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	<title>BW:Antragsfabrik/Sonstige Anträge/Entscheidsordnung - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-04-22T12:59:31Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Piratenwiki Mirror</subtitle>
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		<id>https://wikimirror.piraten.tools/wiki/index.php?title=BW:Antragsfabrik/Sonstige_Antr%C3%A4ge/Entscheidsordnung&amp;diff=55938410&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Stoppe am 8. März 2016 um 09:15 Uhr</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wikimirror.piraten.tools/wiki/index.php?title=BW:Antragsfabrik/Sonstige_Antr%C3%A4ge/Entscheidsordnung&amp;diff=55938410&amp;oldid=prev"/>
		<updated>2016-03-08T09:15:17Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;{{BW_Sonstiger_Antrag&lt;br /&gt;
| Titel = Entscheidsordnung für den BEO&lt;br /&gt;
| Kurzbeschreibung = Entscheidsordnung für den BEO&lt;br /&gt;
| Antragsteller = [[Benutzer:S3sebastian|s3sebastian]] &lt;br /&gt;
| Eingereicht = JA&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Antrag ==&lt;br /&gt;
{{Sonstigerantrag&lt;br /&gt;
|Nummer = [[BWAntragNummer::1]]&lt;br /&gt;
|Antragsteller = [[Benutzer:S3sebastian|s3sebastian]] &lt;br /&gt;
|Titel = Entscheidsordnung für den BEO&lt;br /&gt;
|Antragstext = Nur abzustimmen, wenn der SÄA &amp;quot;BEO in Satzung schreiben&amp;quot; angenommen wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Landesverband möge folgende Entscheidsordnung für den Basisentscheid&lt;br /&gt;
beschließen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== §1 - Allgemeines ===&lt;br /&gt;
(1) Die nachfolgenden Bestimmungen für Anträge bzw. Abstimmungen gelten&lt;br /&gt;
sinngemäß auch für Kandidaten bzw. Wahlen, sofern nicht explizit anderes&lt;br /&gt;
bestimmt ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Basisentscheide und Basisbefragungen unterscheiden sich lediglich in&lt;br /&gt;
der rechtlichen Verbindlichkeit der Beschlüsse.&lt;br /&gt;
Sämtliche nachfolgenden Bestimmungen für Basisentscheide gelten&lt;br /&gt;
ebenfalls für Basisbefragungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== §1a - Definitionen ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Als Teilnehmer gelten teilnahmeberechtigte Mitglieder, die als&lt;br /&gt;
Teilnehmer angemeldet sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Als Themenbereichsteilnehmer gilt ein Teilnehmer, der für den&lt;br /&gt;
jeweiligen Themenbereich angemeldet ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Als zur Abstimmung zugelassen, d.h. eingebracht im Sinne der&lt;br /&gt;
Satzung, gilt ein Antrag, wenn er eingereicht wurde und das nötige&lt;br /&gt;
Quorum an Unterstützern erreicht hat oder durch den Beschluss eines&lt;br /&gt;
berechtigten Organs zur Abstimmung qualifiziert ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Ein Basisentscheid bzw. Basisbefragung bezeichnet die Abstimmung von&lt;br /&gt;
einem entsprechend zugelassenen Antrag zusammen mit dessen zugelassenen&lt;br /&gt;
konkurrierenden Anträgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Ein Stichtag ist der Tag, an dem Abstimmungen enden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Als elektronische Willenserklärung gilt eine vom Benutzer&lt;br /&gt;
vorgenommene Aktion im Online-System, während er in diesem mit seinen&lt;br /&gt;
Zugangsdaten eingeloggt ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Textform bezeichnet die Schriftform oder eine E-Mail; dabei muss die&lt;br /&gt;
E-Mail mit dessen gültiger, gemäß §2 Absatz 1 verifizierten&lt;br /&gt;
kryptographischen Signatur versehen sein oder der Inhalt der E-Mail&lt;br /&gt;
durch das Mitglied auf Rückfrage bestätigt worden sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(8) Die Personen, die mit der Durchführung eines Basisentscheids&lt;br /&gt;
beauftragt bzw. zuständig sind, werden nachfolgend Verantwortliche genannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== §1b - Online-System ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Die Verantwortlichen betreiben ein per Internet erreichbares&lt;br /&gt;
Online-System, in dem sich alle Mitglieder anmelden können und alle&lt;br /&gt;
wesentlichen Tätigkeiten für Basisentscheide elektronisch durchführen&lt;br /&gt;
können.&lt;br /&gt;
Die Mitglieder sind dazu angehalten, ihre Beiträge zur Debatte von&lt;br /&gt;
Anträgen im Online-System einzutragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Auf elektronischem Wege soll die Kommunikation soweit möglich&lt;br /&gt;
kryptographisch verschlüsselt und signiert erfolgen.&lt;br /&gt;
E-Mails der Verantwortlichen oder des Online-Systems werden&lt;br /&gt;
kryptographisch signiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Die Software des Online-Systems muss einer Open-Source Lizenz&lt;br /&gt;
unterliegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== §1c - Verantwortliche ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Der Parteitag oder ein Basisentscheid kann Verantwortliche als&lt;br /&gt;
Beauftragte zur Unterstützung des Vorstands wählen, einzeln abwählen und&lt;br /&gt;
