt zur Durchführung von Wahlen eine Wahlleitung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Wahlleitung ernennt Wahlhelfende, die sie unterstützen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Die Wahlleitung fertigt ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der  Versammlung an, das von der Wahlleitung und mindestens zwei  Wahlhelfenden zu unterschreiben ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5 Protokoll ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Die Protokollführung ist verantwortlich für das Erstellen eines schriftlichen Protokolls der Versammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Es wird durch die Versammlungsleitung, die Wahlleitung und den  amtierenden Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter unterschrieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 6 Kandidaturen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Kandidierende erhalten drei Minuten Zeit sich der Versammlung vorzustellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Nach der Vorstellung beginnt die Versammlung mit der Befragung der  Kandidierenden. Nach maximal fünf Fragen entscheidet die Versammlung  über eine weitere Befragung des jeweiligen Kandidierenden. Dies wird  solange wiederholt, bis keine Fragen mehr da sind oder sich die  Versammlung gegen eine weitere Befragung ausspricht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 7 Wahlen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Die Wahlen der Vorstandsmitglieder und des Schiedsgerichts sind  geheim. Bei sonstigen Personenwahlen wird offen gewählt, sofern sich auf  Befragen durch die Versammlungsleitung kein Widerspruch aus der  Versammlung erhebt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Haben mehrere Kandidierende für ein zu besetzendes Amt exakt die  gleiche (höchste) Stimmenanzahl, wird unter diesen Kandidierenden ein  weiterer Wahlgang durchgeführt. Steht danach noch kein Ergebnis fest,  wird per Los entschieden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 8 Antragsvorstellung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Antrag ist in kompakter Rede vorzustellen. Im Anschluss kann die  Versammlung sachbezogene Fragen stellen. Anschließend werden je fünf  Pro- und Contra-Reden zugelassen. Nach diesem Verfahren entscheidet die  Versammlung ob sie je weitere fünf Argumentationen zulassen will. Dies  wird so lange wiederholt, bis die Versammlung keine Argumentationen mehr  wünscht, und es wird mit der Abstimmung fortgefahren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 9 Abstimmungen über Anträge ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gibt es mehrere konkurrierende Anträge, so wird mittels Wahl durch  Zustimmung (approval voting) die Zahl der Anträge zunächst auf zwei  reduziert. In nachfolgender Abstimmung wird die Zahl auf einen Antrag  reduziert. Der verbleibende Antrag wird am Ende zur abschließenden  Abstimmung gestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 10 Anträge zur Geschäftsordnung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Nur die in diesem Abschnitt benannten Geschäftsordnungsanträge  sind als solche zulässig. Anträge zur Geschäftsordnung werden offen  abgestimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Jedes stimmberechtigte Mitglied kann nach dem Stellen eines  GO-Antrags eine Gegenrede zu dem Antrag halten. Unterbleibt eine  Gegenrede, so ist der Antrag angenommen. Gibt es eine Gegenrede, so wird  über den Antrag bzw. die Anträge abgestimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
§ 10a Geheime Wahl / Geheime Abstimmung&lt;br /&gt;
Ein GO-Antrag auf geheime Wahl oder geheime Abstimmung ist  angenommen, wenn mindestens fünf Prozent der stimmberechtigten  Mitglieder zustimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
§ 10b Einholung eines Meinungsbildes&lt;br /&gt;
Meinungsbilder müssen inhaltlich einen erkennbaren Zusammenhang mit dem aktuellen Thema haben. Der GO-Antrag gilt ohne Abstimmung als angenommen und wird nicht ausgezählt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
§ 10c Änderung der Tagesordnung&lt;br /&gt;
Ein GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung muss schriftlich gestellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
§ 10d Neuwahl eines Versammlungsamts&lt;br /&gt;
(1) Ein GO-Antrag auf Neuwahl eines Versammlungsamts muss schriftlich und begründet bei der Versammlungsleitung eingereicht werden.&lt;br /&gt;
(2) Ein GO-Antrag auf Neuwahl eines Versammlungsamts muss eindeutig  kenntlich machen, welches Versammlungsamt neu gewählt werden soll, sowie  bereits einen Gegenvorschlag beinhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
§ 10e Änderung der Geschäftsordnung&lt;br /&gt;
Ein GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung muss schriftlich gestellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 11 Automatisches Verfallen von Anträgen ==&lt;br /&gt;
Die auf der Kreismitgliederversammlung nicht behandelten Anträge verfallen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 12 Gültigkeit ==&lt;br /&gt;
Diese Geschäftsordnung behält ihre Gültigkeit für folgende  Kreismitgliederversammlungen, bis sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § Drölf Erinnerung ==&lt;br /&gt;
Seid nett zueinander.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Monomo</name></author>
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