nachwählen.&lt;br /&gt;
Die Verantwortlichen werden spätestens jedes zweite Kalenderjahr gewählt&lt;br /&gt;
und bleiben beauftragt, bis neue Verantwortliche gewählt sind.&lt;br /&gt;
Gibt es nicht mindestens drei gewählte Verantwortliche, so übernimmt der&lt;br /&gt;
Vorstand die Aufgabe der Verantwortlichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Verantwortlichen sind dazu angehalten, bei der Durchführung von&lt;br /&gt;
Basisentscheiden den Aufwand für die Mitglieder zu minimieren und&lt;br /&gt;
sparsam mit den Mitteln der Partei umzugehen.&lt;br /&gt;
Der Vorstand hat den Verantwortlichen angemessene Mittel für die&lt;br /&gt;
Durchführung bereitzustellen, sofern dadurch nicht die&lt;br /&gt;
Funktionsfähigkeit der Partei gefährdet ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Die gemäß Absatz 1 gewählten Verantwortlichen treffen Entscheidungen&lt;br /&gt;
mit einfacher Mehrheit bei Teilnahme von mindestens der Hälfte der&lt;br /&gt;
Verantwortlichen und veröffentlichen diese.&lt;br /&gt;
Sie sind berechtigt Helfer für bestimmte Aufgaben zu bestimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Die Verantwortlichen entscheiden im Rahmen der Vorgaben insbesondere&lt;br /&gt;
über folgende Sachverhalte zur Durchführung von Basisentscheiden:&lt;br /&gt;
* welche Anträge sich inhaltlich gegenseitig ausschließen und daher&lt;br /&gt;
gegeneinander abgestimmt werden (Konkurrenz), wenn deren Antragsteller&lt;br /&gt;
keine einvernehmliche Lösung finden können;&lt;br /&gt;
* über die Termine von Stichtagen im Rahmen der Vorgaben;&lt;br /&gt;
* ob an einem Stichtag auch geheime Abstimmungen durchgeführt werden;&lt;br /&gt;
* ob die Veröffentlichung eines Antrags wegen möglichen Verstößen gegen&lt;br /&gt;
die Nutzungsbedingungen zurückgehalten bzw. rückgängig gemacht wird;&lt;br /&gt;
* ob ein bereits abgestimmter Antrag innerhalb der Sperrfrist&lt;br /&gt;
missbräuchlich in gleicher oder sehr ähnlicher Form erneut eingereicht&lt;br /&gt;
wurde, ohne dass sich die Umstände seither maßgeblich geändert haben;&lt;br /&gt;
* ob ein Antragsgegenstand gemäß Satzung §14 Absatz 3 bereits eindeutig&lt;br /&gt;
erfüllt oder nicht mehr erfüllbar ist;&lt;br /&gt;
* ob ein Sachverhalt für ein Eilverfahren qualifiziert ist;&lt;br /&gt;
* ob ein Antrag in einen anderen, passenderen Themenbereich verschoben&lt;br /&gt;
werden soll;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die betroffenen Antragsteller, Kandidaten und Mitglieder haben das Recht&lt;br /&gt;
auf Gehör für die sie betreffenden Entscheidungen.&lt;br /&gt;
Im Zweifelsfall ist zugunsten der Antragsteller bzw. Mitglieder zu&lt;br /&gt;
entscheiden.&lt;br /&gt;
Der Parteitag und der Vorstand kann die Entscheidungen der&lt;br /&gt;
Verantwortlichen aufheben, abändern oder ihnen weitere Vorgaben machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== §2 - Verifizierung, Anmeldung und Themenbereiche ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Für die Teilnahmeberechtigung eines Mitglieds muss dessen Identität&lt;br /&gt;
von mindestens zwei durch Wahl berechtigten Mitgliedern einer Gliederung&lt;br /&gt;
oder durch ein vergleichbar glaubwürdiges Verfahren nachgewiesen worden&lt;br /&gt;
sein.&lt;br /&gt;
Ein Mitglied kann auch freiwillig auf Antrag und auf eigene Kosten eine&lt;br /&gt;
persönliche Identifizierung von einem parteiunabhängigen, vom Vorstand&lt;br /&gt;
zugelassenen Dienstleister durchführen lassen.&lt;br /&gt;
Ein zur Verifizierung Berechtigter kann nach persönlicher&lt;br /&gt;
Identifizierung selbstständig weitere freiwillige Angaben des Mitglieds,&lt;br /&gt;
insbesondere dessen kryptographischen Schlüssel, verifizieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Teilnahmeberechtigte Mitglieder melden sich in Textform oder im&lt;br /&gt;
Online-System explizit als Teilnehmer an bzw. ab.&lt;br /&gt;
Als Anmeldung als Teilnehmer gilt auch die Einreichung, Unterstützung&lt;br /&gt;
oder Abstimmung eines Antrags.&lt;br /&gt;
Der Status als Teilnehmer verfällt automatisch nach dem zweiten Stichtag&lt;br /&gt;
nach der letzten solchen Anmeldung des Teilnehmers.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Teilnehmer können sich für einzelne Themenbereiche als&lt;br /&gt;
Themenbereichsteilnehmer an- bzw. abmelden.&lt;br /&gt;
Die Unterstützung der Abstimmung eines Antrags in einem Themenbereich&lt;br /&gt;
entspricht der Anmeldung als Themenbereichsteilnehmer in dem&lt;br /&gt;
Themenbereich, dem der Antrag zugeordnet ist.&lt;br /&gt;
Eine Abmeldung ist nur möglich, wenn kein Antrag in dem Themenbereich&lt;br /&gt;
unterstützt wird.&lt;br /&gt;
Nur die in einem Themenbereich angemeldeten Themenbereichsteilnehmer&lt;br /&gt;
werden für Quoren in dem Themenbereich berücksichtigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Es gibt folgende Themenbereiche:&lt;br /&gt;
* Politik&lt;br /&gt;
* Innerparteiliches&lt;br /&gt;
* Wahlen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== §3 - Anträge und Quoren ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Anträge können von Teilnehmern grundsätzlich elektronisch im&lt;br /&gt;
Online-System oder in Textform an die Verantwortlichen gestellt werden,&lt;br /&gt;
wenn nichts anderes angegeben ist.&lt;br /&gt;
Für die Fristberechnung ist der Tag des Eingangs bei den&lt;br /&gt;
Verantwortlichen maßgeblich.&lt;br /&gt;
Die eingereichten Anträge, die zur Abstimmung zugelassenen Anträge, die&lt;br /&gt;
Abstimmungen und deren Ergebnisse werden unverzüglich im Online-System&lt;br /&gt;
veröffentlicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Anträge können auf folgende Weisen zur Abstimmung zugelassen werden:&lt;br /&gt;
* a) durch Beschluss des Parteitags;&lt;br /&gt;
* b) durch Beschluss des Vorstands, sofern der Antrag organisatorischer&lt;br /&gt;
Art ist;&lt;br /&gt;
* c) durch Erreichen eines Quorums von Teilnehmern als Unterstützer der&lt;br /&gt;
Abstimmung des Antrags.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Die Einreichung eines Antrags ist Voraussetzung, um Unterstützer für&lt;br /&gt;
die Abstimmung dieses Antrags sammeln zu können.&lt;br /&gt;
Um einen Antrag gemäß Absatz 2 c) einzureichen, sind fünf Teilnehmer als&lt;br /&gt;
Antragsteller erforderlich.&lt;br /&gt;
Jeder Antragsteller ist automatisch Unterstützer der Abstimmung des Antrags.&lt;br /&gt;
Der Wortlaut des Antrags, die Antragsteller, und etwaige Konkurrenz zu&lt;br /&gt;
anderen Anträgen sind dabei eindeutig anzugeben.&lt;br /&gt;
Diese Angaben können bis zur Zulassung zur Abstimmung einmütig von den&lt;br /&gt;
Antragstellern oder auf Beschluss der Verantwortlichen geändert werden.&lt;br /&gt;
Die Verantwortlichen dürfen am Wortlaut lediglich formale, Rechtschreib-&lt;br /&gt;
und Grammatikfehler korrigieren, aber keine inhaltlichen Änderungen&lt;br /&gt;
durchführen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Wenn ein Antrag von den Antragstellern einmütig zurückgezogen und&lt;br /&gt;
nicht innerhalb von einer Woche von fünf Teilnehmern als Antragsteller&lt;br /&gt;
übernommen wird, gilt er als endgültig zurückgezogen.&lt;br /&gt;
Für inhaltliche Änderungen, die die Antragsteller bis zur Zulassung zur&lt;br /&gt;
Abstimmung einmütig vornehmen dürfen, gilt:&lt;br /&gt;
Übernehmen bei einer Änderung innerhalb einer Woche mindestens fünf&lt;br /&gt;
Antragsteller die bisherige, ungeänderte Fassung (die ursprünglichen&lt;br /&gt;
Antragsteller haben Vorrang), so gilt die geänderte Fassung als zum&lt;br /&gt;
Zeitpunkt der Änderung neu eingereichter Antrag, für den die bisherigen&lt;br /&gt;
Unterstützer nicht übernommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Die Zulassung zur Abstimmung gemäß Absatz 2 c) erfordert ein Quorum&lt;br /&gt;
von zehn Prozent der Themenbereichsteilnehmer.&lt;br /&gt;
Nach der Einreichung gemäß Absatz 3 können Teilnehmer ihre Unterstützung&lt;br /&gt;
der Abstimmung des Antrags bekunden bzw. zurückziehen.&lt;br /&gt;
Sollte sich der Teilnehmerstatus ändern, verfällt die Unterstützung nicht.&lt;br /&gt;
Nach zwölf Wochen verfällt eine Unterstützung der Abstimmung des Antrags&lt;br /&gt;
automatisch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Quoren werden relativ zu der aktuellen Größe der Grundgesamtheit&lt;br /&gt;
berechnet und ggf. auf ganze Zahl aufgerundet.&lt;br /&gt;
Die Grundgesamtheit ist die Anzahl der in dem Themenbereich des Antrags&lt;br /&gt;
angemeldeten Themenbereichsteilnehmer, jedoch mindestens 250.&lt;br /&gt;
In den ersten drei Kalendermonaten werden Mitglieder, die zum Ende des&lt;br /&gt;
letzten Kalenderjahres Teilnehmer waren, unabhängig von ihrer&lt;br /&gt;
Stimmberechtigung ebenfalls für Quoren berücksichtigt.&lt;br /&gt;
Das Erreichen eines Quorums wird unverzüglich festgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Das Quorum für die zwingende Durchführung einer geheimen Abstimmung&lt;br /&gt;
eines Antrags beträgt fünf Prozent aller Teilnehmer, jedoch mindestens&lt;br /&gt;
25 Personen.&lt;br /&gt;
Der Antrag wirkt sich auf die geheime Abstimmung aller mit diesem Antrag&lt;br /&gt;
konkurrierenden Anträge aus.&lt;br /&gt;
Anträge zu personellen Sachverhalten, insbesondere Wahlen, Ersatzwahlen,&lt;br /&gt;
Abwahlen, oder die Wahl einer geordneten Liste, werden grundsätzlich&lt;br /&gt;
geheim abgestimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(8) Ein Antrag verfällt, sobald er auf dem Parteitag behandelt wurde&lt;br /&gt;
oder wenn er innerhalb von sechs Monaten das notwendige Quorum zur&lt;br /&gt;
Zulassung zur Abstimmung nicht erreicht hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(9) Um eine Wahl durchzuführen, muss diese wie ein Antrag gemäß Absatz 2&lt;br /&gt;
zugelassen werden.&lt;br /&gt;
Der Vorstand ist gemäß Absatz 2 b) berechtigt, Wahlen für Beauftragungen&lt;br /&gt;
oder sonstige organisatorische Einrichtungen ohne Organcharakter zu&lt;br /&gt;
veranlassen.&lt;br /&gt;
Für eine Kandidaturen zu einer zugelassenen Wahl sind im allgemeinen&lt;br /&gt;
zwanzig Unterstützer notwendig.&lt;br /&gt;
Für Kandidaturen für Basisbefragungen zu öffentlichen Wahlen ist&lt;br /&gt;
abweichend jeder Vorschlag eines Teilnehmers mit Zustimmung des&lt;br /&gt;
wahlberechtigten Kandidaten zur Wahl zugelassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== §4 - Ablauf und Fristen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Die Mitglieder werden spätestens sechs Wochen vor dem nächsten&lt;br /&gt;
möglichen Stichtag in Textform über die Termine der kommenden Stichtage&lt;br /&gt;
und die Quelle, aus der sie aktuelle Informationen zum Verfahren und&lt;br /&gt;
anstehenden Basisentscheiden erhalten können, informiert.&lt;br /&gt;
Zwischen den Stichtagen muss ein Abstand von mindestens vier Wochen&lt;br /&gt;
liegen, es sei denn, es liegt ein Ausnahmefall nach §4 Absatz 9 vor.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Spätestens fünf Wochen vor einem Stichtag wird im Rahmen der&lt;br /&gt;
Vorgaben von den Verantwortlichen festgelegt, ob an diesem geheime&lt;br /&gt;
Abstimmungen stattfinden und welche Basisentscheide gemäß der&lt;br /&gt;
Reihenfolge der Zulassung zur Abstimmung an diesem abgestimmt werden.&lt;br /&gt;
Diese Informationen werden unverzüglich im Online-System veröffentlicht.&lt;br /&gt;
Dabei werden nur Basisentscheide berücksichtigt, bei denen mindestens&lt;br /&gt;
ein Antrag spätestens sieben Wochen vor dem Stichtag zur Abstimmung&lt;br /&gt;
zugelassen war.&lt;br /&gt;
Konkurrierende Anträge zu einem abzustimmenden Basisentscheid, die bis&lt;br /&gt;
fünf Wochen vor dem Stichtag noch nicht zur Abstimmung zugelassen sind,&lt;br /&gt;
werden nicht mehr für diesen Basisentscheid berücksichtigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Die Teilnehmer werden spätestens vier Wochen vor dem Stichtag&lt;br /&gt;
(Einberufungsfrist) in Textform zu den geplanten Abstimmungen eingeladen&lt;br /&gt;
und dabei über die zur Abstimmung stehenden Anträge informiert.&lt;br /&gt;
Wenn der Parteitag die Auflösung der Partei oder des Gebietsverbandes&lt;br /&gt;
oder die Verschmelzung mit anderen Parteien nach §9 Abs. 3 PartG&lt;br /&gt;
beschlossen hat und daraufhin ein Basisentscheid stattfindet, werden&lt;br /&gt;
hiervon abweichend alle Mitglieder in Textform eingeladen.&lt;br /&gt;
Die Partei stellt bis zum Stichtag Ressourcen bereit, um die&lt;br /&gt;
mitgliederöffentliche Debatte zu diesen zu fördern.&lt;br /&gt;
Antragsteller und Kandidaten haben das gleiche Recht, den Antrag bzw.&lt;br /&gt;
sich angemessen zu Beginn der Debatte vorzustellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Nach Zulassung eines Antrags zur Abstimmung kann dessen geheime&lt;br /&gt;
Abstimmung bis zu eine Woche vor Beginn der Abstimmung beantragt und von&lt;br /&gt;
Teilnehmern unterstützt werden.&lt;br /&gt;
Der Antrag auf geheime Abstimmung verfällt, wenn er nicht bis eine Woche&lt;br /&gt;
vor Beginn der Abstimmung das notwendige Quorum erreicht.&lt;br /&gt;
Wenn der Antrag das Quorum rechtzeitig erreicht und keine geheime&lt;br /&gt;
Abstimmung für den Stichtag geplant war, wird die Abstimmung auf einen&lt;br /&gt;
späteren Stichtag vertagt.&lt;br /&gt;
Sofern die pseudonymisierte und anonyme elektronische Abstimmung an&lt;br /&gt;
einem Stichtag aus schwerwiegenden Gründen nicht durchführbar ist,&lt;br /&gt;
werden alle Abstimmungen zu diesem Termin, sofern geplant, geheim&lt;br /&gt;
durchgeführt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Die Abstimmung beginnt zwei Wochen vor dem Stichtag und endet an diesem.&lt;br /&gt;
Im Falle einer anonymen elektronischen Abstimmung können Teilnehmer&lt;br /&gt;
elektronische Wahlscheine zwei Wochen vor Beginn der Abstimmung bis zum&lt;br /&gt;
Beginn der Abstimmung erhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Die Abstimmungen werden umgehend nach Ende des Abstimmungszeitraums&lt;br /&gt;
ausgezählt und das Ergebnis im Online-System veröffentlicht und von den&lt;br /&gt;
Verantwortlichen schriftlich beurkundet.&lt;br /&gt;
Eine vorherige Weitergabe der Auszählungsergebnisse von Stimmen ist&lt;br /&gt;
nicht zulässig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Alle wesentlichen Abstimmungsunterlagen und -daten werden bis zum&lt;br /&gt;
Ablauf der Vorhaltefrist sicher aufbewahrt, die eine Woche nach&lt;br /&gt;
Bekanntgabe der Ergebnisses endet.&lt;br /&gt;
Wird das Schiedsgericht bezüglich der Abstimmung innerhalb dieser Frist&lt;br /&gt;
angerufen, so verlängert sich die Frist bis zum Abschluss des&lt;br /&gt;
Schiedsgerichtsverfahrens.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(8) Die Sperrfrist gemäß Satzung für bereits abgestimmte Anträge beträgt&lt;br /&gt;
zwölf Monate.&lt;br /&gt;
Ausnahmen müssen von den Antragstellern stichhaltig begründet werden und&lt;br /&gt;
können von den Verantwortlichen begründet abgelehnt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(9) Nur in besonders dringenden, für den Gebietsverband unerlässlichen,&lt;br /&gt;
begründeten Ausnahmefällen können die Fristen unterschritten werden.&lt;br /&gt;
Dabei muss jedoch zwischen Zulassung zur Abstimmung und Abstimmungsende&lt;br /&gt;
mindestens eine Woche liegen.&lt;br /&gt;
Die Verantwortlichen informieren die Mitglieder in Textform rechtzeitig&lt;br /&gt;
über die Abstimmung.&lt;br /&gt;
Die Abstimmung erfolgt geheim per Brief.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== §5 - Abstimmungen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Pseudonymisierte und anonyme elektronische Abstimmungen erfolgen per&lt;br /&gt;
Online-System, geheime Abstimmungen per Urne.&lt;br /&gt;
In besonderen Fällen können einzelne Teilnehmer stattdessen auch&lt;br /&gt;
schriftlich per Brief abstimmen.&lt;br /&gt;
Eine Abstimmung per Brief erfolgt bei pseudonymisierten Abstimmungen&lt;br /&gt;
pseudonymisiert, bei geheimen und anonymen elektronischen Abstimmungen&lt;br /&gt;
geheim.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Es sollten nicht mehr als zwanzig unabhängige Abstimmungen zu&lt;br /&gt;
demselben Stichtag erfolgen.&lt;br /&gt;
Wird über mehrere konkurrierende Anträge abgestimmt, so ist deren&lt;br /&gt;
Reihenfolge bei der Stimmabgabe vorab zufällig per Los festzulegen.&lt;br /&gt;
Ein zur Abstimmung zugelassener Antrag verfällt, wenn der&lt;br /&gt;
Antragsgegenstand gemäß Satzung §14 Absatz 3 bereits eindeutig erfüllt&lt;br /&gt;
oder nicht mehr erfüllbar ist, oder der Parteitag diesen per Beschluss&lt;br /&gt;
zurückzieht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Basisentscheide werden grundsätzlich in der Reihenfolge des&lt;br /&gt;
Zeitpunkts ihres am frühesten zur Abstimmung zugelassenen Antrags&lt;br /&gt;
abgestimmt.&lt;br /&gt;
Für zwingend geheim abzustimmende Basisentscheide wird die Reihenfolge&lt;br /&gt;
gesondert erfasst und an Stichtagen abgestimmt, die für geheime&lt;br /&gt;
Abstimmungen vorgesehen sind.&lt;br /&gt;
Stehen an einem Stichtag für geheime Abstimmungen so wenige&lt;br /&gt;
Basisentscheide zur Abstimmung, dass deren Abstimmung den Aufwand für&lt;br /&gt;
Partei und Mitglieder nicht rechtfertigt, kann die Abstimmung der geheim&lt;br /&gt;
abzustimmenden Basisentscheide auf den nächsten Stichtag mit geheimer&lt;br /&gt;
Abstimmung vertagt werden.&lt;br /&gt;
Außerdem können die Verantwortlichen die Abstimmung eines&lt;br /&gt;
Basisentscheids auf den nächsten Stichtag vertagen, sofern keiner der&lt;br /&gt;
Antragsteller der Anträge in jenem Basisentscheid auf Befragen innerhalb&lt;br /&gt;
einer Woche Widerspruch erhebt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Ein Teilnehmer kann bis zu eine Woche vor dem Stichtag beantragen zu&lt;br /&gt;
diesem Stichtag per Brief abzustimmen, wenn er dabei triftige Gründe&lt;br /&gt;
nennt, warum seine Teilnahme andernfalls nicht zumutbar wäre.&lt;br /&gt;
Sind diese Gründe bei einem Teilnehmer dauerhaft gegeben, so kann dieser&lt;br /&gt;
eine Briefabstimmung für die Dauer der Anmeldung als Teilnehmer beantragen.&lt;br /&gt;
Ein Antrag zur Abstimmung per Brief für einen Stichtag kann nach Versand&lt;br /&gt;
der Abstimmungsunterlagen nicht widerrufen werden.&lt;br /&gt;
Die Verantwortlichen sind dazu angehalten, die Notwendigkeit zur&lt;br /&gt;
Abstimmung per Brief zu minimieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Erfolgt die Stimmabgabe nicht per Urne, so erklärt der Teilnehmer&lt;br /&gt;
bei seiner Stimmabgabe, sein Stimmrecht frei, unbeobachtet und ohne&lt;br /&gt;
Zwang ausgeübt zu haben.&lt;br /&gt;
Ein Teilnehmer, der des Lesens unkundig ist oder der wegen einer&lt;br /&gt;
körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, seine Stimme selbst&lt;br /&gt;
abzugeben, bestimmt eine andere Person, deren Hilfe er sich bei der&lt;br /&gt;
Stimmabgabe bedienen will, und gibt dies den Urnenbeauftragten bzw. bei&lt;br /&gt;
Briefabstimmung auf dem Wahlschein bekannt.&lt;br /&gt;
Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Teilnehmers&lt;br /&gt;
zu beschränken.&lt;br /&gt;
Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die&lt;br /&gt;
sie bei der Hilfeleistung von der Abstimmung eines anderen erlangt hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Außerhalb des Abstimmungszeitraums eingegangene Stimmen sind ungültig.&lt;br /&gt;
Nur bis zu drei Tage vor Beginn des Abstimmungszeitraums als Teilnehmer&lt;br /&gt;
angemeldete haben Anspruch darauf, an der Abstimmung teilnehmen zu können.&lt;br /&gt;
Die Verantwortlichen können diese Frist verlängern.&lt;br /&gt;
Eine Stimme eines Teilnehmers ist auch gültig, wenn dieser vor Ende der&lt;br /&gt;
Abstimmung seine Teilnahmeberechtigung verliert.&lt;br /&gt;
Bei pseudonymisierter Abstimmung zählt nur die zuletzt abgegebene&lt;br /&gt;
Stimme; bei geheimer und anonymer elektronischer Abstimmung ist die&lt;br /&gt;
abgegebene Stimme endgültig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Die Zuordnung von Stimmtoken und Teilnehmern einer pseudonymisierten&lt;br /&gt;
Abstimmung unterliegt besonderem Schutz und wird nach Ablauf der&lt;br /&gt;
Vorhaltefrist gelöscht.&lt;br /&gt;
Die Stimmzettel und sonstige für die Überprüfung notwendige&lt;br /&gt;
Wahlunterlagen der Urnen- oder Briefabstimmung werden für diese Dauer&lt;br /&gt;
sicher aufbewahrt.&lt;br /&gt;
Die Verantwortlichen verschaffen dem Schiedsgericht auf Anfrage Zugriff&lt;br /&gt;
auf die für ein Schiedsgerichtsverfahren erforderlichen Informationen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(8) Abstimmungen und deren Auszählung können dezentral in&lt;br /&gt;
Untergliederungen erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(9) Regelverstöße, die nachweislich keine Auswirkung auf die Annahme&lt;br /&gt;
oder Ablehnung eines Antrags haben konnten, sind für die Wirksamkeit&lt;br /&gt;
eines Beschlusses unerheblich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== §5a - Pseudonymisierte Abstimmung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Bei der Stimmabgabe wird je Abstimmung jeder abgegebenen Stimme ein&lt;br /&gt;
neues, unverwechselbares Stimmtoken zugeordnet.&lt;br /&gt;
Dieses wird bei Online-Abstimmung dem Teilnehmer mit der Bestätigung der&lt;br /&gt;
Stimmabgabe als kryptographisch signierter Nachweis unverzüglich zugesandt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Nach Abschluss der Abstimmung wird sowohl das Ergebnis als auch die&lt;br /&gt;
Liste der abgegebenen Stimmen mit Stimmtoken veröffentlicht.&lt;br /&gt;
Jeder Teilnehmer kann mit seinen Stimmtoken nachvollziehen, dass seine&lt;br /&gt;
Stimmabgabe in der Gesamtheit richtig erfasst ist und gezählt wurde.&lt;br /&gt;
Die Teilnehmer haben unverzüglich nach ihrer elektronischen Stimmabgabe&lt;br /&gt;
den Erhalt eines korrekten Nachweises zu prüfen und Fehler oder&lt;br /&gt;
Missbrauch ihres Stimmrechts den Verantwortlichen zu melden.&lt;br /&gt;
Gleiches gilt für eine fehlerhafte Erfassung der eigenen Stimme im&lt;br /&gt;
Abstimmungsergebnis.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Es wird mindestens ein Zehntel der Abstimmenden zufällig ausgewählt&lt;br /&gt;
und aufgefordert, zu prüfen, ob ihre Stimmen jeweils korrekt im Ergebnis&lt;br /&gt;
erfasst wurden.&lt;br /&gt;
Die Ergebnisse der Rückmeldungen werden anonymisiert veröffentlicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== §5b - Geheime Abstimmung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Bei der geheimen Abstimmung per Urne erfolgt die Stimmabgabe an&lt;br /&gt;
dezentralen Urnen.&lt;br /&gt;
Die Stimmabgabe an der Urne erfolgt ausschließlich am Stichtag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Aufstellung einer Urne an einem bestimmten Ort kann unter&lt;br /&gt;
folgenden Bedingungen bis zur Einberufungsfrist bei den Verantwortlichen&lt;br /&gt;
beantragt werden (Urnenantrag):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Zwei Mitglieder, darunter mindestens ein Vorstandsmitglied einer&lt;br /&gt;
Gliederung oder ein vom Vorstand bestimmtes Mitglied, erklären sich in&lt;br /&gt;
dem Antrag bereit, als Urnenbeauftragte für die Abstimmung an der Urne&lt;br /&gt;
zu fungieren;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* insgesamt mindestens fünf Teilnehmer erklären in dem Antrag, an der&lt;br /&gt;
Urne abstimmen zu wollen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Urnenantrag kann abgewiesen werden, wenn ernsthafte Zweifel&lt;br /&gt;
bestehen, ob mindestens zehn Teilnehmer an der Urne abstimmen werden und&lt;br /&gt;
die Zusammenführung voraussichtlich länger als eine Stunde dauern würde.&lt;br /&gt;
Die Entscheidung wird den Antragstellern spätestens drei Wochen vor dem&lt;br /&gt;
Stichtag mitgeteilt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Die Urnenbeauftragten verpflichten sich insbesondere zu&lt;br /&gt;
* der Prüfung der Teilnahmeberechtigung und Zuordnung der Mitglieder,&lt;br /&gt;
* der Sicherstellung, dass diese nur einmal abstimmen,&lt;br /&gt;
* der Beaufsichtigung zu den Öffnungszeiten,&lt;br /&gt;
* dem Auszählen,&lt;br /&gt;
* der Zusammenführung und&lt;br /&gt;
* der sicheren Verwahrung der Stimmunterlagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Urnenbeauftragten erhalten spätestens drei Tage vor dem Stichtag die&lt;br /&gt;
Liste der ihrer Urne zugeordneten Teilnehmer und die notwendigen&lt;br /&gt;
Wahlunterlagen.&lt;br /&gt;
Die Urnenbeauftragten melden den Verantwortlichen den Erhalt der&lt;br /&gt;
Informationen zur Zusammenführung, den Erfolg bzw. Probleme bei der&lt;br /&gt;
Zusammenführung der Urnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Jeder Teilnehmer wird einer Urne zugeordnet und kann nur dort nach&lt;br /&gt;
persönlicher Identifizierung gegenüber einem Urnenbeauftragten einmalig&lt;br /&gt;
seine Stimme abgeben.&lt;br /&gt;
Die Zuordnung wird dem Teilnehmer spätestens zwei Wochen vor dem&lt;br /&gt;
Stichtag in Textform mitgeteilt.&lt;br /&gt;
Der Teilnehmer wird der seinem Wohnort nächstgelegenen Urne zugeordnet,&lt;br /&gt;
es sei denn er beantragt bis zu einer Woche vor dem Stichtag&lt;br /&gt;
elektronisch oder in Textform eine andere Zuordnung.&lt;br /&gt;
Teilnehmer, die im Urnenantrag erklärt haben an der beantragten Urne&lt;br /&gt;
abstimmen zu wollen, werden ihr zugeordnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Die Öffnungszeiten einer Urne werden im Urnenantrag festgelegt und&lt;br /&gt;
können nachträglich von den Urnenbeauftragten nur verlängert (d.h.&lt;br /&gt;
früher geöffnet) werden.&lt;br /&gt;
Sie werden den Teilnehmern bei der Einladung zur Abstimmung mitgeteilt.&lt;br /&gt;
Die Abstimmung endet an allen Urnen gleichzeitig.&lt;br /&gt;
Falls der Stichtag ein Werktag ist, endet die Öffnungszeit um 21:00 Uhr,&lt;br /&gt;
andernfalls um 18:00 Uhr.&lt;br /&gt;
Die Urne muss mindestens zwei Stunden und stets durchgehend geöffnet sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Nach Ende der Abstimmung berichten alle Urnenbeauftragten zum Zweck&lt;br /&gt;
der ggf. nötigen Urnenzusammenführung unverzüglich die Anzahl der&lt;br /&gt;
abgegebenen Stimmzettel an die Verantwortlichen.&lt;br /&gt;
Die Auszählung erfolgt öffentlich an dem Ort der Urne unverzüglich nach&lt;br /&gt;
Ende der Abstimmung und der Zusammenlegung von Urnen.&lt;br /&gt;
Eine Urne wird unter der Koordination der Verantwortlichen solange mit&lt;br /&gt;
den nächstgelegenen Urnen zusammengeführt, bis die Stimmen von&lt;br /&gt;
mindestens zehn Teilnehmern ausgezählt werden können.&lt;br /&gt;
Haben alle an der Urne Abstimmenden zugestimmt, so kann die Urne&lt;br /&gt;
unabhängig von der Anzahl der Stimmen ohne Zusammenführung ausgezählt&lt;br /&gt;
werden.&lt;br /&gt;
Für die Zusammenführung werden sie für die Dauer des Transports&lt;br /&gt;
versiegelt und den Mitgliedern soll die Möglichkeit gegeben werden, den&lt;br /&gt;
ordnungsgemäßen Transport zu kontrollieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Nach der Auszählung sind die Stimmzettel bis zum Ende der&lt;br /&gt;
Vorhaltefrist versiegelt von den Urnenbeauftragten oder Verantwortlichen&lt;br /&gt;
sicher aufzubewahren.&lt;br /&gt;
Das Ergebnis der Auszählung und eventuelle Korrekturen werden von den&lt;br /&gt;
Urnenbeauftragten unverzüglich in Textform oder elektronisch an die&lt;br /&gt;
Verantwortlichen gemeldet.&lt;br /&gt;
Falls nicht bereits geschehen, reichen sie eine schriftliche Beurkundung&lt;br /&gt;
der Ergebnisse nach.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== §5c - Abstimmung per Brief ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1)  Bei Abstimmung per Brief gilt der Tag des Eingang des Briefes bei&lt;br /&gt;
der jeweiligen Adresse für die Briefabstimmung als Tag der Stimmabgabe.&lt;br /&gt;
Bei geheimer Abstimmung sind die Stimmzettel in einem inneren Umschlag&lt;br /&gt;
zu verschließen.&lt;br /&gt;
Das Rückporto bei geheimer Abstimmung trägt das Mitglied.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die dem Teilnehmer für die Abstimmung zugesandten oder&lt;br /&gt;
ausgehändigten Unterlagen enthalten insbesondere:&lt;br /&gt;
ein vom Teilnehmer zu unterschreibendes Formular zur Erklärung seiner&lt;br /&gt;
persönlichen Stimmabgabe, Informationsmaterial zu der Abstimmung, ein&lt;br /&gt;
unfrankiertes Rückkuvert mit der Rücksendeadresse, die Stimmzettel und&lt;br /&gt;
bei geheimer Abstimmung ein innerer Umschlag für die Stimmzettel.&lt;br /&gt;
Bei pseudonymisierter Stimmabgabe ist der Stimmzettel mit dem Stimmtoken&lt;br /&gt;
versehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Die Auszählung bei geheimer Abstimmung erfolgt öffentlich an&lt;br /&gt;
spätestens zwei Wochen vor dem Stichtag bekannt gegebenen Orten.&lt;br /&gt;
Dabei werden nur die verschlossenen, inneren Umschläge der Briefe von&lt;br /&gt;
Teilnehmern, die nicht bereits ihre Stimme abgegeben haben, in eine Urne&lt;br /&gt;
eingeworfen.&lt;br /&gt;
Nachdem alle Briefe bearbeitet wurden, wird die Urne wie in §5b ausgezählt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Bei pseudonymisierter Stimmabgabe werden die Stimmen unverzüglich&lt;br /&gt;
durch die Verantwortlichen oder ihre Beauftragen erfasst und die&lt;br /&gt;
Unterlagen bis zum Ende der Vorhaltefrist sicher verwahrt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== §5d - anonyme elektronische Abstimmung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Anonyme elektronische Abstimmungen werden nur durchgeführt, wenn die&lt;br /&gt;
Satzung diese Möglichkeit vorsieht.&lt;br /&gt;
In diesem Fall sind anonyme elektronische Abstimmungen gegenüber&lt;br /&gt;
pseudonymen Abstimmungen zu bevorzugen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die anonyme elektrische Abstimmung wird mit Hilfe von Public-Key&lt;br /&gt;
Krytpographie und blinden Signaturen umgesetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Um an einer Abstimmung teilzunehmen, generiert der Teilnehmer pro&lt;br /&gt;
Abstimmung zufällig ein Schlüsselpaar aus einem öffentlichem und einem&lt;br /&gt;
privaten, geheimzuhaltenden Schlüssel.&lt;br /&gt;
Der Teilnehmer erhält pro Abstimmung vor der Abstimmungsphase genau&lt;br /&gt;
einen Wahlschein, indem er seinen jeweiligen öffentlichen Schlüssel&lt;br /&gt;
durch mindestens zwei Abstimmungsserver (nachfolgend Server) verblindet&lt;br /&gt;
signieren lässt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Der Teilnehmer wird unverzüglich über einen anderen Kanal über die&lt;br /&gt;
Ausstellung des Wahlscheins benachrichtigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Für die Stimmabgabe übermittelt der Teilnehmer sowohl den&lt;br /&gt;
entblindeten öffentlichen Teil des Wahlscheins als auch die mit seinem&lt;br /&gt;
jeweiligen privaten Schlüssel signierte Stimme an mindestens zwei Server.&lt;br /&gt;
Die Stimme wird nur akzeptiert, wenn die Signatur korrekt ist, sowohl&lt;br /&gt;
der Wahlschein zu der Signatur der Stimme als auch zur Abstimmung passt&lt;br /&gt;
und die Signaturen der Server korrekt sind.&lt;br /&gt;
Wenn dies der Fall ist, erhält der Teilnehmer unverzüglich die&lt;br /&gt;
zusätzlich vom Server signierte Stimme als Nachweis für die korrekte&lt;br /&gt;
Stimmabgabe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Die Absätze 2 und 3 von §5a gelten sinngemäß auch für die anonyme&lt;br /&gt;
elektronische Abstimmung, wobei die Stimmen signiert sind und die&lt;br /&gt;
jeweiligen öffentlichen Teile der Wahlscheine den Stimmtoken entsprechen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== §6 - Wahlsystem und Auswertung ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Sofern nicht anders durch die Satzung festgelegt, ist eine einfache&lt;br /&gt;
Mehrheit für die Annahme eines Antrags notwendig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Steht nur eine einzelne Option zur Abstimmung, entscheidet die&lt;br /&gt;
notwendige Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen ohne Enthaltungen&lt;br /&gt;
über deren Annahme.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Gibt es mehr als eine Option bei einer Abstimmung, so wird eine&lt;br /&gt;
verbundene Einzelwahl zusammen mit einer Bewertungswahl durchgeführt.&lt;br /&gt;
Bei der Bewertungswahl kann jeder Option unabhängig Null bis K Punkte&lt;br /&gt;
(Ganzzahlen) vergeben werden.&lt;br /&gt;
Keine Angabe entspricht Null Punkten.&lt;br /&gt;
Bei bis zu fünf Optionen beträgt die Höchstpunktzahl K drei, ansonsten&lt;br /&gt;
neun Punkte.&lt;br /&gt;
Es scheiden die Optionen aus, die in der verbundenen Einzelwahl nicht&lt;br /&gt;
die notwendige Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen ohne&lt;br /&gt;
Enthaltungen erreichen.&lt;br /&gt;
Die verbliebenen Optionen werden absteigend nach der Summe an Punkten in&lt;br /&gt;
der Bewertungswahl sortiert.&lt;br /&gt;
Bei Gleichheit wird absteigend nach der Differenz von deren Ja minus&lt;br /&gt;
Nein-Stimmen in der verbundenen Einzelwahl sortiert.&lt;br /&gt;
Bei erneutem Gleichstand entscheidet das Los über deren Reihenfolge.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Soll aus mehreren Optionen ein einzelner Gewinner bestimmt werden,&lt;br /&gt;
ist der vorderste Platz gemäß Absatz 3 angenommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Soll bei einer Wahl mehr als ein Gewinner ermittelt werden, so&lt;br /&gt;
werden die Plätze nacheinander gemäß der in Absatz 3 ermittelten&lt;br /&gt;
Reihenfolge vergeben.&lt;br /&gt;
Ist eine feste Anzahl vorgegeben und erfüllen nicht genügend Kandidaten&lt;br /&gt;
die notwendige Mehrheit, so wird eine erneute Wahl für die restlichen&lt;br /&gt;
Plätze durchgeführt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|Begründung      = Die vor zwei Jahren auf dem LPT beschlossene SMV wurde nicht umgesetzt.&lt;br /&gt;
Derzeit gibt es auch keine wirklichen Anstrengungen dies nun zu tun,&lt;br /&gt;
woran sich vermutlich auch nichts ändern wird, da die Aktivität im&lt;br /&gt;
Landesverband zuletzt nur zurückging.&lt;br /&gt;
Es wäre daher sinnvoll, sich an eine existierende Lösung anzuschließen,&lt;br /&gt;
wie z.B. den Basisentscheid der Bundespartei, um den Umsetzungsaufwand&lt;br /&gt;
minimal zu halten. Auf dem BPT16.1 wurde für diesen einen neue&lt;br /&gt;
Entscheidsordnung beschlossen. Auf dem BPT wurde auch verkündet, dass&lt;br /&gt;
bisherige juristische Schwierigkeiten nun ausgeräumt werden konnten.&lt;br /&gt;
Der Basisentscheid könnte entweder zusätzlich zur SMV in die Satzung&lt;br /&gt;
geschrieben werden oder diese ersetzen (da nicht auszugehen ist, dass&lt;br /&gt;
diese umgesetzt wird, und nur unnötig die Satzung aufbläht).&lt;br /&gt;
Es werden hier zwei Varianten vorgeschlagen:&lt;br /&gt;
Entweder wie andere Landesverbände (z.B. Bayern) selbst den&lt;br /&gt;
Basisentscheid in die Satzung zu schreiben, oder nur auf die&lt;br /&gt;
Bundessatzung und die Entscheidsordnung des Bundes zu verweisen, damit&lt;br /&gt;
diese sinngemäß für Abstimmungen im Landesverband genutzt werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine funktionierende Abstimmungsmöglichkeit zwischen den Parteitagen zu&lt;br /&gt;
haben wäre wünschenswert, um die programmatische Arbeit zu&lt;br /&gt;
intensivieren, Mitglieder stärker einzubinden und so hoffentlich auch&lt;br /&gt;
wieder stärker zu motivieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Diskussion ===&lt;br /&gt;
Bitte hier das für und wider eintragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Argument 1&lt;br /&gt;
** Antwort zu 1&lt;br /&gt;
*** Antwort zu 1.1&lt;br /&gt;
** noch eine Antwort zu 1&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Argument 2&lt;br /&gt;
** ...&lt;br /&gt;
*** ...&lt;br /&gt;
** ...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Pagename::{{PAGENAME}}| ]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Landesverband Baden-Württemberg/LPT2016.1 Antrag]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Stoppe</name></author>
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